Magdeburger §129a-Verfahren
Prozessbeobachtung/Prozessberichte aus Halle und Presseerklärungen
Pressemitteilung
Gesinnungsurteil gegen drei Magdeburger Linke
Urteil im 129a-Prozess gegen 3 Magdeburger
Linke verkündet 2 der 3 Angeklagten wurden
wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung zu 2 ½ bzw.
2 Jahren Haft verurteilt.
Gestern am 16.12.03 wurde das Urteil gegen
unsere drei Freunde und Angehörige einer offen arbeitenden
linken Gruppe in Magdeburg Marco, Daniel und Carsten durch
das Oberlandesgericht (Naumburg) verkündet. Dabei
wurde der ursprüngliche Anklagepunkt nach §
129a: Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung fallen gelassen. Jedoch lautete der Urteilsspruch
gegen Marco und Daniel 2 ½ bzw. 2 Jahre Haft wegen
Brandstiftungen in 4 Fällen (davon 2 versuchten).
Carsten, der dritte Angeklagte wurde dagegen freigesprochen.
Es ist davon auszugehen, dass sowohl von
der Bundesanwaltschaft als auch von der Verteidigung,
Revision gegen den Urteilsspruch einlegt wird.
Dass sich dieses Urteil dabei lediglich
auf Indizien stützte, musste sich sogar der 1. Strafsenat
des OLG eingestehen.
Unterstrichene Textstellen in Büchern, die politische
Gesinnung, eine bestimmte Schreibweise, in der Wohnung
eines Angeklagten aufgefundene Kabel, Fahrradlampen und
Batterien werden demzufolge als schlüssige Hinweise
auf die Planung bzw. Durchführung politisch motivierter
Brandanschläge gedeutet. Nicht zu vergessen der Fingerabdruck
des zweiten Verurteilten auf dem Karton, in welchem sich
ein nichtgezündeter Brandsatz befand. Dass sich auf
jenem Karton jedoch noch mehrere Fingerabdrücke befunden
haben, die den Angeklagten nicht zugeordnet werden konnten
und welche auch nicht gesichert wurden, ist irrelevant.
Bei dem Ermittlungsverfahren nach §129a
welches durch die BAW im vergangenen Jahr aufgenommen
wurde, ging es von Anfang an um die Kriminalisierung linker
Strukturen, insbesondere des Autonomen Zusammenschlusz
in Magdeburg.
So meinte Richter Hennig in seiner Ausführung zum
Urteil dann auch hätte es den Autonomen Zusammenschlusz
(AZ) nicht gegeben, wären wir heute nicht hier.
Der Senat stellte eine Radikalisierung des AZ sowie personelle
Übereinstimmungen mit der früher bestandenen
terroristischen Gruppe fest.
Darüber hinaus scheute sich der Senat des OLG Naumburg
in der Urteilsbegründung nicht vor dem Vergleich
von Bücherverbrennungen und Pogromen im Nazideutschland
und meinte hier den Anfängen wehren zu müssen!
Auch entgegen der Behauptung des 1. Strafsenats
sehen wir das ganze Verfahren und auch dieses Urteil als
ein politisches an. Es passt in das Gesamtkonzept politischer
Repression gegenüber linken Strukturen. Selbst wenige
Indizien zusammengesetzt zu einem Mosaik, reichen hier
aus, um junge Linke abzustrafen. Die massive Repression
auch im Zuge des Ermittlungsverfahrens (Abhören der
Telefonate, Observierung, Hausdurchsuchungen, illegale
Verhörmethoden) soll dabei die Angehörigen linker
Strukturen möglichst einschüchtern und kriminalisieren.
Prozessbegleitende Gruppe
Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg u. Rote Hilfe OG Dresden
Gesinnungsurteil gegen die drei Magdeburger im 129a-Verfahren
13. Prozeßtag - 16.12.03
Wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung
in vier Fällen wurden Marco zu einer Freiheitsstrafe
von 2 Jahren und 6 Monaten und Daniel zu zwei Jahren Freiheitsstrafe
(Jugendstrafrecht) verurteilt! Carsten wurde aufgrund
der schlechten Indizienlage frei gesprochen und erhält
Haftentschädigung!
Nach dem ohnehin schon mehr als absurden
Prozeß, verkündete heute der Strafsenat seine
ganz persönliche Meinung (und anders sind die Äußerungen
Hennigs nicht zu werten) zur Verübung von zwei geglückten
und zwei versuchten Brandanschlägen durch die Angeklagten.
In seinen Vorabbemerkungen kam Ri Hennig
nicht umhin zu sagen, daß der Senat sich nicht habe
unter Druck setzen lassen, weder von den Angeklagten
noch dem Publikum. Denn hätte es den
Autonomen Zusammenschlusz (AZ) nicht gegeben, wären
wir heute nicht hier.
Der Senat (in persona Richter Hennig)
selbst führte aus, daß es sich hier um Indizienbeweise
gehandelt habe, die aber, lege man die Mosaiksteinchen
zusammen, das Gesamtbild ergäben, daß sich
aus dem AZ heraus, dem die drei Angeklagten angehören,
eine terroristische Vereinigung gegründet habe. Aus
den Papieren des AZ wäre für den Senat ersichtlich
gewesen, daß es ich beim AZ um eine Gruppe handele,
die Hinweise auf Gewaltbereitschaft zulasse. Daraus sei
nicht zwingend zu schließen, daß diese die
Keimzelle der Terrorgruppe sei, die Verbindung sei in
der personellen Übereinstimmung zu sehen. Zur Auflösungserklärung
sei festzustellen: wer sich aufgelöst hat,
muß sich notwendigerweise gegründet haben.
In der Art und Weise wie die Bekennerschreiben
verfaßt waren (sz statt ß und Chrysler ohne
h) und Schreiben, die bei Marco gefunden wurden, solle
ein Beweis dafür sein, daß Marco der Autor
der Bekennerschreiben war. So auch die Übereinstimmung
der Schreibmaschinen.
Daniels Alibi wurde in erhebliche
Zweifel gezogen. Außerdem sage die Tatsache, daß
Daniel zur Tatzeit nicht vor Ort war, nicht aus, daß
er nicht an der Vorbereitung der Anschläge beteiligt
gewesen sei, der Fingerabdruck auf dem Karton unter dem
BGS-Bus sei ein Beweis für die Einbindung in die
Vorbreitung der Anschläge. Außerdem schloß
sich der Senat vollends der BAW (Bundesanwaltschaft) an,
als er meinte, daß die Telefonüberwachung eindeutig
ergeben habe, daß Daniel sich habe absetzen wollen.
Carsten schlußendlich profitierte
nun von der im Verfahren geänderten Beweislage und
hatte vor seiner eigenen Verhaftung vorgesorgt.
Es gäbe gegen ihn keinen konkreten Beweis, weshalb
er heute noch mal von der Schippe gesprungen
sei.
Wehret den Anfängen
Während der ganzen Urteilsverkündung, und daß
war der zusätzliche Hammer, konnte der Richter die
ganze Zeit nicht umhin, mal so richtig loszuwerden, was
er von der Linken hält, denn wer Brände
legt will töten und zitierte damit aus einem
linken Flugblatt, welches im Zusammenhang mit Übergriffen
von Nazis verfaßt wurde. Außerdem ist es noch
gar nicht so lange her, daß Bücher verbrannt
wurden und Synagogen brannten. Vor dreißig
Jahren brannten auch erst nur Kaufhäuser und dann
wurden Menschen getötet. So könne man
von den Angeklagten zwar nicht behaupten, daß sie
Topterroristen seien, aber man müsse
den Anfängen wehren.
Entsprechend wutgeladen war die Stimmung
im Zuschauerraum, denn ein derart arrogantes und herablassendes
Verhalten sowohl gegenüber den Angeklagten als auch
dem Publikum war schier nicht auszuhalten. Pauschal wurde
dem Publikum unterstellt, daß, würden hier
heute drei Kahlgeschorene mit Springerstiefeln sitzen,
und die drei Angeklagten als Nebenkläger auf der
Anklagebank zugegen sein, wir uns über einen
Freispruch genauso aufregen würden.
Die Anwaltschaft geht nach der heutigen
Urteilsverküngung davon aus, daß die BAW in
Revision gehen wird. Selbes wird auch die Verteidigung
der Verurteilten tun. Dies bedeutet, daß die Angeklagten
bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils auf freiem
Fuß bleiben, aber eventuell auch mit neuen Repressionen
gegen die Magdeburger Szene zu rechnen ist, da es weitere
Beschuldigte gibt und die BAW sicherlich an einer Verurteilung
nach §129a festhalten wird.
12. Prozeßtag - 9.12.03
An diesem Tag hielt die Verteidigung der
drei Angeklagten die Plädoyers. Da der genaue Wortlaut
bald auf www.soligruppe.de veröffentlicht werden
wird, bleibt uns an dieser Stelle nicht allzuviel zu berichten.
Carsten sprach die letzten Worte
für die Angeklagten, wobei er einschätzte, daß
sie, die Angeklagten mit ihrer Prozeßerklärung
richtig lagen. Im Namen auch von Marco und Daniel bedankte
er sich für die Solidarität und geschaffene
Gegenöffentlichkeit bei ihren Familien, der Soligruppe
Magdeburg/ Quedlinburg und allen UnterstützerInnen.
Nächsten Dienstag (16.12.03, 9Uhr) wird die Urteilsverkündung
sein und auch wir gehen davon aus, daß unter einem
Freispruch nichts geht.
11. Prozesstag 03.12.2003
Aus dem Märchenbuch einer Staatsanwältin
Der 11. Prozesstag begann, wie schon der
10. mit einer kleinen Verspätung, da sich einer der
Angeklagten aufgrund des schlechten Wetters um etwa eine
Viertelstunde verspätet hatte. Das Auditorium war
zumindest bis zur ersten Pause ziemlich gut besetzt, da
sich eine Schulklasse eingefunden hatte, deren Sozialkundelehrerin
den Schülerinnen und Schülern wohl die Vorzüge
des deutschen Rechtssystems näher bringen wollte.
Doch dieses Vorhaben gab sie bereits nach der ersten halben
Stunde auf und besuchte nach der doch etwas verlängerten
halbstündigen Pause von etwa einer Stunde
mit ihren SchülerInnen eine andere offensichtlich
spannendere Verhandlung.
Die erste halbe Stunde wurde von einem
Anwalt Marcos dazu genutzt einige Beweisanträge zu
stellen, die nach der ersten Pause allerdings durch die
Bank weg vom Senat abgelehnt wurden. Unter anderem wurde
beantragt, einen Artikel aus der Magdeburger Volksstimme
zu verlesen, in welchem der renommierte Autor Bernd Kaufholz
nicht in der Lage war, das Wort Daimler-Chrysler
orthographisch korrekt wiederzugeben, was etwa 30% der
BundesbürgerInnen allerdings ebenso wenig vermögen.
Dies sollte in einer repräsentativen Umfrage durch
ein Meinungsforschungsinstitut bestätigt werden.
So wurde dann beantragt, auch den Webmaster von Daimler-Chrysler
in den Zeugenstand zu rufen, damit dieser bestätigen
möge, dass er von seinem Vorgesetzten angehalten
wurde, die URL www.daimler-crysler.com auf
www.daimler-chrysler.com weiterleiten zu lassen,
da der Konzern mittlerweile die falsche Schreibweise seines
Namens stillschweigend akzeptiert. Die Inaugenscheinnahme
zweier Schriften und die Suchabfrage der Worte soziale
revolution weltweit bei Google, die ca. 17.000 Ergebnisse
bringt, als Beweis zu würdigen wurden als Beweisanträge
gestellt.
Nach der einstündigen Pause wurden
die Beweisanträge wie erwartet abgelehnt
und die Beweisaufnahme geschlossen. Das Staatsanwaltskollektiv
begann dann mit seinem Plädoyer, was zu einer Märchenstunde
ausarten sollte. Zunächst erörterte Dr. Hornick,
dass es ihm angeblich nicht darum ginge, die politisch-ideologische
Überzeugung der 3 Angeklagten zu bestrafen, sondern
lediglich kriminelle Handlungen abzuurteilen.
Er führte zunächst die Lebensläufe der
Angeklagten aus, bevor er im Wesentlichen die Anklageschrift
wiederkäute. Danach setzte die Staatsanwältin
Rieger mit der Beweiswürdigung ein, wobei sie einer
Zeugin unterstellte, gelogen zu haben, was sie mit einem
falsch wiedergegebenen Zitat der Aussage begründete.
Im Allgemeinen scheint die sinnentstellende Textinterpretation
von aus dem Zusammenhang gerissenen möglichst kurzen
Zitaten eine Spezialität der BAW zu sein. So werden
Worte wie wir und uns zu Beweisen
für eine terroristische Vereinigung.
Allerdings wurde sie von einem eingeschalteten Handy,
eines Pressevertreters, welches die Mikrofonanlage des
Saales störte, unterbrochen, worauf Ri. Hennig die
mangelhafte Durchsuchung der Besucher durch die Justizangestellten
rügte und eigentlich eine neue Durchsuchung der Besucher
veranlassen wollte, wovon er dann allerdings Abstand nahm.
Dann begann Dr. Hornick mit seinen Strafanträgen.
