Materialien / Archiv
Sechs Artikel aus der Monatszeitschrift "konkret"
Konkret 08/93, S. 13
Rolf Gössner: Ein Staat sieht
rot
»Den Gegner vernichten«
Ein Einzeltäter kommt selten allein, und so hat sich
in Bad Kleinen eine ganze Gruppe daran gemacht, die Szene
der »Durchgeknallten«, »Überforderten«
und »Ausgerasteten« in Deutschland zu beleben,
und darum geht es schließlich mittlerweile
bei den meisten Morden hierzulande für Ruhe
und Ordnung zu sorgen. Das Ergebnis dieses »wichtigen
Erfolges im Kampf gegen den Terrorismus« (Ex-Bundesinnenminister
Seiters) kann die Verfechter der »wehrhaften Demokratie«
halbwegs zufriedenstellen: ein toter »Terrorist«
und allerorten der Ruf nach dem starken Staat, der, was
Wunder, auch prompt erhört wird. Oliver Tolmein über
den Mord an Wolfgang Grams und seine Folgen; Rolf Gössner
über die Staatsterroristen der GSG 9
»Ich bin sicher, daß sich unser Land weiter
auf Sie verlassen kann«, rief Bundesinnenminister
Rudolf Seiters im Oktober 1992 den Männern der GSG
9 zum 20. Geburtstag ihrer Truppe zu: »Für
die Bundesregierung sage ich Ihnen nochmals meinen Dank
und meine Anerkennung.« Acht Monate später
übernimmt der dankbare Minister die »politische
Verantwortung« für eine GSG-9-Aktion und macht
sich aus dem Staub.
Die »Anti-Terror«-Spezialeinheit steht im
begründeten Verdacht, am 27. Juni 1993 nach
einer wilden Schießerei auf dem Bahnhof von
Bad Kleinen das mutmaßliche RAF-Mitglied Wolfgang
Grams mit einem Kopfschuß aus unmittelbarer Nähe
getötet zu haben. Manche sprechen von Hinrichtung,
andere von der Aktion eines »durchgeknallten«
GSG-9-Beamten. Die »Helden von Mogadischu«
ein Killerkommando? Die Geburtsstunde der Grenzschutztruppe
GSG 9 schlug unmittelbar nach dem Attentat eines palästinensischen
Kommandos auf die israelische Olympiamannschaft während
der Olympiade in München 1972, an das sich ein Polizei-Desaster
auf dem Luftwaffenflugplatz Fürstenfeldbruck anschloß.
Mit Erlaß des Bundesinnenministers vom 26.9.1972
wurde die Aufstellung einer »Anti-Terror«-Einheit
beim Bundesgrenzschutz (BGS), der paramilitärischen
Truppenpolizei des Bundes, angeordnet; ihr Standort ist
die BGS-Unterkunft St. Augustin. Laut Dienstanweisung
soll die Truppe vor allem auf »Mord und Totschlag,
Menschenraub, Geiselnahme und räuberische Erpressung«
spezialisiert sein, d.h. auf die Bekämpfung solcher
Delikte. Aber auch bei »schweren Ausschreitungen,
Demonstrationen und zum Schutz besonders gefährdeter
Staatsgäste und deutscher Politiker« sollte
die GSG 9 eingesetzt werden können. Sie hat einen
»offensiven Zugriffsauftrag in Fällen von besonderer
Bedeutung« und ist in ständiger Alarmbereitschaft.
Sie besteht ausschließlich aus Freiwilligen und
hat eine Soll-Stärke von 220 Mann (Ist-Stärke
1993: 180; inzwischen sollen auch Frauen zugelassen werden).
Dem damaligen Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher
(FDP), der als »Vater« der Spezialtruppe gilt,
werden aufmunternde Worte zugeschrieben: Die GSG 9 müsse
»Elitebewußtsein entwickeln« und »mit
dem Willen kämpfen, den Gegner zu vernichten«,
»kampfunfähig schießen ist Quatsch«.
Und Hessens früherer Innenminister Bielefeld, ebenfalls
FDP, ergänzte: »Auch Terroristen sind Menschen,
sie totzuschießen will geübt und gelernt sein.«
Mit diesen Vorgaben ging die GSG 9 unter Führung
ihres Kommandeurs Ulrich Wegener ans Werk. Bald war sie
die bestausgerüstete und -ausgebildete Spezialeinheit
der Bundesrepublik und gehörte auch international
zur »Spitze«.
Vier GSG 9-Einheiten wurden aufgestellt: zwei Observationseinheiten,
eine Fallschirmspringer-Einheit und später die nach
der Entführung des italienischen Luxus-Kreuzfahrtschiffes
»Achille Lauro« (1985) geschaffene »GSG
9-Marine«. Die Einheiten sind gegliedert in Führungs-
und Spezialeinsatztrupps mit jeweils fünf Leuten;
dieses operative Konzept ist dem »Minihandbuch des
Stadtguerillos« des Brasilianers Carlos Marighella
entlehnt. Hinzu kommen technische Einheiten, wie die »Fernmelde-
und Dokumentationseinheit«, der auch die Beweissicherung
und Einsatz-Dokumentation per Video obliegt Aufgaben,
die während des Einsatzes in Bad Kleinen so offensichtlich
vernachlässigt wurden, daß selbst der Münchner
Polizeipsychologe Georg Sieber argwöhnt, dieses Versäumnis
könne auf »böser Absicht« beruht
haben, »um eine spätere Rekonstruktion des
Hergangs zu verhindern« (»FAZ«, 9.7.93).
Die GSG 9 hat keine originäre Zuständigkeit:
Sie kann (meist verdeckt) für das Auswärtige
Amt, das Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt,
für den Generalbundesanwalt oder auf Anforderung
durch die Bundesländer tätig werden was
nicht selten zu einem erheblichen Kompetenzgerangel führt,
wie es auch im Fall Bad Kleinen zum Ausdruck kommt.
Spezialeinsatzkommandos als Gefahrenquelle
In den frühen siebziger Jahren begann unter der sozialliberalen
Regierung eine sicherheitspolitische Entwicklung, die
einen starken Ausbau und eine drastische Aufrüstung
der staatlichen Sicherheitsapparate zur Folge hatte. Dabei
hat sich eine Tendenz zur polizeilichen Spezialisierung
herausgebildet, deren Spannbreite von der hart trainierten
»Anti-Terror-Einheit« bis zum freundlichen
»bürgernahen« Kontaktbereichsbeamten
reicht. Geradezu inflationär wurden Spezialeinheiten
und Sonderkommandos gebildet: auf Bundesebene neben
der GSG 9 die »Sicherungsgruppe Bonn«
und das, auch in Bad Kleinen beteiligte, »Mobile
Einsatzkommando« (MEK) des BKA; auf Länderebene
die MEKs der Kriminalpolizeien, die »Sondereinsatzkommandos«
(SEK) der Bereitschaftspolizeien, »Zielfahndungskommandos«
(ZFK) und »Präzisionsschützenkommandos«
(PSK).
Die Freiwilligen dieser Polizei-Kommandos trainieren ähnlich
hart wie die GSG 9 und erhalten ebenfalls eine polizeiliche
und geheimdienstliche Sonderausbildung mit besonderem
Schießtraining, dessen Schwerpunkt der gezielte
Todesschuß ist. Ihre Verwendung ist allerdings wesentlich
alltäglicher und umfassender: nicht nur bei Einsätzen
gegen »Terroristen«, sondern auch bei jeder
größeren Demonstration, wo SEK und MEK häufig
als besonders brutale Schläger- und Greiftrupps auffallen;
aber auch bei Fahndungen im Bereich der politischen und
»gewöhnlichen« Kriminalität, wobei
sich in vielen Fällen Mitglieder dieser Spezialkommandos
als Todesschützen erweisen. Auf der Strecke der tödlichen
Fahndungen blieben: »Terrorismus«-Verdächtige
(u.a. Petra Schelm und Georg von Rauch: durch Kopfschuß;
Willy Peter Stoll und Elisabeth von Dyck: von hinten erschossen;
Rolf Heißler und Günter Sonnenberg: durch Kopfschüsse
schwer verletzt; flüchtige Tatverdächtige und
Gefangene, vollkommen Unbeteiligte (u.a. der Schotte McLeod,
der Taxifahrer Günter Jendrian, der Lehrling Richard
Epple, der Schäfer Helmut Schlaudraff, der Schalltechniker
Manfred Perder)). Der Polizeiführungsbeamte Heinrich
Prinz hat den mentalen Hintergrund für derlei Aktivitäten
geliefert: Neben einer guten Portion Abenteuerlust...
