Magdeburger §129a-Verfahren
Prozessbeobachtung/Prozessberichte aus Halle und Presseerklärungen


Pressemitteilung

Gesinnungsurteil gegen drei Magdeburger Linke

Urteil im 129a-Prozess gegen 3 Magdeburger Linke verkündet – 2 der 3 Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung zu 2 ½ bzw. 2 Jahren Haft verurteilt.

Gestern am 16.12.03 wurde das Urteil gegen unsere drei Freunde und Angehörige einer offen arbeitenden linken Gruppe in Magdeburg Marco, Daniel und Carsten durch das Oberlandesgericht (Naumburg) verkündet. Dabei wurde der ursprüngliche Anklagepunkt nach § 129a: Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung fallen gelassen. Jedoch lautete der Urteilsspruch gegen Marco und Daniel 2 ½ bzw. 2 Jahre Haft wegen Brandstiftungen in 4 Fällen (davon 2 versuchten). Carsten, der dritte Angeklagte wurde dagegen freigesprochen.

Es ist davon auszugehen, dass sowohl von der Bundesanwaltschaft als auch von der Verteidigung, Revision gegen den Urteilsspruch einlegt wird.

Dass sich dieses Urteil dabei lediglich auf Indizien stützte, musste sich sogar der 1. Strafsenat des OLG eingestehen.
Unterstrichene Textstellen in Büchern, die politische Gesinnung, eine bestimmte Schreibweise, in der Wohnung eines Angeklagten aufgefundene Kabel, Fahrradlampen und Batterien werden demzufolge als schlüssige Hinweise auf die Planung bzw. Durchführung politisch motivierter Brandanschläge gedeutet. Nicht zu vergessen der Fingerabdruck des zweiten Verurteilten auf dem Karton, in welchem sich ein nichtgezündeter Brandsatz befand. Dass sich auf jenem Karton jedoch noch mehrere Fingerabdrücke befunden haben, die den Angeklagten nicht zugeordnet werden konnten und welche auch nicht gesichert wurden, ist irrelevant.

Bei dem Ermittlungsverfahren nach §129a welches durch die BAW im vergangenen Jahr aufgenommen wurde, ging es von Anfang an um die Kriminalisierung linker Strukturen, insbesondere des „Autonomen Zusammenschlusz“ in Magdeburg.
So meinte Richter Hennig in seiner Ausführung zum Urteil dann auch „hätte es den Autonomen Zusammenschlusz (AZ) nicht gegeben, wären wir heute nicht hier“. Der Senat stellte eine Radikalisierung des AZ sowie personelle Übereinstimmungen mit der früher bestandenen terroristischen Gruppe fest.
Darüber hinaus scheute sich der Senat des OLG Naumburg in der Urteilsbegründung nicht vor dem Vergleich von Bücherverbrennungen und Pogromen im Nazideutschland und meinte hier den „Anfängen wehren zu müssen“!

Auch entgegen der Behauptung des 1. Strafsenats sehen wir das ganze Verfahren und auch dieses Urteil als ein politisches an. Es passt in das Gesamtkonzept politischer Repression gegenüber linken Strukturen. Selbst wenige Indizien zusammengesetzt zu einem Mosaik, reichen hier aus, um junge Linke abzustrafen. Die massive Repression auch im Zuge des Ermittlungsverfahrens (Abhören der Telefonate, Observierung, Hausdurchsuchungen, illegale Verhörmethoden) soll dabei die Angehörigen linker Strukturen möglichst einschüchtern und kriminalisieren.

Prozessbegleitende Gruppe
Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg u. Rote Hilfe OG Dresden



Gesinnungsurteil gegen die drei Magdeburger im 129a-Verfahren
13. Prozeßtag - 16.12.03

Wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung in vier Fällen wurden Marco zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten und Daniel zu zwei Jahren Freiheitsstrafe (Jugendstrafrecht) verurteilt! Carsten wurde aufgrund der schlechten Indizienlage frei gesprochen und erhält Haftentschädigung!

Nach dem ohnehin schon mehr als absurden Prozeß, verkündete heute der Strafsenat seine ganz persönliche Meinung (und anders sind die Äußerungen Hennigs nicht zu werten) zur Verübung von zwei geglückten und zwei versuchten Brandanschlägen durch die Angeklagten.

In seinen Vorabbemerkungen kam Ri Hennig nicht umhin zu sagen, daß der Senat sich nicht habe „unter Druck setzen lassen, weder von den Angeklagten noch dem Publikum“. Denn „hätte es den Autonomen Zusammenschlusz (AZ) nicht gegeben, wären wir heute nicht hier“.

Der Senat (in persona Richter Hennig) selbst führte aus, daß es sich hier um Indizienbeweise gehandelt habe, die aber, lege man die Mosaiksteinchen zusammen, das Gesamtbild ergäben, daß sich aus dem AZ heraus, dem die drei Angeklagten angehören, eine terroristische Vereinigung gegründet habe. Aus den Papieren des AZ wäre für den Senat ersichtlich gewesen, daß es ich beim AZ um eine Gruppe handele, die Hinweise auf Gewaltbereitschaft zulasse. Daraus sei nicht zwingend zu schließen, daß diese die Keimzelle der Terrorgruppe sei, die Verbindung sei in der personellen Übereinstimmung zu sehen. Zur Auflösungserklärung sei festzustellen: „ wer sich aufgelöst hat, muß sich notwendigerweise gegründet haben.“

In der Art und Weise wie die Bekennerschreiben verfaßt waren (sz statt ß und Chrysler ohne h) und Schreiben, die bei Marco gefunden wurden, solle ein Beweis dafür sein, daß Marco der Autor der Bekennerschreiben war. So auch die Übereinstimmung der Schreibmaschinen.

Daniels Alibi wurde in „erhebliche“ Zweifel gezogen. Außerdem sage die Tatsache, daß Daniel zur Tatzeit nicht vor Ort war, nicht aus, daß er nicht an der Vorbereitung der Anschläge beteiligt gewesen sei, der Fingerabdruck auf dem Karton unter dem BGS-Bus sei ein Beweis für die Einbindung in die Vorbreitung der Anschläge. Außerdem schloß sich der Senat vollends der BAW (Bundesanwaltschaft) an, als er meinte, daß die Telefonüberwachung eindeutig ergeben habe, daß Daniel sich habe absetzen wollen.

Carsten schlußendlich „profitierte nun von der im Verfahren geänderten Beweislage und hatte vor seiner eigenen Verhaftung vorgesorgt“. Es gäbe gegen ihn keinen konkreten Beweis, weshalb er heute noch mal „von der Schippe gesprungen“ sei.

„Wehret den Anfängen“…
Während der ganzen Urteilsverkündung, und daß war der zusätzliche Hammer, konnte der Richter die ganze Zeit nicht umhin, mal so richtig loszuwerden, was er von der Linken hält, denn „wer Brände legt will töten“ und zitierte damit aus einem linken Flugblatt, welches im Zusammenhang mit Übergriffen von Nazis verfaßt wurde. Außerdem ist es noch gar nicht so lange her, daß „Bücher verbrannt wurden und Synagogen brannten“. Vor dreißig Jahren brannten auch erst nur Kaufhäuser und „dann wurden Menschen getötet.“ So könne man von den Angeklagten zwar nicht behaupten, daß sie „Topterroristen“ seien, aber man müsse den Anfängen wehren.

Entsprechend wutgeladen war die Stimmung im Zuschauerraum, denn ein derart arrogantes und herablassendes Verhalten sowohl gegenüber den Angeklagten als auch dem Publikum war schier nicht auszuhalten. Pauschal wurde dem Publikum unterstellt, daß, würden „hier heute drei Kahlgeschorene mit Springerstiefeln sitzen, und die drei Angeklagten als Nebenkläger auf der Anklagebank zugegen sein“, wir uns über einen Freispruch genauso „aufregen“ würden.

Die Anwaltschaft geht nach der heutigen Urteilsverküngung davon aus, daß die BAW in Revision gehen wird. Selbes wird auch die Verteidigung der Verurteilten tun. Dies bedeutet, daß die Angeklagten bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils auf freiem Fuß bleiben, aber eventuell auch mit neuen Repressionen gegen die Magdeburger Szene zu rechnen ist, da es weitere Beschuldigte gibt und die BAW sicherlich an einer Verurteilung nach §129a festhalten wird.



12. Prozeßtag - 9.12.03

An diesem Tag hielt die Verteidigung der drei Angeklagten die Plädoyers. Da der genaue Wortlaut bald auf www.soligruppe.de veröffentlicht werden wird, bleibt uns an dieser Stelle nicht allzuviel zu berichten.

Carsten sprach die letzten Worte für die Angeklagten, wobei er einschätzte, daß sie, die Angeklagten mit ihrer Prozeßerklärung richtig lagen. Im Namen auch von Marco und Daniel bedankte er sich für die Solidarität und geschaffene Gegenöffentlichkeit bei ihren Familien, der Soligruppe Magdeburg/ Quedlinburg und allen UnterstützerInnen. Nächsten Dienstag (16.12.03, 9Uhr) wird die Urteilsverkündung sein und auch wir gehen davon aus, daß unter einem Freispruch nichts geht.



11. Prozesstag – 03.12.2003
Aus dem Märchenbuch einer Staatsanwältin

Der 11. Prozesstag begann, wie schon der 10. mit einer kleinen Verspätung, da sich einer der Angeklagten aufgrund des schlechten Wetters um etwa eine Viertelstunde verspätet hatte. Das Auditorium war zumindest bis zur ersten Pause ziemlich gut besetzt, da sich eine Schulklasse eingefunden hatte, deren Sozialkundelehrerin den Schülerinnen und Schülern wohl die Vorzüge des deutschen Rechtssystems näher bringen wollte. Doch dieses Vorhaben gab sie bereits nach der ersten halben Stunde auf und besuchte nach der doch etwas verlängerten „halbstündigen“ Pause von etwa einer Stunde mit ihren SchülerInnen eine andere offensichtlich spannendere Verhandlung.

Die erste halbe Stunde wurde von einem Anwalt Marcos dazu genutzt einige Beweisanträge zu stellen, die nach der ersten Pause allerdings durch die Bank weg vom Senat abgelehnt wurden. Unter anderem wurde beantragt, einen Artikel aus der „Magdeburger Volksstimme“ zu verlesen, in welchem der renommierte Autor Bernd Kaufholz nicht in der Lage war, das Wort „Daimler-Chrysler“ orthographisch korrekt wiederzugeben, was etwa 30% der BundesbürgerInnen allerdings ebenso wenig vermögen. Dies sollte in einer repräsentativen Umfrage durch ein Meinungsforschungsinstitut bestätigt werden. So wurde dann beantragt, auch den Webmaster von Daimler-Chrysler in den Zeugenstand zu rufen, damit dieser bestätigen möge, dass er von seinem Vorgesetzten angehalten wurde, die URL „www.daimler-crysler.com“ auf „www.daimler-chrysler.com“ weiterleiten zu lassen, da der Konzern mittlerweile die falsche Schreibweise seines Namens stillschweigend akzeptiert. Die Inaugenscheinnahme zweier Schriften und die Suchabfrage der Worte „soziale revolution weltweit“ bei Google, die ca. 17.000 Ergebnisse bringt, als Beweis zu würdigen wurden als Beweisanträge gestellt.

Nach der einstündigen Pause wurden die Beweisanträge – wie erwartet – abgelehnt und die Beweisaufnahme geschlossen. Das Staatsanwaltskollektiv begann dann mit seinem Plädoyer, was zu einer Märchenstunde ausarten sollte. Zunächst erörterte Dr. Hornick, dass es ihm angeblich nicht darum ginge, die politisch-ideologische Überzeugung der 3 Angeklagten zu bestrafen, sondern lediglich „kriminelle Handlungen“ abzuurteilen. Er führte zunächst die Lebensläufe der Angeklagten aus, bevor er im Wesentlichen die Anklageschrift wiederkäute. Danach setzte die Staatsanwältin Rieger mit der Beweiswürdigung ein, wobei sie einer Zeugin unterstellte, gelogen zu haben, was sie mit einem falsch wiedergegebenen Zitat der Aussage begründete. Im Allgemeinen scheint die sinnentstellende Textinterpretation von aus dem Zusammenhang gerissenen möglichst kurzen Zitaten eine Spezialität der BAW zu sein. So werden Worte wie „wir“ und „uns“ zu Beweisen für eine „terroristische Vereinigung“. Allerdings wurde sie von einem eingeschalteten Handy, eines Pressevertreters, welches die Mikrofonanlage des Saales störte, unterbrochen, worauf Ri. Hennig die mangelhafte Durchsuchung der Besucher durch die Justizangestellten rügte und eigentlich eine neue Durchsuchung der Besucher veranlassen wollte, wovon er dann allerdings Abstand nahm.