Marco solle zu 3 Jahren und 6 Monaten als Rädelsführer
und die anderen Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung zu je 3 Jahren Haft nach §
129a verurteilt werden, wobei bei Daniel nicht das Jugendstrafrecht
angewandt werden solle. Bei Marco führte er als mildernde
Gründe aus, dass er nicht einschlägig vorbestraft
sei, bei den anderen Angeklagten, dass diese nicht vorbestraft
seien. Strafverschärfend seien jedoch die 2 versuchten
und 2 vollendeten Brandanschläge. Er blieb damit
im unteren Drittel, des Strafrahmens von maximal 10 Jahren,
was er für angemessen hielt.
Dann wurden die nächsten Verhandlungstage
angesetzt: der 09.12., eventuell der 11.12. nach Absprache
mit den Verteidigern, der 16.12. und der 17.12. Damit
war dann der 11. Verhandlungstag geschlossen.
Bericht vom 10. Prozeßtag
Was wir schon immer über den Verfassungsschutz
wußten, aber erst jetzt von der BAW bestätigt
bekommen
Der heutige Prozeßtag begann
mit einer Erklärung von Carstens Anwältin zur
Ablehnung des Antrages auf Hinzuziehung von Verfassungsschutzunterlagen
und zur Vorladung relevanter VerfassungsschützerInnen
die ihre Observationsergebnisse bezüglich des Magdeburger
AZs bekanntgeben sollten (siehe letzter Prozeßbericht),
denn schließlich wurde dieser ausführlich im
VS-Bericht erwähnt. Sie begründete, daß
die Einführung der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes
anders als vom Gericht bewertet für
das Verfahren dringend geboten seien.
Nach der üblichen Verhandlungspause erwiderte Staatsanwalt
Hornick überraschenderweise, daß auch eine
ausführliche Erwähnung im VS-Bericht nicht zwingend
den Schluß zulasse, daß die beschriebene Gruppe
auch tatsächlich beobachtet wurde. Da man lediglich
davon ausgehen kann, jedoch nicht davon ausgehen muß,
daß der AZ vom Verfassungsschutz observiert wurde,
sei dieser Beweisantrag abzulehnen. Konkret bestätigte
die Bundesanwaltschaft damit ganz offiziell, was viele
schon vorher wußten: Verfassungsschutzberichte sind
eher das Produkt (recht schlechter) künstlerischer
als geheimdienstlicher Arbeit.
Darüber hinaus wurde von den AnwältInnen beantragt,
die Polizistin erneut zu laden, die das Paket unter dem
BGS-Auto gefunden hatte. Sie sollte bestätigen, daß
dieses kein anderer Cop ohne Handschuhe angefaßt
hatte und demzufolge die vielen, nicht mehr kenntlich
zu machenden Fingerabdrücke (siehe 6. Prozeßtag)
bereits vor Entdeckung des Pakets darauf waren, d.h. von
vielen anderen (unbekannten) Personen außer Daniel
stammen könnten. Aber auch dieser Antrag wurde vom
Senat mit dem Verweis abgelehnt, daß dieser Schluß
möglich aber nicht zwingend notwendig ist.
Danach wurde der Antrag gestellt auch einen weiteren Polizeizeugen
nocheinmal vorzuladen. Dieser sollte bestätigen,
daß ein gefundenes Dokument vor dem Jahre 2001 verfaßt
sein muß, da in diesem u.a. eine Vokü vor dem
Arbeitsamt und ein Treffen im Winterhafen (ehemaliges
linkes Wohnprojekt) erwähnt wurden. Beides, so könne
der Cop bestätigen, müsse sich auf das Jahr
2000 beziehen, da es nur einmal eine Vokü vor dem
Arbeitsamt gab und der Winterhafen kurze Zeit später
nicht mehr existierte. Der Senat meinte jedoch, daß
sich die Vokü auch auf weitere geplante hätte
beziehen können, nicht nur auf die stattgefundene
und mit Winterhafen in Magdeburg nicht zwingend das Wohnprojekt
gemeint sein muß. Das ist zwar für jedeN, der/die
das einzelnstehende Haus in einer Parkanlage kennt ziemlich
albern aber der Richter sieht und kennt vielleicht mehr
als einE NormalsterblicheR.
Ebenfalls abgelehnt wurde die Vorladung von Cops, die
Carsten und Daniel observierten und bestätigen sollten,
daß diese zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
der BekennerInnenschreiben sowie der angeblichen Auflösungserklärung
überhaupt keinen Kontakt hatten, denn sie hätten
ja auch heimlich, schriftlich oder telefonisch kommunizieren
können. Als letztes wurde noch beantragt und
diesmal auch genehmigt- einige Beispielstreffer der Internet-Suchmaschine
Google in den Prozeß einzuführen, die beweisen
sollen, daß es nicht ein seltener Fehler sondern
durchaus üblich ist, DaimlerC(h)rysler ohne h
zu schreiben.
Ein Argument der Anklage ist nämlich, daß auf
gefundenen Notizen der Angeklagten dieser Fehler ebenso
vorkommt, wie in einem BekennerInnenschreiben. Dies lege
laut BAW den Schluß nahe, daß die Angeklagten
den Anschlag begangen hätten. Durch die neuen Google-Beweise
müssen nun vielleicht unter anderem die Verwaltung
des Bundeslandes Bremen, die Humboldt-Uni, der Gemeinderat
von Schierbach, das Hamburger Abendblatt und der Junge-Freiheit-
ääh Magdeburger-Volksstimme-Autor Bernd Kaufholz
mit Hausdurchsuchungen rechnen.
Im Anschluß daran wurde der Prozeß gegen 13.30
Uhr auf nächste Woche vertagt (Achtung: am Mittwoch,
den 10.12. ist kein Prozeßtermin).
9. Prozesstag (25. 11. 2003)
Nach der überfälligen Aufhebung
der Haftbefehle am 21. 11. blieb auch am 9. Prozesstag
alles offen.
In insgesamt etwa 50 Minuten entschieden
die Richter über einen Beweisantrag des Bundesanwalts
und die (ersten) Beweisanträge der VerteidigerInnen.
Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, als Beweismittel
das Gedächtnisprotokoll der Vernehmung des B. vorzulesen
und den Polizeibeamten Brockmüller vorzuladen, der
für B.s Vernehmung verantwortlich gewesen war. Zuvor
hatte das Gericht jedoch bereits zu erkennen gegeben,
daß eine Einführung der Vernehmung als Beweisstück
in den Prozeß wegen unerlaubter Verhörmethoden
nicht in Frage kommt. Das Gedächtnisprotokoll selbst
ist Teil der Verteidigungsunterlagen B.s und kann daher
ebenfalls nicht Beweismittel im laufenden Verfahren sein.
Der Bundesanwalt verwies in der Begründung seines
Beweisantrags auf ein Schreiben des Anwalts von B. Hierin
wird das Protokoll als Mittel bezeichnet, um im Verfahren
den erpresserischen Charakter von B.s Vernehmung zu belegen.
Daraus schlufolgerte er, daß der Anwalt B.s nichts
gegen eine Einführung des Gedächtnisprotokolls
einzuwenden hätte. Gleichzeitig belegte das Schreiben
jedoch eindeutig, dass das Gedächtnisprotokoll Teil
der Verteidigungsunterlagen B.s ist. Diesen Umstand bestritt
dann der Staatsanwalt kurioserweise trotzdem und begründete
dies damit, daß B. dieses Protokoll Carsten bei
seiner Verhaftung gerade übergeben wollte. Bundesanwalt
Hornig bestritt außerdem erneut die Verwendung von
unerlaubten Verhörmethoden. Die Richter waren von
diesem widersprüchlichen Antrag des Staatsanwalts
wenig begeistert, zumal in seiner Begründung auf
Unterlagen zurückgegriffen wurde, die bisher kein
Bestandteil des Verfahrens gegen Marco, Daniel und Carsten
gewesen sind.
Nach einer langen Unterbrechung entschied
das Gericht dann auch, den Antrag des Bundesanwalts in
allen Punkten abzulehnen. Es hob dabei nochmals eindeutig
hervor (und dies diesmal nicht nur implizit sondern
sehr ausführlich), dass B.s Aussagen beim BKA nur
unter erpresserischen Druck zustande kamen. Ein Gedächtnisprotokoll,
welches nur über die Vernehmung berichtet, unterliege
dann auch dem gleichen Verwertungsverbot, wie die eigentliche
Vernehmung und ist nicht als separates Schriftstück
zu werten. Darüber hinaus sein das Gedächtnisprotokoll
eindeutig als Verteidigerunterlagen zu betrachten, auch
wenn dieses zusätzlich noch anderen als Lektüre
zur Verfügung gestellt wird. Wichtig sei dabei allein,
daß es grundsätzlich für den Anwalt gedacht
war und damit auf jeden Fall nicht für Polizei, Staatsanwaltschaft
oder Gericht.
Allerdings lehnten die Richter auch sämtliche
Beweisanträge der AnwältInnen vom 8. Prozesstag
ab. Die beantragte Verlesung der Telefonüberwachungen
und Observationsprotokolle wurde abgelehnt, da diese sich
nur auf den Zeitraum nach den Anschlägen beziehen
und daher keine Aussagekraft über die Art des Kontakts
von Marco, Daniel und Carsten während der ihnen vorgeworfenen
Anschlägen treffen könnten. Dies ist interessant,
da gerade die Haftbefehle mit dem angeblich so intensiven
Kontakt der drei miteinander in eben diesem Zeitraum mitbegründet
wurden.
Die Vorladung von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes
(diese sollten ihre Einschätzung wiedergeben, dass
die Anschläge nicht von denselben Personengruppen
begangen wurden waren) wurde abgelehnt, da deren Aussagen
von den Richtern nicht als Beweis sondern als Bestandteil
der Beweisermittlung bewertet wurden. Beweisermittlungsanträge
sind im Prozess jedoch nicht mehr zulässig. Auch
die Verlesung von Leserbriefen
der Volksstimme, die den legalen Charakter des AZ hervorheben,
wurde abgelehnt, da diese nicht zwingend als Beweise für
die vollständige Legalität des AZ anzusehen
seien.
Zum Schluss des Prozesstages bezeichnete
der vorsitzende Richter erstmals ausdrücklich eine
Verurteilung Marcos, Daniels und Carstens nach §
129a als nicht wahrscheinlich. Als möglicher Anklagepunkt
käme jetzt gemeinschaftliche schwere Brandstiftung
infrage.
Damit ist der §129a-Vorwurf wohl endgültig vom
Tisch. Allerdings hat das Gericht noch nicht den Vorwurf
des Bundesanwalts zurückgewiesen, dass es bis zu
deren Auflösung (siehe Begründung der Entlassung
aus der U-Haft) eine terroristische Vereinigung gegeben
habe, deren Mitglieder Marco, Carsten und Daniel gewesen
seien. Folgt das Gericht der Ansicht der Staatsanwaltschaft,
hätte das schwerwiegende Auswirkungen auf die drei
Angeklagten. Dann nämlich könnte das Gericht
auch ohne Einzeltatnachweis über eine angebliche
gemeinsame Brandstiftung in vier Fällen entscheiden.
Jetzt liegt es an den AnwältInnen, mit immer wieder
neuen Beweisanträgen die Richter davon zu überzeugen,
von der Nicht-Existenz einer terroristischen Vereinigung
auszugehen.
Trotdem hatte dieser Prozeßtages
noch etwas besonderes zu bieten. Zum ersten Mal wurden
unsere Genossen nicht in Handschellen in den Saal geführt
und zu jeder Prozeßpause in Einzelzellen weggesperrt.
Diesmal konnten wir mit ihnen zusammen anreisen, zwischendurch
einen Kaffee trinken und am Schluß wieder nach Hause
fahren. Das ist zwar nur ein Zwischenschritt zum eigentlich
notwendigen Freispruch, aber dennoch ein tolles Gefühl.
Pressemitteilung der Soligruppe Magdeburg
/ Quedlinburg
Aufhebung der Haftbefehle im §129a-Verfahren
gegen drei Magdeburger
Heute, am 21. November 2003, wurden vom
vorsitzenden Richter Hennig (v. OLG Naumburg) im Prozess
gegen drei Magdeburger Linke wegen "Mitgliedschaft
bzw. Rädelsführerschaft in einer terroristischen
Vereinigung" im Justizzentrum Halle die Haftbefehle
gegen die drei Angeklagten aufgehoben. Damit werden Marco
H. und Daniel W. nach fast einem Jahr sowie Carsten S.
nach einem halben Jahr aus der Untersuchungshaft entlassen.
In seiner Begründung bezeichnete Richter Hennig eine
Verurteilung der drei Angeklagten nach § 129a als
nicht wahrscheinlich. Hintergrund hierfür ist die
Auflösungserklärung der angeblichen militanten
Gruppe, mit der der dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung und der Haftgrund
entfallen. Und hielt demnach an der Einschätzung
fest, die schon zuvor einmal vom Oberlandesgericht (Naumburg)
abgegeben worden war.
Wir, die Soligruppe Magdeburg / Quedlinburg
und die AnwältInnen der drei Magdeburger begrüßen
die Entscheidung der Richter und erwarten die endgültige
Abweisung des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung im weiteren Prozessverlauf. Mit der Aufhebung
der Haftbefehle bestätigte das Gericht, was sich
spätestens seit Prozessbeginn am 21. 10. 2003 abzeichnete:
Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft basieren auf
willkürlichen Konstruktionen. Sie sind geprägt
von Unterstellungen und Mutmaßungen, die mit keinem
einzigen Beweis belegt werden können. Selbst aufwendigste
Ermittlungs- und Überwachungsmethoden erbrachten
keinerlei Erkenntnisse über das angebliche Bestehen
einer terroristischen Vereinigung in Magdeburg.