»dürfen Hemmungen, denen ein verantwortungsbewußter
Mensch sicher mehr oder weniger unterworfen ist, wenn
es darauf ankommt, auf einen anderen zu schießen,
nicht so groß sein, daß es ihm plötzlich
nicht mehr möglich ist, überhaupt oder mit der
notwendigen Kaltblütigkeit abzudrücken...«
Zurück zur GSG 9: Ihren ersten aufsehenerregenden
Auftritt hatte die seit 1973 einsatzbereite »Anti-Terror-Einheit«
bei der geglückten Geiselbefreiung aus der Lufthansamaschine
in Mogadischu (1977), in deren Verlauf drei der Entführer
erschossen worden sind. Nach dem anfänglichen Rummel
wurde es ziemlich ruhig um die »Superhelden von
Mogadischu«. Auf die Frage, was die GSG 9 danach
eigentlich getrieben habe, gab Polizeihauptkommissar Tutter
vier Jahre später in der Zeitschrift des BGS eine
simple Antwort: »Die GSG 9 trainiert.« Für
den Tag X.
Dieses Training dauert acht Monate und setzt den einjährigen
Grunddienst beim BGS voraus sowie den »Willen zu
Leistung und Kameradschaft«. Die Ausbildung ist
hart: »Sie kann nicht hart genug sein«, so
der langjährige Kommandeur, Ulrich Wegener, »denn
wir müssen davon ausgehen, daß es sich beim
potentiellen Gegner um militante Gruppen handelt.«
Nur etwa 10 bis 30 Prozent der Bewerber für die GSG
9 genügen den strengen Anforderungen und bewältigen
die rigide Personalselektion.
Kernziel der GSG 9-Ausbildung ist der »motivierte
Einzelkämpfer«: »Dem Nahkampftraining
kommt die wichtige psychologische Funktion zu, das Selbstvertrauen
des einzelnen Mannes aufzubauen. Während der Übungen
gibt es keine Rangunterschiede... und wenn der frisch
in die Einheit eingetretene Grenzschutzbeamte aus dem
letzten Glied seinem angreifenden Einheitsführer
die harte Kante eines Tisches in den Magen rammt, so gehört
das zum Alltag in der Übungshalle dieses Spezialverbandes.
Höchste Kampfmoral und körperliche Fitness sollen
erreicht werden«, so der GSG 9-Vertraute und »Anti-Terror«-Spezialist
Rolf Tophoven. Nach dem Grundlehrgang folgt eine einwöchige
Spezialausbildung »gegen Guerillas und Terroristen«:
»Alles was als Angriffsobjekt für Terroristen
dienen kann, wird gestürmt: Gebäude, Wohnungen,
Fahrzeuge, Eisenbahnen, Flugzeuge und Schiffe.«
Geübt wird auf Truppenübungsplätzen im
In- und Ausland: Orts- und Häuserkampf, Observationen,
Präzisionsschützeneinsatz bei Tag und Nacht,
Abseilen und Absetzen aus dem Hubschrauber, Fassadenklettern,
Fallschirmspringen, Verfolgen und Stellen motorisierter
Straftäter.
Geländelauf, Krafttraining, Leistungs- und Härteausbildung,
Karate, aber auch Psychologie-Seminare und Streßbewältigung,
ferner Waffenübungen in allen Situationen, auch unter
Belastung und Streß, sowie ständiger »Kontakt«
mit der Waffe gehören zum Konditionierungsprogramm.
»Der Ablauf vom Ziehen der Waffe bis zur Abgabe
des Schusses darf ein Limit von einer Sekunde nicht überschreiten«,
offenbart Tophoven bewundernd. Bei diesen Vorgaben bleibt
weder Zeit für Skrupel noch zum Nachdenken, welches
auch systematisch abgebaut werden soll. Gleichwohl soll
neben »extrem gutem Reaktionsverhalten« auch
»Besonnenheit für den Schützen oberstes
Gebot« sein »Killertypen und schießwütige
Gesellen« seien nicht gefragt.
Gezielt wird beim sog. Combat-Schußtraining in den
Schießkellern vornehmlich auf den sog. K-5-Bereich:
auf Kopf, Brust und Bauch. 1980 wurde eine neue Schießausbildung
getestet: die »Survival-Schießtechnik«.
Eine »aggressive Grundhaltung« ist unerläßlich,
denn »um zu überleben, müssen Sie gnadenlos
schnell... handeln. Sie müssen so gut treffen, daß
Ihre Gegner nicht mehr auf Sie schießen können.«
So steht es in der grünen Gebrauchsanweisung des
Stuttgarter Scharfschützen und Schießausbilders
Siegfried Hübner. Geraten wird den schießenden
Polizisten, in entsprechenden Situationen einen »Angriffsschrei«
loszulassen: Dieser erschrecke den Gegner nicht nur, sondern
drücke auch die Luft aus dem Magen, »was eine
Magenverletzung ungefährlicher macht«, und
bewirke zugleich »einen Adrenalinstoß«,
der den Polizeischützen enthemmt und seine »Aggressivität
steigert«.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Die Beamten der GSG 9 befinden sich durch das ständige
Hochleistungs- und Härtetraining in Dauer-Höchstform,
was zwangsläufig zu Frustration und Motivationsverlust
führen muß, wenn über Jahre hinaus keine
Einsatzmöglichkeit in Sicht ist: »Wenn ein
hochgezüchtetes Rennpferd zu lang im Stall steht
und nicht bewegt wird, erlahmen seine Spritzigkeit
und sein Leistungsvermögen«, meint der einfühlsame
GSG 9-Experte Tophoven. Vermutlich um die Motivation gleichwohl
zu erhalten, hat die Einheit eine grundlegende Umorientierung
durchgemacht. So fand sie mitunter auch wesentlich unterhalb
der Schwelle des »Anti-Terror«-Einsatzes Verwendung:
etwa bei Großdemonstrationen (bislang eher die Ausnahme),
wie 1986 gegen die Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf
(26 GSG 9-Beamte im Einsatz), anläßlich des
Weltwirtschaftsgipfels oder in Solingen wegen der »Ausschreitungen«
von Türken nach den neonazistischen Morden an fünf
Türkinnen verdeckte Einsatzbereitschaft, die
angesichts des Härtedrills und Schießtrainings
zu einer Katastrophe mit tödlichen Folgen führen
könnte.
Die GSG 9 fiel auch bereits durch gesetzwidrige und brutale
Einsätze auf: So verübte sie zusammen mit dem
»Verfassungsschutz« in der Nacht zum 25.7.1978
einen Sprengstoffanschlag auf die Justizvollzugsanstalt
Celle; dieser fingierte Anschlag ging als »Celler
Loch« in die Geheimdienst- und Polizeigeschichte
der BRD ein. Bei einer Großrazzia des BKA gegen
einen des Waffenhandels verdächtigen Motorrad-Club
im Jahre 1988 lieferten die maskierten GSG 9-Männer
ebenfalls Kostproben ihres Könnens: Türen krachten,
Nebelgranaten flogen durchs Fenster, Kinder wurden von
den Stühlen gestoßen, Männer auf den Boden
geworfen und gefesselt, einer wurde mit dem Kolben einer
Maschinenpistole niedergeschlagen... so, sinngemäß,
beschrieb »Der Spiegel« diese Überfälle.
Die GSG 9 findet inwischen Verwendung u.a. beim Personenschutz,
bei der Überwachung von deutschen Einrichtungen im
Ausland, beim Schutz von kerntechnischen Anlagen und von
Geldtransporten der Bundeszentralbank, bei Observationen
und Festnahmeaktionen im Bereich der »organisierten
Kriminalität«. Darüber hinaus werden GSG
9-Angehörige als »Anti-Terror«-Ausbilder
ins Ausland geschickt. So beriet etwa der erste GSG 9-Kommandeur
Wegener zusammen mit weiteren BGS-Beamten die Regierung
von Saudi-Arabien bei der Fortentwicklung der 2.000 Mann
starken »Anti-Terror«-Einheit »Special
Security Forces«. Eine direkte Zusammenarbeit gab
es u.a. mit den amerikanischen Special Forces und Delta
Force, dem britischen FBI und der Anti-IRA-Truppe »Special-Air-Service
Regiment« (SAS) sowie der israelischen »Anti-Terror«-Sondereinheit.
