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Zusammenfassung der Ereignisse vor, während und
nach dem 27. Juni 1993
Mitte April 1993, nach einer Verabredung
von Birgit Hogefeld mit dem Verfassungsschutz-Spitzel
Klaus Steinmetz für den 24. Juni in Bad Kleinen,
begannen die Vorbereitungen für die Festnahme von
Birgit Hogefeld. Innerhalb der zweimonatigen Planungszeit
wurde ein gigantischer organisatorischer Apparat unter
Mitwirkung von Bundesanwaltschaft, BKA, GSG9-Kräften,
Bundes- und Landesamt für Verfassungsschutz aufgebaut.
Am Nachmittag des 27. Juni 1993 gingen
Birgit Hogefeld, Wolfgang Grams und der V-Mann Steinmetz
vom Billardcafé im Bahnhof Bad Kleinen Richtung
Bahnhofsvorplatz durch die Unterführung. Birgit Hogefeld
wurde dort überwältigt, Wolfgang Grams flüchtete
die Treppe zu Bahnsteig 3/4 hoch und versuchte sich seiner
Festnahme zu widersetzen. GSG9-Beamte verfolgten ihn.
Ein mehrere Sekunden dauernder Schusswechsel beginnt.
Danach liegt Wolfgang Grams auf den Gleisen. Mindestens
25 Minuten wird seine medizinische Versorgung unterlassen.
Er stirbt an den Folgen eines aufgesetzten Kopfschusses.
In den Monaten nach Birgit Hogefelds Verhaftung sitzt
sie in Isolationshaft in Frankfurt und Bielefeld. In Haftbefehl
und Anklageschrift wird ihr die Teilnahme an der Sprengung
des Knastneubaus in Weiterstadt im März 1993 sowie
Mord und sechsfacher Mordversuch an GSG9-Beamten in Bad
Kleinen vorgeworfen. In einem zwei Jahre dauernden Prozess
wird sie Ende 1996 zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe
verurteilt. Sie sitzt heute in der JVA Frankfurt/Main.
Die Bundesanwaltschaft
verbreitete noch am 27. Juni 1993 eine völlig falsche
Darstellung der Ereignisse und verschleierte die Ermittlungskompetenzen.
Birgit Hogefeld sei aus Hinweisen aus Stasi-Akten enttarnt
worden, sie habe das Feuer eröffnet und die Festnahme
sei auf dem Bahnhofsvorplatz erfolgt. Danach verfügte
die Bundesanwaltschaft eine 48-stündige Nachrichtensperre,
um sich eine Version der Ereignisse zurecht legen zu können.
Vier Tage später dementiert der Generalbundesanwalt
Alexander von Stahl die erste Darstellung. Der Bundestagsinnenausschuss
kritisierte auch in der Folgezeit die Informationspolitik
des Generalbundesanwalts scharf und forderte seinen Rücktritt.
Am 6. Juli wird von Stahl in den Ruhestand entlassen.
Dass die Staatsanwaltschaft Schwerin bereits am Abend
des 27. Juni mit den Ermittlungen zum Tod von Wolfgang
Grams beauftragt war, wurde ihr erst zwei Tage später
klar. Die Bundesanwaltschaft hatte sich bewusst unklar
ausgedrückt und - obwohl sie diese Kompetenz abgegeben
hatte - die Obduktion von Wolfgang Grams angeordnet und
überwacht.
Das Bundeskriminalamt
(BKA)
vernichtete in den ersten Stunden nach dem Tod von Wolfgang
Grams unter Missachtung der Zuständigkeiten die wichtigsten
Spuren. Wolfgang Grams Hände wurden außerordentlich
gründlich abgeschrubbt, Grams Waffe beschossen, ohne
sie vorher auf Spuren zu untersuchen. Die Aussage der
Kioskverkäuferin Johanna Baron wurde verheimlicht,
ebenso das Obduktionsergebnis "aufgesetzter Kopfschuss".
BKA-Präsident Zachert trat erst eine Woche nach den
Ereignissen in Bad Kleinen selbst an die Presse, sagte
dabei die Unwahrheit über inzwischen durch Medienberichte
an die Öffentlichkeit gelangte Zeugen und verschwieg
weitere.
Trotz ausreichend vorhandener Vorbereitungszeit sowie
eines BKA-Doku-Trupps vor Ort gab es angeblich keine Videoaufzeichnungen
der Ereignisse am 27. Juni. Lediglich ein GSG9-Beamter
hatte 30 Minuten nach dem Schusswechsel "privat"
Aufnahmen gemacht, die erst neun Tage später, gekürzt,
im BKA eingingen. Außerdem machte ein Hubschrauberpilot
private Fotoaufnahmen. Was auf 8 der 24 seiner Negative
zu sehen war, ist bis heute öffentlich nicht bekannt
geworden.
