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Paragraph 129b, die Erste...
Am 21.01.03 wurde in Nürnberg der
Baske Paulo Elkoro wegen angeblicher Unterstützung
der ETA festgenommen. Spanien hat bereits ein Auslieferungsbegehren
eingereicht. In Deutschland wird gegen ihn wegen Paragraph
129b ermittelt. Damit ist Paulo der erste Fall, in dem
die Anwendung dieses neuen Paragraphen zu einer Festnahme
führte.
Paulo Elkoro lebte unter falschen Namen
in Deutschland, weil der spanische Staat gegen ihn ermittelt.
Die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben werden, sind
Ergebnisse von Aussagen anderer Beschuldigter, die unter
Folter in der Polizeihaft gemacht wurden. In Spanien werden
Festgenommene, die im Verdacht stehen, mit der ETA zu
tun zu haben, für mehrere Tage der sogenannten "Incommunicado-Haft"
unterzogen. Dabei hat der/die Festgenommene keinerlei
Kontakt nach außen, weder zu Rechtsanwälten,
noch zu Angehörigen oder Freunden. In dieser Zeit
ist es an der Tagesordnung, dass Gefangene gefoltert werden,
um sie zu Aussagen zu zwingen.
In Frankreich wurden erst Mitte Mai dieses
Jahres zwei baskische Gefangene freigelassen, statt nach
Spanien abgeschoben, weil ihnen dort Folter droht und
weil die Aussagen, die die beiden belasteten, unter Folter
zustande gekommen waren. Damit wurde ganz offiziell von
einem französischen Gericht festgehalten, dass in
Spanien systematisch gefoltert wird. Auch die UN-Menschenrechtskommission
hat die systematische Folter in spanischen Knästen
bereits mehrfach verurteilt.
Paulo hat jetzt in Deutschland einen Asylantrag
gestellt, um die Auslieferung zu verhindern. Die Aussichten
sind nicht besonders gut, da Spanien in der offiziellen
Einschätzung ein "sicheres Drittland" ist,
und die Anerkennung des Asylantrags diesen Status praktisch
zu Fall bringen würde.
Der Paragraph 129b ist im Rahmen der Anti-Terror-Gesetzespakete
nach dem 11.9. durchs Parlament gepeitscht worden. Er
war schon länger im Gespräch, aber erst die
allgemeine Terrorhysterie gab das politische Klima, um
die Pläne zu verwirklichen. Wie schon beim 129a,
so gilt auch für diesen Paragraph, dass nicht nur
die Mitgliedschaft, sondern auch die Unterstützung
von Gruppen strafbar ist, die irgendwo als terroristisch
eingestuft sind. Diese Gruppen müssen explizit nicht
in Deutschland aktiv sein.
Mit Hilfe dieses Gesetzes ist es also
möglich, konkrete internationale Solidaritätsarbeit
in Deutschland genauso zu kriminalisieren, wie in den
Ländern, in denen die Bewegungen aktiv sind. Nachdem
in Spanien praktisch jede Gruppe, die im Baskenland für
die Unabhängigkeit eintritt, verboten und auf die
Terrorliste gesetzt wird, kann auf diese Weise auch die
Zusammenarbeit oder Unterstützung dieser Gruppen
in Deutschland verfolgt werden. Entsprechendes gilt für
praktisch alle Solidaritätsbewegungen, die sich für
kämpfende Bewegungen überall auf der Welt einsetzen.
Internationale Solidarität soll auf
diese Weise genauso unterbunden werden, wie praktische
politische Zusammenarbeit. Diese Entwicklung ist eine
Bedrohung eines der wichtigsten Arbeitsfelder politisch
arbeitender Gruppen, innerhalb der metropolitanen Länder
der Welt. Solidarität ist die Zärtlichkeit der
Völker - sie lässt sich nicht verbieten!
Mehr Informationen unter: http://www.intsol.de/paulo/
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