Verdeckt wurde die GSG 9 auch in Krisengebieten, etwa
im Libanon und in El Salvador, eingesetzt.
Öffentliche Kontrolle ein Fremdwort
Die GSG 9 unterliegt nominell der Kontrolle durch die
aufsichtführende Behörde (Bundesinnenministerium),
durch das Parlament, die Gerichte und die Medien. Doch
angesichts der praktizierten Abschottung, des geheimpolizeilich-konspirativen
Auftrags, des ausgeprägten Korps-Geistes und der
Anonymität der eingesetzten GSG 9-Kämpfer »ohne
Gesicht« (ruß-geschwärzt oder maskiert)
laufen die üblichen Kontrollmechanismen ins Leere.
Hinzu kommt das Problem, daß wie im Fall
Grams Polizei und Staatsanwaltschaft quasi in eigener
Sache ermitteln. Deshalb haben Todesschützen der
Polizei auch häufig eine aussichtsreiche Position
bei der späteren gerichtlichen »Klärung«
der Vorfälle, falls es überhaupt soweit kommt.
Zumeist wird »Notwehr«, zumindest »Putativnotwehr«
(vermeintliche Notwehr) zugunsten der Schützen angenommen;
weitaus die meisten der Verfahren werden eingestellt oder
enden mit Freispruch.
Haben Mitglieder von Sondereinsatzkommandos bei der »Terroristen«-Fahndung
einen Menschen erschossen oder schwer verletzt, so werden
die Namen der beteiligten Polizeibeamten von den Sicherheitsbehörden
auch den Angehörigen der Opfer nicht bekanntgegeben.
Ihre Vernehmung erfolgt unter Code-Nummern. So geschehen
im Fall des schwer verletzten Rolf Heißler sowie
des von einem Sonderkommando erschossenen, völlig
unbeteiligten Taxifahrers Günter Jendrian.
Eine Offenlegung der Namen, so die Begründung im
letztgenannten Fall, »würde die Einsatzbereitschaft
der Polizeibeamten in schwierigen Lagen, die eine sofortige
Entscheidung über den Schußwaffengebrauch verlangen,
beeinträchtigen«. In erster Instanz wurde diese
Begründung vom Verwaltungsgericht München bestätigt
und ergänzt: Die Anonymität besonderer Polizeieinheiten
müsse im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit
gegenüber der Öffentlichkeit gewahrt bleiben.
In einem anderen Urteil hieß es, die äußerst
milde Verurteilung des Polizeischützen, der
einen unbewaffneten 14jährigen Jungen erschossen
hatte, dürfe keinesfalls dazu führen, daß
sich Polizeibeamte künftig bei vergleichbaren Einsätzen
übertrieben zurückhielten.
Im übrigen werden die an Todesschüssen beteiligten
Polizeibeamten polizeilich besonders betreut und mitunter
auch gezielt auf das spätere Gerichtsverfahren vorbereitet.
Der frühere Münchner Polizeipräsident Georg
Wolf sieht solche Sonderrechte für Polizeischützen
unter rein »fürsorglichen« Gesichtspunkten:
»Dem Beamten soll in seinem Schock, seiner Streßsituation,
nachdem er einen Menschen verletzt oder getötet hat,
Gelegenheit gegeben werden, sein Verhalten und den Geschehensablauf
in Ruhe zu überdenken, ehe er sich strafprozeßual
verantwortlich äußert.«
Das ruhige Überdenken der Tat unter »Betreuung«
durch Vorgesetzte dient mit Sicherheit nicht dem rechtsstaatlichen
Anspruch der Öffentlichkeit auf eine rückhaltlose
Aufklärung derart gravierender Vorfälle. Ebensowenig
wie die gebräuchliche, aus Gründen des »Staatswohls«
ergehende behördliche Verweigerung oder Beschränkung
von Aussagegenehmigungen für Polizeizeugen, wenn
es um polizeistrategische oder -taktische Angelegenheiten
geht.
Auch die an der Schießerei in Bad Kleinen beteiligten
GSG 9-Beamten, die gemeinsam und vermummt zu den Verhören
fliegen, haben die Möglichkeit der Zeugenabsprache,
werden betreut und lediglich unter Code-Namen bzw. Nummern
vernommen. Wieviele Aussagen sind bislang wohl schon »harmonisiert«
und korrigiert worden, wie viele Beweismittel unterdrückt?
Würde es sich um »normale« Mord- oder
Totschlagsverdächtige handeln, so wären sie
wegen Verdunklungsgefahr allesamt schon längst in
Untersuchungshaft.
Rolf Gössner ist Rechtsanwalt und Publizist. Er lebt
in Bremen
Konkret 08/93, S. 10
Oliver Tolmein: Ein Staat sieht
rot
»Die wollen einen anderen Staat«
Ein Einzeltäter kommt selten allein, und so hat sich
in Bad Kleinen eine ganze Gruppe daran gemacht, die Szene
der »Durchgeknallten«, »Überforderten«
und »Ausgerasteten« in Deutschland zu beleben,
und darum geht es schließlich mittlerweile
bei den meisten Morden hierzulande für Ruhe
und Ordnung zu sorgen. Das Ergebnis dieses »wichtigen
Erfolges im Kampf gegen den Terrorismus« (Ex-Bundesinnenminister
Seiters) kann die Verfechter der »wehrhaften Demokratie«
halbwegs zufriedenstellen: ein toter »Terrorist«
und allerorten der Ruf nach dem starken Staat, der, was
Wunder, auch prompt erhört wird. Oliver Tolmein über
den Mord an Wolfgang Grams und seine Folgen; Rolf Gössner
über die Staatsterroristen der GSG 9
Keineswegs wie der Repräsentant eines krisengeschüttelten
Gemeinwesens tritt der designierte Bundesinnenminister
Manfred Kanther am 5. Juli vor die Fernsehkameras, sondern
sichtlich gut gelaunt und mit starken Worten, die nur
scheinbar wenig mit dem Anlaß seiner Ernennung zu
tun haben: Ausländische Schwerverbrecher, verkündet
der aus Dreggers Schatten ins Rampenlicht getretene hessische
Politiker, der seinem Ziehvater auch physiognomisch nacheifert,
sollen künftig auch ohne Urteil abgeschoben werden
können; das neue Asylrecht will er zügig durchsetzen,
»dem Verbrechen«, dem der »Spiegel«
flugs eine Titelgeschichte widmet, sagt er entschlossen
den Kampf an; er ist für schärfere Gesetze und
gegen »jede Form von Terror«. Achja, Bad Kleinen,
da will Kanther »prüfen«, aber er verspricht,
schon ganz eins mit seinem Thema, »keine Schnellschüsse«.
»Saustall! Räumen Sie auf, Manfred Kanther«,
titelt »Bild« tags darauf. Der »Süddeutschen
Zeitung« gefällt die populistische Schlagzeile
so gut, daß sie bald darauf mit einer entsprechenden
Karikatur nachzieht: Deutschland wird darin als braves
Dorf gezeigt, durch das wie wild die Schweine (»Affäre
Bad Kleinen«, »Krauses Affären«
etc.) toben. »Kanther ein Mann, der als geradlinig
und unbestechlich gilt. Eigenschaften, die (er) nun bei
der Aufklärung des tatsächlichen Geschehens
schnellstmöglich unter Beweis stellen muß«,
kommentiert »Die Woche« und beklagt die bislang
angesichts der Vorgänge in und um Bad Kleinen »nicht
wahrgenommene staatliche Autorität«.