Wir lassen uns nicht kriminalisieren.
Wir fordern die endgültige Einstellung des Verfahrens
sowie die Abschaffung des Paragraphen 129a/b!
Magdeburg, 21. 11. 2003
Daniel und Marco wurden noch heute
in Halle abgeholt und in Magdeburg und Quedlinburg von
ihren Familien, FreundInnen und GenossInnen erwartet.
Carsten muß leider noch zwei Tage Ordnungshaft wegen
"ungebührlichem Benehmen gegenüber dem
Gericht" absitzen und kommt erst am Wochenende raus.
8. Prozeßtag 19.11.03
Ordnungsgemäße Lesezeichen,
die nicht machen können was sie wollen
Abschließende Beweisführung und immer noch
Haft für Nichts
Beugehäftling abends wieder entlassen!
Richter Hennig begann nicht mit Verwarnungen,
Bestrafungen weil wieder irgendwer ungebührlich war.
Nein, ZeugInnen wurden vernommen und den Auftakt machten
die Mitbewohner von Daniel die die Fragen des Fragenkataloges
vom Vortag beantworten sollten und taten; Brandanschläge
nur aus der Presse bekannt, Bekennerschreiben kennen sie
nicht, nicht mal aus der Presse, über Militanz haben
sie sich nie unterhalten und das AZ (Autonomer Zusammenschlusz)
ist eine linke Gruppierung in Magdeburg. Das wußten
wir jaauch alles schon. Der dritte Zeuge berief sich auf
§55 StPO (bei möglicher Selbstbelastung darf
geschwiegen werden), was das Gericht umstandslos akzeptierte.
Ein weiterer Bekannter Daniels konnte auch nur wie die
anderen auf die Standardfragen antworten.
Frau Moll vom BKA bekam einen zweiten
Versuch, diesmal mit Genehmigung der entsprechenden Dienststelle.
Sie hatte die Hausdurchsuchung bei Carsten am 01.04.03
geleitet und war auf "versteckte" handgeschriebene
Zettel in Carstens Bücher gestoßen. Als Lesezeichen
benutzt, hätten die Zettel "ordnungsgemäß
aus den Büchern herausragen" müssen! Sie
ließ einen ganzen Beutel voll mit Zetteln und die
schon mal erwähnte Funkliste zum eventuellen Einsatz
des Abhörens ihrer Kollegen in den Streifenwagen
beschlagnahmen und asservieren Was bewies...? Der Polizist
Damm vom BKA der ebenfalls an der Hausdurchsuchung bei
Carsten beteiligt war und schon vorher an der am 27.11.02
in Quedlinburg, wo Daniel nach wie vor ein Zimmer in der
Wohnung seiner Mutter hat, teilnahm, brachte uns auch
nicht weiter in der Beweislage für eine terroristische
Vereinigung und die vorgeworfenen Anschläge.
Vom LKA Magdeburg kam zum zweiten mal
Herr Schulze, der sich freiwillig noch mal zu Wort melden
wollte, da er bei der ersten Aussage etwas verwirrt war,
bezüglich der Autokennzeichen eines Wagens der am
Tag nach dem Brandanschlag auf das LKA vorfuhr und aus
dem eine Person ausstieg die den Tatort fotografierte.
Er hatte die Nichtweiterverfolgung dieser Spur bei der
ersten Zeugenvernehmung damit begründet, daß
dieses
Fahrzeug bereits bei Demos aufgefallen war. Zwar korrigierte
er diesmal das Kennzeichen, doch der Fakt, daß diese
Spur nicht weiter verfolgt wurde, blieb derselbe. Auf
die Frage nach dem "Warum" sagte Herr Schulze,
daß der Leiter der Abteilung, Herr Hörnlein,
das nicht veranlaßt hatte und bei ihnen in der Dienststelle
"kann ja nicht jeder machen, was er will". Hätte
das BKA, an die der Fall übergeben wurden an dieser
Stelle weiterermittelt, hätte er als Ansprechpartner
für Herrn Brockmüller (BKA)davon Kenntnis erhalten.
Mit Herrn Schulze wurde dann die (erdrückende)
Beweisaufnahme geschlossen.
Der Richter fragte Staatsanwaltschaft
und Verteidigung ob Herr H. noch als Zeuge gebraucht werden
würde. Es wurde verneint, wobei die Verteidigung
darauf hinwies, daß sie ohnehin den Herrn H. nicht
gebraucht hätten. Richter Hennig hob damit die Beugehaft
auf und verordnete 3 Tage Ordnungshaft. Somit ist die
Aussageverweigerung von H. als ungebührliches
Verhalten zu werten. Inzwischen ist H. tatsächlich
wieder auf freiem Fuß. Er wurde noch am Abend des
19.11. aus der Beugehaft entlassen.
Ob er dennoch die 3 Tage Ordnungshaft später noch
absitzen muss, bleibt abzuwarten.
Der Staatsanwalt Dr. Hornick kündigte
an, keine Beweisanträge stellen zu wollen, überlegte
es sich dann aber anders, was er etwa eineinhalb Stunden
später bekannt gab. Und zwar wollte er nun doch das
beschlagnahmte Gedächtnisprotokoll des Beschuldigten
B. zu seinem Verhör mit in das Verfahren einbringen
wobei der Richter zuvor noch verkündet hatte,
es nicht mehr verlesen zu lassen. Vorher verlas der Richter
die Eintragungen im Zentralregister von Daniel, Carsten
und Marco. Bei Daniel und Carsten war nichts zu finden,
ein wenig anders bei Marco, allerdings jeweils eingestellte
Verfahren gegen geringfügige Arbeitsstunden.
Da das Gericht nach wie vor keine Entscheidung
zu dem Antrag von Carstens Verteidigung , den Haftbefehl
gegen Carsten außer Kraft zu setzen, gefunden hatte,
stellte die Verteidigung aller drei Angeklagten Beweisanträge,
u.a.:
-Anhören der Protokolle der Telefonüberwachung,
die Gespräche zwischen Marco und Carsten, sowie zwischen
Daniel und Carsten beinhalten.
- Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV)
von Sachsen Anhalt sowie Akten des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV) über Observierung Carstens,
Vernehmung der entsprechenden Präsidenten zur Observierung
Womit bewiesen werden soll, daß
ein so intensiver Kontakt zwischen Carsten und Daniel
und Marco, wie die Bundesanwaltschaft (BAW) es darstellt
nicht existiert hat.
Desweiteren sollen alle Observationsprotokolle
des LKA in die Beweisaufnahme und die Beamten die observierten
in den Zeugenstand, um eine Anwesenheit der Angeklagten
an den jeweiligen Tatorten auszuschließen. Die Präsidenten
des LfV´s Sachsen-Anhalt und des BfV´s sowie
die dazugehörigen Leiter der Abteilung "Linksextremismus"
sollen vernommen werden, da laut ihrer Erkenntnis der
Analyse der Bekennerschreiben nicht davon auszugehen sei,
daß es sich bei den verschiedenen Anschlägen
um denselben Täterkreis handelt.
Der Staatsanwalt lehnte die Anträge
ab. Das Gericht wird darüber erst noch entscheiden.
Nach den Beweisanträgen bekam die
Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe, die rausfinden
sollte, ob Daniel noch nach Jugendstrafrecht zu behandeln
sei das Wort.
Sie beschrieb eine enge Beziehung zwischen Daniel und
seiner Mutter, einen normalen Werdegang von Daniel und
erkannte gar "einen gewissen Grad an Intelligenz".
Nach ihrer Einschätzung ist Daniel noch nicht so
reif, wie es vielleicht den Anschein hat und würde
für ihn das Jugendstrafrecht empfehlen. Die Sozialprognose,
sagte sie, wäre positiv.
Dann ging es in die Mittagspause für
eine Stunde.
Die Verteidigung von Carsten hatte erwartet,
daß sich der Senat während der Pause zu einer
Entscheidung zu Carstens Haft durchringen konnte, aber
dem war nicht so und erbat deshalb eine weitere Unterbrechung
um
endlich einen Beschluß dazu zu hören. Die Unterbrechung
gab es für ca. 45 Minuten, nur den Beschluß
gab es nicht. Da die Verteidigung kein Verständnis
aufbringen konnte, meinte Richter Hennig er lasse sich
nicht unter Druck setzen. (Der Druck von 15 Tagen seit
Antragstellung!!!). Bis spätestens nächsten
Dienstag (26.11.03) würden sie es schaffen.
Da die Beweisaufnahme seitens des Gerichts
abgeschlossen war und sie schlicht nichts gebracht hatte
gegen die Angeklagten, stellte auch die Verteidigung von
Marco und Daniel den Antrag auf Aufhebung der Haftbefehle
gegen ihre Mandanten und "äußerst Hilfsweise"
wenigstens Haftverschonung bis zum Ende des Verfahrens.
Was der Staatsanwalt ablehnte, denn er sieht die Beweislage
"dezidiert" anders. (Wir warten auf die Joker
die er aus dem Ärmel zaubert.)
Auch darüber soll am 26.11.03 dem nächsten Verhandlungstag
entschieden werden.
die Prozessgruppe
7. Prozesstag
Ein Zeuge erhielt vorerst 1 Woche Beugehaft
wegen Aussageverweigerung
Der 7. Prozesstag war ein sehr langer
und schwieriger Tag, der allen ZeugInnen, BesucherInnen
und auch den drei Gefangenen ziemlich ´an die Nieren
ging`.
Diesmal waren viele ZeugInnen aus der Szene und Bekannte
von Daniel, Marco oder Carsten vorgeladen, die sich nicht
auf Paragraphen beziehen konnten, um die Aussage zu verweigern.
Die ZeugInnenvernehmungen füllten im Prinzip den
ganzen Verhandlungstag. Hauptsächlich stellte der
Richter Hennig jeder/jedem ungefähr 7 Grundfragen,
die relativ harmlos schienen:
>in welcher Form von Bekanntschaft die ZeugInnen zu
den Angeklagten stehen (vom sehen, oder freundschaftlich...)
>ob sie etwas über die Brandanschläge gehört
hätten und wenn ja, woher (die meisten antworteten
darauf: aus der Presse)
>ob sie die ´Täter` der Brandanschläge
kennen würden (aber niemand kannte die Täter)
>ob sie die BekennerInnenschreiben kannten und wenn
ja, woher sie sie kannten (die meisten kannten diese jedoch
nicht und hatten nur entfernt etwas davon gehört)
>ob sie etwas zur Einstellung der Angeklagten zu Militanz
sagen könnten (aber dazu wußte niemand etwas)
>ob sie schon einmal mit den Angeklagten über
Militanz geredet, diskutiert hatten (die meisten konnten
sich nicht erinnern solche Gespräche geführt
zu haben)
>ob ihnen AZ etwas sagt, und wenn ja, was sie dazu
sagen könnten (einige kannten den AZ und wußten,
dass es eine linke Gruppe in Magdeburg ist, die öfter
Kundgebungen oder Voküs u.ä. veranstaltet)
Zu den Grundfragen kamen vereinzelt bei der einen oder
dem anderen noch spezifische Fragen zu abgehörten
Telefonaten hinzu. Oft fiel der Satz das wolle man
jetzt nicht am Telefon bereden, wozu der Richter
dann noch fragte, worum es da ging (aber die Befragten
konnten sich daran nicht erinnern).
Sehr mysteriös war, dass der Staatsanwalt wiederum
sehr zurückhaltend blieb und insgesamt nur 2 oder
3 Nachfragen hatte. Alle ZeugInnen wurden unvereidigt
entlassen.
Einer der Zeugen gab lediglich seine persönlichen
Daten zu Protokoll und verweigerte anschließend
die Aussage. Richter Hennig sprach ihm ins Gewissen, dass
er damit nur seinen Freunden (den Angeklagten) schaden
und den ganzen Prozess aufschieben würde und klärte
ihn über die Möglichkeit von Zwangsmitteln auf.
Er solle sich dies noch mal gründlich mit seinem
Zeugenbeistand/Rechtsanwalt überlegen und schickte
ihn vor die Tür. Kurze Zeit später kam er wieder
mit seinem Anwalt rein und blieb konsequent bei seiner
Aussageverweigerung. Daraufhin verkündete Richter
Hennig, dass er auch ´gerne` 1 Woche Beugehaft verhängen
könnte, was er dann auch tat. Der Zeuge wurde in
Handschellen abgeführt, wobei die Hälfte des
Saals, ihn unterstützend, klatschte. Nun platzte
Richter Hennig wieder der Kragen, er wollte den ganzen
Saal räumen lassen, worauf heftige Proteste von den
BesucherInnen kamen, schließlich hätten auch
gar nicht alle geklatscht. Außerdem kündigte
der Richter an, dass diejenigen welche zum zweiten Mal
rausgeschmissen wurden, ein gesamtes Verfahrensverbot
bekommen würden. Es gab eine längere Unterbrechung.
Viele BesucherInnen fertigten eine eidesstattliche Erklärung
an, dass sie nicht geklatscht haben und kamen später
wieder in den Gerichtssaal.
Es wurde eine weitere Zeugin vernommen und danach war
eine längere Mittagspause angesetzt, in der schließlich
für die Gefangenen Pizzen geholt wurden.
Beim Warten auf den weiteren Verhandlungsverlauf
lagen die Nerven aller BesucherInnen und noch anstehenden
ZeugInnen blank. Leute, die zuvor draußen gewartet
hatten, weil sie nicht mehr in den Saal gepasst hatten,
kamen nach der Pause 14 Uhr noch zu den ZuschauerInnenbänken
und diese waren dann zu dreivierteln wieder besetzt.
