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Zusammenfassung der Ereignisse vor, während und nach dem 27. Juni 1993

Mitte April 1993, nach einer Verabredung von Birgit Hogefeld mit dem Verfassungsschutz-Spitzel Klaus Steinmetz für den 24. Juni in Bad Kleinen, begannen die Vorbereitungen für die Festnahme von Birgit Hogefeld. Innerhalb der zweimonatigen Planungszeit wurde ein gigantischer organisatorischer Apparat unter Mitwirkung von Bundesanwaltschaft, BKA, GSG9-Kräften, Bundes- und Landesamt für Verfassungsschutz aufgebaut.

Am Nachmittag des 27. Juni 1993 gingen Birgit Hogefeld, Wolfgang Grams und der V-Mann Steinmetz vom Billardcafé im Bahnhof Bad Kleinen Richtung Bahnhofsvorplatz durch die Unterführung. Birgit Hogefeld wurde dort überwältigt, Wolfgang Grams flüchtete die Treppe zu Bahnsteig 3/4 hoch und versuchte sich seiner Festnahme zu widersetzen. GSG9-Beamte verfolgten ihn. Ein mehrere Sekunden dauernder Schusswechsel beginnt. Danach liegt Wolfgang Grams auf den Gleisen. Mindestens 25 Minuten wird seine medizinische Versorgung unterlassen. Er stirbt an den Folgen eines aufgesetzten Kopfschusses.
In den Monaten nach Birgit Hogefelds Verhaftung sitzt sie in Isolationshaft in Frankfurt und Bielefeld. In Haftbefehl und Anklageschrift wird ihr die Teilnahme an der Sprengung des Knastneubaus in Weiterstadt im März 1993 sowie Mord und sechsfacher Mordversuch an GSG9-Beamten in Bad Kleinen vorgeworfen. In einem zwei Jahre dauernden Prozess wird sie Ende 1996 zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt. Sie sitzt heute in der JVA Frankfurt/Main.

Die Bundesanwaltschaft
verbreitete noch am 27. Juni 1993 eine völlig falsche Darstellung der Ereignisse und verschleierte die Ermittlungskompetenzen. Birgit Hogefeld sei aus Hinweisen aus Stasi-Akten enttarnt worden, sie habe das Feuer eröffnet und die Festnahme sei auf dem Bahnhofsvorplatz erfolgt. Danach verfügte die Bundesanwaltschaft eine 48-stündige Nachrichtensperre, um sich eine Version der Ereignisse zurecht legen zu können. Vier Tage später dementiert der Generalbundesanwalt Alexander von Stahl die erste Darstellung. Der Bundestagsinnenausschuss kritisierte auch in der Folgezeit die Informationspolitik des Generalbundesanwalts scharf und forderte seinen Rücktritt. Am 6. Juli wird von Stahl in den Ruhestand entlassen.
Dass die Staatsanwaltschaft Schwerin bereits am Abend des 27. Juni mit den Ermittlungen zum Tod von Wolfgang Grams beauftragt war, wurde ihr erst zwei Tage später klar. Die Bundesanwaltschaft hatte sich bewusst unklar ausgedrückt und - obwohl sie diese Kompetenz abgegeben hatte - die Obduktion von Wolfgang Grams angeordnet und überwacht.

Das Bundeskriminalamt (BKA)
vernichtete in den ersten Stunden nach dem Tod von Wolfgang Grams unter Missachtung der Zuständigkeiten die wichtigsten Spuren. Wolfgang Grams Hände wurden außerordentlich gründlich abgeschrubbt, Grams Waffe beschossen, ohne sie vorher auf Spuren zu untersuchen. Die Aussage der Kioskverkäuferin Johanna Baron wurde verheimlicht, ebenso das Obduktionsergebnis "aufgesetzter Kopfschuss". BKA-Präsident Zachert trat erst eine Woche nach den Ereignissen in Bad Kleinen selbst an die Presse, sagte dabei die Unwahrheit über inzwischen durch Medienberichte an die Öffentlichkeit gelangte Zeugen und verschwieg weitere.
Trotz ausreichend vorhandener Vorbereitungszeit sowie eines BKA-Doku-Trupps vor Ort gab es angeblich keine Videoaufzeichnungen der Ereignisse am 27. Juni. Lediglich ein GSG9-Beamter hatte 30 Minuten nach dem Schusswechsel "privat" Aufnahmen gemacht, die erst neun Tage später, gekürzt, im BKA eingingen. Außerdem machte ein Hubschrauberpilot private Fotoaufnahmen. Was auf 8 der 24 seiner Negative zu sehen war, ist bis heute öffentlich nicht bekannt geworden.
Der BKA-Vize sowie ein Abteilungsleiter im BKA nahmen die Verantwortung der Pannen auf sich und wurden im September versetzt. Der Leiter der Polizei-Abteilung im Innenministerium wurde in den Ruhestand geschickt. Die Versetzungen kamen einer Beförderung gleich. Auch Innenminister Seiters trat nach einer Woche als politisch Verantwortlicher zurück. Er konnte den Medien gegenüber nicht länger seine Hilflosigkeit und Unwissenheit sowie die öffentlich gewordenen Skandale rechtfertigten. Jahre später sagt er, dass dieser Schritt rückblickend nicht nötig gewesen sei. Auf Intervention seines Nachfolgers Manfred Kanther hielt die Staatsanwaltschaft Schwerin die Ermittlungsakten gegenüber den Anwälten der Eltern Grams zurück.