Ein Vorwurf, der sich in den nächsten Tagen zunehmend
gegen den Generalbundesanwalt und die angeblich zu lasche
Organisation des Staatsschutz-Apparates richtet. Als von
Stahl entlassen und über seinen Nachfolger diskutiert
wird, läßt der innenpolitisch sonst eher liberale
Heribert Prantl in der »Süddeutschen Zeitung«
seinem Zorn über die Parteien freien Lauf: »Der
Posten des Generalbundesanwaltes ist keine Pfründe
für Parteipolitiker... Solches Geschacher beleidigt
das Andenken an den ermordeten Generalbundesanwalt Buback;
es verhöhnt die Verdienste von Kurt Rebmann. Beide
waren nicht unumstritten: Ihre Qualifikation aber war
über alle Zweifel erhaben.« »Ihn
wie uns alle schreckte die Erinnerung an die sinnlose
Grausamkeit Hitlers, die es uns heute schwer macht, die
Härte aufzubringen, die Verteidigung und Wahrung
des inneren Friedens notwendig und unvermeidlich macht«,
schickte Ex-Generalbundesanwalt Max Güde in der »Zeit«
1976 seinem von der RAF getöteten Nachfolger als
Nachruf hinterher. Und Buback, einer der Mitverantwortlichen
für die Vollstreckung der Todesstrafe nach kurzem
Prozeß auf der Straße in den ersten Jahren
der RAF-Fahndungen war tatsächlich ein Profi in der
Anwendung sinnstiftender Grausamkeit. Sein Gesinnungskamerad
Kurt Rebmann, der im Krisenstab 1977 für die Erschießung
von Gefangenen aus der RAF als Reaktion auf die Entführung
Hanns Martin Schleyers plädierte, hat sich bei der
planvollen Vertuschung der Todesfälle in Stuttgart-Stammheim
in der Nacht vom 17. auf den 18. Oktober 1977 nachhaltig
qualifiziert: Denn im Gegensatz zu 1993 hatte die Staatsversion
1977 allen Widersprüchen und offensichtlichen Lügen
zum Trotz Bestand was seinen Grund nicht in sorgfältigerer
Ermittlungsarbeit hatte, sondern vor allem darin, daß
das Feindbild damals schärfer umrissen war und der
Krisenstab die bundesdeutschen Medien frühzeitig
in die Pflicht nehmen und zu Komplizen des mobilmachenden
Staatsapparats machen konnte: Die planvollen Schlampereien
und Versäumnisse wurden damals gelassen hingenommen
und führten erst Jahre später zu vereinzelten,
zögerlichen Enthüllungen.
Der selbstherrliche Alleingang von BKA und Bundesanwaltschaft
1993, das aggressive und offensichtlich taktisch schlecht
geplante Vorgehen gegen den längst seines Mythos
entkleideten Feind RAF hat die Medien dagegen in eine
tiefe Identitätskrise gestürzt. Unvorbereitet
und von den Ereignissen überrollt fühlen sie
sich in die Position des Anklägers gerückt.
Hin- und hergerissen zwischen professionellem Ehrgeiz,
der die Enthüllung immer neuer Informationen verlangt,
die allerdings nach Lage der Dinge nur belastend wirken
können, und langgeübter Kollaborations-Praxis
in der Rolle der vierten Staatsgewalt suchen die Medien
einen Ausweg, der ihnen ermöglicht, loyal zu bleiben.
Gleichzeitig mühen sie sich, die eigene Unabhängigkeit
herauszustreichen die pure Legende ist, wie die
ersten Tage der Berichterstattung gezeigt haben, als z.B.
Gerd Rosenkranz in der »taz« nichts besseres
zu tun hatte, als der RAF vorzuwerfen, »jeden Festnahmeversuch
mit einer wilden und oft tödlichen Ballerei zu beantworten«,
und auch in »FR«, »FAZ« und »SZ«
als Tatsache die Lüge wiedergegeben wurde, Birgit
Hogefeld habe das Feuer in Bad Kleinen eröffnet.
Aufklärung gab es in der entscheidenden ersten Phase
vor allem von den Anwälten von Hogefeld und Grams
das Verdienst der Medien war, diese Versionen nicht
unterschlagen zu haben.
»Die drei Gewalten haben nach (!) Bad Kleinen versagt.
Die vierte Gewalt die unabhängigen Medien
sollten ihren Triumph nicht auskosten«, unterbreitete
Christian Semler in der »taz« den Autoritäten
vornehm zurückhaltend ein Angebot, das bei Hans Schüler
(»Zeit«) schon etwas deutlicher klang: »Sollte
wahr sein, daß ein Beamter der GSG 9 den mutmaßlichen
RAF-Terroristen Grams erschossen hätte, als der schon
wehrlos auf dem Bahngleis von Bad Kleinen lag wir
müßten es wohl ertragen ... Eine solche Hinrichtung
wäre eine Tragödie. Doch sie würde zum
Skandalon nur, wenn die Aufklärung allein dem Zeugnis
eines nicht in staatlicher Verantwortung stehenden Publikationsorgans
wie dem Spiegel überlassen bliebe...«
Die übrigen Medien zogen brav mit: »Nicht so
sehr die Tatsache, daß Beamte des Bundeskriminalamtes,
eine besonders ausgebildete Polizeitruppe und wer weiß
noch, am Ort des Geschehens versagt haben, muß zu
ernstesten Sorgen Anlaß geben«, resümierte
Jürgen Busche in der »SZ«. »Es
ist kaum zu fassen, wie Politiker und Behörden durch
Verzögerungen, durch Mangel an Klarheit (und Wahrheit?)
der RAF die Argumente liefern«, klagte die »FR«.
Die »FAZ« gab dem Lamento ihrer liberalen
Konkurrenz das staatsphilosophische Fundament: »Die
Stärke eines Staates ergibt sich aus seiner Wahrhaftigkeit.
Nicht die Tat einzelner, nicht das Versagen einer Behörde
... stürzen den Staat in eine Krise, sondern zuvörderst
die Ungewißheit, ob die Wahrheit an den Tag kommt.«
Das Interesse an der »Wahrheit« ist bei alldem
knapp zehn Tage nach der Verhaftung Birgit Hogefelds und
der Erschießung Wolfgang Grams nur noch eine folgenlose
Floskel. Weder die Öffentlichkeit, die, nach ihrer
Meinung gefragt, den Rücktritt von Innenminister
Seiters für unnötig hält, noch die Medien
sind willens, in der Hinrichtung einen Akt von Staatsterrorismus
zu sehen; schlimmstenfalls gilt er als peinliche Panne.
Wie schon bei den Morden an Flüchtlingen und Immigranten
wird auch anläßlich des Skandals von Bad Kleinen
bis zum Erbrechen wiederholt, daß man sich Sorgen
um Deutschland mache, um das Ansehen des Staates. So liefert
in letzter Konsequenz selbst das Debakel des Staatsschutzes
noch die Argumente für den Ausbau des Polizeistaates.
Die Diskussion über eine Demontage des Zeugnisverweigerungsrechts
für die Presse wird von den Medien selber angesichts
des aus dem Sicherheitsapparat stammenden Informanten
des »Spiegel«, der seine Kollegen schwer belastet,
aber bei der Staatsanwaltschaft keine Aussage machen will,
eröffnet: »Im seltenen Einzelfall und
das Fiasko von Bad Kleinen ist ein solcher Fall
muß sich freilich die Presse überlegen, ob
sie auf den Informantenschutz verzichtet. Man mag dies
als eine Art von freiwilliger Selbstkontrolle betrachten«
(»SZ«, 9.7.93). Erste Äußerungen
von Sicherheitspolitikern der SPD und der CDU/CSU, die
darauf zielen, den Staatsschutzapparat straffer und hierarchischer
zu organisieren, werden mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen.
Insbesondere die Zusammenarbeit von Opposition und Medien,
repräsentiert im Duo von Innenausschußvorsitzendem
Bernrath und »Spiegel« bzw. »Spiegel
TV«, erweist sich als eindrucksvolles Mittel zur
Beförderung der Illusion, es gebe letzten Endes doch
eine unnachgiebige Kontrolle der »Auswüchse«
im Fahndungsapparat. In mühseliger Kleinarbeit werden
vermißte Patronenhülsen gezählt, Anwaltsstatements
über Aussagen der gerichtsmedizinischen Gutachten
zusammengetragen und vermißte Videobänder zutage
gefördert um dann als schlimmsten Vorwurf
zu formulieren, das Bundeskriminalamt betätige sich
als »Propagandakompanie der RAF« (Aust).