Dann begann Dr. Hornick mit seinen Strafanträgen. Marco solle zu 3 Jahren und 6 Monaten als Rädelsführer und die anderen Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu je 3 Jahren Haft nach § 129a verurteilt werden, wobei bei Daniel nicht das Jugendstrafrecht angewandt werden solle. Bei Marco führte er als mildernde Gründe aus, dass er nicht einschlägig vorbestraft sei, bei den anderen Angeklagten, dass diese nicht vorbestraft seien. Strafverschärfend seien jedoch die 2 versuchten und 2 vollendeten Brandanschläge. Er blieb damit im unteren Drittel, des Strafrahmens von maximal 10 Jahren, was er für „angemessen“ hielt.

Dann wurden die nächsten Verhandlungstage angesetzt: der 09.12., eventuell der 11.12. nach Absprache mit den Verteidigern, der 16.12. und der 17.12. Damit war dann der 11. Verhandlungstag geschlossen.



Bericht vom 10. Prozeßtag
Was wir schon immer über den Verfassungsschutz wußten, aber erst jetzt von der BAW bestätigt bekommen

Der heutige Prozeßtag begann mit einer Erklärung von Carstens Anwältin zur Ablehnung des Antrages auf Hinzuziehung von Verfassungsschutzunterlagen und zur Vorladung relevanter VerfassungsschützerInnen die ihre Observationsergebnisse bezüglich des Magdeburger AZs bekanntgeben sollten (siehe letzter Prozeßbericht), denn schließlich wurde dieser ausführlich im VS-Bericht erwähnt. Sie begründete, daß die Einführung der “Erkenntnisse” des Verfassungsschutzes – anders als vom Gericht bewertet – für das Verfahren dringend geboten seien.
Nach der üblichen Verhandlungspause erwiderte Staatsanwalt Hornick überraschenderweise, daß auch eine ausführliche Erwähnung im VS-Bericht nicht zwingend den Schluß zulasse, daß die beschriebene Gruppe auch tatsächlich beobachtet wurde. Da man lediglich davon ausgehen kann, jedoch nicht davon ausgehen muß, daß der AZ vom Verfassungsschutz observiert wurde, sei dieser Beweisantrag abzulehnen. Konkret bestätigte die Bundesanwaltschaft damit ganz offiziell, was viele schon vorher wußten: Verfassungsschutzberichte sind eher das Produkt (recht schlechter) künstlerischer als geheimdienstlicher Arbeit.
Darüber hinaus wurde von den AnwältInnen beantragt, die Polizistin erneut zu laden, die das Paket unter dem BGS-Auto gefunden hatte. Sie sollte bestätigen, daß dieses kein anderer Cop ohne Handschuhe angefaßt hatte und demzufolge die vielen, nicht mehr kenntlich zu machenden Fingerabdrücke (siehe 6. Prozeßtag) bereits vor Entdeckung des Pakets darauf waren, d.h. von vielen anderen (unbekannten) Personen außer Daniel stammen könnten. Aber auch dieser Antrag wurde vom Senat mit dem Verweis abgelehnt, daß dieser Schluß möglich aber nicht zwingend notwendig ist.
Danach wurde der Antrag gestellt auch einen weiteren Polizeizeugen nocheinmal vorzuladen. Dieser sollte bestätigen, daß ein gefundenes Dokument vor dem Jahre 2001 verfaßt sein muß, da in diesem u.a. eine Vokü vor dem Arbeitsamt und ein Treffen im Winterhafen (ehemaliges linkes Wohnprojekt) erwähnt wurden. Beides, so könne der Cop bestätigen, müsse sich auf das Jahr 2000 beziehen, da es nur einmal eine Vokü vor dem Arbeitsamt gab und der Winterhafen kurze Zeit später nicht mehr existierte. Der Senat meinte jedoch, daß sich die Vokü auch auf weitere geplante hätte beziehen können, nicht nur auf die stattgefundene und mit Winterhafen in Magdeburg nicht zwingend das Wohnprojekt gemeint sein muß. Das ist zwar für jedeN, der/die das einzelnstehende Haus in einer Parkanlage kennt ziemlich albern aber der Richter sieht und kennt vielleicht mehr als einE NormalsterblicheR.
Ebenfalls abgelehnt wurde die Vorladung von Cops, die Carsten und Daniel observierten und bestätigen sollten, daß diese zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der BekennerInnenschreiben sowie der angeblichen Auflösungserklärung überhaupt keinen Kontakt hatten, denn sie hätten ja auch heimlich, schriftlich oder telefonisch kommunizieren können. Als letztes wurde noch beantragt – und diesmal auch genehmigt- einige Beispielstreffer der Internet-Suchmaschine Google in den Prozeß einzuführen, die beweisen sollen, daß es nicht ein seltener Fehler sondern durchaus üblich ist, DaimlerC(h)rysler ohne “h” zu schreiben.
Ein Argument der Anklage ist nämlich, daß auf gefundenen Notizen der Angeklagten dieser Fehler ebenso vorkommt, wie in einem BekennerInnenschreiben. Dies lege laut BAW den Schluß nahe, daß die Angeklagten den Anschlag begangen hätten. Durch die neuen Google-Beweise müssen nun vielleicht unter anderem die Verwaltung des Bundeslandes Bremen, die Humboldt-Uni, der Gemeinderat von Schierbach, das Hamburger Abendblatt und der Junge-Freiheit- ääh Magdeburger-Volksstimme-Autor Bernd Kaufholz mit Hausdurchsuchungen rechnen.
Im Anschluß daran wurde der Prozeß gegen 13.30 Uhr auf nächste Woche vertagt (Achtung: am Mittwoch, den 10.12. ist kein Prozeßtermin).


9. Prozesstag (25. 11. 2003)

Nach der überfälligen Aufhebung der Haftbefehle am 21. 11. blieb auch am 9. Prozesstag alles offen.

In insgesamt etwa 50 Minuten entschieden die Richter über einen Beweisantrag des Bundesanwalts und die (ersten) Beweisanträge der VerteidigerInnen.
Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, als Beweismittel das Gedächtnisprotokoll der Vernehmung des B. vorzulesen und den Polizeibeamten Brockmüller vorzuladen, der für B.s Vernehmung verantwortlich gewesen war. Zuvor hatte das Gericht jedoch bereits zu erkennen gegeben, daß eine Einführung der Vernehmung als Beweisstück in den Prozeß wegen unerlaubter Verhörmethoden nicht in Frage kommt. Das Gedächtnisprotokoll selbst ist Teil der Verteidigungsunterlagen B.s und kann daher ebenfalls nicht Beweismittel im laufenden Verfahren sein. Der Bundesanwalt verwies in der Begründung seines Beweisantrags auf ein Schreiben des Anwalts von B. Hierin wird das Protokoll als Mittel bezeichnet, um im Verfahren den erpresserischen Charakter von B.s Vernehmung zu belegen. Daraus schlufolgerte er, daß der Anwalt B.s nichts gegen eine Einführung des Gedächtnisprotokolls einzuwenden hätte. Gleichzeitig belegte das Schreiben jedoch eindeutig, dass das Gedächtnisprotokoll Teil der Verteidigungsunterlagen B.s ist. Diesen Umstand bestritt dann der Staatsanwalt kurioserweise trotzdem und begründete dies damit, daß B. dieses Protokoll Carsten bei seiner Verhaftung gerade übergeben wollte. Bundesanwalt Hornig bestritt außerdem erneut die Verwendung von unerlaubten Verhörmethoden. Die Richter waren von diesem widersprüchlichen Antrag des Staatsanwalts wenig begeistert, zumal in seiner Begründung auf Unterlagen zurückgegriffen wurde, die bisher kein Bestandteil des Verfahrens gegen Marco, Daniel und Carsten gewesen sind.

Nach einer langen Unterbrechung entschied das Gericht dann auch, den Antrag des Bundesanwalts in allen Punkten abzulehnen. Es hob dabei nochmals eindeutig hervor (und dies diesmal nicht nur implizit sondern
sehr ausführlich), dass B.s Aussagen beim BKA nur unter erpresserischen Druck zustande kamen. Ein Gedächtnisprotokoll, welches nur über die Vernehmung berichtet, unterliege dann auch dem gleichen Verwertungsverbot, wie die eigentliche Vernehmung und ist nicht als separates Schriftstück zu werten. Darüber hinaus sein das Gedächtnisprotokoll eindeutig als Verteidigerunterlagen zu betrachten, auch wenn dieses zusätzlich noch anderen als Lektüre zur Verfügung gestellt wird. Wichtig sei dabei allein, daß es grundsätzlich für den Anwalt gedacht war und damit auf jeden Fall nicht für Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht.

Allerdings lehnten die Richter auch sämtliche Beweisanträge der AnwältInnen vom 8. Prozesstag ab. Die beantragte Verlesung der Telefonüberwachungen und Observationsprotokolle wurde abgelehnt, da diese sich nur auf den Zeitraum nach den Anschlägen beziehen und daher keine Aussagekraft über die Art des Kontakts von Marco, Daniel und Carsten während der ihnen vorgeworfenen Anschlägen treffen könnten. Dies ist interessant, da gerade die Haftbefehle mit dem angeblich so intensiven Kontakt der drei miteinander in eben diesem Zeitraum mitbegründet wurden.
Die Vorladung von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes (diese sollten ihre Einschätzung wiedergeben, dass die Anschläge nicht von denselben Personengruppen begangen wurden waren) wurde abgelehnt, da deren Aussagen von den Richtern nicht als Beweis sondern als Bestandteil der Beweisermittlung bewertet wurden. Beweisermittlungsanträge sind im Prozess jedoch nicht mehr zulässig. Auch die Verlesung von Leserbriefen
der Volksstimme, die den legalen Charakter des AZ hervorheben, wurde abgelehnt, da diese nicht zwingend als Beweise für die vollständige Legalität des AZ anzusehen seien.

Zum Schluss des Prozesstages bezeichnete der vorsitzende Richter erstmals ausdrücklich eine Verurteilung Marcos, Daniels und Carstens nach § 129a als nicht wahrscheinlich. Als möglicher Anklagepunkt käme jetzt gemeinschaftliche schwere Brandstiftung infrage.
Damit ist der §129a-Vorwurf wohl endgültig vom Tisch. Allerdings hat das Gericht noch nicht den Vorwurf des Bundesanwalts zurückgewiesen, dass es bis zu deren Auflösung (siehe Begründung der Entlassung aus der U-Haft) eine terroristische Vereinigung gegeben habe, deren Mitglieder Marco, Carsten und Daniel gewesen seien. Folgt das Gericht der Ansicht der Staatsanwaltschaft, hätte das schwerwiegende Auswirkungen auf die drei
Angeklagten. Dann nämlich könnte das Gericht auch ohne Einzeltatnachweis über eine angebliche gemeinsame Brandstiftung in vier Fällen entscheiden. Jetzt liegt es an den AnwältInnen, mit immer wieder neuen Beweisanträgen die Richter davon zu überzeugen, von der Nicht-Existenz einer terroristischen Vereinigung auszugehen.

Trotdem hatte dieser Prozeßtages noch etwas besonderes zu bieten. Zum ersten Mal wurden unsere Genossen nicht in Handschellen in den Saal geführt und zu jeder Prozeßpause in Einzelzellen weggesperrt. Diesmal konnten wir mit ihnen zusammen anreisen, zwischendurch einen Kaffee trinken und am Schluß wieder nach Hause fahren. Das ist zwar nur ein Zwischenschritt zum eigentlich notwendigen Freispruch, aber dennoch ein tolles Gefühl.


Pressemitteilung der Soligruppe Magdeburg / Quedlinburg
Aufhebung der Haftbefehle im §129a-Verfahren gegen drei Magdeburger

Heute, am 21. November 2003, wurden vom vorsitzenden Richter Hennig (v. OLG Naumburg) im Prozess gegen drei Magdeburger Linke wegen "Mitgliedschaft bzw. Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung" im Justizzentrum Halle die Haftbefehle gegen die drei Angeklagten aufgehoben. Damit werden Marco H. und Daniel W. nach fast einem Jahr sowie Carsten S. nach einem halben Jahr aus der Untersuchungshaft entlassen.
In seiner Begründung bezeichnete Richter Hennig eine Verurteilung der drei Angeklagten nach § 129a als nicht wahrscheinlich. Hintergrund hierfür ist die Auflösungserklärung der angeblichen militanten Gruppe, mit der der dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Haftgrund entfallen. Und hielt demnach an der Einschätzung fest, die schon zuvor einmal vom Oberlandesgericht (Naumburg) abgegeben worden war.

Wir, die Soligruppe Magdeburg / Quedlinburg und die AnwältInnen der drei Magdeburger begrüßen die Entscheidung der Richter und erwarten die endgültige Abweisung des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im weiteren Prozessverlauf. Mit der Aufhebung der Haftbefehle bestätigte das Gericht, was sich spätestens seit Prozessbeginn am 21. 10. 2003 abzeichnete: Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft basieren auf willkürlichen Konstruktionen. Sie sind geprägt von Unterstellungen und Mutmaßungen, die mit keinem einzigen Beweis belegt werden können. Selbst aufwendigste Ermittlungs- und Überwachungsmethoden erbrachten keinerlei Erkenntnisse über das angebliche Bestehen einer terroristischen Vereinigung in Magdeburg.