Gleich wurde wieder die nächste Zeugin aufgerufen.
Sie gab lediglich ihre persönlichen Daten zu Protokoll
und wollte sich im weiteren zu keinen Fragen äußern
und bezog sich dabei auf den §55 (wonach ZeugInnen
die Aussage verweigern können, wenn sie sich dabei
selbst belasten würden). Ihr Zeugenbeistand/ Rechtsanwalt
erläuterte, dass dies schließlich ein §129a-Verfahren
sei und es um Organisationszusammenhänge gehe. Seine
Mandantin war selbst von einer Hausdurchsuchung betroffen
gewesen (ihr Mitbewohner ist einer der weiteren Beschuldigten)
und es seien auch Sachen von ihr beschlagnahmt worden.
Richter Hennig sah mehr oder weniger den §55 an,
drängte jedoch darauf, dass sie ihm wenigstens die
Frage beantworte, ob sie von den Brandanschlägen
gelesen hätte.
Da die Zeugin sich auch weigerte diese Frage zu beantworten,
verhängte er ein Ordnungsgeld von 50 Euro.
Nach ihr wurde der Nächste in den ZeugInnenstand
berufen. Auch er bezog sich auf den §55 bei seiner
Aussageverweigerung er war Mitbewohner von Carsten
und auch von den Hausdurchsuchungen betroffen gewesen.
Der Richter erkannte dies nun ohne Umschweife an und entließ
ihn aus dem ZeugInnenstand.
Unter den folgenden ZeugInnen war auch eine dabei, die
aussagte, dass sie Daniel bis spät in die Nacht vom
17. März 2001 zum 18. März gesehen hätte
(was einen entlastenden Tatbestand darstellte, da ihm
ja insbesondere die direkte Beteiligung an dem Brandanschlag
in der selben Nacht auf einen BGS-Transporter in Magdeburg
vorgeworfen wurde). Daniel hätte von seiner Mutter
aus angerufen und gemeint, dass er unbedingt von der dortigen
Familienfeier weg müsse, er hielte es dort nicht
mehr aus. Da sie auch in Quedlinburg wohnte, kam er bei
ihr spätabends vorbei und trank mit ihr und einem
weiteren Kumpel ein paar Bier. Sie blieb bis ca. 2 oder
2.30 Uhr auf und ging dann ins Bett, da sie am nächsten
Morgen früh aufstehen musste. Die anderen 2 blieben
noch in der Küche, Daniel sei auch ziemlich angetrunken
gewesen. Sie wisse nicht mehr, wann er dann gegangen sei,
jedenfalls war er dann am nächsten Morgen nicht mehr
da. Auf die Frage wie er denn zu ihr gekommen sei, meinte
sie, dass sie es nicht genau wüßte, aber sie
denkt er war entweder zu Fuß oder mit dem Fahrrad.
Ihr sei nicht bekannt, dass er ein Auto besaß.
Auch hier zeigte Bundesstaatsanwalt Dr. Hornick keinerlei
Ambitionen und hatte keine Fragen an die Zeugin. Nachfragen
gab es ebenso von Richter Hennig nicht und er entließ
die Zeugin unvereidigt.
Gegen 15.30 Uhr waren dann schließlich
noch 2 Beamtinnen des BKA aus Meckenheim und ein Beamter
des LKA-Magdeburg vorgeladen, die zu den Hausdurchsuchungen
befragt wurden. Dies war der Part der Anwälte, die
die BKA-Beamtinnen ausgiebig (jede ungefähr 45 Minuten)
zu ihrem Einsatz verhörten. Besonders interessiert
waren sie daran, wann genau denn die Beamtinnen den Einsatzbefehl
erhalten haben, durch wen und wo sie eingewiesen wurden
usw. Schließlich suchten sie nach Anhaltspunkten,
die belegen würden, dass keine Gefahr im Verzuge
bei den Verhaftungen und Durchsuchungen damals bestand.
Aber die beiden jungen Frauen konnten
sich nicht erinnern, wann sie in Magdeburg angekommen
sind und wann sie in den Fall eingewiesen wurden. Eine
der Beiden war für die Anwälte außerdem
interessant, weil sie das Personalblatt bei dem Verhör
des weiteren Beschuldigten B. ausgefüllt hat, auf
dem auch eine schriftlich Belehrung steht. Sie wollte
dazu zunächst nichts sagen und musste extra telefonisch
eine Vollmacht von ihrer Dienststelle einholen. Später
sagte sie aus, dass sie nur das Blatt mit den persönlichen
Daten ausgefüllt hatte und das erst nach dem das
Verhör schon eine ganze Weile lief.
Presseerklärung zum 7. Prozesstag
der Roten Hilfe e. V. Ortsgruppe Dresden
19.11.2003
Erzwingungshaft, Hausverbote und Ordnungsgeld
- Richter Hennings kleine Machtspiele
Heute fand der 7. Prozesstag im Verfahren
gegen Marco, Daniel und Carsten statt. Der Vorwurf lautet
Bildung einer terroristischen Vereinigung. Die Bundesanwaltschaft
hat gegen die drei Magdeburger nach §129a Anklage
erhoben. Genauere Informationen hierzu findet man auf
der Homepage der Soligruppe (www.soligruppe.de).
Heute wurden dazu mehrere Zeugen vernommen,
unter anderem der Zeuge H., der nach den Angaben zur Person
erklärte, keine weiteren Aussagen zu machen. Nach
einer Belehrung über die Folgen einer Aussageverweigerung
und einer kurzen Beratung mit seinem Zeugenbeistand/Rechtsanwalt
blieb H. dabei.
"Ich verweigere die Aussage"
Der Vorsitzende Richter Henning versuchte eine Aussage
zu "erpressen", in dem er H. dafür verantwortlich
machte, wie lange das Verfahren dauert und seine Freunde
in Haft bleiben. Dieser Versuch scheiterte aber. Richter
Henning ordnete gegen den Zeugen eine Woche Erzwingungshaft
an. Erzwingungshaft kann bis zu 6 Monaten angeordnet werden.
Als H. abgeführt wurde wurde von Teilen des Publikums
geklatscht, was Richter Henning dazu veranlasste den kompletten
Saal räumen zu lassen und ein Hausverbot für
den Prozesstag zu verhängen. Gegen die, die bereits
schon einmal ein Hausverbot erhielten, weil sie es nicht
für nötig hielten beim Eintreten der Richter
aufzustehen, verhängte er ein Hausverbot für
die Gesamtdauer des Prozesses.
Lediglich die Personen, die eine eidesstattliche Erklärung
unterschrieben, das sie nicht geklatscht haben, durften
nach einer Pause den weiteren Launen der Richter beiwohnen.
Gegen eine weiter Zeugin, die sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht
nach §55 Strafprozessordnung berief, wurde ein Ordnungsgeld
in Höhe von 50 € verhängt.
Für uns ist nach 7 Prozesstagen klar:
In diesem Verfahren ist bisher nicht ein Beweis erbracht
worden, der die Fortdauer des Verfahrens und der Haft
gegen Marco, Daniel und Carsten rechtfertigt. Hier wird
linke Politik kriminalisiert und systematisch versucht
diese zu zerstören. Die weitreichenden Ermittlungsbefugnisse
insbesondere beim §129a führen nicht etwa zu
einer hohen Aufklärungsquote gegen "terroristische"
Vereinigungen. In den 90er Jahren standen der Anzahl von
1362 Beschuldigten nur 38 Verurteilte gegenüber,
d.h. die Aufklärungsquote läge bei weniger als
2,8%, üblich sind 45%. Alle 129a-Verfahren sind mit
Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen verbunden.
Die geringe Aufklärungsquote stützt die These,
dass es sich beim §129a eher um einen Ausforschungsparagraphen,
ein "Sesam-öffne-dich" für den Staatsschutz,
handelt. 99,5% der Verfahren werden gegen linke politische
Gruppen geführt. Für die Ermittler ist es weniger
entscheidend, ob das jeweilige Verfahren überhaupt
gerichtlich eröffnet wird und dann auch mit einer
Verurteilung endet. Von größerer Bedeutung
ist das Ermitteln selbst. Mit dem §129a-Sonderrechtssystem
verfügen sie über ein Instrumentarium, um in
die anvisierten, schwer erfassbaren Szenen einzubrechen,
Kommunikationsstrukturen knacken, Daten erheben und Soziogramme
des Widerstands erstellen zu können, die nicht nur
repressiv, sondern vor allem präventiv genutzt werden
können. Verunsicherung der Szene, Entsolidarisierung
und Abschreckung bis hin zur Zerstörung funktionierender
politischer Strukturen sind zwangsläufige Folgeerscheinungen
dieser Kriminalisierungsstrategie per 129a-Sonderrecht.
Dies bedeutet für uns:
- Marco, Daniel und Carsten müssen freigesprochen
werden - sofort!
- Keine Erzwingungshaft oder Ordnungsgelder bei Aussageverweigerung!!
- Aussageverweigerungsrecht nicht nur für Beschuldigte!!!
- Abschaffung der §§ 129,
129 a + b !!!!
Prozessbeobachtung 6. Prozesstag
Auch an diesem Tag musste Richter
Hennig zu allererst wieder seine Position im Gerichtssaal
festklopfen und belehrte Daniel und Marco darüber,
dass, sollten sie weiter die Spielregeln des
Gerichts missachten und während der Verhandlungen
miteinander reden, sie durchaus mit Bestrafung zu rechnen
hätten.
Sofort danach gingen die ZeugInnenvernehmungen los. Als
erste Zeugin wurde eine Landtagsabgeordnete, danach die
Verlobte von Carsten vernommen. Hennig stellte sehr konkrete
Fragen zu Datum und Rahmen des eigentlichen Verlöbnisses,
fragte, wann die beiden heiraten wollten usw. Dann machte
er ihr noch mal deutlich, dass Verlöbnisse nicht
auf die leichte Schulter genommen werden sollten: Anständige
Leute würden nämlich nach Ende des Prozesses
und mögl. Ende der Beziehung nicht ihr Wissen gegeneinander
nutzen, aber könne man das in diesem Fall erwarten
offene Fragen des Richter Hennig!?
Der Senat erkannte jedenfalls das Verlöbnis nicht
an, weshalb die Verlobte nun noch einmal zum nächsten
Mittwoch vorgeladen wurde und in diesem Fall kein Zeugnisverweigerungsrecht
nach §52 gelten machen kann. Auch die anderen Verlobten
mussten sich ähnlichen Fragen aussetzen. Nach Befragung
der Eltern zu diesem konkreten Punkt von Daniel und Marco
wurde jedoch deren Verlobung anerkannt und sie konnten
ohne Probleme als Angehörige die Aussage verweigern.
Wenig später wurde die Sachverständige des LKA
vernommen, die die Fingerabdrücke auf dem Paket gesichert
und ausgewertet hat. Allein auf dem Stückchen, was
wegen der Größe des Pakets zur Untersuchung
herausgetrennt wurde, befanden sich noch zwei weitere
Abdrücke. Auf dem restlichen Paket befanden sich
ebenfalls weitere Abdrücke, die aber nicht verwertbar
waren. Klargestellt werden konnte nur, dass die anderen
Abdrücke nicht von Daniel stammen. Nachdem der Abdruck
von Daniel gefunden wurde, wurden die anderen Spuren auch
nicht mehr verfolgt, da die Behörden dafür ein
weiteres Gutachten hätten anfordern müssen.
Der Staatsanwalt wies angesichts dieser unangenehmen Aussage
ausdrücklich und wiederholt darauf hin, dass er von
den anderen Spuren ja nichts wusste, weil davon nichts
im Gutachten stand. Deshalb konnte er eben auch nicht
in diese Richtung ermitteln.
Nach der Mittagspause wurden etliche Notizzettel mit Autokennzeichen,
Polizeicodes, dem Schriftzug KGW usw. vorgelegt und diverse
Texte der Militanten Gruppe (mg) aus der Interim zum Thema
Militanz sowie die Auflösungserklärung, die
bei Marco gefunden wurde, verlesen. Dazwischen wurden
vier weitere Zeugen, ebenfalls Beschuldigte, vernommen,
die aber einerseits nur gefragt wurden, ob ihnen die Täter
der Brandanschläge bekannt seien und woher sie die
Angeklagten kennen, und andererseits mit Verweis auf §55
(Selbstbelastung) die Aussagen verweigern konnten. Eine
seltsame Begebenheit in diesem Zusammenhang war die Vernehmung
des einen Zeugen, der nach gerichtlicher Meinung das Zeugnisverweigerungsrecht
nach §55 nutzen könnte, da er selbst zu den
Beschuldigten zähle. Das hat der Staatsanwalt zwar
verneint gegen ihn würde nicht mehr ermittelt
, dennoch hatte auch er keine Fragen.
Kurz vor der letzten Zeugenvernehmung wollte Hennig dann
das Gedächtnisprotokoll der Polizeivernehmung B.s
verlesen lassen. Dies ist v.a. deshalb eigenartig, da
die Aussage im Polizeirevier selbst wegen verbotener Verhörmethoden
vom Gericht nicht gewertet wird. Die RechtsanwältInnen
legten jedenfalls Widerspruch ein u.a. deshalb,
weil dieses Protokoll zu den Verteidigerunterlagen zähle
und es auch keine neue Aussage sondern nur die Reflexion
des Geschehens auf dem Revier sei. Der Staatsanwalt sah
das etwas anders, er meinte dieses Protokoll sein verwertbar,
da die Erstellung nicht vom Gericht sondern von
seinen Freunden veranlasst wurde, denen er es später
sogar gebracht hat. Außerdem hätte er keinen
Widerspruch gegen die Beschlagnahme des
Protokolls eingelegt!?