Dabei spricht mittlerweile immer mehr dafür, daß
es sich bei den Todesschüssen in Bad Kleinen keineswegs
um eine Tat im Affekt oder um das Durchdrehen eines einzelnen
Beamten gehandelt hat, sondern um eine von der Einsatzleitung
mindestens billigend in Kauf genommene, wenn nicht sogar
erwünschte Ermordung eines linken Staatsfeindes.
Die GSG 9 ist auch keineswegs, wie ihre Sympathisanten
in den Innenpolitik-Redaktionen es behaupten, eine besonders
friedliebende Sondereinsatzgruppe: Bei ihrem dieser Tage
hochgelobten Einsatz in Mogadischu wurden drei der vier
Mitglieder des Kommandos Martyr Halimeh sofort erschossen,
die vierte Geiselnehmerin überlebte schwerverletzt
nur durch die Intervention des Verhandlungsführers
der Bundesregierung (Wischnewski), der die GSG 9-Leute
davon abhielt, die Frau nach der Befreiungsaktion zu erschießen.
Auch die Zusammenarbeit der GSG 9 mit den türkischen
Terrorsonderkommandos »Schwarze Käfer«
verweist nicht gerade auf ein substantielles Demokratiebewußtsein.
Als politisches Motiv für die gezielten Todesschüsse
kommt vor allem das Interesse an der erneuten Eskalation
der Auseinandersetzung zwischen RAF und Staat in Frage,
das sich auch in der Behandlung und weiteren Inhaftierung
der Gefangenen aus der RAF und in den gnadenlos und auf
brüchiger Beweisgrundlage geführten Kronzeugenverfahren
niederschlägt. Der Herausgeber der »Welt am
Sonntag«, Ernst Cramer, dem man unterstellen kann,
daß er die autoritären Positionen des Staatsschutzes
authentisch wiedergibt, hat unter der Überschrift
»Mehr Härte« erklärt, wie Bad Kleinen
und die Folgen der Stärkung des Rechtsstaates dienen
können: »Wegen der nicht abreißenden
Freveltaten im nationalistischen Umfeld wurde über
die viel besser organisierte gewaltbereite linke Szene
fast nicht mehr gesprochen ... Für diese aggressiven
linken Feinde der Demokratie gilt heute wie vordem das
Wort des früheren Finanz- und Wirtschaftsministers
Karl Schiller: Die wollen einen anderen Staat.
Dadurch unterscheiden sie sich von den Brandstiftern aus
dem rechten Spektrum.«
Indizien für diese Zielrichtung des Einsatzes gibt
es haufenweise. Schon die generalstabsmäßige,
auf ein hohes Maß an Gewalttätigkeit setzende
Planung des Einsatzes steht in bemerkenswertem Kontrast
zur Abkehr der RAF von einer auf Personenattentate zielenden
Politik. Die Dokumentation des Einsatzes und die anschließende
Spurensicherung sind auf eine Weise unzureichend, die
an die nie befriedigend aufgeklärten Stammheimer
Todesfälle erinnert: Gerade über die aufschlußreichen
Zeitabschnitte des Einsatzes existieren anscheinend keine
Videoaufnahmen (mehr?); die Patronenhülsen wurden
nach der Schießerei nicht sichergestellt; Spuren
an den Wänden des Bahnhofes kurz darauf übertüncht.
Protokolle des ausgiebigen Funkverkehrs, sonst routinemäßig
angefertigt, existieren angeblich nicht. Bis zur Vernehmung
der GSG 9-Beamten durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft
verging mehr als eine Woche Zeit. Die Vernehmung selbst
ist Zeitungsberichten zufolge unter Bedingungen durchgeführt
worden, die die GSG 9 als eine Art Todesschwadron erscheinen
lassen, deren Angehörige erst Tage nach ihrem Tod
wieder zum bürgerlichen Individuum mit Namen werden:
Die Identität der als »Zeugen« befragten
Tatverdächtigen ist dem Staatsanwalt nicht bekannt
gemacht worden, für ihn traten die Beamten des Elitekorps,
die selbst zur Beerdigung ihres Truppenkameraden vermummt
erschienen waren, nur als Nummern auf. Weniger Sorge machen
sich die Ermittlungsbehörden um die Sicherheit und
den Schutz der Kioskinhaberin, die die GSG 9 schwer belastet.
Ihre Aussage wurde auf eigenes Betreiben zwar noch am
Tattag aufgenommen, konnte dann aber offensichtlich unterschlagen
werden, bis »Monitor« darüber berichtete:
Zwei Tage später war der volle Name der Frau in der
Presse nachzulesen. Auf den Persönlichkeitsschutz
des erschossenen Wolfgang Grams hat man gleich vollständig
verzichtet: Fotos des malträtierten Leichnams vom
Obduktionstisch gerieten an »Stern« und »Bild«
und wurden dort wie selbstverständlich veröffentlicht.
Auch heute ist noch nicht zweifelsfrei geklärt, wieviele
und welche Waffen die eingesetzten Polizeibeamten benutzt
haben. Die »Erklärung des Bundeskriminalamtes«
stützt sich auf Schlußfolgerungen: »Nach
bisherigem Erkenntnisstand ist davon auszugehen, daß
bei dem Schußwechsel insgesamt 44 Patronen verfeuert
wurden... unter der Annahme, daß die Waffen mit
der maximal möglichen Schußzahl bestückt
waren. Nach drei Hülsen wird noch gesucht.«
Eine Überprüfung der Pistolen und Maschinenpistolen
direkt im Anschluß an den Schußwechsel, wie
es die entsprechende Dienstvorschrift verlangt, ist offensichtlich
ebenso unterblieben wie der Vergleich der ausgegebenen
Munition mit der zurückgegebenen. Rätsel gibt
in diesem Zusammenhang das gerichtsmedizinische Gutachten
von Manfred Oehmichen (Universität Lübeck) auf,
das feststellt, »daß keine der diskutierten
Waffen in der Lage war, ein morphologisches Bild zu erzeugen,
wie es am Kopf von Grams angetroffen wurde«. Demnach
müßte Grams mit einer dritten Waffe
erschossen worden sein was nicht unwahrscheinlich
ist, da GSG 9-Beamte älteren Medienberichten zufolge
oftmals auch andere als die regulären Polizeiwaffen
mit sich führen. Weitere Details, zum Beispiel das
Verschwinden von angeblich vorhandenen Blutresten an Grams
rechter Hand, das Fehlen von Blutflecken an dem Ort, an
dem der GSG 9-Beamte angeblich erschossen worden sein
soll, und dessen auffällig schnelle Beerdigung, vervollständigen
den Eindruck einer systematischen Irreführung der
Öffentlichkeit über einen bewußt durchgeführten
Mord. Daß die Ermittlungen über den Tod von
Wolfgang Grams nach Auffassung der zuständigen Staatsanwaltschaft
»noch Wochen« dauern werden und Behördenchef
Ernst Jäger verkündet: »Es ist überhaupt
nicht abzusehen, wann wir damit fertig werden«,
legt den Verdacht nahe, daß es ein eindeutiges Ergebnis,
geschweige denn eine Anklageerhebung gegen den Täter
nie geben wird. Das ist allerdings kein Grund zur Empörung,
sondern bei staatlichen Todesschüssen 1990
wurden von der Polizei mindestens 13, 1991 mindestens
9 Menschen erschossen die Regel.
Wesentlich schwieriger zu interpretieren sind dagegen
die Erkenntnisse über den sogenannten dritten Mann.
Schon das tagelange Schweigen der Bundesanwaltschaft ist
nicht so recht erklärlich, wenn es sich bei dieser
nicht verhafteten Person um einen V-Mann gehandelt haben
sollte. Die Versionen, die nach Lancierung entsprechender
Informationen in »Stern«, »Bild«
und »Welt am Sonntag« durch die Medien gehen,
klingen ziemlich unwahrscheinlich. Der »Stern«
behauptet, »Klaus«, der ein RAF-Sympathisant
wie aus dem Polizeilehrbuch gewesen sein soll, einer von
denen, »die stets behilflich sind, mal ein Auto
mieten, mal eine Wohnung besorgen«, sei aus finanziellen
Gründen V-Mann geworden, habe aber nur wenig ergiebige
Informationen geliefert. Daß er Kontakt mit der
»Kommandoebene« habe, wollten ihm seine Führungsoffiziere
auch erst glauben, nachdem sie sein Telefon überwacht
hatten und, wie es der Zufall so will, prompt »sich
bei ihm eine Frau (meldete), die mit ihm über Weiterstadt
redete. Die Stimmanalyse des BKA bestätigte: Es war
Birgit Hogefeld.« Seltsam daran ist schon, daß
das BKA Daten hat, die ihm eine Analyse der Stimme Birgit
Hogefelds erlauben sollen aber vielleicht ist der
Überwachungsstaat ja tatsächlich so weit fortgeschritten,
wie seine phantasievollsten Kritiker behaupten.