Wir lassen uns nicht kriminalisieren. Wir fordern die endgültige Einstellung des Verfahrens sowie die Abschaffung des Paragraphen 129a/b!

Magdeburg, 21. 11. 2003

Daniel und Marco wurden noch heute in Halle abgeholt und in Magdeburg und Quedlinburg von ihren Familien, FreundInnen und GenossInnen erwartet. Carsten muß leider noch zwei Tage Ordnungshaft wegen "ungebührlichem Benehmen gegenüber dem Gericht" absitzen und kommt erst am Wochenende raus.


8. Prozeßtag 19.11.03

Ordnungsgemäße Lesezeichen, die nicht machen können was sie wollen
Abschließende Beweisführung und immer noch Haft für Nichts
Beugehäftling abends wieder entlassen!

Richter Hennig begann nicht mit Verwarnungen, Bestrafungen weil wieder irgendwer ungebührlich war. Nein, ZeugInnen wurden vernommen und den Auftakt machten die Mitbewohner von Daniel die die Fragen des Fragenkataloges vom Vortag beantworten sollten und taten; Brandanschläge nur aus der Presse bekannt, Bekennerschreiben kennen sie nicht, nicht mal aus der Presse, über Militanz haben sie sich nie unterhalten und das AZ (Autonomer Zusammenschlusz) ist eine linke Gruppierung in Magdeburg. Das wußten wir jaauch alles schon. Der dritte Zeuge berief sich auf §55 StPO (bei möglicher Selbstbelastung darf geschwiegen werden), was das Gericht umstandslos akzeptierte. Ein weiterer Bekannter Daniels konnte auch nur wie die anderen auf die Standardfragen antworten.

Frau Moll vom BKA bekam einen zweiten Versuch, diesmal mit Genehmigung der entsprechenden Dienststelle. Sie hatte die Hausdurchsuchung bei Carsten am 01.04.03 geleitet und war auf "versteckte" handgeschriebene
Zettel in Carstens Bücher gestoßen. Als Lesezeichen benutzt, hätten die Zettel "ordnungsgemäß aus den Büchern herausragen" müssen! Sie ließ einen ganzen Beutel voll mit Zetteln und die schon mal erwähnte Funkliste zum eventuellen Einsatz des Abhörens ihrer Kollegen in den Streifenwagen beschlagnahmen und asservieren Was bewies...? Der Polizist Damm vom BKA der ebenfalls an der Hausdurchsuchung bei Carsten beteiligt war und schon vorher an der am 27.11.02 in Quedlinburg, wo Daniel nach wie vor ein Zimmer in der Wohnung seiner Mutter hat, teilnahm, brachte uns auch nicht weiter in der Beweislage für eine terroristische Vereinigung und die vorgeworfenen Anschläge.

Vom LKA Magdeburg kam zum zweiten mal Herr Schulze, der sich freiwillig noch mal zu Wort melden wollte, da er bei der ersten Aussage etwas verwirrt war, bezüglich der Autokennzeichen eines Wagens der am Tag nach dem Brandanschlag auf das LKA vorfuhr und aus dem eine Person ausstieg die den Tatort fotografierte. Er hatte die Nichtweiterverfolgung dieser Spur bei der ersten Zeugenvernehmung damit begründet, daß dieses
Fahrzeug bereits bei Demos aufgefallen war. Zwar korrigierte er diesmal das Kennzeichen, doch der Fakt, daß diese Spur nicht weiter verfolgt wurde, blieb derselbe. Auf die Frage nach dem "Warum" sagte Herr Schulze, daß der Leiter der Abteilung, Herr Hörnlein, das nicht veranlaßt hatte und bei ihnen in der Dienststelle "kann ja nicht jeder machen, was er will". Hätte das BKA, an die der Fall übergeben wurden an dieser Stelle weiterermittelt, hätte er als Ansprechpartner für Herrn Brockmüller (BKA)davon Kenntnis erhalten.

Mit Herrn Schulze wurde dann die (erdrückende) Beweisaufnahme geschlossen.

Der Richter fragte Staatsanwaltschaft und Verteidigung ob Herr H. noch als Zeuge gebraucht werden würde. Es wurde verneint, wobei die Verteidigung darauf hinwies, daß sie ohnehin den Herrn H. nicht
gebraucht hätten. Richter Hennig hob damit die Beugehaft auf und verordnete 3 Tage Ordnungshaft. Somit ist die Aussageverweigerung von H. als „ungebührliches Verhalten“ zu werten. Inzwischen ist H. tatsächlich
wieder auf freiem Fuß. Er wurde noch am Abend des 19.11. aus der Beugehaft entlassen.
Ob er dennoch die 3 Tage Ordnungshaft später noch absitzen muss, bleibt abzuwarten.

Der Staatsanwalt Dr. Hornick kündigte an, keine Beweisanträge stellen zu wollen, überlegte es sich dann aber anders, was er etwa eineinhalb Stunden später bekannt gab. Und zwar wollte er nun doch das
beschlagnahmte Gedächtnisprotokoll des Beschuldigten B. zu seinem Verhör mit in das Verfahren einbringen – wobei der Richter zuvor noch verkündet hatte, es nicht mehr verlesen zu lassen. Vorher verlas der Richter die Eintragungen im Zentralregister von Daniel, Carsten und Marco. Bei Daniel und Carsten war nichts zu finden,
ein wenig anders bei Marco, allerdings jeweils eingestellte Verfahren gegen geringfügige Arbeitsstunden.

Da das Gericht nach wie vor keine Entscheidung zu dem Antrag von Carstens Verteidigung , den Haftbefehl gegen Carsten außer Kraft zu setzen, gefunden hatte, stellte die Verteidigung aller drei Angeklagten Beweisanträge, u.a.:

-Anhören der Protokolle der Telefonüberwachung, die Gespräche zwischen Marco und Carsten, sowie zwischen Daniel und Carsten beinhalten.
- Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) von Sachsen Anhalt sowie Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) über Observierung Carstens, Vernehmung der entsprechenden Präsidenten zur Observierung

Womit bewiesen werden soll, daß ein so intensiver Kontakt zwischen Carsten und Daniel und Marco, wie die Bundesanwaltschaft (BAW) es darstellt nicht existiert hat.

Desweiteren sollen alle Observationsprotokolle des LKA in die Beweisaufnahme und die Beamten die observierten in den Zeugenstand, um eine Anwesenheit der Angeklagten an den jeweiligen Tatorten auszuschließen. Die Präsidenten des LfV´s Sachsen-Anhalt und des BfV´s sowie die dazugehörigen Leiter der Abteilung "Linksextremismus" sollen vernommen werden, da laut ihrer Erkenntnis der Analyse der Bekennerschreiben nicht davon auszugehen sei, daß es sich bei den verschiedenen Anschlägen um denselben Täterkreis handelt.

Der Staatsanwalt lehnte die Anträge ab. Das Gericht wird darüber erst noch entscheiden.

Nach den Beweisanträgen bekam die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe, die rausfinden sollte, ob Daniel noch nach Jugendstrafrecht zu behandeln sei das Wort.
Sie beschrieb eine enge Beziehung zwischen Daniel und seiner Mutter, einen normalen Werdegang von Daniel und erkannte gar "einen gewissen Grad an Intelligenz". Nach ihrer Einschätzung ist Daniel noch nicht so reif, wie es vielleicht den Anschein hat und würde für ihn das Jugendstrafrecht empfehlen. Die Sozialprognose, sagte sie, wäre positiv.

Dann ging es in die Mittagspause für eine Stunde.

Die Verteidigung von Carsten hatte erwartet, daß sich der Senat während der Pause zu einer Entscheidung zu Carstens Haft durchringen konnte, aber dem war nicht so und erbat deshalb eine weitere Unterbrechung um
endlich einen Beschluß dazu zu hören. Die Unterbrechung gab es für ca. 45 Minuten, nur den Beschluß gab es nicht. Da die Verteidigung kein Verständnis aufbringen konnte, meinte Richter Hennig er lasse sich nicht unter Druck setzen. (Der Druck von 15 Tagen seit Antragstellung!!!). Bis spätestens nächsten Dienstag (26.11.03) würden sie es schaffen.

Da die Beweisaufnahme seitens des Gerichts abgeschlossen war und sie schlicht nichts gebracht hatte gegen die Angeklagten, stellte auch die Verteidigung von Marco und Daniel den Antrag auf Aufhebung der Haftbefehle gegen ihre Mandanten und "äußerst Hilfsweise" wenigstens Haftverschonung bis zum Ende des Verfahrens. Was der Staatsanwalt ablehnte, denn er sieht die Beweislage "dezidiert" anders. (Wir warten auf die Joker die er aus dem Ärmel zaubert.)
Auch darüber soll am 26.11.03 dem nächsten Verhandlungstag entschieden werden.

die Prozessgruppe

 

7. Prozesstag

Ein Zeuge erhielt vorerst 1 Woche Beugehaft wegen Aussageverweigerung

Der 7. Prozesstag war ein sehr langer und schwieriger Tag, der allen ZeugInnen, BesucherInnen und auch den drei Gefangenen ziemlich ´an die Nieren ging`.
Diesmal waren viele ZeugInnen aus der Szene und Bekannte von Daniel, Marco oder Carsten vorgeladen, die sich nicht auf Paragraphen beziehen konnten, um die Aussage zu verweigern. Die ZeugInnenvernehmungen füllten im Prinzip den ganzen Verhandlungstag. Hauptsächlich stellte der Richter Hennig jeder/jedem ungefähr 7 Grundfragen, die relativ harmlos schienen:
>in welcher Form von Bekanntschaft die ZeugInnen zu den Angeklagten stehen (vom sehen, oder freundschaftlich...)
>ob sie etwas über die Brandanschläge gehört hätten und wenn ja, woher (die meisten antworteten darauf: aus der Presse)
>ob sie die ´Täter` der Brandanschläge kennen würden (aber niemand kannte die Täter)
>ob sie die BekennerInnenschreiben kannten und wenn ja, woher sie sie kannten (die meisten kannten diese jedoch nicht und hatten nur entfernt etwas davon gehört)
>ob sie etwas zur Einstellung der Angeklagten zu Militanz sagen könnten (aber dazu wußte niemand etwas)
>ob sie schon einmal mit den Angeklagten über Militanz geredet, diskutiert hatten (die meisten konnten sich nicht erinnern solche Gespräche geführt zu haben)
>ob ihnen AZ etwas sagt, und wenn ja, was sie dazu sagen könnten (einige kannten den AZ und wußten, dass es eine linke Gruppe in Magdeburg ist, die öfter Kundgebungen oder Voküs u.ä. veranstaltet)
Zu den Grundfragen kamen vereinzelt bei der einen oder dem anderen noch spezifische Fragen zu abgehörten Telefonaten hinzu. Oft fiel der Satz „das wolle man jetzt nicht am Telefon bereden“, wozu der Richter dann noch fragte, worum es da ging (aber die Befragten konnten sich daran nicht erinnern).
Sehr mysteriös war, dass der Staatsanwalt wiederum sehr zurückhaltend blieb und insgesamt nur 2 oder 3 Nachfragen hatte. Alle ZeugInnen wurden unvereidigt entlassen.

Einer der Zeugen gab lediglich seine persönlichen Daten zu Protokoll und verweigerte anschließend die Aussage. Richter Hennig sprach ihm ins Gewissen, dass er damit nur seinen Freunden (den Angeklagten) schaden und den ganzen Prozess aufschieben würde und klärte ihn über die Möglichkeit von Zwangsmitteln auf.
Er solle sich dies noch mal gründlich mit seinem Zeugenbeistand/Rechtsanwalt überlegen und schickte ihn vor die Tür. Kurze Zeit später kam er wieder mit seinem Anwalt rein und blieb konsequent bei seiner Aussageverweigerung. Daraufhin verkündete Richter Hennig, dass er auch ´gerne` 1 Woche Beugehaft verhängen könnte, was er dann auch tat. Der Zeuge wurde in Handschellen abgeführt, wobei die Hälfte des Saals, ihn unterstützend, klatschte. Nun platzte Richter Hennig wieder der Kragen, er wollte den ganzen Saal räumen lassen, worauf heftige Proteste von den BesucherInnen kamen, schließlich hätten auch gar nicht alle geklatscht. Außerdem kündigte der Richter an, dass diejenigen welche zum zweiten Mal rausgeschmissen wurden, ein gesamtes Verfahrensverbot bekommen würden. Es gab eine längere Unterbrechung. Viele BesucherInnen fertigten eine eidesstattliche Erklärung an, dass sie nicht geklatscht haben und kamen später wieder in den Gerichtssaal.
Es wurde eine weitere Zeugin vernommen und danach war eine längere Mittagspause angesetzt, in der schließlich für die Gefangenen Pizzen geholt wurden.