Die GSG 9
verlor nicht nur ein Mitglied, sondern auch den Ruf einer exzellenten Eliteeinheit. Der GSG9-Beamte Newrzella wurde am 27.06.1993 unter ungeklärten Umständen erschossen. Einiges spricht dafür, dass er in eine Falle lief, die Wolfgang Grams galt. Die GSG9 präparierte ihre Beamten für anstehende Zeugenaussagen. Absprachen in ihren Aussagen sowie gezieltes Verschweigen, Vertuschen und Falschaussagen wurden offensichtlich. Schließlich deckten sie womöglich einen Mörder. Die GSG9-Beamten verstrickten sich mehr und mehr in Widersprüche, doch aufgrund ihrer Anonymisierung war es nicht nachvollziehbar, wer über wen gesprochen hatte und damit unmöglich Widersprüche zu klären. Anfang Juni forderten Bundestagsabgeordnete die Auflösung der GSG9, im August stellt auch SPD-Vorsitzender Scharping die Auflösung zur Debatte.
Unpräzise und mit wenig Nachdruck wurde die Beschlagnahmung der Bekleidung der GSG9-Beamten durch die Staatsanwaltschaft Schwerin angeordnet. Erst neun Tage später gab die GSG9 fast ausschließlich gereinigte Kleidungsstücke ab, und diese nicht vollständig.
Während die Verteidiger der (am Mord an Wolfgang Grams) beschuldigten GSG9-Beamten im September 1993 umfassend Akteneinsicht gewährt bekamen, wurde dem Anwalt der Eltern von Wolfgang Grams erst dann Akteneinsicht ermöglicht, als das Verfahren gegen die GSG9-Beamten eingestellt war, am 14. Januar 1994.

Die eingesetzten Waffen
und Magazine wurden nicht komplett sichergestellt und untersucht, noch nicht einmal ihre genaue Anzahl ermittelt. Eine benutzte Waffe der GSG9 traf erst sechs Tage später beim BKA ein, eine von Zeugen gesehene Maschinenpistole scheint es nie gegeben zu haben.
Zwei bzw. fünf Tage nach dem Schusswechsel werden ein Projektil bzw. eine Hülse auf dem Gleis gefunden. Daraufhin korrigiert die GSG9 die von ihr bekannt gegebene Anzahl abgegebener Schüsse. Zwei der offiziell verschossenen Patronenhülsen wurden nie gefunden.
Die Waffe von Wolfgang Grams wurde ihm mit Gewalt entwunden ("Entwindungsgriff"), stellten sowohl der Erstobduzent der Staatsanwaltschaft Schwerin, als auch weitere Gutachter aufgrund der Hautabschürfung an Wolfgang Grams Hand widerspruchsfrei fest. Fingerabdrücke konnten jedoch an dieser Waffe nicht nachgewiesen werden, obwohl weder Wolfgang Grams noch die GSG9-Beamten Handschuhe getragen haben.

