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Paragraph 129b, die Erste...

Am 21.01.03 wurde in Nürnberg der Baske Paulo Elkoro wegen angeblicher Unterstützung der ETA festgenommen. Spanien hat bereits ein Auslieferungsbegehren eingereicht. In Deutschland wird gegen ihn wegen Paragraph 129b ermittelt. Damit ist Paulo der erste Fall, in dem die Anwendung dieses neuen Paragraphen zu einer Festnahme führte.

Paulo Elkoro lebte unter falschen Namen in Deutschland, weil der spanische Staat gegen ihn ermittelt. Die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden, sind Ergebnisse von Aussagen anderer Beschuldigter, die unter Folter in der Polizeihaft gemacht wurden. In Spanien werden Festgenommene, die im Verdacht stehen, mit der ETA zu tun zu haben, für mehrere Tage der sogenannten "Incommunicado-Haft" unterzogen. Dabei hat der/die Festgenommene keinerlei Kontakt nach außen, weder zu Rechtsanwälten, noch zu Angehörigen oder Freunden. In dieser Zeit ist es an der Tagesordnung, dass Gefangene gefoltert werden, um sie zu Aussagen zu zwingen.

In Frankreich wurden erst Mitte Mai dieses Jahres zwei baskische Gefangene freigelassen, statt nach Spanien abgeschoben, weil ihnen dort Folter droht und weil die Aussagen, die die beiden belasteten, unter Folter zustande gekommen waren. Damit wurde ganz offiziell von einem französischen Gericht festgehalten, dass in Spanien systematisch gefoltert wird. Auch die UN-Menschenrechtskommission hat die systematische Folter in spanischen Knästen bereits mehrfach verurteilt.

Paulo hat jetzt in Deutschland einen Asylantrag gestellt, um die Auslieferung zu verhindern. Die Aussichten sind nicht besonders gut, da Spanien in der offiziellen Einschätzung ein "sicheres Drittland" ist, und die Anerkennung des Asylantrags diesen Status praktisch zu Fall bringen würde.

Der Paragraph 129b ist im Rahmen der Anti-Terror-Gesetzespakete nach dem 11.9. durchs Parlament gepeitscht worden. Er war schon länger im Gespräch, aber erst die allgemeine Terrorhysterie gab das politische Klima, um die Pläne zu verwirklichen. Wie schon beim 129a, so gilt auch für diesen Paragraph, dass nicht nur die Mitgliedschaft, sondern auch die Unterstützung von Gruppen strafbar ist, die irgendwo als terroristisch eingestuft sind. Diese Gruppen müssen explizit nicht in Deutschland aktiv sein.

Mit Hilfe dieses Gesetzes ist es also möglich, konkrete internationale Solidaritätsarbeit in Deutschland genauso zu kriminalisieren, wie in den Ländern, in denen die Bewegungen aktiv sind. Nachdem in Spanien praktisch jede Gruppe, die im Baskenland für die Unabhängigkeit eintritt, verboten und auf die Terrorliste gesetzt wird, kann auf diese Weise auch die Zusammenarbeit oder Unterstützung dieser Gruppen in Deutschland verfolgt werden. Entsprechendes gilt für praktisch alle Solidaritätsbewegungen, die sich für kämpfende Bewegungen überall auf der Welt einsetzen.

Internationale Solidarität soll auf diese Weise genauso unterbunden werden, wie praktische politische Zusammenarbeit. Diese Entwicklung ist eine Bedrohung eines der wichtigsten Arbeitsfelder politisch arbeitender Gruppen, innerhalb der metropolitanen Länder der Welt. Solidarität ist die Zärtlichkeit der Völker - sie lässt sich nicht verbieten!

Mehr Informationen unter: http://www.intsol.de/paulo/


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