Beim Warten auf den weiteren Verhandlungsverlauf lagen die Nerven aller BesucherInnen und noch anstehenden ZeugInnen blank. Leute, die zuvor draußen gewartet hatten, weil sie nicht mehr in den Saal gepasst hatten, kamen nach der Pause 14 Uhr noch zu den ZuschauerInnenbänken und diese waren dann zu dreivierteln wieder besetzt.
Gleich wurde wieder die nächste Zeugin aufgerufen. Sie gab lediglich ihre persönlichen Daten zu Protokoll und wollte sich im weiteren zu keinen Fragen äußern und bezog sich dabei auf den §55 (wonach ZeugInnen die Aussage verweigern können, wenn sie sich dabei selbst belasten würden). Ihr Zeugenbeistand/ Rechtsanwalt erläuterte, dass dies schließlich ein §129a-Verfahren sei und es um Organisationszusammenhänge gehe. Seine Mandantin war selbst von einer Hausdurchsuchung betroffen gewesen (ihr Mitbewohner ist einer der weiteren Beschuldigten) und es seien auch Sachen von ihr beschlagnahmt worden. Richter Hennig sah mehr oder weniger den §55 an, drängte jedoch darauf, dass sie ihm wenigstens die Frage beantworte, ob sie von den Brandanschlägen gelesen hätte.
Da die Zeugin sich auch weigerte diese Frage zu beantworten, verhängte er ein Ordnungsgeld von 50 Euro.
Nach ihr wurde der Nächste in den ZeugInnenstand berufen. Auch er bezog sich auf den §55 bei seiner Aussageverweigerung – er war Mitbewohner von Carsten und auch von den Hausdurchsuchungen betroffen gewesen. Der Richter erkannte dies nun ohne Umschweife an und entließ ihn aus dem ZeugInnenstand.
Unter den folgenden ZeugInnen war auch eine dabei, die aussagte, dass sie Daniel bis spät in die Nacht vom 17. März 2001 zum 18. März gesehen hätte (was einen entlastenden Tatbestand darstellte, da ihm ja insbesondere die direkte Beteiligung an dem Brandanschlag in der selben Nacht auf einen BGS-Transporter in Magdeburg vorgeworfen wurde). Daniel hätte von seiner Mutter aus angerufen und gemeint, dass er unbedingt von der dortigen Familienfeier weg müsse, er hielte es dort nicht mehr aus. Da sie auch in Quedlinburg wohnte, kam er bei ihr spätabends vorbei und trank mit ihr und einem weiteren Kumpel ein paar Bier. Sie blieb bis ca. 2 oder 2.30 Uhr auf und ging dann ins Bett, da sie am nächsten Morgen früh aufstehen musste. Die anderen 2 blieben noch in der Küche, Daniel sei auch ziemlich angetrunken gewesen. Sie wisse nicht mehr, wann er dann gegangen sei, jedenfalls war er dann am nächsten Morgen nicht mehr da. Auf die Frage wie er denn zu ihr gekommen sei, meinte sie, dass sie es nicht genau wüßte, aber sie denkt er war entweder zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Ihr sei nicht bekannt, dass er ein Auto besaß.
Auch hier zeigte Bundesstaatsanwalt Dr. Hornick keinerlei Ambitionen und hatte keine Fragen an die Zeugin. Nachfragen gab es ebenso von Richter Hennig nicht und er entließ die Zeugin unvereidigt.

Gegen 15.30 Uhr waren dann schließlich noch 2 Beamtinnen des BKA aus Meckenheim und ein Beamter des LKA-Magdeburg vorgeladen, die zu den Hausdurchsuchungen befragt wurden. Dies war der Part der Anwälte, die
die BKA-Beamtinnen ausgiebig (jede ungefähr 45 Minuten) zu ihrem Einsatz verhörten. Besonders interessiert waren sie daran, wann genau denn die Beamtinnen den Einsatzbefehl erhalten haben, durch wen und wo sie eingewiesen wurden usw. Schließlich suchten sie nach Anhaltspunkten, die belegen würden, dass keine Gefahr im Verzuge bei den Verhaftungen und Durchsuchungen damals bestand. Aber die beiden jungen Frauen konnten
sich nicht erinnern, wann sie in Magdeburg angekommen sind und wann sie in den Fall eingewiesen wurden. Eine der Beiden war für die Anwälte außerdem interessant, weil sie das Personalblatt bei dem Verhör des weiteren Beschuldigten B. ausgefüllt hat, auf dem auch eine schriftlich Belehrung steht. Sie wollte dazu zunächst nichts sagen und musste extra telefonisch eine Vollmacht von ihrer Dienststelle einholen. Später sagte sie aus, dass sie nur das Blatt mit den persönlichen Daten ausgefüllt hatte und das erst nach dem das Verhör schon eine ganze Weile lief.


Presseerklärung zum 7. Prozesstag der Roten Hilfe e. V. Ortsgruppe Dresden

19.11.2003

Erzwingungshaft, Hausverbote und Ordnungsgeld - Richter Hennings kleine Machtspiele

Heute fand der 7. Prozesstag im Verfahren gegen Marco, Daniel und Carsten statt. Der Vorwurf lautet Bildung einer terroristischen Vereinigung. Die Bundesanwaltschaft hat gegen die drei Magdeburger nach §129a Anklage erhoben. Genauere Informationen hierzu findet man auf der Homepage der Soligruppe (www.soligruppe.de).

Heute wurden dazu mehrere Zeugen vernommen, unter anderem der Zeuge H., der nach den Angaben zur Person erklärte, keine weiteren Aussagen zu machen. Nach einer Belehrung über die Folgen einer Aussageverweigerung und einer kurzen Beratung mit seinem Zeugenbeistand/Rechtsanwalt blieb H. dabei.

"Ich verweigere die Aussage"
Der Vorsitzende Richter Henning versuchte eine Aussage zu "erpressen", in dem er H. dafür verantwortlich machte, wie lange das Verfahren dauert und seine Freunde in Haft bleiben. Dieser Versuch scheiterte aber. Richter Henning ordnete gegen den Zeugen eine Woche Erzwingungshaft an. Erzwingungshaft kann bis zu 6 Monaten angeordnet werden. Als H. abgeführt wurde wurde von Teilen des Publikums geklatscht, was Richter Henning dazu veranlasste den kompletten Saal räumen zu lassen und ein Hausverbot für den Prozesstag zu verhängen. Gegen die, die bereits schon einmal ein Hausverbot erhielten, weil sie es nicht für nötig hielten beim Eintreten der Richter aufzustehen, verhängte er ein Hausverbot für die Gesamtdauer des Prozesses.
Lediglich die Personen, die eine eidesstattliche Erklärung unterschrieben, das sie nicht geklatscht haben, durften nach einer Pause den weiteren Launen der Richter beiwohnen. Gegen eine weiter Zeugin, die sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht nach §55 Strafprozessordnung berief, wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 50 € verhängt.

Für uns ist nach 7 Prozesstagen klar: In diesem Verfahren ist bisher nicht ein Beweis erbracht worden, der die Fortdauer des Verfahrens und der Haft gegen Marco, Daniel und Carsten rechtfertigt. Hier wird linke Politik kriminalisiert und systematisch versucht diese zu zerstören. Die weitreichenden Ermittlungsbefugnisse insbesondere beim §129a führen nicht etwa zu einer hohen Aufklärungsquote gegen "terroristische" Vereinigungen. In den 90er Jahren standen der Anzahl von 1362 Beschuldigten nur 38 Verurteilte gegenüber,
d.h. die Aufklärungsquote läge bei weniger als 2,8%, üblich sind 45%. Alle 129a-Verfahren sind mit Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen verbunden.
Die geringe Aufklärungsquote stützt die These, dass es sich beim §129a eher um einen Ausforschungsparagraphen, ein "Sesam-öffne-dich" für den Staatsschutz, handelt. 99,5% der Verfahren werden gegen linke politische Gruppen geführt. Für die Ermittler ist es weniger entscheidend, ob das jeweilige Verfahren überhaupt gerichtlich eröffnet wird und dann auch mit einer Verurteilung endet. Von größerer Bedeutung ist das Ermitteln selbst. Mit dem §129a-Sonderrechtssystem verfügen sie über ein Instrumentarium, um in die anvisierten, schwer erfassbaren Szenen einzubrechen, Kommunikationsstrukturen knacken, Daten erheben und Soziogramme des Widerstands erstellen zu können, die nicht nur repressiv, sondern vor allem präventiv genutzt werden können. Verunsicherung der Szene, Entsolidarisierung und Abschreckung bis hin zur Zerstörung funktionierender
politischer Strukturen sind zwangsläufige Folgeerscheinungen dieser Kriminalisierungsstrategie per 129a-Sonderrecht.

Dies bedeutet für uns:
- Marco, Daniel und Carsten müssen freigesprochen werden - sofort!
- Keine Erzwingungshaft oder Ordnungsgelder bei Aussageverweigerung!!
- Aussageverweigerungsrecht nicht nur für Beschuldigte!!!
- Abschaffung der §§ 129, 129 a + b !!!!

Prozessbeobachtung 6. Prozesstag

Auch an diesem Tag musste Richter Hennig zu allererst wieder seine Position im Gerichtssaal festklopfen und belehrte Daniel und Marco darüber, dass, sollten sie weiter die “Spielregeln” des Gerichts missachten und während der Verhandlungen miteinander reden, sie durchaus mit Bestrafung zu rechnen hätten.
Sofort danach gingen die ZeugInnenvernehmungen los. Als erste Zeugin wurde eine Landtagsabgeordnete, danach die Verlobte von Carsten vernommen. Hennig stellte sehr konkrete Fragen zu Datum und Rahmen des eigentlichen Verlöbnisses, fragte, wann die beiden heiraten wollten usw. Dann machte er ihr noch mal deutlich, dass Verlöbnisse nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten: “Anständige Leute” würden nämlich nach Ende des Prozesses und mögl. Ende der Beziehung nicht ihr Wissen gegeneinander nutzen, aber könne man das in diesem Fall erwarten – offene Fragen des Richter Hennig!?
Der Senat erkannte jedenfalls das Verlöbnis nicht an, weshalb die Verlobte nun noch einmal zum nächsten Mittwoch vorgeladen wurde und in diesem Fall kein Zeugnisverweigerungsrecht nach §52 gelten machen kann. Auch die anderen Verlobten mussten sich ähnlichen Fragen aussetzen. Nach Befragung der Eltern zu diesem konkreten Punkt von Daniel und Marco wurde jedoch deren Verlobung anerkannt und sie konnten ohne Probleme als Angehörige die Aussage verweigern.
Wenig später wurde die Sachverständige des LKA vernommen, die die Fingerabdrücke auf dem Paket gesichert und ausgewertet hat. Allein auf dem Stückchen, was wegen der Größe des Pakets zur Untersuchung herausgetrennt wurde, befanden sich noch zwei weitere Abdrücke. Auf dem restlichen Paket befanden sich ebenfalls weitere Abdrücke, die aber nicht verwertbar waren. Klargestellt werden konnte nur, dass die anderen
Abdrücke nicht von Daniel stammen. Nachdem der Abdruck von Daniel gefunden wurde, wurden die anderen Spuren auch nicht mehr verfolgt, da die Behörden dafür ein weiteres Gutachten hätten anfordern müssen. Der Staatsanwalt wies angesichts dieser unangenehmen Aussage ausdrücklich und wiederholt darauf hin, dass er von den anderen Spuren ja nichts wusste, weil davon nichts im Gutachten stand. Deshalb konnte er eben auch nicht in diese Richtung ermitteln.
Nach der Mittagspause wurden etliche Notizzettel mit Autokennzeichen, Polizeicodes, dem Schriftzug KGW usw. vorgelegt und diverse Texte der Militanten Gruppe (mg) aus der Interim zum Thema Militanz sowie die Auflösungserklärung, die bei Marco gefunden wurde, verlesen. Dazwischen wurden vier weitere Zeugen, ebenfalls Beschuldigte, vernommen, die aber einerseits nur gefragt wurden, ob ihnen die Täter der Brandanschläge bekannt seien und woher sie die Angeklagten kennen, und andererseits mit Verweis auf §55 (Selbstbelastung) die Aussagen verweigern konnten. Eine seltsame Begebenheit in diesem Zusammenhang war die Vernehmung des einen Zeugen, der nach gerichtlicher Meinung das Zeugnisverweigerungsrecht nach §55 nutzen könnte, da er selbst zu den Beschuldigten zähle. Das hat der Staatsanwalt zwar verneint – gegen ihn würde nicht mehr ermittelt –, dennoch hatte auch er keine Fragen.
Kurz vor der letzten Zeugenvernehmung wollte Hennig dann das Gedächtnisprotokoll der Polizeivernehmung B.s verlesen lassen. Dies ist v.a. deshalb eigenartig, da die Aussage im Polizeirevier selbst wegen verbotener Verhörmethoden vom Gericht nicht gewertet wird. Die RechtsanwältInnen legten jedenfalls Widerspruch ein – u.a. deshalb, weil dieses Protokoll zu den Verteidigerunterlagen zähle und es auch keine neue Aussage sondern nur die Reflexion des Geschehens auf dem Revier sei. Der Staatsanwalt sah das etwas anders, er meinte dieses Protokoll sein verwertbar, da die Erstellung nicht vom Gericht “sondern von seinen Freunden” veranlasst wurde, denen er es später sogar gebracht hat. Außerdem hätte er keinen Widerspruch gegen die Beschlagnahme des
Protokolls eingelegt!?
Die Entscheidung über die Zulassung des Gedächtnisprotokolls will der Senat bis zum nächsten Dienstag treffen.
Danach war der Verhandlungstag im Prinzip auch beendet. Es wurde nur noch der weitere Verfahrensablauf (vor-)abgesprochen. Demnach sind am kommenden Dienstag und Mittwoch weitere Vernehmungen von ZeugInnen aus der Szene sowie Leute LKA und PD, die die Durchsuchungen vorgenommen haben. Nach Meinung des Gerichts sollte bis Mittwochmittag die Beweisaufnahme beendet sein, so dass Staatsanwalt und RechtsanwältInnen zum 25.11. bzw. 26.11. ihre Plädoyers vorbereiten können. Dies hängt nach Meinung der RAs allerdings u.a. davon ab, wie die Beweislage am Ende des 19. November aussieht. Möglichweise müssen dann von ihrer Seite noch neue Beweise eingebracht werden, bspw. gäbe es – der Anwalt von Marco hat es getestet – 17.000 Treffer, wenn man bei Google die Worte soziale, Revolution, weltweit eingibt. Im Zweifel müssen halt all diese Dokumente vorgelesen werden, wenn es der Entlastung von Marco, Carsten und Daniel dient.