Die Tatzeugen
wurden am 27.06. von den anwesenden Beamten nicht vollständig erfasst, einer wurde sogar bedroht: er sei ein toter Mann, wenn er sich äußere. Es waren jedenfalls mehr zivile Personen anwesend, als später als Zeugen aufgeführt wurden. Die wichtigste, weil einzig bekannte Zeugin, Kioskverkäuferin Johanna Baron, hat trotz öffentlicher Anfeindungen über sechs Wochen und fünf Vernehmungen im Kern immer die gleiche Aussage gemacht, die eine Ermordung von Wolfgang Grams nahelegt. Barons Aussage wurde erst vier Tage später durch Recherchen der Fernsehsendung "Monitor" öffentlich bekannt. Zwei weitere zivile Zeugen bestätigten in wesentlichen Punkten die Aussage Barons. Beim Nachrichtenmagazin Spiegel meldete sich ein Zeuge, der als Beamter am Einsatz beteiligt war, und sagt aus: Wolfgang Grams sei gesichert und bewegungsunfähig gewesen und ein GSG9-Beamter habe den tödlichen Schuss abgefeuert. Aussagen anderer Zeugen, sofern überhaupt vernommen, änderten sich von Aussage zu Aussage und passten schließlich ins offizielle Bild der StA.

Die Staatsanwaltschaft (StA) Schwerin
demonierte mit falschen Gutachten echte Zeugen und unterließ sich aufdrängende Ermittlungsmaßnahmen. Noch am 5. Juli konnte die StA "ausschließen, dass Herr Grams sich selbst getötet hat" und zog Rückschlüsse auf Stammheim 1977. Diese Courage wurde der StA schnell ausgetrieben. Schon bald arbeitete sie gründlich am Abschluss der Verdunkelung der Todesumstände von Wolfgang Grams.
Die StA beschwerte sich im Nachhinein mit deutlicher Kritik über die "wenig hilfreiche" Politik des BKA. Der mit den Ermittlungen beauftragte Staatsanwaltschaft (StA) Schwerin wurde beispielsweise erst 15 Tage nach dem Einsatz mitgeteilt, wie viele Kräfte wo eingesetzt waren. Diese Auflistung war zudem lückenhaft. Des weiteren mußte sie immer wieder mehrmals nachfragen, um Informationen von BKA und Bundesanwaltschaft (BAW) zu erhalten. Mit dieser Beschwerde über andere Behörden verschweigt sie jedoch, dass sie selbst - beispielsweise bei Vernehmungen der GSG9-Beamten - nur sehr oberflächlich vorging, bei Widersprüchen nicht nachfragte, nicht alle am Einsatz beteiligten GSG9- und BKA-Beamten, auch nicht alle zivilen Zeugen und das Rettungspersonal, befragte. Die StA verweigerte sich auch der Forderung von den Anwälten der Eltern Grams, mit der Zeugin Baron und den GSG9-Beamten eine Gegenüberstellung oder zumindest eine Lichtbildvorlage durchzuführen. Baron hatte das Gesicht eines Beamten gesehen, der auf Grams schoss.
Die StA kommt zu dem offiziellen Schluss, Wolfgang Grams habe sich selbst getötet. Diesen Selbstmord wollte sie beweisen. Dazu war ein besonderer Umgang mit Zeugen nötig: die systematische Demontage von Zeugenaussagen, das mehrfache Vernehmen von Zeugen bis deren Aussage ins gewünscht Bild passte, das Nicht-Nachhaken bei vielen Zeugen, die angeblich weggeschaut und nichts gesehen haben und bei einzelnen Zeugen auf eine Vernehmung zu verzichten. Mit den von der StA bestellten Gutachten wollte diese den Selbstmord belegen. Das Gutachten von Prof. Brinkmann aus Münster war das einzige, das einen Selbstmordbeweis behauptete. Ein Gegengutachten der Eltern Grams widerlegte jedoch in allen Punkten der Argumentationskette das Münsteraner Gutachten.

Die Medien
wurden belogen und an der Nase herumgeführt. Sie trugen - mehr als die demokratische Öffentlichkeit - dazu bei, dass ein wenig mehr Licht ins Dunkel kam. Begierig berichteten Nachrichtenredaktionen über Unterlassungen, Vertuschungsversuche und Widersprüchlichkeiten. Wesentliche Informationen, die die Mordversion glaubwürdig erscheinen ließen, sind von den Medien zügig und umfassend veröffentlicht worden (anders als nach Stammheim 1977). Einige Medienvertreter stellten eigene Recherchen an und wurden dafür bspw. von der Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung (KGT) dafür kritisiert, dass sie von der Polizei nicht abgesegnete Informationen veröffentlichten. BKA-Chef Zachert äußerte im September 1993, dass die eigentliche Panne die Pressearbeit gewesen sei. Eine andauernde totale Nachrichtensperre ähnlich wie im Fall Schleyer hielt er rückblickend für eine bessere Regelung.

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