Daß ein RAF-Mitglied mit angeblichen Unterstützern
telefonisch Kontakt aufnimmt und am Telefon über
Anschläge plaudert, wird an Unwahrscheinlichkeit
nur von der zweiten und dritten Version übertroffen.
Denen zufolge ist »Klaus« kein kleiner Angestellter
mit Geldsorgen, sondern ein echter Aussteiger aus dem
Zentrum der RAF, der durch den Verrat an zwei seiner Genossen
seine Glaubwürdigkeit unter Beweis stellen wollte,
bzw. ein V-Mann, der als Einsteiger bis in den inneren
Zirkel vorgedrungen und an Anschlägen beteiligt gewesen
sein soll. Dagegen spricht nicht nur, daß es einen
solchen Aus- bzw. Einstieg bislang noch nie gab, sondern
vor allem, daß die Verhaftung von nur zwei mutmaßlichen
RAF-Mitgliedern als Ergebnis einer solchen Geheimdienstoperation
ziemlich dürftig wäre. Auch die im Stil der
siebziger Jahre durchgeführten Hausdurchsuchungen,
Festnahmen und Straßensperrungen in Dortmund, Gelsenkirchen,
Frankfurt a.M. und Wiesbaden, die zwar zerschlagenes Mobiliar,
aber keine verwertbaren Ergebnisse brachten, deuten eher
auf eine dürftige Informationslage der Ermittlungsbehörden
hin.
Aufschluß könnte in dieser Angelegenheit, an
deren Aufklärung die Staatsschutzbehörden aus
nachvollziehbaren Gründen kein großes Interesse
haben, die RAF selber geben. Sie sollte wissen, wer sich
mit Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld, die sie als ihre
GenossInnen bezeichnen, treffen wollte und wie eng dieser
Kontakt war. Der Brief vom 9. Juli gibt darüber aber
bedauerlicherweise keinen Aufschluß was nicht
so recht begreiflich ist, zumal die RAF in den letzten
Jahren bereits häufiger Fakten gegen die Staatsschutzversionen
ihrer Politik öffentlich gemacht hat. Erklärlich
wäre das Schweigen über diese wichtige Angelegenheit
nur, wenn die RAF selbst nichts wüßte
selbst das aber wäre mitteilenswert.
Auch ansonsten ist die RAF-Erklärung vom 9. Juli
wenig hilfreich, zumal sie die Interpretationsmöglichkeit
offen läßt, es könnte Vergeltungsanschläge
geben, eine Entwicklung, die fatal wäre, wie ein
Blick zurück ins Stammheim-Jahr 1977 zeigt, wo die
Niederlage der RAF durch die Erschießung Hanns Martin
Schleyers als Reaktion auf die vermutete Ermordung von
Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan Carl Raspe besiegelt
worden war. Insofern bleibt etwas rätselhaft, wieso
die Ausgangsbedingung für die Politik der RAF durch
die Hinrichtung von Wolfgang Grams sich verändert
haben soll. Der Staat trägt schließlich seit
zwei Jahrzehnten Verantwortung für den Tod etlicher
Angehöriger der RAF. Auch die politischen Konsequenzen,
die sich aus der Erschießung ziehen ließen,
bleiben vage. Irritierend und befremdlich nah an der bei
liberalen Medien beliebten These vom »ausgerasteten«
Sicherheitsorgan ist die Einschätzung der RAF, der
staatsterroristische Akt in Bad Kleinen sei Ausdruck eines
»um sich schlagenden« Deutschland, das »in
der tiefsten Krise des zusammenbrechenden kapitalistischen
Systems zur Weltmacht strebt«.
Statt des Zusammenbruchs steht in der werdenden Weltmacht,
das zeigt gerade der Verlauf dieses Polizeieinsatzes,
als dessen Ergebnis möglicherweise ein weiterer Rechtsaußen,
der CDU-Politiker Rupert Scholz, in der Rolle des Generalbundesanwalts
wird erscheinen dürfen, zusehends die Restauration
auf der Tagesordnung. Die Folgen wird ganz unmittelbar
Birgit Hogefeld tragen, die in verschärfter Einzelhaft
in der JVA Preungesheim einsitzt. Während die ursprüngliche
Tathergangs-Version von Ermittlungsbehörden und Bundesregierung
Stück für Stück demontiert worden ist,
wird die Behauptung, mit Birgit Hogefeld habe man eine
»Top-Terroristin« festgenommen, weiterhin
unhinterfragt verbreitet. Dabei sind die Indizien vor
allem für eine konkrete Beteiligung an Anschlägen
der RAF derzeit äußerst dürftig. Dafür
wird der Verteidigung der Einblick in Gutachten, Vernehmungsprotokolle
und andere Teile der Akten entgegen den Vorschriften der
Strafprozeßordnung verweigert.
Der aus dem Jahr 1988 stammende Haftbefehl, der Birgit
Hogefeld und ihrer Verteidigung am 28. Juni eröffnet
worden ist, hält wenig an Fakten bereit. Vorgeworfen
wird der in Untersuchungshaft Genommenen Mitgliedschaft
in der RAF und Mitwirkung im Kommando Kahled Aker, das
am 20. September 1988 versuchte, den Staatssekretär
im Bundesfinanzministerium, Hans Tietmeyer, zu erschießen.
Die Aktion, im Umfeld der IWF-Tagung in Westberlin geplant,
scheiterte kläglich die Maschinenpistole klemmte,
die Schüsse aus einer Schrotflinte konnten den Wagen
des Staatssekretärs nicht stoppen. Birgit Hogefeld,
so behauptet die Bundesanwaltschaft, soll fünf Tage
vor dem Anschlag für das RAF-Kommando einen Ford
Fiesta angemietet haben. Als Beweis dafür führen
die Bundesanwälte und der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof
allerdings lediglich ein Schriftgutachten an, welches
die Unterschrift unter dem Mietvertrag mit »hoher
Wahrscheinlichkeit« Hogefeld zuordnet, was eine
feine Umschreibung ist für: »Eigentlich wissen
wir nichts.« Als Beleg einer bis heute fortdauernden
Mitgliedschaft in der RAF reichen den Bundesbehörden
und der Öffentlichkeit Hogefelds Waffe und, sie sagens,
ohne rot zu werden: »die Umstände der Festnahme«.
Aber selbstsichere Schamlosigkeiten, etwa die Ankündigung
Klaus Kinkels, an seiner »Initiative«, die
als vielbeachtetes, folgenloses Deeskalationsmanöver
der staatlichen Eskalationspolitik die nötige Rückendeckung
geliefert hat, festhalten zu wollen, werden uns in diesem
Zusammenhang sicher noch einige geboten werden.
Oliver Tolmein schrieb in KONKRET 7/93 über die »Euthanasie«-Propaganda
der »Zeit«
Konkret 09/93, S. 21
Oliver Tolmein: Desolate Verfassung
Über den V-Mann Klaus Steinmetz, sein Wiesbadener
Umfeld und das Interesse der Medien an ihm
»Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen den V-Mann«
diese nüchterne Meldung aus dem Nachrichtenticker
hat Anfang August das erfreuliche Ende einer traurigen
Karriere bekanntgemacht. Klaus Steinmetz hat den Staatssicherheitsbehörden
gegenüber seither keinen Trumpf mehr in der Hand,
er ist »verbrannt« und mithin völlig
ausgeliefert. Er wird aussagen und Leute belasten, wie
die vernehmenden Beamten es wünschen. Die beiden
neu auf die Fahndungslisten gesetzten Namen sind da erst
ein Anfang. Steinmetz hatte schließlich nicht nur
den Weg zu RAF-Mitgliedern gefunden, er hat in Wiesbaden
z.B. auch das linksradikale Computer-Info-System »Spinnennetz«
eingerichtet, er hat Datenbanken vernetzt und Kontakte
in die Antifa-Szene aufgebaut. Er weiß also manches,
wenngleich sicher auch der Staatsschutzapparat kein Interesse
daran hat, das alles jetzt und sofort strafrechtlich relevant
zu verwerten viele der Informationen werden sich
dafür gar nicht eignen, denn auch die radikale Linke
handelt weniger verboten, als es die bisweilen demonstrativ
konspirativen Umgangsformen vermuten lassen.