Bericht vom 5. Prozeßtag, 5.11.2003

Der 5. Prozeßtag begann gleich mit jeder Menge Aufregung. Nachdem die zahlreich erschienenen ZuschauerInnen die drei Angeklagten freudig und lautstark begrüßt hatten, betraten die RichterInnen den Saal. Leider war den Anwesenden – anders als dem Senat – die Notwendigkeit feudalistischer Ehrerbietungen nicht gegenwärtig und so blieben, wie bereits an den Tagen zuvor, fast alle sitzen und warteten gespannt auf den Fortgang der “Wahrheitsfindung”. An diesem Morgen bestand der Vors. Richter Hennig jedoch darauf, daß seinem schweren Job die notwendige rituelle Würdigung zuteil wird und forderte die ZuschauerInnen auf, ihre “Astralkörper” zu erheben. Dies taten natürlich alle sofort, da jedoch dem Richter Hennig offensichtlich das spirituelle dritte Auge fehlte, sah er nur die sitzenden materiellen Hüllen der Anwesenden. Er verfügte daraufhin, daß alle, die sitzen geblieben waren, aus dem Saal zu entfernen sind und für den laufenden Prozeßtag Hausverbot erhielten. Schade für die zahlreich angereisten GenossInnen aus anderen Städten, die bereits nach ein paar Minuten wieder die Heimreise antreten mußten. Trotzdem: Danke, daß Ihr da gewesen seid.

Bevor jedoch die schwarzgekleideten Justizbeamten teilweise recht rüde zur Tat schreiten konnten, mußten noch schnell die drei Angeklagten, wahrscheinlich nur zu ihrem eigenen Schutz, wieder in Handschellen gelegt und aus dem Raum geführt werden. Nur ein einzelner Angehöriger durfte vorerst dem Justiz-Schauspiel weiter beiwohnen.
Recht schnell fanden sich dann jedoch noch einige Leute, die den verwaisten Saal wieder etwas auffüllen konnten. Diese warteten jedoch vergeblich darauf, daß der Senat seine Entscheidung zum Antrag auf die Entlassung Carstens aus der U-Haft verkünden würde. Stattdessen wurde der restliche Tag mit dem Verlesen diverser Schriftstücke verbracht. So konnte man u.a. noch einmal einem alten Radi-Beitrag zur Organisationsfrage lauschen; erfuhr etwas darüber, wie sich die Soligruppe gründete; bekam einen Einblick in die Struktur und Arbeitsweise des angeblich so hoch konspirativen AZ und erfuhr, daß einer der drei Genossen gerne Kekse ißt, wie er auf einer für die Staatsanwaltschaft sehr wichtigen Schreibtischunterlage vermerkt hat. Zu jedem handschriftlichen Papier wurden darüber hinaus noch Gutachten verlesen, die eine Urheberschaft der Angeklagten beweisen sollen, worauf Staatsanwalt Hornick in Strebermanier auch immer hinwies, wenn dies vom Richter einmal übersehen wurde. Auch am nächsten Prozeßtag wird es zunächst mit dem Verlesen weiterer Texte weitergehen.

 

Prozeßbericht vom 4. Prozeßtag, 4. 11. 2003

„Ich kenne nur stupide .. und die sitzen da oben“

Der Saal war voll und die Stimmung war gut und Ri Henning überraschte uns gleich am Anfang:
Carsten wurde vorgeworfen während der letzten Verhandlung im Rahmen eines LKA-Gutachten in dem es u. a. um Stopine ging den Satz „Ich kenne nur Stupide .. und die sitzen da oben“ an die weiteren Angeklagten geflüstert zu haben.
Ri Grimm hat das angeblich gehört und fühlte sich wohl beleidigt weswegen er es dem Vors. Ri steckte. Gegen C. wurde wegen Missachtung des Gerichts eine Ordnungshaft von 2 Tagen verhängt. Der Vors. Ri verwarnte das reagierende Publikum.

Der Zeuge B. wurde vernommen. B. war mit RA Franke als Zeugenbeistand gekommen und verlas eine Erklärung in der er ankündigte aufgrund des §55 keine Aussagen zu machen, da er selbst Beschuldigter ist Auch erklärte er wie es zu den Aussagen vor Staatsanwalt Dr. Hornick gekommen war. Durch den Beamten des BKA Müller war B. enorm unter Druck gesetzt worden in Bezug auf seine Homosexualität. Müller meinte, dass er bei Ermittlungen in B.s Umfeld ganz sicher den Großeltern von B. stecken müßte, welche sexuelle Neigung B. hat und diese damit sicher Probleme hätten. Ebenso unangenehm würde es B. sicher seinen Kommilitonen gegenüber sein.BKA Müller forderte ihn zur Aussage auf mit dem Hinweis, dass auch eine Durchsuchung seines Arbeitsplatzes in Handschellen keinen guten Eindruck auf seinen Arbeitgeber machen würde. B. erklärte dazu, hierin eine Erpressung zu sehen woraufhin BKA M. erklärte, es seien lediglich Entscheidungshilfen. Diese Entscheidungshilfen wurden wiederholt vor Dr.Hornick . Über diese Verhörmethoden schrieb er ein Gedächtnisprotokoll welches er am 11.04.03 Carsten geben wollte, wobei er verhaftete wurde mit Hilfe von Handschellen und Strumpfmütze, die ihm über den Kopf gezogen wurde. Angeblich wäre mit ihm eine erkennungsdienstliche Maßnahme vereinbart gewesen. Sein Gedächtnisprotokoll wurde ihm abgenommen.
Seine Aussage vor dem Staatsanwalt wurde ihm vorgelegt. Er sollte die korrigieren und unterschreiben, was er nicht tat.

Dazu wurde BKA Müller ebenfalls in den Zeugenstand gerufen. Er bestätigte im Grunde die Erklärungen von B. auch wenn er bemüht war betont freundlichere Worte zu finden.

Ri Hennig schien aber ebenfalls überzeugt, dass die Aussagen von B., auf diese Weise zustande gekommen wertlos waren.

Carstens Verteidiger Ulrich von Klinggräf stellte den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gegen Carsten, da dieser auf grund der Aussagen von B. festgenommen worden war. Darüber wurde noch nicht entschieden und zunächst hielt sich auch die Staatsanwaltschaft mit einer Entgegnung zurück.

Dreieinhalb Stunden, unterbrochen von einer einstündigen Mittagspause, gab es Mitschnitte der abgehörten Telefonate zu hören. Es war stellenweise sehr sehr langweilig und brachte weniger als nichts, falls damit was bewiesen werden sollte.

Am Ende entgegnete Staatsanwalt Dr. Hornick dass er am Haftbefehl gegen Carsten mit Verweis auf die Anklageschrift festhalte. Außerdem wären ein Konzeptblatt des „Autonomen Zusammenschluszes“ (AZ) gefunden worden, wo Carsten als Mitglied mit verzeichnet wäre UND da wäre auch noch die Frequenzliste die bei Carsten gefunden worden war, die zum Abhören des Polizeifunks benutzt wird!

Ri. Hennig wird später darüber entscheiden.

 

29.10.03 – 3. Prozeßtag

Auch diesmal war der Saal gut gefüllt mit ZuschauerInnen und wir haben uns gefreut, die drei Angeklagten wieder zu sehen. Inzwischen hat sich Richter Hennig wohl auch daran gewöhnt das zu Beginn der Verhandlungen niemand aus dem Publikum aufsteht.

Es ging los mit Zeugenvernehmungen zum fehlgeschlagenen Brandanschlag auf einen BGS-Bus in Magdeburg. Den Anfang machten drei Beamte der Magdeburger Dienststelle, die das nichtgezündete Paket entdeckt hatten bzw. damit dann beschäftigt waren. Es ging um ein gelbes Postpaket in dem zwei große Plasteflaschen mit gelblicher Flüssigkeit, Kurzzeitwecker, Flachbatterie und Drähte vorgefunden worden sind.

Bevor dann weitere Vernehmungen stattfanden, stellte die Verteidigung Anträge zu Staatsanwalt Dr. Hornick. Die Anträge können wie schon erwähnt in Kürze bei www.soligruppe.de nachgelesen werden. Kurze Wortgefechte zwischen der Anklage- und der Verteidigerbank (…„wir haben ja jetzt schon mitbekommen, daß man nicht alles auf die Goldwaage legen darf, was die BAW so von sich gibt“ …) wußte Ri Hennig zu unterbinden und bat alle sich auf das „Sachliche“ zu konzentrieren. Jedoch, die Stimmung im Gerichtssaal war zuweilen etwas „knisternd“, besonders als es um die Anträge der Verteidigung bzgl. der Ladung des Dr. Hornick als Zeugen wegen der nicht rechtmäßig durchgeführten Vernehmung von B. ging.
So meinte der Bundesanwalt, daß es ja klar sei, daß B. sich jetzt rechtfertigen wolle, schließlich habe er seine Freunde verraten. Dieser süffisante Kommentar Dr. Hornicks blieb im Publikum natürlich nicht unbeantwortet, warum wir wiedermal vom Richter verwarnt wurden.

Die Anschlagserklärung des Kommando „Freilassung aller politischen Gefangenen“ zum LKA und dem Postpaket unterm BGS-Bus bezog sich auf eine Demonstration anläßlich des 6. Todestages von Frank Böttcher, bei der es
zu Übergriffen seitens der Polizei gekommen war und die sich gegen die wachsende Polizeibrutalität richteten. Kurz vor der Mittagspause gab es noch eine Bastelanleitung aus der Radikal Nr. 156 zum Bau eines "zeitverzögerten Brandsatzes“.

Gegen 13.30 Uhr ging´s weiter…
Eine Spurensicherungsbeamtin der PD Magdeburg brachte ein Stück des Postpaketes mit, auf dem angeblich ein Fingerabdruck von Daniel gefunden wurde. Auf dem eigentlichen Paket waren allerdings noch mehr Fingerabdrücke, die offenbar für die Ermittler bisher keine Rolle gespielt hatten, nicht mal in den Akten erwähnt wurden. Bisher ist wohl auch nicht klar, wie das Gutachten zur Übereinstimmung der Fingerabdrücke, welches durch das LKA erstellt wurde, zustande kam. Aus diesem geht offenbar nicht hervor auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die Übereinstimmung festgestellt wurde, weshalb die bisherige Verwertung des Gutachtens fraglich ist.

Zwischendurch lehnte Ri Hennig den Antrag der Verteidigung Dr. Hornick in den Zeugenstand zu rufen ab.

Weiter im Text: Vernehmung einer weiteren Kriminalbeamtin, die die Asservierung der beschlagnahmten Sachen aus Marcos Wohnung vorgenommen hatte und auf die Frage der Verteidigung, ob die Gegenstände (Lötzinn,
Draht, Batterie, …) ausreichen würden, um einen zeitverzögerten Brandsatz zu bauen, verneinen mußte.

Als Abschluß des dritten Verhandlungstages wurden Daniels Mutter und ihr Freund Herr R. aufgerufen, wobei Daniels Mutter ihr Recht auf Aussageverweigerung in Anspruch nahm.

Am 17.03.2002, so sagte Herr R., hatte er Geburtstag und auch Daniel war bei der Feier in Quedlinburg. Zu später Stunde wären alle gegangen, er konnte sich aber nicht erinnern wann genau. Herr R. gab auch an, daß ihn zwei Herren von der Polizei („ein Herr Achilles und ein Brockmüller“) schon dazu befragen wollten. Als er dies ablehnte, schlugen sie einen „rauhen Ton“ an und meinten „Wir können auch anders!“ Allerdings ließ sich Herr R. nicht einschüchtern, bestand auf eine Vorladung bekam sie und reagierte nicht.