Die Entscheidung über die Zulassung des Gedächtnisprotokolls
will der Senat bis zum nächsten Dienstag treffen.
Danach war der Verhandlungstag im Prinzip auch beendet.
Es wurde nur noch der weitere Verfahrensablauf (vor-)abgesprochen.
Demnach sind am kommenden Dienstag und Mittwoch weitere
Vernehmungen von ZeugInnen aus der Szene sowie Leute LKA
und PD, die die Durchsuchungen vorgenommen haben. Nach
Meinung des Gerichts sollte bis Mittwochmittag die Beweisaufnahme
beendet sein, so dass Staatsanwalt und RechtsanwältInnen
zum 25.11. bzw. 26.11. ihre Plädoyers vorbereiten
können. Dies hängt nach Meinung der RAs allerdings
u.a. davon ab, wie die Beweislage am Ende des 19. November
aussieht. Möglichweise müssen dann von ihrer
Seite noch neue Beweise eingebracht werden, bspw. gäbe
es der Anwalt von Marco hat es getestet
17.000 Treffer, wenn man bei Google die Worte soziale,
Revolution, weltweit eingibt. Im Zweifel müssen halt
all diese Dokumente vorgelesen werden, wenn es der Entlastung
von Marco, Carsten und Daniel dient.
Bericht vom 5. Prozeßtag, 5.11.2003
Der 5. Prozeßtag begann gleich
mit jeder Menge Aufregung. Nachdem die zahlreich erschienenen
ZuschauerInnen die drei Angeklagten freudig und lautstark
begrüßt hatten, betraten die RichterInnen den
Saal. Leider war den Anwesenden anders als dem
Senat die Notwendigkeit feudalistischer Ehrerbietungen
nicht gegenwärtig und so blieben, wie bereits an
den Tagen zuvor, fast alle sitzen und warteten gespannt
auf den Fortgang der Wahrheitsfindung. An
diesem Morgen bestand der Vors. Richter Hennig jedoch
darauf, daß seinem schweren Job die notwendige rituelle
Würdigung zuteil wird und forderte die ZuschauerInnen
auf, ihre Astralkörper zu erheben. Dies
taten natürlich alle sofort, da jedoch dem Richter
Hennig offensichtlich das spirituelle dritte Auge fehlte,
sah er nur die sitzenden materiellen Hüllen der Anwesenden.
Er verfügte daraufhin, daß alle, die sitzen
geblieben waren, aus dem Saal zu entfernen sind und für
den laufenden Prozeßtag Hausverbot erhielten. Schade
für die zahlreich angereisten GenossInnen aus anderen
Städten, die bereits nach ein paar Minuten wieder
die Heimreise antreten mußten. Trotzdem: Danke,
daß Ihr da gewesen seid.
Bevor jedoch die schwarzgekleideten Justizbeamten teilweise
recht rüde zur Tat schreiten konnten, mußten
noch schnell die drei Angeklagten, wahrscheinlich nur
zu ihrem eigenen Schutz, wieder in Handschellen gelegt
und aus dem Raum geführt werden. Nur ein einzelner
Angehöriger durfte vorerst dem Justiz-Schauspiel
weiter beiwohnen.
Recht schnell fanden sich dann jedoch noch einige Leute,
die den verwaisten Saal wieder etwas auffüllen konnten.
Diese warteten jedoch vergeblich darauf, daß der
Senat seine Entscheidung zum Antrag auf die Entlassung
Carstens aus der U-Haft verkünden würde. Stattdessen
wurde der restliche Tag mit dem Verlesen diverser Schriftstücke
verbracht. So konnte man u.a. noch einmal einem alten
Radi-Beitrag zur Organisationsfrage lauschen; erfuhr etwas
darüber, wie sich die Soligruppe gründete; bekam
einen Einblick in die Struktur und Arbeitsweise des angeblich
so hoch konspirativen AZ und erfuhr, daß einer der
drei Genossen gerne Kekse ißt, wie er auf einer
für die Staatsanwaltschaft sehr wichtigen Schreibtischunterlage
vermerkt hat. Zu jedem handschriftlichen Papier wurden
darüber hinaus noch Gutachten verlesen, die eine
Urheberschaft der Angeklagten beweisen sollen, worauf
Staatsanwalt Hornick in Strebermanier auch immer hinwies,
wenn dies vom Richter einmal übersehen wurde. Auch
am nächsten Prozeßtag wird es zunächst
mit dem Verlesen weiterer Texte weitergehen.
Prozeßbericht vom 4. Prozeßtag,
4. 11. 2003
Ich kenne nur stupide .. und die
sitzen da oben
Der Saal war voll und die Stimmung war
gut und Ri Henning überraschte uns gleich am Anfang:
Carsten wurde vorgeworfen während der letzten Verhandlung
im Rahmen eines LKA-Gutachten in dem es u. a. um Stopine
ging den Satz Ich kenne nur Stupide .. und die sitzen
da oben an die weiteren Angeklagten geflüstert
zu haben.
Ri Grimm hat das angeblich gehört und fühlte
sich wohl beleidigt weswegen er es dem Vors. Ri steckte.
Gegen C. wurde wegen Missachtung des Gerichts eine Ordnungshaft
von 2 Tagen verhängt. Der Vors. Ri verwarnte das
reagierende Publikum.
Der Zeuge B. wurde vernommen. B. war mit
RA Franke als Zeugenbeistand gekommen und verlas eine
Erklärung in der er ankündigte aufgrund des
§55 keine Aussagen zu machen, da er selbst Beschuldigter
ist Auch erklärte er wie es zu den Aussagen vor Staatsanwalt
Dr. Hornick gekommen war. Durch den Beamten des BKA Müller
war B. enorm unter Druck gesetzt worden in Bezug auf seine
Homosexualität. Müller meinte, dass er bei Ermittlungen
in B.s Umfeld ganz sicher den Großeltern von B.
stecken müßte, welche sexuelle Neigung B. hat
und diese damit sicher Probleme hätten. Ebenso unangenehm
würde es B. sicher seinen Kommilitonen gegenüber
sein.BKA Müller forderte ihn zur Aussage auf mit
dem Hinweis, dass auch eine Durchsuchung seines Arbeitsplatzes
in Handschellen keinen guten Eindruck auf seinen Arbeitgeber
machen würde. B. erklärte dazu, hierin eine
Erpressung zu sehen woraufhin BKA M. erklärte, es
seien lediglich Entscheidungshilfen. Diese Entscheidungshilfen
wurden wiederholt vor Dr.Hornick . Über diese Verhörmethoden
schrieb er ein Gedächtnisprotokoll welches er am
11.04.03 Carsten geben wollte, wobei er verhaftete wurde
mit Hilfe von Handschellen und Strumpfmütze, die
ihm über den Kopf gezogen wurde. Angeblich wäre
mit ihm eine erkennungsdienstliche Maßnahme vereinbart
gewesen. Sein Gedächtnisprotokoll wurde ihm abgenommen.
Seine Aussage vor dem Staatsanwalt wurde ihm vorgelegt.
Er sollte die korrigieren und unterschreiben, was er nicht
tat.
Dazu wurde BKA Müller ebenfalls in
den Zeugenstand gerufen. Er bestätigte im Grunde
die Erklärungen von B. auch wenn er bemüht war
betont freundlichere Worte zu finden.
Ri Hennig schien aber ebenfalls überzeugt,
dass die Aussagen von B., auf diese Weise zustande gekommen
wertlos waren.
Carstens Verteidiger Ulrich von Klinggräf
stellte den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gegen
Carsten, da dieser auf grund der Aussagen von B. festgenommen
worden war. Darüber wurde noch nicht entschieden
und zunächst hielt sich auch die Staatsanwaltschaft
mit einer Entgegnung zurück.
Dreieinhalb Stunden, unterbrochen von
einer einstündigen Mittagspause, gab es Mitschnitte
der abgehörten Telefonate zu hören. Es war stellenweise
sehr sehr langweilig und brachte weniger als nichts, falls
damit was bewiesen werden sollte.
Am Ende entgegnete Staatsanwalt Dr. Hornick
dass er am Haftbefehl gegen Carsten mit Verweis auf die
Anklageschrift festhalte. Außerdem wären ein
Konzeptblatt des Autonomen Zusammenschluszes
(AZ) gefunden worden, wo Carsten als Mitglied mit verzeichnet
wäre UND da wäre auch noch die Frequenzliste
die bei Carsten gefunden worden war, die zum Abhören
des Polizeifunks benutzt wird!
Ri. Hennig wird später darüber
entscheiden.
29.10.03 3. Prozeßtag
Auch diesmal war der Saal gut gefüllt
mit ZuschauerInnen und wir haben uns gefreut, die drei
Angeklagten wieder zu sehen. Inzwischen hat sich Richter
Hennig wohl auch daran gewöhnt das zu Beginn der
Verhandlungen niemand aus dem Publikum aufsteht.
Es ging los mit Zeugenvernehmungen zum
fehlgeschlagenen Brandanschlag auf einen BGS-Bus in Magdeburg.
Den Anfang machten drei Beamte der Magdeburger Dienststelle,
die das nichtgezündete Paket entdeckt hatten bzw.
damit dann beschäftigt waren. Es ging um ein gelbes
Postpaket in dem zwei große Plasteflaschen mit gelblicher
Flüssigkeit, Kurzzeitwecker, Flachbatterie und Drähte
vorgefunden worden sind.
Bevor dann weitere Vernehmungen stattfanden,
stellte die Verteidigung Anträge zu Staatsanwalt
Dr. Hornick. Die Anträge können wie schon erwähnt
in Kürze bei www.soligruppe.de nachgelesen werden.
Kurze Wortgefechte zwischen der Anklage- und der Verteidigerbank
(
wir haben ja jetzt schon mitbekommen, daß
man nicht alles auf die Goldwaage legen darf, was die
BAW so von sich gibt
) wußte Ri Hennig
zu unterbinden und bat alle sich auf das Sachliche
zu konzentrieren. Jedoch, die Stimmung im Gerichtssaal
war zuweilen etwas knisternd, besonders als
es um die Anträge der Verteidigung bzgl. der Ladung
des Dr. Hornick als Zeugen wegen der nicht rechtmäßig
durchgeführten Vernehmung von B. ging.
So meinte der Bundesanwalt, daß es ja klar sei,
daß B. sich jetzt rechtfertigen wolle, schließlich
habe er seine Freunde verraten. Dieser süffisante
Kommentar Dr. Hornicks blieb im Publikum natürlich
nicht unbeantwortet, warum wir wiedermal vom Richter verwarnt
wurden.
Die Anschlagserklärung des Kommando
Freilassung aller politischen Gefangenen zum
LKA und dem Postpaket unterm BGS-Bus bezog sich auf eine
Demonstration anläßlich des 6. Todestages von
Frank Böttcher, bei der es
zu Übergriffen seitens der Polizei gekommen war und
die sich gegen die wachsende Polizeibrutalität richteten.
Kurz vor der Mittagspause gab es noch eine Bastelanleitung
aus der Radikal Nr. 156 zum Bau eines "zeitverzögerten
Brandsatzes.
Gegen 13.30 Uhr ging´s weiter
Eine Spurensicherungsbeamtin der PD Magdeburg brachte
ein Stück des Postpaketes mit, auf dem angeblich
ein Fingerabdruck von Daniel gefunden wurde. Auf dem eigentlichen
Paket waren allerdings noch mehr Fingerabdrücke,
die offenbar für die Ermittler bisher keine Rolle
gespielt hatten, nicht mal in den Akten erwähnt wurden.
Bisher ist wohl auch nicht klar, wie das Gutachten zur
Übereinstimmung der Fingerabdrücke, welches
durch das LKA erstellt wurde, zustande kam. Aus diesem
geht offenbar nicht hervor auf welcher wissenschaftlichen
Grundlage die Übereinstimmung festgestellt wurde,
weshalb die bisherige Verwertung des Gutachtens fraglich
ist.
Zwischendurch lehnte Ri Hennig den Antrag
der Verteidigung Dr. Hornick in den Zeugenstand zu rufen
ab.
Weiter im Text: Vernehmung einer weiteren
Kriminalbeamtin, die die Asservierung der beschlagnahmten
Sachen aus Marcos Wohnung vorgenommen hatte und auf die
Frage der Verteidigung, ob die Gegenstände (Lötzinn,
Draht, Batterie,
) ausreichen würden, um einen
zeitverzögerten Brandsatz zu bauen, verneinen mußte.
Als Abschluß des dritten Verhandlungstages
wurden Daniels Mutter und ihr Freund Herr R. aufgerufen,
wobei Daniels Mutter ihr Recht auf Aussageverweigerung
in Anspruch nahm.
Am 17.03.2002, so sagte Herr R., hatte
er Geburtstag und auch Daniel war bei der Feier in Quedlinburg.
Zu später Stunde wären alle gegangen, er konnte
sich aber nicht erinnern wann genau. Herr R. gab auch
an, daß ihn zwei Herren von der Polizei (ein
Herr Achilles und ein Brockmüller) schon dazu
befragen wollten. Als er dies ablehnte, schlugen sie einen
rauhen Ton an und meinten Wir können
auch anders! Allerdings ließ sich Herr R.
nicht einschüchtern, bestand auf eine Vorladung bekam
sie und reagierte nicht.