Der BKA-Vize sowie ein Abteilungsleiter im BKA nahmen
die Verantwortung der Pannen auf sich und wurden im September
versetzt. Der Leiter der Polizei-Abteilung im Innenministerium
wurde in den Ruhestand geschickt. Die Versetzungen kamen
einer Beförderung gleich. Auch Innenminister Seiters
trat nach einer Woche als politisch Verantwortlicher zurück.
Er konnte den Medien gegenüber nicht länger
seine Hilflosigkeit und Unwissenheit sowie die öffentlich
gewordenen Skandale rechtfertigten. Jahre später
sagt er, dass dieser Schritt rückblickend nicht nötig
gewesen sei. Auf Intervention seines Nachfolgers Manfred
Kanther hielt die Staatsanwaltschaft Schwerin die Ermittlungsakten
gegenüber den Anwälten der Eltern Grams zurück.
Die GSG 9
verlor nicht nur ein Mitglied, sondern auch den Ruf einer
exzellenten Eliteeinheit. Der GSG9-Beamte Newrzella wurde
am 27.06.1993 unter ungeklärten Umständen erschossen.
Einiges spricht dafür, dass er in eine Falle lief,
die Wolfgang Grams galt. Die GSG9 präparierte ihre
Beamten für anstehende Zeugenaussagen. Absprachen
in ihren Aussagen sowie gezieltes Verschweigen, Vertuschen
und Falschaussagen wurden offensichtlich. Schließlich
deckten sie womöglich einen Mörder. Die GSG9-Beamten
verstrickten sich mehr und mehr in Widersprüche,
doch aufgrund ihrer Anonymisierung war es nicht nachvollziehbar,
wer über wen gesprochen hatte und damit unmöglich
Widersprüche zu klären. Anfang Juni forderten
Bundestagsabgeordnete die Auflösung der GSG9, im
August stellt auch SPD-Vorsitzender Scharping die Auflösung
zur Debatte.
Unpräzise und mit wenig Nachdruck wurde die Beschlagnahmung
der Bekleidung der GSG9-Beamten durch die Staatsanwaltschaft
Schwerin angeordnet. Erst neun Tage später gab die
GSG9 fast ausschließlich gereinigte Kleidungsstücke
ab, und diese nicht vollständig.
Während die Verteidiger der (am Mord an Wolfgang
Grams) beschuldigten GSG9-Beamten im September 1993 umfassend
Akteneinsicht gewährt bekamen, wurde dem Anwalt der
Eltern von Wolfgang Grams erst dann Akteneinsicht ermöglicht,
als das Verfahren gegen die GSG9-Beamten eingestellt war,
am 14. Januar 1994.
Die eingesetzten
Waffen
und Magazine wurden nicht komplett sichergestellt und
untersucht, noch nicht einmal ihre genaue Anzahl ermittelt.
Eine benutzte Waffe der GSG9 traf erst sechs Tage später
beim BKA ein, eine von Zeugen gesehene Maschinenpistole
scheint es nie gegeben zu haben.
Zwei bzw. fünf Tage nach dem Schusswechsel werden
ein Projektil bzw. eine Hülse auf dem Gleis gefunden.
Daraufhin korrigiert die GSG9 die von ihr bekannt gegebene
Anzahl abgegebener Schüsse. Zwei der offiziell verschossenen
Patronenhülsen wurden nie gefunden.
Die Waffe von Wolfgang Grams wurde ihm mit Gewalt entwunden
("Entwindungsgriff"), stellten sowohl der Erstobduzent
der Staatsanwaltschaft Schwerin, als auch weitere Gutachter
aufgrund der Hautabschürfung an Wolfgang Grams Hand
widerspruchsfrei fest. Fingerabdrücke konnten jedoch
an dieser Waffe nicht nachgewiesen werden, obwohl weder
Wolfgang Grams noch die GSG9-Beamten Handschuhe getragen
haben.