Abschließend erteilte Ri Hennig auf Nachfragen der Verteidiger die Auskunft, daß er über den Antrag Dr.Hornicks Eignung als Sitzungsvertreter der BAW überprüfen zu lassen nach der Vernehmung des Zeugen B. entscheide.

Das wird dann also am 4.11.03 sein, was gleichzeitig der nächste Verhandlungstag ist (Beginn 9.00 Uhr).

28.10. – 2.Prozeßtag

Etwa 40 BesucherInnen waren gekommen, um dem zweiten Prozeßtag beizuwohnen und somit Daniel, Marco und Carsten solidarisch zur Seite zu sitzen.
Es war the same procedure mit oder wegen der Sicherheit, was sich freilich bis zum Ende der Verhandlungen auch nicht mehr ändern wird. Die drei wurden in Handschellen gebracht und es wurde peinlich darauf geachtet, daß sich Angeklagte und BesucherInnen nicht zu nahe kamen. Man weiß ja nie!

Zunächst gab es keine Stellungnahme des Staatsanwaltes Dr. Hornick zu dem Antrag der Verteidigung ihn als Sitzungsvertreter der Bundesanwaltschaft (BAW) abzulösen.

So wurden dann die ersten Zeugen zu den verschiedenen Anschlägen vernommen. Den Auftakt machte der damalige Nachtwächter von „Automobil Flughafen“, welches sich gegenüber der Daimler Benz Niederlassung Krumey befand. Bei diesem Brandanschlag brannte von den vier ausgestellten Mercedessen eine A-Klasse völlig aus und steckte die daneben geparkte E-Klasse an. Außerdem schadete die entstandene Hitze der Fassade des Autohauses. Es entstand ein Sachschaden von ca. 300 000 DM.

Dazu wurden auch die ermittelnden Kripobeamten der Polizeidienststelle (PD) Magdeburg befragt. Diese waren damals mit der Spurensicherung beschäftigt und fanden einen „Folienbeutel mit einer klebstoffartigen Substanz“, platziert am rechten Hinterrad der E-Klasse, welcher nicht in Brand geraten war, sowie Brandschutt in Kombination mit Löschwasser der A-Klasse.

Aus dem Gutachten des LKA erfuhren wir, daß in der der klebstoffartigen Masse brandbeschleunigende Stoffe gefunden worden, im Brandschutt allerdings nicht. Ein technischer Defekt wurde ausgeschlossen.

Dazu wurde aus der „Interim“ verlesen wie Brandsätze gebaut werden und ein BekennerInnenschreiben „revolutionäre Aktion Carlo Guliani“ zu eben diesem Brandanschlag, weshalb der Staatschutz die weiteren Ermittlungen übernahm.

Nach einer Pause ging es weiter mit den Zeugenvernehmungen zum Brandanschlag auf zwei Telekomfahrzeuge die beim Berufsschulkomplex der Telekom geparkt waren. Auch hier wurde ein technischer Defekt ausgeschlossen, da die Fahrzeuge am Freitag abgestellt wurden und der entsprechende Kleintransporter sowie der Golf erst am Montag des 18.02.02 vollständig in Flammen aufgingen bevor die Feuerwehr löschen konnte. Der Kripobeamte aus Magdeburg Herr Peschke meinte, aufgrund seiner „langjährigen Erfahrungswerte“ gleich gewußt zu haben, dass es sich um Brandstiftung gehandelt haben müsse. Tatsächlich hatte er es bis dato „leider“ jedenfalls nicht geschafft eine entsprechende Schulung zu besuchen. Sein Kollege, der nach ihm in den Zeugenstand gerufen wurde, war da kompetenter. Er hatte eine Direktschulung beim LKA gemacht. Ein Nachrichtentechniker der Telekom erzählte, daß ein Schaden von ca. 27.000 Euro entstand.

Auch hierzu wurde ein BekennerInnenschreiben aus der „Interim“ welches vom Kommando „Globaler Widerstand“ unterzeichnet war, verlesen. Das Datum war anläßlich der Verschärfung des §129 am 17.02.76 gewählt worden. Magdeburg der gewählte Ort wegen der sozialen Lage und die Telekom weil auch dieser Konzern für Kommerzialisierung, Profitmaximierung und Zusammenarbeit mit Überwachungsbehörden steht.

Während wir uns danach zu einem türkischen Imbiß aufmachten, mußten Daniel, Marco und Carsten mit Knaststullen vorlieb nehmen. Es gab noch einen kleinen Zwischenfall, als einer der Justizbeamten Carsten abführen wollte und dabei grob wurde, woraufhin sich sofort die Anwälte einschalteten. Der Mann mit der Aufschrift „JUSTIZ“ auf seiner dunklen Uniform kam damit nicht klar und beschwerte sich auf dem Gang bei seinen Kollegen über die rüden Anwälte.

Den dritten Brandanschlag behandelte das Gericht nach der Mittagspause. Es war der gegen das LKA Sachsen-Anhalt, wo laut Gutachten Molotowcocktails benutzt wurden und geringer Sachschaden entstand. Hierzu wurden sechs Zeugen befragt. Einer davon, ein Kioskbesitzer, dessen Kiosk nahe des LKA steht, sah eine völlig schwarze Person mit zwei Flaschen unter dem Arm, von denen er annahm es wären vielleicht Spraydosen für Graffiti als er auf dem Weg zu seinem Kiosk war. Auf seinem Rückweg hätte es einen Knall gegeben, er sah Feuer und die gleiche „schwarze“ Person kam gerannt und rief: „Hau ab! Gleich ist die Hölle los!“.
Interessant war die Aussage des LKA Beamten Schulze, der von einem Auto sprach was am Folgetag vorfuhr, aus dem eine Person ausstieg den Tatort fotografierte und wieder wegfuhr. Der Kioskbesitzer sollte dies bei seiner polizeilichen Vernehmung ausgesagt haben und konnte nicht genau sagen, ob die letzten beiden Zahlen des Kennzeichens 66 o. 99 waren. Für beide Kennzeichen wurden die Halter ermittelt, wobei es sich bei einem um eine Firma handelte. Bei dem anderen um ein Auto, welches schon bei verschiedenen Demonstrationen aufgefallen war, ebenfalls im Zusammenhang mit Fotografieren, weshalb nicht weiter ermittelt wurde. HÄ?
Falls dazu doch weitere Ermittlungen gemacht wurden, wüßte er es nicht, da der Fall an das BKA abgegeben wurde.

Das Ende des 2.Verhandlungstages leitete die Stellungnahme der Staatsanwältin Rieger auf den Antrag der Verteidigung vom 21.10. 03, Dr. Hornick als Zeugen zu laden und ihn wegen Befangenheit durch einen
anderen Staatsanwalt ersetzen zu lassen, ein. Der Antrag der Verteidigung möge zurückgewiesen werden, da es keine rechtliche Handhabe zur Ablösung eines Staatsanwaltes gibt. Das käme erst in Frage, wenn der Zeuge B. (bei dem er durch krude Verhörmethoden aufgefallen war) gehört worden ist. Er hätte sich nichts zu Schulden kommen lassen, da er verfahrensmäßig vorgegangen wäre.
Am 27.11.02 wurden nach Anordnung von Dr. Hornick ohne richterlichen Beschluß -und damit rechtswidrig- die Wohnungen von Daniel und Marco durchsucht.
Die Verteidigung sah auch wegen dieser Hausdurchsuchungen die Unbefangenheit des Staatsanwaltes für nicht gegeben. (die entsprechenden Anträge finden sich in Kürze auf www.soligruppe.de).


21.10. - Bericht vom 1. Prozesstag / Prozessauftakt

Der erste Prozesstag im §129a-Verfahren gegen drei Magdeburger Linke war bereits schon nach wenigen Stunden, gegen 12.00 Uhr beendet.

Ab 8.30 Uhr versammelten sich ca. 60 Menschen vor dem Justizzentrum in Halle, um gegen diesen politischen Prozess zu protestieren. Ein Transparent mit der Aufschrift: "Gegen die Kriminalisierung linker Strukturen - Freiheit für Marco, Daniel und Carsten!" wurde am Eingang hochgehalten. Über Megaphon wurden Redebeiträge gehalten und während der Prozess lief, gab es mehrere kleine Interviews mit VertreterInnen von Presse und Radio.

Vor dem Gerichtssaal hatten sich dann ungefähr 40 Leute eingefunden, welche den Prozess besuchen wollten. Jedoch erhielten sie vorerst keinen Zugang, dieser war nur den verschiedenen MedienvertreterInnen vorbehalten, um Aufnahmen von den Angeklagten und ihren AnwältInnen machen zu können.
10 der BesucherInnen zogen sich vorher T-Shirts über, die zusammen die Parole: "Leben, Lieben, Kämpfen!" ergaben. Kurze Zeit später kündigten Beamte des LKA an, jene aus der Verhandlung auszuschließen.

Gegen 9.05 Uhr wurde den Verlobten der drei Angeklagten mitgeteilt, dass sie nicht den Prozess besuchen können, da sie als ZeugInnen geladen werden und ihr Verlöbnis erst noch nachweisen müssten. Die Frustration auf Seiten der Verlobten war dementsprechend groß. Bei den direkten Verwandten reichte die Erklärung aus, von dem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen zu wollen, um dem Prozess beiwohnen zu können. Ab 9.10 Uhr erfolgte schleppend der Einlass, wobei alle BesucherInnen durchsucht worden und ihren Personalausweis, sowie Handys am Einlass hinterlegen mussten.

Der Gerichtssaal wies ca. 50 Plätze für BesucherInnen auf. Die ersten 2 Reihen waren für die MedienvertreterInnen vorgesehen. Eine befürchtete Trennscheibe zwischen Gerichtssaal und Publikum war nicht vorgezogen, jedoch gab es eine Kamera an der Decke des Saales. Gegen 9.20 Uhr waren ca. noch 13 Plätze unbesetzt, obwohl sich noch einige Wartende vor dem Gerichtssaal befanden, wurde die Verhandlung vom vorsitzenden Richter Hennig eröffnet. Einer der Anwälte wies das Gericht daraufhin, dass noch Plätze unbesetzt sind und sich draußen noch Personen befinden, die dem Prozess ebenfalls beiwohnen wollten. Der Richter ordnete daraufhin an, die restlichen Plätze noch besetzen zu lassen.
Thomas Herzog, ein Anwalt von Daniel, machte darauf aufmerksam, dass die vorgenommenen Personenkontrollen im Eingangsbereich nicht von gewöhnlichen Justizbeamten vorgenommen wurden, sondern von Beamten des Landeskriminalamtes des Landes Sachsen - Anhalt. Da in Vergangenheit bei Berliner Verfahren die einkassierten Personalausweise doppelt kopiert und neben der Polizei auch dem Verfassungsschutz "zur Verfügung gestellt" wurden, verlangte er sicherzustellen, dass dies hier nicht geschehe. Richter Hennig gab den LKA Beamten Anweisungen dafür Sorge zu tragen.

Szenenwechsel zum Eingangsbereich, den gerade zwei weitere BesucherInnen passierten als die Anweisung des Richters weitergegeben wurde: "Die hinterlegten Ausweise dürfen diesen Platz hier nicht verlassen." Erwiderung der Beamten: "Jeden Tag etwas Neues!"

Wieder im Gerichtssaal: Kurzes Personalienprozedere... Marco, Daniel und Carsten nahmen vorerst von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch und übergaben an ihre AnwältInnen.
Da bekannt ist, dass es neben den Dreien noch weitere Mitbeschuldigte gibt, wurde dahingehend von den Anwälten eine Anfrage auf nähere Informationen zwecks prozesstechnischen Angelegenheiten an die Staatsanwälte gestellt. Demnach gibt es nun doch "nur" 4 weitere Beschuldigte, gegen die ein Ermittlungsverfahren angeblich erst seit dem 02. Oktober 2002 geführt wird.
Der Staatsanwalt Dr. Hornick begann dann das Konstrukt der Tatvorwürfe wiederzugeben.

Einer der Anwälte forderte wenig später mehr Plätze für ZuschauerInnen, da sich noch viele vor dem Eingangsbereich befanden. Nach einer zwanzigminütigen Prozeßpause gab es dann drei zusätzliche Stühle, die jedoch von Zivibullen okkupiert wurden.