Gefährlicher als die wahren dürften deswegen
die halb- und viertelwahren oder auch die schlicht erfundenen
Geschichten sein zumal die Medien die V-Mann-Informationen,
die ihnen mit klugem Kalkül aus dem Apparat gesteckt
werden, verbreiten, als handelten sie mit Tatsachen, und
so der Desinformations-Taktik erst zum wirklichen Erfolg
verhelfen.
Dennoch ist die Denunziation einzelner Personen und die
Bestätigung des Staatsschutz-Konstrukts von der »legalen
RAF«, die in die inhaltliche und organisatorische
Vorbereitung von Anschlägen eingebunden sein soll,
politisch noch nicht einmal das größte Debakel.
Die Einschleusung von V-Frauen und -Männern in linksradikale
Gruppen, die Anwerbung von Verrätern hat vor allen
Dingen auch einen enormen psychologischen Effekt. Gerade
militante Organisationen, seit jeher schnell (und nicht
immer zu Unrecht) mit dem Vorwurf konfrontiert, doch nur
das Geschäft der Geheimdienste zu betreiben und diesen
in die Hände zu spielen, müssen sich strikt
und offensichtlich in der Wahl ihrer Methoden und Ziele
von diesen unterscheiden. Das ist in der Vergangenheit,
was die Wahl der Opfer und der Methoden betrifft, immer
wieder folgenreich mißlungen. Erscheint es jetzt
plausibel, daß die RAF der achtziger und neunziger
Jahre entgegen ihrem Mythos auch mit Spitzeln und Verrätern
zusammengearbeitet hat, ist das nicht nur aus Gründen
der Selbsterhaltung fatal, sondern droht die für
ihre Politik notwendige Integrität vollends zu zerstören.
Kein Wunder also, daß die Meldung, Steinmetz habe
von dem sympathieträchtigen Weiterstadt-Anschlag
gewußt, wilde Spekulationen nach sich gezogen hat:
Sehen die einen bestätigt, was sie schon immer behauptet
haben, daß nämlich, wo die RAF zuschlägt,
der Verfassungsschutz mitbombt (Weiterstadt also ein gigantisches
Celler Loch wäre), erkennen sich andere in Klaus
Steinmetz selbst und schwelgen in gefühlsvollen Klischees
über die Tätigkeit als »Doppelagent«:
»Er hat sich nie vorbehaltlos für eine Seite
entschieden. Ja, er fühlte sich bis zum Schluß
der linken Szene, die seinen Alltag ausfüllte, stärker
verbunden als den geheimen Schlapphüten« (»taz«).
Eine Mär, die vom Verfassungsschutz und seiner der
Einfachheit halber in den NDR verlegten Pressestelle dankbar
gepflegt wird: Steinmetz, so die neueste Wundergeschichte
aus Rheinland-Pfalz, soll nicht einmal vom geplanten GSG-9
Zugriff in Bad Kleinen gewußt haben.
Die Wirklichkeit wird sich voraussichtlich als weniger
romantisch und doppelgesichtig erweisen und das
nicht nur, weil die neuesten Desinformationen aus dem
Verfassungsschutz nicht zum angeblich geplanten Ablauf
der Verhaftungsaktion passen, die ja eine geglückte
Flucht und anschließend weitere Kontakte zwischen
Steinmetz und der RAF vorgesehen haben soll. Steinmetz
war überhaupt, nach allem, was man über ihn,
seine Verhaltensweisen und sein Auftreten weiß,
kein kreativer Superspitzel, keiner, der an Persönlichkeitsspaltung
litt, der aus Skrupeln über die Ermordung des US-Soldaten
Pimental sich den humanitären Kräften des VS
anvertraut oder vordringlich ein Interesse daran hatte,
ein Blutbad zu verhindern. Am plausibelsten und auch am
ehesten mit dem in Übereinstimmung zu bringen, was
Wiesbadener Linke erzählen, die viel, aber nicht
allzuviel mit Steinmetz zu tun hatten, ist, was Birgit
Hogefeld bemerkenswert schnell, überzeugend und klar
zur »Vorgeschichte der Verhaftung in Bad Kleinen«
(»taz« 22.7.93 oder »Angehörigen-Info«
124) schrieb: Der Spitzel wird darin als jemand charakterisiert,
der kein Interesse an inhaltlichen Auseinandersetzungen
zeigt, der keine eigenständigen Positionen vertritt.
Das Treffen in Bad Kleinen war demnach das zweite zwischen
Hogefeld, Grams und Steinmetz daß es weitere
Treffen mit anderen RAF-Mitgliedern gegeben hat, erscheint
eher unwahrscheinlich. Die von Antje Vollmer und anderen
Journalisten behauptete enge und langjährige Zusammenarbeit
von RAF und Steinmetz (erstes Treffen Oktober 91, dann
mindestens drei weitere Treffen bis Juni 93) ist durch
nichts belegt. Selbst der rheinland-pfälzische Innenminister
Zuber, der Grund hat, die Zusammenarbeit von Steinmetz
und RAF als möglichst eng erscheinen zu lassen, behauptet
in seinem Rechenschaftsbericht nur, daß es insgesamt
drei Treffen gegeben habe. Eine Einbindung von Steinmetz
in die Vorbereitung von Anschlägen ist angesichts
dessen unwahrscheinlich und wird von Hogefeld bestritten.
Unklar bleibt allerdings, was Hogefeld und Grams bzw.
die RAF von Steinmetz wollten, warum sie trotz des gespannten
Verhältnisses tagelang zusammenblieben.
Ebenfalls rätselhaft bleibt, warum jemand wie Steinmetz
zwar nach einigen Monaten seinen Job im Café Klatsch
wegen fehlender Bereitschaft zu Arbeit und Auseinandersetzung
im Kollektiv aufgeben mußte, ihm anderswo aber so
viel Vertrauen entgegengebracht worden ist, daß
er den Kadern der RAF empfohlen wurde. Die Leute, die
diesen fatalen Fehler zu verantworten haben, halten sich
bei der öffentlichen Aufklärung dieser Fragen
bislang bemerkenswert zurück. Daß Teile der
Wiesbadener Szene noch heute meinen, erst seit dem 20.
Juli sei klar, daß es sich bei Steinmetz um einen
V-Mann handele, daß zwei Monate nach den tödlichen
Schüssen und der Verhaftung in Bad Kleinen gerade
mal eine Stellungnahme »zu den ersten drei Wochen
nach Bad Kleinen« erschienen ist, ein Gespräch
auch mit KONKRET unter Hinweis auf allgemeine Enthaltsamkeit
gegenüber der Presse verweigert wird, ist Ausdruck
einer desolaten Verfassung, die nicht einmal mit der nach
den tödlichen Schüssen an der Startbahn West
am 2. November 1987 zu vergleichen ist. Damals wurde in
zahlreichen Flugblättern, der Prozeßplattform
und akribischer Arbeit in der Bewegung sehr zügig
und nachvollziehbar versucht, den Ursachen der katastrophalen
Entwicklung auf die Spur zu kommen und ihre Folgen in
den Griff zu kriegen. Das sich heute abzeichnende Bemühen,
die wirklich wichtigen Fragen doch lieber im kleinen Kreis
zu klären, ist schon deswegen zum Scheitern verurteilt,
weil Steinmetz und mit ihm die Staatssicherheitsdienste
all das längst wissen, was da so vertraulich bewahrt
werden soll.
Daß konspiratives Verhalten emanzipatorischer Politik
keineswegs bei jeder Gelegenheit dienlich sein muß,
sondern oftmals nur die Fortführung ritualisierter
Militanz erleichtert, war übrigens auch 1987 ff.
ein ausgiebig reflektiertes Thema, so wie schon damals
eindringlich festgestellt worden ist, daß jene Genossen,
die Konformität mit dem Szene-Mainstream dem bisweilen
unbequemen Ringen um eigene Meinung und Analyse vorziehen,
nicht notwendigerweise die zuverlässigsten sind.