Abschließend erteilte Ri Hennig
auf Nachfragen der Verteidiger die Auskunft, daß
er über den Antrag Dr.Hornicks Eignung als Sitzungsvertreter
der BAW überprüfen zu lassen nach der Vernehmung
des Zeugen B. entscheide.
Das wird dann also am 4.11.03 sein,
was gleichzeitig der nächste Verhandlungstag ist
(Beginn 9.00 Uhr).
28.10. 2.Prozeßtag
Etwa 40 BesucherInnen waren gekommen,
um dem zweiten Prozeßtag beizuwohnen und somit Daniel,
Marco und Carsten solidarisch zur Seite zu sitzen.
Es war the same procedure mit oder wegen der Sicherheit,
was sich freilich bis zum Ende der Verhandlungen auch
nicht mehr ändern wird. Die drei wurden in Handschellen
gebracht und es wurde peinlich darauf geachtet, daß
sich Angeklagte und BesucherInnen nicht zu nahe kamen.
Man weiß ja nie!
Zunächst gab es keine Stellungnahme
des Staatsanwaltes Dr. Hornick zu dem Antrag der Verteidigung
ihn als Sitzungsvertreter der Bundesanwaltschaft (BAW)
abzulösen.
So wurden dann die ersten Zeugen zu den
verschiedenen Anschlägen vernommen. Den Auftakt machte
der damalige Nachtwächter von Automobil Flughafen,
welches sich gegenüber der Daimler Benz Niederlassung
Krumey befand. Bei diesem Brandanschlag brannte von den
vier ausgestellten Mercedessen eine A-Klasse völlig
aus und steckte die daneben geparkte E-Klasse an. Außerdem
schadete die entstandene Hitze der Fassade des Autohauses.
Es entstand ein Sachschaden von ca. 300 000 DM.
Dazu wurden auch die ermittelnden Kripobeamten
der Polizeidienststelle (PD) Magdeburg befragt. Diese
waren damals mit der Spurensicherung beschäftigt
und fanden einen Folienbeutel mit einer klebstoffartigen
Substanz, platziert am rechten Hinterrad der E-Klasse,
welcher nicht in Brand geraten war, sowie Brandschutt
in Kombination mit Löschwasser der A-Klasse.
Aus dem Gutachten des LKA erfuhren wir,
daß in der der klebstoffartigen Masse brandbeschleunigende
Stoffe gefunden worden, im Brandschutt allerdings nicht.
Ein technischer Defekt wurde ausgeschlossen.
Dazu wurde aus der Interim
verlesen wie Brandsätze gebaut werden und ein BekennerInnenschreiben
revolutionäre Aktion Carlo Guliani zu
eben diesem Brandanschlag, weshalb der Staatschutz die
weiteren Ermittlungen übernahm.
Nach einer Pause ging es weiter mit den
Zeugenvernehmungen zum Brandanschlag auf zwei Telekomfahrzeuge
die beim Berufsschulkomplex der Telekom geparkt waren.
Auch hier wurde ein technischer Defekt ausgeschlossen,
da die Fahrzeuge am Freitag abgestellt wurden und der
entsprechende Kleintransporter sowie der Golf erst am
Montag des 18.02.02 vollständig in Flammen aufgingen
bevor die Feuerwehr löschen konnte. Der Kripobeamte
aus Magdeburg Herr Peschke meinte, aufgrund seiner langjährigen
Erfahrungswerte gleich gewußt zu haben, dass
es sich um Brandstiftung gehandelt haben müsse. Tatsächlich
hatte er es bis dato leider jedenfalls nicht
geschafft eine entsprechende Schulung zu besuchen. Sein
Kollege, der nach ihm in den Zeugenstand gerufen wurde,
war da kompetenter. Er hatte eine Direktschulung beim
LKA gemacht. Ein Nachrichtentechniker der Telekom erzählte,
daß ein Schaden von ca. 27.000 Euro entstand.
Auch hierzu wurde ein BekennerInnenschreiben
aus der Interim welches vom Kommando Globaler
Widerstand unterzeichnet war, verlesen. Das Datum
war anläßlich der Verschärfung des §129
am 17.02.76 gewählt worden. Magdeburg der gewählte
Ort wegen der sozialen Lage und die Telekom weil auch
dieser Konzern für Kommerzialisierung, Profitmaximierung
und Zusammenarbeit mit Überwachungsbehörden
steht.
Während wir uns danach zu einem türkischen
Imbiß aufmachten, mußten Daniel, Marco und
Carsten mit Knaststullen vorlieb nehmen. Es gab noch einen
kleinen Zwischenfall, als einer der Justizbeamten Carsten
abführen wollte und dabei grob wurde, woraufhin sich
sofort die Anwälte einschalteten. Der Mann mit der
Aufschrift JUSTIZ auf seiner dunklen Uniform
kam damit nicht klar und beschwerte sich auf dem Gang
bei seinen Kollegen über die rüden Anwälte.
Den dritten Brandanschlag behandelte das
Gericht nach der Mittagspause. Es war der gegen das LKA
Sachsen-Anhalt, wo laut Gutachten Molotowcocktails benutzt
wurden und geringer Sachschaden entstand. Hierzu wurden
sechs Zeugen befragt. Einer davon, ein Kioskbesitzer,
dessen Kiosk nahe des LKA steht, sah eine völlig
schwarze Person mit zwei Flaschen unter dem Arm, von denen
er annahm es wären vielleicht Spraydosen für
Graffiti als er auf dem Weg zu seinem Kiosk war. Auf seinem
Rückweg hätte es einen Knall gegeben, er sah
Feuer und die gleiche schwarze Person kam
gerannt und rief: Hau ab! Gleich ist die Hölle
los!.
Interessant war die Aussage des LKA Beamten Schulze, der
von einem Auto sprach was am Folgetag vorfuhr, aus dem
eine Person ausstieg den Tatort fotografierte und wieder
wegfuhr. Der Kioskbesitzer sollte dies bei seiner polizeilichen
Vernehmung ausgesagt haben und konnte nicht genau sagen,
ob die letzten beiden Zahlen des Kennzeichens 66 o. 99
waren. Für beide Kennzeichen wurden die Halter ermittelt,
wobei es sich bei einem um eine Firma handelte. Bei dem
anderen um ein Auto, welches schon bei verschiedenen Demonstrationen
aufgefallen war, ebenfalls im Zusammenhang mit Fotografieren,
weshalb nicht weiter ermittelt wurde. HÄ?
Falls dazu doch weitere Ermittlungen gemacht wurden, wüßte
er es nicht, da der Fall an das BKA abgegeben wurde.
Das Ende des 2.Verhandlungstages leitete
die Stellungnahme der Staatsanwältin Rieger auf den
Antrag der Verteidigung vom 21.10. 03, Dr. Hornick als
Zeugen zu laden und ihn wegen Befangenheit durch einen
anderen Staatsanwalt ersetzen zu lassen, ein. Der Antrag
der Verteidigung möge zurückgewiesen werden,
da es keine rechtliche Handhabe zur Ablösung eines
Staatsanwaltes gibt. Das käme erst in Frage, wenn
der Zeuge B. (bei dem er durch krude Verhörmethoden
aufgefallen war) gehört worden ist. Er hätte
sich nichts zu Schulden kommen lassen, da er verfahrensmäßig
vorgegangen wäre.
Am 27.11.02 wurden nach Anordnung von Dr. Hornick ohne
richterlichen Beschluß -und damit rechtswidrig-
die Wohnungen von Daniel und Marco durchsucht.
Die Verteidigung sah auch wegen dieser Hausdurchsuchungen
die Unbefangenheit des Staatsanwaltes für nicht gegeben.
(die entsprechenden Anträge finden sich in Kürze
auf www.soligruppe.de).
21.10. - Bericht vom 1. Prozesstag
/ Prozessauftakt
Der erste Prozesstag im §129a-Verfahren
gegen drei Magdeburger Linke war bereits schon nach wenigen
Stunden, gegen 12.00 Uhr beendet.
Ab 8.30 Uhr versammelten sich ca. 60 Menschen
vor dem Justizzentrum in Halle, um gegen diesen politischen
Prozess zu protestieren. Ein Transparent mit der Aufschrift:
"Gegen die Kriminalisierung linker Strukturen - Freiheit
für Marco, Daniel und Carsten!" wurde am Eingang
hochgehalten. Über Megaphon wurden Redebeiträge
gehalten und während der Prozess lief, gab es mehrere
kleine Interviews mit VertreterInnen von Presse und Radio.
Vor dem Gerichtssaal hatten sich dann
ungefähr 40 Leute eingefunden, welche den Prozess
besuchen wollten. Jedoch erhielten sie vorerst keinen
Zugang, dieser war nur den verschiedenen MedienvertreterInnen
vorbehalten, um Aufnahmen von den Angeklagten und ihren
AnwältInnen machen zu können.
10 der BesucherInnen zogen sich vorher T-Shirts über,
die zusammen die Parole: "Leben, Lieben, Kämpfen!"
ergaben. Kurze Zeit später kündigten Beamte
des LKA an, jene aus der Verhandlung auszuschließen.
Gegen 9.05 Uhr wurde den Verlobten der
drei Angeklagten mitgeteilt, dass sie nicht den Prozess
besuchen können, da sie als ZeugInnen geladen werden
und ihr Verlöbnis erst noch nachweisen müssten.
Die Frustration auf Seiten der Verlobten war dementsprechend
groß. Bei den direkten Verwandten reichte die Erklärung
aus, von dem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen
zu wollen, um dem Prozess beiwohnen zu können. Ab
9.10 Uhr erfolgte schleppend der Einlass, wobei alle BesucherInnen
durchsucht worden und ihren Personalausweis, sowie Handys
am Einlass hinterlegen mussten.
Der Gerichtssaal wies ca. 50 Plätze
für BesucherInnen auf. Die ersten 2 Reihen waren
für die MedienvertreterInnen vorgesehen. Eine befürchtete
Trennscheibe zwischen Gerichtssaal und Publikum war nicht
vorgezogen, jedoch gab es eine Kamera an der Decke des
Saales. Gegen 9.20 Uhr waren ca. noch 13 Plätze unbesetzt,
obwohl sich noch einige Wartende vor dem Gerichtssaal
befanden, wurde die Verhandlung vom vorsitzenden Richter
Hennig eröffnet. Einer der Anwälte wies das
Gericht daraufhin, dass noch Plätze unbesetzt sind
und sich draußen noch Personen befinden, die dem
Prozess ebenfalls beiwohnen wollten. Der Richter ordnete
daraufhin an, die restlichen Plätze noch besetzen
zu lassen.
Thomas Herzog, ein Anwalt von Daniel, machte darauf aufmerksam,
dass die vorgenommenen Personenkontrollen im Eingangsbereich
nicht von gewöhnlichen Justizbeamten vorgenommen
wurden, sondern von Beamten des Landeskriminalamtes des
Landes Sachsen - Anhalt. Da in Vergangenheit bei Berliner
Verfahren die einkassierten Personalausweise doppelt kopiert
und neben der Polizei auch dem Verfassungsschutz "zur
Verfügung gestellt" wurden, verlangte er sicherzustellen,
dass dies hier nicht geschehe. Richter Hennig gab den
LKA Beamten Anweisungen dafür Sorge zu tragen.
Szenenwechsel zum Eingangsbereich, den
gerade zwei weitere BesucherInnen passierten als die Anweisung
des Richters weitergegeben wurde: "Die hinterlegten
Ausweise dürfen diesen Platz hier nicht verlassen."
Erwiderung der Beamten: "Jeden Tag etwas Neues!"
Wieder im Gerichtssaal: Kurzes Personalienprozedere...
Marco, Daniel und Carsten nahmen vorerst von ihrem Aussageverweigerungsrecht
gebrauch und übergaben an ihre AnwältInnen.
Da bekannt ist, dass es neben den Dreien noch weitere
Mitbeschuldigte gibt, wurde dahingehend von den Anwälten
eine Anfrage auf nähere Informationen zwecks prozesstechnischen
Angelegenheiten an die Staatsanwälte gestellt. Demnach
gibt es nun doch "nur" 4 weitere Beschuldigte,
gegen die ein Ermittlungsverfahren angeblich erst seit
dem 02. Oktober 2002 geführt wird.
Der Staatsanwalt Dr. Hornick begann dann das Konstrukt
der Tatvorwürfe wiederzugeben.
Einer der Anwälte forderte wenig
später mehr Plätze für ZuschauerInnen,
da sich noch viele vor dem Eingangsbereich befanden. Nach
einer zwanzigminütigen Prozeßpause gab es dann
drei zusätzliche Stühle, die jedoch von Zivibullen
okkupiert wurden.
Marco, Daniel und Carsten verlasen nun
jeweils ihre Prozesserklärungen, die sich aufeinander
bezogen.( wird demnächst veröffentlicht! ) Nach
dem Carsten den ersten Teil vorgelesen hatte gab es Standing
Ovations in den BesucherInnenreihen, welche eine Drohung
des Richters zur Folge hatten. Als Daniel seine Rede beendet
hatte, schwung dennoch ein solidarischer Besucher ein
Transparent mit der Aufschrift: "Wir grüßen
euch. Viel Liebe und viel Kraft! Reißen wir die
Mauern ein, die uns trennen!", welcher dann aus der
Verhandlung verbannt wurde.