Marco, Daniel und Carsten verlasen nun jeweils ihre Prozesserklärungen, die sich aufeinander bezogen.( wird demnächst veröffentlicht! ) Nach dem Carsten den ersten Teil vorgelesen hatte gab es Standing Ovations in den BesucherInnenreihen, welche eine Drohung des Richters zur Folge hatten. Als Daniel seine Rede beendet hatte, schwung dennoch ein solidarischer Besucher ein Transparent mit der Aufschrift: "Wir grüßen euch. Viel Liebe und viel Kraft! Reißen wir die Mauern ein, die uns trennen!", welcher dann aus der Verhandlung verbannt wurde.
Nach den Prozesserklärungen der Drei, folgte eine Erklärung einer Anwältin von Carsten, in der sie unter anderem die Dürftigkeit der Beweise hervorhob und feststellte, dass es sich hier um eine reine von Behauptungen geprägte Anklageschrift handelt. Es werde noch nicht einmal der Versuch gemacht, die Vorwürfe auch zu beweisen. Jedes Observationsergebnis sei in "ein enges Korsett" gedrückt worden, ganz nach dem Belieben der Ankläger, welche die eigentlichen Urheber terroristischer Vereinigung seien.
So trug sie u.a. einen amüsanten, von mehreren BKA-Beamten vorgenommenen Auswertungsvermerk einer beschlagnahmten handschriftlichen Skizze vor:

"Die terroristische Einstellung des Marco H. wird u.a. anhand einer kleinen Strichzeichnung belegt.
Diese ist in zwei Teile gegliedert; der erste Teil stellt offensichtlich den Zustand einer Person, eines Gebäudes sowie eines Baumes bei Tag (= vorher) dar, wohingegen es sich bei dem zweiten Teil (= nachher) um die Beschreibung des Zustandes abends / nachts nach einem - wie auch immer gearteten - Eingriff - vermutlich einem Anschlag - handelt, da augenscheinlich die Person, das Gebäude und der Baum umgefallen bzw. zerstört sind."

Der zweite Anwalt von Daniel beantragte hiernach daraufhinzuwirken, den Staatsanwalt Dr. Hornick aus verschiedenen Gründen als Sitzungsvertreter der BAW abzulösen und ihn nicht mehr an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen. Die Verteidigung wolle ihn in den Zeugenstand rufen. Er hatte beispielsweise als ermittelnder Staatsanwalt der BAW am 26.11.2002 die anstehenden Verhaftungen und Durchsuchungen in Magdeburg bei der dortigen PD und dem BKA bekannt gegeben. Dabei hätte er den Ermittlungsrichter des BGH übergangen, den er nicht einmal versuchte telefonisch davon in Kenntnis zu setzen. Gefahr im Verzuge hätte eben am 27.11.2002 nicht vorgelegen. Desweiteren solle er als Zeuge Auskunft darüber geben, ob er wärend der Ermittlungen durch Drohungen und Einschüchterungen Aussagen erpreßt habe und diese, vorschriftswidrig, nur stichpunktartig protokolliert lassen habe (diese Aussagen tauchen jetzt - teilweise stark verändert - ausformuliert in den Akten auf).
Staatsanwalt Dr. Hornick selbst wirkte ziemlich angespannt und nahm still und leise den Antrag der Verteidigung entgegen. Auf sein Kontra müssen wir uns dann bis zum nächsten Dienstag, den 28.10. gedulden.

Der letzte Tagesordnungspunkt blieb dann somit der jeweilige persönliche Werdegang von Marco, Daniel und Carsten.
Tabellarische Lebensläufe wurden vorgelesen. Zu Daniel verlas der Richter die Kriegsdienstverweigerungserklärung, bei der einige PressevertreterInnen hellhörig wurden, als dort neben seiner pazifistischen Haltung unter anderem auf sein Engagement bei den Jusos und der SPD hingewiesen wurde.

Über ´Sieben` Brücken musst Du gehen:
Um den schulischen und beruflichen Werdegang von Marco zu erhellen, wurde eigens der BKA-Beamte Sieben aus Meckenheim beordert, der nichts anderes tat, als einen tabellarischen Lebenslauf vorzutragen. Wir können sehen, es werden keine Kosten und Mühen für die Aufdeckung von längst bekannten Tatsachen gescheut.

Der nächste Verhandlungstag am 22.10.03 wurde gecancelt, damit dem Dr. Hornick genug Zeit bleibt, auf den Antrag der Verteidigung zu reagieren.

Fortsetzung folgt... am 28.10.03


Prozesserklärung der drei Angeklagten

Wir möchten damit anfangen, dieses Verfahren als das zu bezeichnen, was es ist, nämlich eine von vielen Repressionsmaßnahmen des Staates. Repression wird vom Duden als "Unterdrückung von Kritik, politischen Bewegungen u.ä." definiert und nichts anderes soll mit diesem Verfahren erreicht werden. Grundlegendes Ziel staatlicher Repression ist die Machterhaltung, die durch Abschreckung, Ausgrenzung und Entpolitisierung der politischen GegnerInnen durchgesetzt wird. Betroffen von dieser Repression können alle sein, die Gesetze übertreten oder übertreten könnten, weil sie aufgrund bestimmter gesellschaftlicher Zugehörigkeit, politischen Überzeugungen oder äußeren Merkmalen von vornherein in Verdacht stehen.

Bei politisch aktiven Menschen werden oft Normübertretungen konstruiert, um den Einsatz von Repressionen zu legitimieren. Staatliche Repressionen agieren mit den Mitteln der Abschreckung, Vorbeugung, Konfrontation und der Vergeltung. Dies hat das Ziel, weiteren Widerstand zu verhindern, transportieren diese Maßnahmen ganz klar die Botschaft: "Das ist der Preis, den ihr bezahlen müßt, wenn ihr euch nicht ruhig verhaltet" und genau das ist auch die Aussage dieses Verfahrens.

Durch den Sonderparagraphen 129a hat sich der Staat ein weiteres Mittel geschaffen, um den Repressionsdruck zu erhöhen. Neu daran war, dass der Staat sich eine Möglichkeit geschafft hat, Menschen nicht wegen Gesetzesübertretungen, sondern wegen ihrer Gesinnung abzustrafen. Mit diesem Paragraph hat sich der Staat die gesetzliche Grundlage für seine Repressionswut gegen die radikale Linke geschaffen. So wurden zwischen 1996 und 2000 494 § 129a-Verfahren gegen Linke eingeleitet, das es gerade mal drei Verfahren gegen die Rechte in diesem Zeitraum gab, braucht wohl nicht weiter kommentiert zu werden. Nur bei den wenigsten Verfahren kam es überhaupt zur Anklageerhebung, das waren gerade mal 29, und doch erfüllte dieser Sonderparagraph seine Funktion, da durch ihn massive Observationsmaßnahmen gerechtfertigt werden und damit unbequeme politische Menschen überwacht und eingeschüchtert werden.

Auch in Magdeburg hat staatliche Repression eine lange Geschichte und erreichte mit diesem Verfahren und der dadurch gerechtfertigten massiven Überwachung seinen traurigen Höhepunkt. 1997 mußte der Innenminister von Sachsen-Anhalt einräumen, dass bei einer Antifademo anlässlich der Ermordung von Frank Böttcher durch Neonazis Zivilbeamte eingesetzt waren, die sich auch an Straftaten beteiligten, dies geschah nachdem ein Abgeordneter des Landtages mehrere steinewerfenden Chaoten verfolgt und sie dann beim Besteigen des Polizeiwagens zur Rede stellte. Ziel dieser Repressionsmaßnahme war es, die bürgerlichen DemonstrantInnen abzuschrecken, in dem von der Polizei aufgeheizte Stimmung durch erste Steinwürfe zum eskalieren gebracht wurde.

Bei zahlreichen anderen Antifademos, bei denen die bürgerliche Beteiligung eher gering war, verfolgte die Polizei, als Repressionsorgan des Staates eine andere Strategie. Mit absolut lächerlichen Begründungen wurde auf DemonstrantInnen eingeprügelt, 1999 reichte es aus, dass ein Demonstrant eine Sonnenbrille trug, damit eine komplette Hundertschaft sich ihre Minderwertigkeitskomplexe von der Seele prügeln konnte. Ziel war es die zumeist jüngeren DemonstrantInnen einzuschüchtern und sie so zu verunsichern, dass sie künftige Veranstaltungen nicht mehr besuchen. Diese Strategie ging nicht auf und so entwickelte sich in den kommenden Jahren eine aktive linksradikale Szene, die sich 2000 mit der Besetzung der "Ulrike" einen Freiraum schaffte. Über Jahre hinweg diente dieses politische Kultur- und Wohnprojekt als wichtigster Anlaufpunkt der Linken in Magdeburg.

Auch begannen sich im Jahr 2000 einige Menschen aus der linksradikalen Szene zu organisieren und es entstand ein Autonomer Zusammenschlusz. Trotz und gerade wegen der großen Probleme, wie der ablehnenden Haltung der Stadtoberen und einer alltäglichen faschistischen Bedrohung.

1992 wird eine Geburtstagsfeier von Punx durch eine Horde Neonazis überfallen, der Punk Thorsten Lamprecht totgeschlagen und viele Gäste schwer verletzt. Die Polizei war anwesend, schritt jedochnicht ein. Am Herrentag 1994 wurden MigrantInnen von Nazis durch die Innenstadt gejagt und viele von ihnen verletzt. Als die Polizei einschritt, verhaftete sie viele der Opfer des Übergriffs. 1997 wird der Punk Frank Böttcher von Neonazis ermordet. Dies waren lediglich Höhepunkte, Übergriffe von Faschisten gehören in Magdeburg genauso zum Alltag, wie die Verharmlosung und Herunterspielung der rechten Gewalt durch die politischen Entscheidungsträger der Stadt.

Linke Gruppen, wie der AZ, stellten sich der faschistischen Bedrohung und entwickelten eine konsequente antifaschistische Praxis. Aber die Aktivitäten des AZ lassen sich nicht auf antifaschistische Politik beschränken. Von Anfang an war es eine der wichtigsten Aufgaben des Autonomen Zusammenschlusz, die kapitalistische Verwertungslogik und deren Ausbeutungsmechanismen zu kritisieren und der katastrophalen sozialen Lage in Magdeburg eine solidarische Selbstorganisation entgegen zu setzen, so wurden z.B. zahlreiche Volxküchen organisiert, wobei kostenlos warmes Essen und kapitalismuskritische Flugblätter verteilt werden. Der AZ beteiligte sich auch an internationalen antikapitalistischen Protesten mit eigenen Demonstrationen und Veranstaltungen in Magdeburg, unterstützte Flüchtlingsorganisationen in ihrem Kampf gegen die rassistische Ausländerpolitik dieses Staates, thematisierte die Einschnitte in Bürgerrechten durch ständige Gesetzesverschärfungen, beteiligte sich an gewerkschaftlichen Protesten, organisierte Antikriegsaktivitäten und vieles mehr. Der Autonome Zusammenschlusz entwickelte sich zu einer wahrnehmbaren Gruppe im linken Spektrum und wurde mit seinen Aktivitäten zum Ärgernis für die Stadtoberen und die Polizei.

Ab 2002 schlägt die Bundesanwaltschaft mit der Repressionskeule des § 129 a zu. Das dies zu einem Zeitpunkt geschah, als die Arbeit linker Gruppen, wie dem AZ, erste Ergebnisse zeigte, dürfte alles andere als ein Zufall sein. Ziel des Angriffs der Verfolgungsbehörden ist die Zerstörung der noch in den Kinderschuhen steckenden Etablierung einer jungen linksradikalen Bewegung in Magdeburg. Wir können nur hoffen, dass sich dieses Gericht nicht dafür mißbrauchen lässt und nicht, wie so oft in Verfahren gegen die radikale Linke, nur den Willen der BAW vollstreckt. Denn dieser geht es nicht um die Aufklärung konkreter Straftaten. 129 a-Verfahren und die dazugehörigen Ermittlungen zielen, neben einer eventuellen Verurteilung von AktivistInnen, vor allem auf die Durchleuchtung, Einschüchterung und Zerstörung linker Strukturen. Dies wurde auch in unserem Fall, in der Art und Weise der Ermittlungen, die treffender als Maßnahmen gegen die Linke in Magdeburg bezeichnet werden sollten, mehr als deutlich.

Dabei stellen unsere Verhaftungen und eventuelle Verurteilungen die Spitze des Eisberg einer ganzen Reihe dieser Maßnahmen dar.

Schon seit Anfang 2002 legte die Polizei in Magdeburg immer öfter Eskalationsstrategien auf linken Veranstaltungen an Tag und verunmöglichte mit ihrem aggressiven Verhalten zum Teil unsere Aktivitäten. Das die Menschen des "kommando freilassung aller politischen gefangenen" auch genau auf diese Situation versuchten zu reagieren, blieb wohl nicht zufällig unerwähnt in den Pressemitteilungen der BAW. Sie schrieben damals:

"Am 08.02.2002 fand in Magdeburg ein Trauerzug anläßlich des 5.ten Todestag des von Faschisten ermordeten Frank Böttcher statt. Neben den üblichen Provokationen der Bullen gegenüber den rund 150 DemonstrantInnen kam es am Ende zu feigen Übergriffen. U.a. wurden 15 TeilnehmerInnen in eine Strassenbahn getrieben, niedergeknüppelt und anschließend weggehaftet. Der wachsenen Brutalität der Bullen gegenüber Linken muss Einhalt geboten werden."