Die Tatzeugen
wurden am 27.06. von den anwesenden Beamten nicht vollständig
erfasst, einer wurde sogar bedroht: er sei ein toter Mann,
wenn er sich äußere. Es waren jedenfalls mehr
zivile Personen anwesend, als später als Zeugen aufgeführt
wurden. Die wichtigste, weil einzig bekannte Zeugin, Kioskverkäuferin
Johanna Baron, hat trotz öffentlicher Anfeindungen
über sechs Wochen und fünf Vernehmungen im Kern
immer die gleiche Aussage gemacht, die eine Ermordung
von Wolfgang Grams nahelegt. Barons Aussage wurde erst
vier Tage später durch Recherchen der Fernsehsendung
"Monitor" öffentlich bekannt. Zwei weitere
zivile Zeugen bestätigten in wesentlichen Punkten
die Aussage Barons. Beim Nachrichtenmagazin Spiegel meldete
sich ein Zeuge, der als Beamter am Einsatz beteiligt war,
und sagt aus: Wolfgang Grams sei gesichert und bewegungsunfähig
gewesen und ein GSG9-Beamter habe den tödlichen Schuss
abgefeuert. Aussagen anderer Zeugen, sofern überhaupt
vernommen, änderten sich von Aussage zu Aussage und
passten schließlich ins offizielle Bild der StA.
Die Staatsanwaltschaft
(StA) Schwerin
demonierte mit falschen Gutachten echte Zeugen und unterließ
sich aufdrängende Ermittlungsmaßnahmen. Noch
am 5. Juli konnte die StA "ausschließen, dass
Herr Grams sich selbst getötet hat" und zog
Rückschlüsse auf Stammheim 1977. Diese Courage
wurde der StA schnell ausgetrieben. Schon bald arbeitete
sie gründlich am Abschluss der Verdunkelung der Todesumstände
von Wolfgang Grams.
Die StA beschwerte sich im Nachhinein mit deutlicher Kritik
über die "wenig hilfreiche" Politik des
BKA. Der mit den Ermittlungen beauftragte Staatsanwaltschaft
(StA) Schwerin wurde beispielsweise erst 15 Tage nach
dem Einsatz mitgeteilt, wie viele Kräfte wo eingesetzt
waren. Diese Auflistung war zudem lückenhaft. Des
weiteren mußte sie immer wieder mehrmals nachfragen,
um Informationen von BKA und Bundesanwaltschaft (BAW)
zu erhalten. Mit dieser Beschwerde über andere Behörden
verschweigt sie jedoch, dass sie selbst - beispielsweise
bei Vernehmungen der GSG9-Beamten - nur sehr oberflächlich
vorging, bei Widersprüchen nicht nachfragte, nicht
alle am Einsatz beteiligten GSG9- und BKA-Beamten, auch
nicht alle zivilen Zeugen und das Rettungspersonal, befragte.
Die StA verweigerte sich auch der Forderung von den Anwälten
der Eltern Grams, mit der Zeugin Baron und den GSG9-Beamten
eine Gegenüberstellung oder zumindest eine Lichtbildvorlage
durchzuführen. Baron hatte das Gesicht eines Beamten
gesehen, der auf Grams schoss.
Die StA kommt zu dem offiziellen Schluss, Wolfgang Grams
habe sich selbst getötet. Diesen Selbstmord wollte
sie beweisen. Dazu war ein besonderer Umgang mit Zeugen
nötig: die systematische Demontage von Zeugenaussagen,
das mehrfache Vernehmen von Zeugen bis deren Aussage ins
gewünscht Bild passte, das Nicht-Nachhaken bei vielen
Zeugen, die angeblich weggeschaut und nichts gesehen haben
und bei einzelnen Zeugen auf eine Vernehmung zu verzichten.
Mit den von der StA bestellten Gutachten wollte diese
den Selbstmord belegen. Das Gutachten von Prof. Brinkmann
aus Münster war das einzige, das einen Selbstmordbeweis
behauptete. Ein Gegengutachten der Eltern Grams widerlegte
jedoch in allen Punkten der Argumentationskette das Münsteraner
Gutachten.
Die Medien
wurden belogen und an der Nase herumgeführt. Sie
trugen - mehr als die demokratische Öffentlichkeit
- dazu bei, dass ein wenig mehr Licht ins Dunkel kam.
Begierig berichteten Nachrichtenredaktionen über
Unterlassungen, Vertuschungsversuche und Widersprüchlichkeiten.
Wesentliche Informationen, die die Mordversion glaubwürdig
erscheinen ließen, sind von den Medien zügig
und umfassend veröffentlicht worden (anders als nach
Stammheim 1977). Einige Medienvertreter stellten eigene
Recherchen an und wurden dafür bspw. von der Koordinierungsgruppe
Terrorismusbekämpfung (KGT) dafür kritisiert,
dass sie von der Polizei nicht abgesegnete Informationen
veröffentlichten. BKA-Chef Zachert äußerte
im September 1993, dass die eigentliche Panne die Pressearbeit
gewesen sei. Eine andauernde totale Nachrichtensperre
ähnlich wie im Fall Schleyer hielt er rückblickend
für eine bessere Regelung.
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