Nach den Prozesserklärungen der Drei, folgte eine
Erklärung einer Anwältin von Carsten, in der
sie unter anderem die Dürftigkeit der Beweise hervorhob
und feststellte, dass es sich hier um eine reine von Behauptungen
geprägte Anklageschrift handelt. Es werde noch nicht
einmal der Versuch gemacht, die Vorwürfe auch zu
beweisen. Jedes Observationsergebnis sei in "ein
enges Korsett" gedrückt worden, ganz nach dem
Belieben der Ankläger, welche die eigentlichen Urheber
terroristischer Vereinigung seien.
So trug sie u.a. einen amüsanten, von mehreren BKA-Beamten
vorgenommenen Auswertungsvermerk einer beschlagnahmten
handschriftlichen Skizze vor:
"Die terroristische Einstellung des
Marco H. wird u.a. anhand einer kleinen Strichzeichnung
belegt.
Diese ist in zwei Teile gegliedert; der erste Teil stellt
offensichtlich den Zustand einer Person, eines Gebäudes
sowie eines Baumes bei Tag (= vorher) dar, wohingegen
es sich bei dem zweiten Teil (= nachher) um die Beschreibung
des Zustandes abends / nachts nach einem - wie auch immer
gearteten - Eingriff - vermutlich einem Anschlag - handelt,
da augenscheinlich die Person, das Gebäude und der
Baum umgefallen bzw. zerstört sind."
Der zweite Anwalt von Daniel beantragte
hiernach daraufhinzuwirken, den Staatsanwalt Dr. Hornick
aus verschiedenen Gründen als Sitzungsvertreter der
BAW abzulösen und ihn nicht mehr an den Verhandlungen
teilnehmen zu lassen. Die Verteidigung wolle ihn in den
Zeugenstand rufen. Er hatte beispielsweise als ermittelnder
Staatsanwalt der BAW am 26.11.2002 die anstehenden Verhaftungen
und Durchsuchungen in Magdeburg bei der dortigen PD und
dem BKA bekannt gegeben. Dabei hätte er den Ermittlungsrichter
des BGH übergangen, den er nicht einmal versuchte
telefonisch davon in Kenntnis zu setzen. Gefahr im Verzuge
hätte eben am 27.11.2002 nicht vorgelegen. Desweiteren
solle er als Zeuge Auskunft darüber geben, ob er
wärend der Ermittlungen durch Drohungen und Einschüchterungen
Aussagen erpreßt habe und diese, vorschriftswidrig,
nur stichpunktartig protokolliert lassen habe (diese Aussagen
tauchen jetzt - teilweise stark verändert - ausformuliert
in den Akten auf).
Staatsanwalt Dr. Hornick selbst wirkte ziemlich angespannt
und nahm still und leise den Antrag der Verteidigung entgegen.
Auf sein Kontra müssen wir uns dann bis zum nächsten
Dienstag, den 28.10. gedulden.
Der letzte Tagesordnungspunkt blieb dann
somit der jeweilige persönliche Werdegang von Marco,
Daniel und Carsten.
Tabellarische Lebensläufe wurden vorgelesen. Zu Daniel
verlas der Richter die Kriegsdienstverweigerungserklärung,
bei der einige PressevertreterInnen hellhörig wurden,
als dort neben seiner pazifistischen Haltung unter anderem
auf sein Engagement bei den Jusos und der SPD hingewiesen
wurde.
Über ´Sieben` Brücken
musst Du gehen:
Um den schulischen und beruflichen Werdegang von Marco
zu erhellen, wurde eigens der BKA-Beamte Sieben aus Meckenheim
beordert, der nichts anderes tat, als einen tabellarischen
Lebenslauf vorzutragen. Wir können sehen, es werden
keine Kosten und Mühen für die Aufdeckung von
längst bekannten Tatsachen gescheut.
Der nächste Verhandlungstag am 22.10.03
wurde gecancelt, damit dem Dr. Hornick genug Zeit bleibt,
auf den Antrag der Verteidigung zu reagieren.
Fortsetzung folgt... am 28.10.03
Prozesserklärung der drei Angeklagten
Wir möchten damit anfangen,
dieses Verfahren als das zu bezeichnen, was es ist, nämlich
eine von vielen Repressionsmaßnahmen des Staates.
Repression wird vom Duden als "Unterdrückung
von Kritik, politischen Bewegungen u.ä." definiert
und nichts anderes soll mit diesem Verfahren erreicht
werden. Grundlegendes Ziel staatlicher Repression ist
die Machterhaltung, die durch Abschreckung, Ausgrenzung
und Entpolitisierung der politischen GegnerInnen durchgesetzt
wird. Betroffen von dieser Repression können alle
sein, die Gesetze übertreten oder übertreten
könnten, weil sie aufgrund bestimmter gesellschaftlicher
Zugehörigkeit, politischen Überzeugungen oder
äußeren Merkmalen von vornherein in Verdacht
stehen.
Bei politisch aktiven Menschen werden
oft Normübertretungen konstruiert, um den Einsatz
von Repressionen zu legitimieren. Staatliche Repressionen
agieren mit den Mitteln der Abschreckung, Vorbeugung,
Konfrontation und der Vergeltung. Dies hat das Ziel, weiteren
Widerstand zu verhindern, transportieren diese Maßnahmen
ganz klar die Botschaft: "Das ist der Preis, den
ihr bezahlen müßt, wenn ihr euch nicht ruhig
verhaltet" und genau das ist auch die Aussage dieses
Verfahrens.
Durch den Sonderparagraphen 129a hat sich
der Staat ein weiteres Mittel geschaffen, um den Repressionsdruck
zu erhöhen. Neu daran war, dass der Staat sich eine
Möglichkeit geschafft hat, Menschen nicht wegen Gesetzesübertretungen,
sondern wegen ihrer Gesinnung abzustrafen. Mit diesem
Paragraph hat sich der Staat die gesetzliche Grundlage
für seine Repressionswut gegen die radikale Linke
geschaffen. So wurden zwischen 1996 und 2000 494 §
129a-Verfahren gegen Linke eingeleitet, das es gerade
mal drei Verfahren gegen die Rechte in diesem Zeitraum
gab, braucht wohl nicht weiter kommentiert zu werden.
Nur bei den wenigsten Verfahren kam es überhaupt
zur Anklageerhebung, das waren gerade mal 29, und doch
erfüllte dieser Sonderparagraph seine Funktion, da
durch ihn massive Observationsmaßnahmen gerechtfertigt
werden und damit unbequeme politische Menschen überwacht
und eingeschüchtert werden.
Auch in Magdeburg hat staatliche Repression
eine lange Geschichte und erreichte mit diesem Verfahren
und der dadurch gerechtfertigten massiven Überwachung
seinen traurigen Höhepunkt. 1997 mußte der
Innenminister von Sachsen-Anhalt einräumen, dass
bei einer Antifademo anlässlich der Ermordung von
Frank Böttcher durch Neonazis Zivilbeamte eingesetzt
waren, die sich auch an Straftaten beteiligten, dies geschah
nachdem ein Abgeordneter des Landtages mehrere steinewerfenden
Chaoten verfolgt und sie dann beim Besteigen des Polizeiwagens
zur Rede stellte. Ziel dieser Repressionsmaßnahme
war es, die bürgerlichen DemonstrantInnen abzuschrecken,
in dem von der Polizei aufgeheizte Stimmung durch erste
Steinwürfe zum eskalieren gebracht wurde.
Bei zahlreichen anderen Antifademos, bei
denen die bürgerliche Beteiligung eher gering war,
verfolgte die Polizei, als Repressionsorgan des Staates
eine andere Strategie. Mit absolut lächerlichen Begründungen
wurde auf DemonstrantInnen eingeprügelt, 1999 reichte
es aus, dass ein Demonstrant eine Sonnenbrille trug, damit
eine komplette Hundertschaft sich ihre Minderwertigkeitskomplexe
von der Seele prügeln konnte. Ziel war es die zumeist
jüngeren DemonstrantInnen einzuschüchtern und
sie so zu verunsichern, dass sie künftige Veranstaltungen
nicht mehr besuchen. Diese Strategie ging nicht auf und
so entwickelte sich in den kommenden Jahren eine aktive
linksradikale Szene, die sich 2000 mit der Besetzung der
"Ulrike" einen Freiraum schaffte. Über
Jahre hinweg diente dieses politische Kultur- und Wohnprojekt
als wichtigster Anlaufpunkt der Linken in Magdeburg.
Auch begannen sich im Jahr 2000 einige
Menschen aus der linksradikalen Szene zu organisieren
und es entstand ein Autonomer Zusammenschlusz. Trotz und
gerade wegen der großen Probleme, wie der ablehnenden
Haltung der Stadtoberen und einer alltäglichen faschistischen
Bedrohung.
1992 wird eine Geburtstagsfeier von Punx
durch eine Horde Neonazis überfallen, der Punk Thorsten
Lamprecht totgeschlagen und viele Gäste schwer verletzt.
Die Polizei war anwesend, schritt jedochnicht ein. Am
Herrentag 1994 wurden MigrantInnen von Nazis durch die
Innenstadt gejagt und viele von ihnen verletzt. Als die
Polizei einschritt, verhaftete sie viele der Opfer des
Übergriffs. 1997 wird der Punk Frank Böttcher
von Neonazis ermordet. Dies waren lediglich Höhepunkte,
Übergriffe von Faschisten gehören in Magdeburg
genauso zum Alltag, wie die Verharmlosung und Herunterspielung
der rechten Gewalt durch die politischen Entscheidungsträger
der Stadt.
Linke Gruppen, wie der AZ, stellten sich
der faschistischen Bedrohung und entwickelten eine konsequente
antifaschistische Praxis. Aber die Aktivitäten des
AZ lassen sich nicht auf antifaschistische Politik beschränken.
Von Anfang an war es eine der wichtigsten Aufgaben des
Autonomen Zusammenschlusz, die kapitalistische Verwertungslogik
und deren Ausbeutungsmechanismen zu kritisieren und der
katastrophalen sozialen Lage in Magdeburg eine solidarische
Selbstorganisation entgegen zu setzen, so wurden z.B.
zahlreiche Volxküchen organisiert, wobei kostenlos
warmes Essen und kapitalismuskritische Flugblätter
verteilt werden. Der AZ beteiligte sich auch an internationalen
antikapitalistischen Protesten mit eigenen Demonstrationen
und Veranstaltungen in Magdeburg, unterstützte Flüchtlingsorganisationen
in ihrem Kampf gegen die rassistische Ausländerpolitik
dieses Staates, thematisierte die Einschnitte in Bürgerrechten
durch ständige Gesetzesverschärfungen, beteiligte
sich an gewerkschaftlichen Protesten, organisierte Antikriegsaktivitäten
und vieles mehr. Der Autonome Zusammenschlusz entwickelte
sich zu einer wahrnehmbaren Gruppe im linken Spektrum
und wurde mit seinen Aktivitäten zum Ärgernis
für die Stadtoberen und die Polizei.
Ab 2002 schlägt die Bundesanwaltschaft
mit der Repressionskeule des § 129 a zu. Das dies
zu einem Zeitpunkt geschah, als die Arbeit linker Gruppen,
wie dem AZ, erste Ergebnisse zeigte, dürfte alles
andere als ein Zufall sein. Ziel des Angriffs der Verfolgungsbehörden
ist die Zerstörung der noch in den Kinderschuhen
steckenden Etablierung einer jungen linksradikalen Bewegung
in Magdeburg. Wir können nur hoffen, dass sich dieses
Gericht nicht dafür mißbrauchen lässt
und nicht, wie so oft in Verfahren gegen die radikale
Linke, nur den Willen der BAW vollstreckt. Denn dieser
geht es nicht um die Aufklärung konkreter Straftaten.
129 a-Verfahren und die dazugehörigen Ermittlungen
zielen, neben einer eventuellen Verurteilung von AktivistInnen,
vor allem auf die Durchleuchtung, Einschüchterung
und Zerstörung linker Strukturen. Dies wurde auch
in unserem Fall, in der Art und Weise der Ermittlungen,
die treffender als Maßnahmen gegen die Linke in
Magdeburg bezeichnet werden sollten, mehr als deutlich.
Dabei stellen unsere Verhaftungen und
eventuelle Verurteilungen die Spitze des Eisberg einer
ganzen Reihe dieser Maßnahmen dar.
Schon seit Anfang 2002 legte die Polizei
in Magdeburg immer öfter Eskalationsstrategien auf
linken Veranstaltungen an Tag und verunmöglichte
mit ihrem aggressiven Verhalten zum Teil unsere Aktivitäten.
Das die Menschen des "kommando freilassung aller
politischen gefangenen" auch genau auf diese Situation
versuchten zu reagieren, blieb wohl nicht zufällig
unerwähnt in den Pressemitteilungen der BAW. Sie
schrieben damals:
"Am 08.02.2002 fand in Magdeburg
ein Trauerzug anläßlich des 5.ten Todestag
des von Faschisten ermordeten Frank Böttcher statt.
Neben den üblichen Provokationen der Bullen gegenüber
den rund 150 DemonstrantInnen kam es am Ende zu feigen
Übergriffen. U.a. wurden 15 TeilnehmerInnen in eine
Strassenbahn getrieben, niedergeknüppelt und anschließend
weggehaftet. Der wachsenen Brutalität der Bullen
gegenüber Linken muss Einhalt geboten werden."
Im Verlauf des Jahres 2002 steigerten
die Verfolgungsbehörden die repressiven Maßnahmen.