Im Verlauf des Jahres 2002 steigerten die Verfolgungsbehörden die repressiven Maßnahmen. Im September wurde das letzte autonome Hausprojekt, die Ulrike, nach über zwei Jahren Besetzung geräumt. Dem vorausgeganben sind eine wochenlange Kampagne der lokalen bürgerlichen Medien gegen die BewohnerInnen und NutzerInnen der Ulrike, sowie ein Aufmarsch der faschistischen freien Kamaradschaft, auf dem die Zerstörung des Hausprojektes geforderten wurde. Nicht nur das mit der Räumung den Forderungen der Nazis entsprochen wurde, auch landeten die über 30 BewohnerInnen ohne jede Alternative auf der Strasse und der Linken wurde der Anlaufpunkt für politische und kulturelle Aktivitäten entzogen. Am 27.11.2002 durchsuchten Beamte des BKA vier Wohnungen in Magdeburg, Berlin und Quedlinburg und verhafteten die ersten beiden von uns. Aus der dieser Verhaftung folgenden Pressemitteilung der BAW wurde dann klar, dass ein 129 a-Verfahren gegen die Magdeburger Linke läuft. Dies erklärt auch das extrem repressive Vorgehen des Repressionsapparates während des Jahres 2002 und ließ noch weitere Maßnahmen gegen linke AktivistInnen vermuten, was sich ja dann bis heute bestätigt.

Zum einen zielten die Maßnahmen auf die Durchleuchtung und Einschüchterung der radikalen Linken in Magdeburg und kriminalisierte diese faktisch als ganze. Zum zweiten verdeutlichten die Pressemitteilungen der BAW, dass auch die Diskussionen militanter Zusammenhänge in der linken Zeitschrift "Interim" getroffen werden sollten. Die BAW unterstellt den beteiligten Gruppen, zu denen auch wir angeblich gehören, Verbindungen zu einander und schafft so das Konstrukt eine bundesweit operierenden Organisation. Welche juristischen Möglichkeiten sich daraus für die BAW ergeben, liegt auf der Hand. Die an den Diskussionen beteiligten Gruppen und daran interessierten Menschen sollen damit wohl ebenfalls durch hohe zu erwartende Haftstrafen abgeschreckt und die Diskussionen dadurch unterbunden werden.

Das Vorgehen des BKA zeigt deutlich den Charakter dieses Verfahrens und der sog. Ermittlungen. Linke AktivistInnen wurden bzw. werden über Monate observiert, ihre Telefone abgehört, Wohnungen durchsucht und ihre Familien belästigt. Das BKA setzt AktivistInnen massiv unter Druck, um so an Aussagen zu kommen, die dann so zurecht gebastelt werden, dass sie in das wahnwitzige Konstrukt der BAW passen. Dazu ein bezeichnendes Beispiel:

Bei der Hausdurchsuchung von einem Freund von uns erklärten ihm die durchsuchenden Beamten des BKA, dass wenn er sich nicht kooperativ zeigt, auch die Wohnung seiner Großeltern und sein Arbeitsplatz durchsucht werden würden. Natürlich müssen sie seinem Arbeitgeber mitteilen, dass unser Freund unter Terrorismusverdacht steht und er ja dadurch sicherlich seinen Job verliert. Als dies nicht das erwünschte Ergebnis zeigte, drohten ihm die Beamten, seine Homosexualität bei seinen Großeltern und Mitstudenten bekannt zu machen. Unser Freund entgegnete darauf, dass er sich erpresst fühlt, worauf die BKA-Beamten nur antworteten, dass dies lediglich "Entscheidungshilfen" seien. Nach der der Durchsuchung wurde unser Freund in die Polizeidienststelle gebracht. Der dort anwesende Bundestaatsanwalt Hornig wiederholte die sog. "Entscheidungshilfen" und fügte diesen die Drohung mit U-Haft hinzu. Eingeschüchter gab unser Freund nach und machte Aussagen über Strukturen und Personen der Magdeburger Linken. Das unser Freund nur deshalb erzählte, was das BKA von ihm hören wollte und der Wahrheitsgehalt seiner Aussagen mehr als fragwürdig ist, schien die vernehmenden Beamten nicht im geringsten zu stören. Die Aussagen wurden stichpunktartig zu Protokoll genommen und später durch das BKA eigenständig ausformuliert. Zwischen stichpunktartiger und ausformulierter Fassung bestehen z. T. gravierende Unterschiede.

Im Verlauf des Jahres 2003 verschärften sich die repressiven Maßnahmen gegen die radikale Linke in Magdeburg erneut und das 129 a-Konstrukt konkretisierte sich. Das BKA beschaffte sich DNA-Material von AktivistInnen. So gingen sie beispielsweise einem von uns in Magdeburg hinterher und sammelten Zigarrettenkippen auf, bei den anderen beiden von uns entwendeten sie diese in unserer Abwesenheit aus unseren Zellen. Wie umfangreich diese "Beschaffungsmaßnahmen" waren und wieviele Magdeburger Linke mittlerweile in den DNA-Dateien des BKA gespeichert sind, ist nicht abzusehen.

Anfang April 2003 durchsuchten Beamte des BKA zehn Wohnungen, überwiegend in Magdeburg. Es folgten Dutzende Zeugenvorladungen, verbunden mit massiven Einschüchterungs- und Erpressungsversuchen, wodurch die eben beschriebene Aussage zustande kam. Am 16.04.2003 wurde dann die für eine 129 a-Anklage benötigte dritte Person verhaftet.

Inhaltlich schossen sich die Repressionsbehörden auf den Autonomen Zusammenschlusz als Keimzelle der terroristischen Vereinigung ein und rechnen uns Gefangenen noch weitere militanter Aktionen der letzten Jahre in Magdeburg zu.

Fazit:
Wie auch immer dieses Verfahren ausgeht, einige seiner Ziele hat der Repressionsapparat schon erreicht. Die radikale Linke in Magdeburg ist weitgehend durchleuchtet, sicherlich auch einige AktivistInnen abgeschreckt. Die Magdeburger Linke war bzw. ist an die Abwehr des Angriffs, an das Thema 129 a und Repression gebunden.

Mit einer Verurteilung im Sinne der BAW würden mindestens wir drei Gefangenen für verschiedene Aktionen ohne Beweise lange Haftstrafen bekommen. Dies wäre ein mehr als deutliches Zeichen an alle linken AktivistInnen, dass dies juristisch möglich ist. Darüber hinaus wäre, wenn es der BAW gelingt, den Autonomen Zusammenschlusz zur Keimzelle einer terroristischen Vereinigung zu erklären, damit ein Präzendenzfall geschaffen, mit Auswirkungen auf die radikale Linke bundesweit. Versuche öffentlich arbeitende linke Gruppen zu kriminalisieren, z.B. die Antifa-M Göttingen, die Antifa Passau, gab es immer wieder. Diese scheiterten jedoch regelmäßig. In diesem Sinne betrifft der Ausgang des Verfahrens mehr als uns Gefangene und die Magdeburger Linke.

Wir erwarten von diesem Gericht, sich nicht von der BAW für ihre politischen Ziele mißbrauchen zu lassen.

Diese Erklärung wird von uns allen hier Angeklagten getragen.


Anwälte der Angeklagten zum Prozess
Gemeinsame Presseerklärung der Verteidigung in dem Strafverfahren gegen Marco Heinrichs, Daniel Winter und Carsten Schulze

Die Bundesanwaltschaft wirft unseren Mandanten vor, als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung im Zeitraum zwischen August 2001 und März 2002 an verschiedenen Brandanschlägen beteiligt gewesen zu sein.

Für die Verteidigung stellt sich diese Anklage als Versuch dar, eine völlig legal arbeitende autonome Gruppierung in Magdeburg aus politischen Gründen zu kriminalisieren.
Der "Autonome Zusammenschlusz Magdeburg", in dem unsere Mandanten bis zu ihrer Festnahme gearbeitet haben, war ein Versuch, der starken rechtsradikalen Szene in Magdeburg und der Politik der sozialen Ungerechtigkeit etwas entgegenzusetzen und Freiräume für organisierte linke Politik zu schaffen.

Wir stellen fest:
1. Die Bundesanwaltschaft ist nicht in der Lage, konkrete Beweise dafür zu benennen, dass in Magdeburg überhaupt eine terroristische Vereinigung existiert hat bzw. wer Mitglied in einer derartigen Vereinigung gewesen ist.

2. Sämtliche diesbezügliche Versuche der Bundesanwälte basieren auf Unterstellungen, Mutmaßungen und stellenweise haarsträubenden Schlußfolgerungen die letztlich darauf hinauslaufen, von politischen Überzeugungen und einer linken Rhetorik auf die Begehung bestimmter Straftaten zu schließen.

3. Der Einsatz aufwendigster Ermittlungsmethoden, wie wochenlanger Observationen und Telefonüberwachungen, hat letztendlich nicht mehr ergeben, als das allgemeine Erkenntnisse über private und politische Beziehungen der Angeklagten und einer Vielzahl weiterer Menschen in Magdeburg . Erkenntnisse über das Bestehen und die Struktur einer terroristischen Vereinigung wurden dabei nicht gewonnen.

4. Die Ermittlungen gegen unsere Mandanten sind von Beginn an mit äußerster Einseitigkeit geführt worden. Jede noch so banale Information wurde trotz jeweils sehr unterschiedlicher Interpretationsmöglichkeiten immer zu Lasten unserer Mandanten ausgelegt. Dem Willen, das Konstrukt einer terroristischen Vereinigung aufzubauen, wurde alles andere untergeordnet.

Wir stellen weiter fest:
Das Ermittlungsverfahren ist von massiven Verletzungen gegen rechtsstaatliche und strafprozessuale Grundsätze geprägt.

-Gespräche zwischen den Angeklagten und ihren Verteidigern wurden abgehört und die entsprechenden Protokolle mit in die Ermittlungsakte aufgenommen.

-Wohnungsdurchsuchungen wurden rechtswidrig ohne entsprechenden richterlichen Beschluß vorgenommen, obwohl diese bereits längere Zeit geplant waren und genügend Zeit zur Einholung einer richterlichen Entscheidung bestanden hätte.

- die Aussage eines weiteren Beschuldigten wurde unter Umgehung der Grundsätze über verbotenen Vernehmungsmethoden u.a. dadurch erpresst, dass man diesem ankündigte, im Falle seiner Aussageverweigerung nahe Angehörige über seine sexuelle Orientierung informieren zu wollen.

Die Verteidigung geht davon aus, dass die Bundesanwaltschaft mit ihrem Anklagevorwurf scheitern wird, da die vorgelegten Beweise nicht ausreichen.

Thomas Herzog - Martin Henselmann - Ulrich von Klinggräff - Sven Lindemann - Martin Poell - Gesa Schulz - Conrad Zimmer


Info vom 15.10.2003

Der §129a-Prozess gegen 3 Magdeburger Linke wird nun kommenden Dienstag, den 21.10. in Halle starten.
Wenn es Euch möglich erscheint, kommt bitte zum Prozess. Wir wollen Marco, Daniel und Carsten zeigen, dass wir hinter Ihnen stehen. Gemeinsam wollen wir diesem Schauprozess politisch entgegen treten!

Deshalb kommt am 21.10. gegen 8.30 Uhr zum Justizzentrum in Halle - um 9 Uhr beginnt der Prozess

Adresse ist folgende:
(Thüringer Str. 16 - für die Anreise vom Bahnhof zum Justizzentrum sind zwei Straßenbahnlinien möglich:
5 (Richtung Bad Dürrenberg oder Ammendorf)
2 (Richtung Beesen).Die Haltestelle ist die Zweite nach dem Bahnhof (Heinrich-Schütz-Straße).

Weitere Prozesstermine: Saal x1.12
22.10. 14 Uhr
28.10. 9 Uhr
29.10. 9 Uhr
4.11. 9 Uhr
5.11. 9 Uhr
12.11. 9 Uhr
18.11. 9 Uhr
19.11. 9 Uhr
25.11. 9 Uhr
26.11. 9 Uhr


Presseerklärung zum BGH-Beschluss und Prozessbeginn
"Seit dem 2. Oktober 2003 ist nun klar, unsere Genossen Daniel, Carsten und Marco bleiben vorerst in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen Mitglieder in einer terroristischen Ver-einigung zu sein und aus dieser heraus unter anderem Anschläge gegen das Gebäude des Landeskriminalamt und einen Bus des Bundesgrenzschutz in Magdeburg durchgeführt zu haben. Das Oberlandesgericht hatte, nach der Anklageerhebung durch die Bundesanwaltschaft, am 22.August 2003 die Untersuchungshaft außer Vollzug gesetzt..." weiter

Tageszeitung "junge Welt" zum BGH-Beschluss
"Die drei Magdeburger, denen die Bundesanwaltschaft (BAW) die Bildung einer »terroristischen Vereinigung« vorwirft, müssen weiter in U-Haft bleiben. So die Entscheidung des 3.Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH), der damit einer Beschwerde der BAW gegen einen anderslautenden Beschluß des zuständigen Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg stattgab. ..." weiter