Im September wurde das letzte autonome Hausprojekt, die
Ulrike, nach über zwei Jahren Besetzung geräumt.
Dem vorausgeganben sind eine wochenlange Kampagne der
lokalen bürgerlichen Medien gegen die BewohnerInnen
und NutzerInnen der Ulrike, sowie ein Aufmarsch der faschistischen
freien Kamaradschaft, auf dem die Zerstörung des
Hausprojektes geforderten wurde. Nicht nur das mit der
Räumung den Forderungen der Nazis entsprochen wurde,
auch landeten die über 30 BewohnerInnen ohne jede
Alternative auf der Strasse und der Linken wurde der Anlaufpunkt
für politische und kulturelle Aktivitäten entzogen.
Am 27.11.2002 durchsuchten Beamte des BKA vier Wohnungen
in Magdeburg, Berlin und Quedlinburg und verhafteten die
ersten beiden von uns. Aus der dieser Verhaftung folgenden
Pressemitteilung der BAW wurde dann klar, dass ein 129
a-Verfahren gegen die Magdeburger Linke läuft. Dies
erklärt auch das extrem repressive Vorgehen des Repressionsapparates
während des Jahres 2002 und ließ noch weitere
Maßnahmen gegen linke AktivistInnen vermuten, was
sich ja dann bis heute bestätigt.
Zum einen zielten die Maßnahmen
auf die Durchleuchtung und Einschüchterung der radikalen
Linken in Magdeburg und kriminalisierte diese faktisch
als ganze. Zum zweiten verdeutlichten die Pressemitteilungen
der BAW, dass auch die Diskussionen militanter Zusammenhänge
in der linken Zeitschrift "Interim" getroffen
werden sollten. Die BAW unterstellt den beteiligten Gruppen,
zu denen auch wir angeblich gehören, Verbindungen
zu einander und schafft so das Konstrukt eine bundesweit
operierenden Organisation. Welche juristischen Möglichkeiten
sich daraus für die BAW ergeben, liegt auf der Hand.
Die an den Diskussionen beteiligten Gruppen und daran
interessierten Menschen sollen damit wohl ebenfalls durch
hohe zu erwartende Haftstrafen abgeschreckt und die Diskussionen
dadurch unterbunden werden.
Das Vorgehen des BKA zeigt deutlich den
Charakter dieses Verfahrens und der sog. Ermittlungen.
Linke AktivistInnen wurden bzw. werden über Monate
observiert, ihre Telefone abgehört, Wohnungen durchsucht
und ihre Familien belästigt. Das BKA setzt AktivistInnen
massiv unter Druck, um so an Aussagen zu kommen, die dann
so zurecht gebastelt werden, dass sie in das wahnwitzige
Konstrukt der BAW passen. Dazu ein bezeichnendes Beispiel:
Bei der Hausdurchsuchung von einem Freund
von uns erklärten ihm die durchsuchenden Beamten
des BKA, dass wenn er sich nicht kooperativ zeigt, auch
die Wohnung seiner Großeltern und sein Arbeitsplatz
durchsucht werden würden. Natürlich müssen
sie seinem Arbeitgeber mitteilen, dass unser Freund unter
Terrorismusverdacht steht und er ja dadurch sicherlich
seinen Job verliert. Als dies nicht das erwünschte
Ergebnis zeigte, drohten ihm die Beamten, seine Homosexualität
bei seinen Großeltern und Mitstudenten bekannt zu
machen. Unser Freund entgegnete darauf, dass er sich erpresst
fühlt, worauf die BKA-Beamten nur antworteten, dass
dies lediglich "Entscheidungshilfen" seien.
Nach der der Durchsuchung wurde unser Freund in die Polizeidienststelle
gebracht. Der dort anwesende Bundestaatsanwalt Hornig
wiederholte die sog. "Entscheidungshilfen" und
fügte diesen die Drohung mit U-Haft hinzu. Eingeschüchter
gab unser Freund nach und machte Aussagen über Strukturen
und Personen der Magdeburger Linken. Das unser Freund
nur deshalb erzählte, was das BKA von ihm hören
wollte und der Wahrheitsgehalt seiner Aussagen mehr als
fragwürdig ist, schien die vernehmenden Beamten nicht
im geringsten zu stören. Die Aussagen wurden stichpunktartig
zu Protokoll genommen und später durch das BKA eigenständig
ausformuliert. Zwischen stichpunktartiger und ausformulierter
Fassung bestehen z. T. gravierende Unterschiede.
Im Verlauf des Jahres 2003 verschärften
sich die repressiven Maßnahmen gegen die radikale
Linke in Magdeburg erneut und das 129 a-Konstrukt konkretisierte
sich. Das BKA beschaffte sich DNA-Material von AktivistInnen.
So gingen sie beispielsweise einem von uns in Magdeburg
hinterher und sammelten Zigarrettenkippen auf, bei den
anderen beiden von uns entwendeten sie diese in unserer
Abwesenheit aus unseren Zellen. Wie umfangreich diese
"Beschaffungsmaßnahmen" waren und wieviele
Magdeburger Linke mittlerweile in den DNA-Dateien des
BKA gespeichert sind, ist nicht abzusehen.
Anfang April 2003 durchsuchten Beamte
des BKA zehn Wohnungen, überwiegend in Magdeburg.
Es folgten Dutzende Zeugenvorladungen, verbunden mit massiven
Einschüchterungs- und Erpressungsversuchen, wodurch
die eben beschriebene Aussage zustande kam. Am 16.04.2003
wurde dann die für eine 129 a-Anklage benötigte
dritte Person verhaftet.
Inhaltlich schossen sich die Repressionsbehörden
auf den Autonomen Zusammenschlusz als Keimzelle der terroristischen
Vereinigung ein und rechnen uns Gefangenen noch weitere
militanter Aktionen der letzten Jahre in Magdeburg zu.
Fazit:
Wie auch immer dieses Verfahren ausgeht, einige seiner
Ziele hat der Repressionsapparat schon erreicht. Die radikale
Linke in Magdeburg ist weitgehend durchleuchtet, sicherlich
auch einige AktivistInnen abgeschreckt. Die Magdeburger
Linke war bzw. ist an die Abwehr des Angriffs, an das
Thema 129 a und Repression gebunden.
Mit einer Verurteilung im Sinne der BAW
würden mindestens wir drei Gefangenen für verschiedene
Aktionen ohne Beweise lange Haftstrafen bekommen. Dies
wäre ein mehr als deutliches Zeichen an alle linken
AktivistInnen, dass dies juristisch möglich ist.
Darüber hinaus wäre, wenn es der BAW gelingt,
den Autonomen Zusammenschlusz zur Keimzelle einer terroristischen
Vereinigung zu erklären, damit ein Präzendenzfall
geschaffen, mit Auswirkungen auf die radikale Linke bundesweit.
Versuche öffentlich arbeitende linke Gruppen zu kriminalisieren,
z.B. die Antifa-M Göttingen, die Antifa Passau, gab
es immer wieder. Diese scheiterten jedoch regelmäßig.
In diesem Sinne betrifft der Ausgang des Verfahrens mehr
als uns Gefangene und die Magdeburger Linke.
Wir erwarten von diesem Gericht, sich
nicht von der BAW für ihre politischen Ziele mißbrauchen
zu lassen.
Diese Erklärung wird von uns allen
hier Angeklagten getragen.
Anwälte der Angeklagten zum Prozess
Gemeinsame Presseerklärung
der Verteidigung in dem Strafverfahren gegen Marco Heinrichs,
Daniel Winter und Carsten Schulze
Die Bundesanwaltschaft wirft unseren Mandanten
vor, als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung
im Zeitraum zwischen August 2001 und März 2002 an
verschiedenen Brandanschlägen beteiligt gewesen zu
sein.
Für die Verteidigung stellt sich
diese Anklage als Versuch dar, eine völlig legal
arbeitende autonome Gruppierung in Magdeburg aus politischen
Gründen zu kriminalisieren.
Der "Autonome Zusammenschlusz Magdeburg", in
dem unsere Mandanten bis zu ihrer Festnahme gearbeitet
haben, war ein Versuch, der starken rechtsradikalen Szene
in Magdeburg und der Politik der sozialen Ungerechtigkeit
etwas entgegenzusetzen und Freiräume für organisierte
linke Politik zu schaffen.
Wir stellen fest:
1. Die Bundesanwaltschaft ist nicht in der Lage, konkrete
Beweise dafür zu benennen, dass in Magdeburg überhaupt
eine terroristische Vereinigung existiert hat bzw. wer
Mitglied in einer derartigen Vereinigung gewesen ist.
2. Sämtliche diesbezügliche
Versuche der Bundesanwälte basieren auf Unterstellungen,
Mutmaßungen und stellenweise haarsträubenden
Schlußfolgerungen die letztlich darauf hinauslaufen,
von politischen Überzeugungen und einer linken Rhetorik
auf die Begehung bestimmter Straftaten zu schließen.
3. Der Einsatz aufwendigster Ermittlungsmethoden,
wie wochenlanger Observationen und Telefonüberwachungen,
hat letztendlich nicht mehr ergeben, als das allgemeine
Erkenntnisse über private und politische Beziehungen
der Angeklagten und einer Vielzahl weiterer Menschen in
Magdeburg . Erkenntnisse über das Bestehen und die
Struktur einer terroristischen Vereinigung wurden dabei
nicht gewonnen.
4. Die Ermittlungen gegen unsere Mandanten
sind von Beginn an mit äußerster Einseitigkeit
geführt worden. Jede noch so banale Information wurde
trotz jeweils sehr unterschiedlicher Interpretationsmöglichkeiten
immer zu Lasten unserer Mandanten ausgelegt. Dem Willen,
das Konstrukt einer terroristischen Vereinigung aufzubauen,
wurde alles andere untergeordnet.
Wir stellen weiter fest:
Das Ermittlungsverfahren ist von massiven Verletzungen
gegen rechtsstaatliche und strafprozessuale Grundsätze
geprägt.
-Gespräche zwischen den Angeklagten
und ihren Verteidigern wurden abgehört und die entsprechenden
Protokolle mit in die Ermittlungsakte aufgenommen.
-Wohnungsdurchsuchungen wurden rechtswidrig
ohne entsprechenden richterlichen Beschluß vorgenommen,
obwohl diese bereits längere Zeit geplant waren und
genügend Zeit zur Einholung einer richterlichen Entscheidung
bestanden hätte.
- die Aussage eines weiteren Beschuldigten
wurde unter Umgehung der Grundsätze über verbotenen
Vernehmungsmethoden u.a. dadurch erpresst, dass man diesem
ankündigte, im Falle seiner Aussageverweigerung nahe
Angehörige über seine sexuelle Orientierung
informieren zu wollen.
Die Verteidigung geht davon aus, dass
die Bundesanwaltschaft mit ihrem Anklagevorwurf scheitern
wird, da die vorgelegten Beweise nicht ausreichen.
Thomas Herzog - Martin Henselmann
- Ulrich von Klinggräff - Sven Lindemann - Martin
Poell - Gesa Schulz - Conrad Zimmer
Info vom 15.10.2003
Der §129a-Prozess gegen 3 Magdeburger Linke wird
nun kommenden Dienstag, den 21.10. in Halle starten.
Wenn es Euch möglich erscheint, kommt bitte zum Prozess.
Wir wollen Marco, Daniel und Carsten zeigen, dass wir
hinter Ihnen stehen. Gemeinsam wollen wir diesem Schauprozess
politisch entgegen treten!
Deshalb kommt am 21.10. gegen 8.30 Uhr
zum Justizzentrum in Halle - um 9 Uhr beginnt der Prozess
Adresse ist folgende:
(Thüringer Str. 16 - für die Anreise vom Bahnhof
zum Justizzentrum sind zwei Straßenbahnlinien möglich:
5 (Richtung Bad Dürrenberg oder Ammendorf)
2 (Richtung Beesen).Die Haltestelle ist die Zweite nach
dem Bahnhof (Heinrich-Schütz-Straße).
Weitere Prozesstermine: Saal x1.12
22.10. 14 Uhr
28.10. 9 Uhr
29.10. 9 Uhr
4.11. 9 Uhr
5.11. 9 Uhr
12.11. 9 Uhr
18.11. 9 Uhr
19.11. 9 Uhr
25.11. 9 Uhr
26.11. 9 Uhr
Presseerklärung
zum BGH-Beschluss und Prozessbeginn
"Seit dem 2. Oktober 2003 ist nun klar, unsere
Genossen Daniel, Carsten und Marco bleiben vorerst in
Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen Mitglieder in
einer terroristischen Ver-einigung zu sein und aus dieser
heraus unter anderem Anschläge gegen das Gebäude
des Landeskriminalamt und einen Bus des Bundesgrenzschutz
in Magdeburg durchgeführt zu haben. Das Oberlandesgericht
hatte, nach der Anklageerhebung durch die Bundesanwaltschaft,
am 22.August 2003 die Untersuchungshaft außer Vollzug
gesetzt..." weiter
Tageszeitung "junge Welt"
zum BGH-Beschluss
"Die drei Magdeburger,
denen die Bundesanwaltschaft (BAW) die Bildung einer »terroristischen
Vereinigung« vorwirft, müssen weiter in U-Haft
bleiben. So die Entscheidung des 3.Strafsenats des Bundesgerichtshofs
(BGH), der damit einer Beschwerde der BAW gegen einen
anderslautenden Beschluß des zuständigen Oberlandesgerichts
(OLG) Naumburg stattgab. ..."
weiter