Dennoch ist die Spitzelgeschichte nicht das wesentliche
an der Verhaftung und Erschießung auf dem Bahnhof
von Bad Kleinen. Daß sie in den bürgerlichen
Medien einen so hervorragenden Platz einnimmt, hat neben
den oben genannten Gründen sicher auch den, daß
sie sich gut dafür eignet, das Thema RAF als Thema
der Inneren Sicherheit in den Medien zu halten und gleichzeitig
davon abzulenken, daß sich der Verdacht, Wolfgang
Grams sei ermordet worden, keineswegs zerschlagen, sondern
eher noch verdichtet hat. Die Informationen über
den aus nächster Nähe abgefeuerten Bauchschuß
und die gerichtsmedizinischen Feststellungen über
den Schußkanal sind zuverlässige Indizien,
gegen die die abgesprochenen Aussagen der verdächtigen
GSG-9-Beamten kaum Bestand haben können. Aber statt
darüber nachzudenken, welche Konsequenzen daraus
zu ziehen sind, daß der Staat gezielte Todesschüsse
hinnimmt und durch einen Kanzlerbesuch bei der Terror-Truppe
ausdrücklich billigt, statt über die Isolationshaftbedingungen
bei Hogefeld zu berichten und die strukturellen Voraussetzungen
dieses staatsterroristischen Einsatzes zu thematisieren,
gefallen die Medien, die nicht an der Wahrheit, sondern
an Details interessiert sind, sich und den Diensten in
der Rolle des guten Gewissens, das die Illusion erzeugt,
nichts könne wirklich vertuscht, aber auch leider
nie etwas wirklich geklärt werden.
Oliver Tolmein schrieb in KONKRET 8/93 über die Staatsschutzaktion
in Bad Kleinen
Konkret 07/94, S. 26
Oliver Tolmein: Aparter Mix
Was geschah wirklich in Bad Kleinen? Neue Erkenntnisse
widerlegen die offizielle Version der Staatsschutz-Aktion
gegen Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams. Erkenntnisse,
die auch im Verfahren gegen den verantwortlichen Redakteur
von KONKRET eine Rolle spielen werden, das der Staatsschutz
wg. KONKRET 8/93 angestrengt hat und das am 30. Juni vor
dem Hamburger Amtsgericht eröffnet werden soll
Ein Jahr nach der großangelegten Verhaftungs-Aktion
von BKA und GSG 9 in Bad Kleinen können sich die
Staatsschützer zufrieden zurücklehnen. Ihre
»Weinlese« hat einen besonders aparten Mix
reifen lassen. Die Kriminalitäts-Diskussion läuft
auf vollen Touren, die parlamentarischen Parteien streiten
sich allenfalls noch darum, wie weit die Kompetenzen des
Staatssicherheits-Apparates ausgebaut werden sollen, die
RAF und die Gefangenen-Gruppe haben sich heillos zerstritten,
die Kronzeugen-Verfahren laufen weiter, ohne daß
nachhaltige öffentliche Kritik laut würde, gleichzeitig
werden die Haftbedingungen wieder verschärft oder
sind, wie bei Birgit Hogefeld, ohnehin auf dem Stand der
späten 70er Jahre, als Isolationshaft für politische
Gefangene den Normalzustand darstellte. Dieser Erfolg
auf der ganzen Linie ist bemerkenswerterweise nicht dadurch
zu erklären, daß die Vertuschungs-Versuche
des Staatsapparates im Fall Bad Kleinen erfolgreich gewesen
wären. Es dürfte im Gegenteil kaum einen mit
den Ereignissen befaßten Journalisten geben, der
die Staatsversion vom Selbstmord Wolfgang Grams tatsächlich
glaubt. Zu offensichtlich ist die Desinformations-Politik
des Sicherheitsapparates.
Um die Aufklärung der Ereignisse in Bad Kleinen haben
sich bislang vor allem die Anwälte der Familie Grams,
Thomas Kieseritzky und Andreas Gross, verdient gemacht,
die die zahllosen »Pannen« und »Versehen«
veröffentlicht haben, die eine auf Indizien beruhende
Aufklärung der Ereignisse in Bad Kleinen verhinderten.
Ihnen verdanken wir auch als bislang aktuellste Quelle
ein Anfang Juni veröffentlichtes gerichtsmedizinisches
Gutachten, das schlüssig darlegt, daß Wolfgang
Grams die Pistole keineswegs, wie bisher in den offiziellen
Berichten behauptet wird, nach einem selbstmörderischen
Schuß aus der Hand gefallen ist. »Die auf
dem rechten Handrücken von Wolfgang Grams festgestellte
bogenförmige Hautabschürfung und -rötung
läßt sich widerspruchsfrei durch einen streifenden
Kontakt mit dem Hahnende (der Waffe, O.T.) im Rahmen eines
Entwindungsgriffs erklären. Form und Aussehen der
Hautveränderung sind im Experiment in weitestgehender
Annäherung reproduzierbar«, stellt der Gerichtsmediziner
Professor Bonte in einer ausführlichen Stellungnahme
fest. Ist Grams die Waffe aber entwunden worden, ist damit
die ohnedies unwahrscheinliche Selbstmord-Version voll-ends
erledigt, die Aussagen der gegen Grams eingesetzten GSG-9
Beamten wären damit unabweisbar als gelogen und der
Vertuschung einer vorsätzlichen Tötung dienend
widerlegt. Deswegen haben die Anwälte der Familie
Grams gegen die Einstellung des Todesermittlungsverfahrens
Beschwerde erhoben und verlangt, daß ein Ermittlungsverfahren
wegen Mordes an Wolfgang Grams eingeleitet wird.
Der Täter war ihrer Auffassung nach der GSG-9 Mann,
der als Nr. 3 in den Akten geführt wird. Er soll,
den offiziellen Berichten zufolge, Führer des »Zugriffstrupps«
gewesen sein und sich, nachdem Michael Newrzella und der
Beamte Nr. 5 von Geschossen getroffen waren, direkt hinter
Grams befunden haben. Von Bedeutung ist hierbei, daß
er ein weinrotes Sweatshirt getragen hat eine »weinrote
Jacke« hatte nämlich die Kioskverkäuferin
Baron bei einem der Männer gesehen, die ihrer
Aussage zufolge bei Grams standen und auf ihn geschossen
haben sollen. Nach dem Einsatz hatte der Beamte Nr. 3
einen Weinkrampf und war, wie die Anwälte erfahren
haben, »noch am Bahnhof einer besonderen Betreuung
zugeführt« worden.
Während diese Beobachtungen und Indizien immerhin
noch dafür sprechen könnten, daß ein GSG-9-Mann
im Verlauf des Einsatzes »durchgedreht« ist
und anschließend eben versucht wurde, seine Tat
zu vertuschen, ergibt die Gesamtschau der bis heute bekannten
Ereignisse, von Widersprüchlichkeiten bei der angeblichen
Einsatzplanung bis zur mutmaßlich gezielten Spurenvernichtung,
ein anderes, noch unerfreulicheres Bild. Denn einige Indizien
sprechen dafür, daß der Einsatz von vornherein
zum Ziel hatte, Wolfgang Grams auf den Bahnsteig, auf
dem er dann gestorben ist, zu treiben. Gegen die Regierungsversion
spricht vor allem die auffällige Diskrepanz zwischen
dem angeblichen Auftrag des GSG-9 Mannes Nr. 4 und dessen
tatsächlichem Verhalten. Die Autorengruppe Landgraeber,
Sieker und Wisniewski hat die »verschlungenen Wege
des Beamten Nr. 4« in dem ansonsten eher ärgerlichen
Buch Operation RAF präzise nachgezeichnet. Bemerkenswert
dabei ist, daß Nr. 4 der einzige Beamte gewesen
sein soll, der auf dem Bahnsteig 3/4 postiert worden war
und das, den offiziellen Berichten zufolge, nicht
etwa, um auf jeden Fall zu verhindern, daß einer
der Gesuchten auf den Bahnsteig flüchtet, sondern
ausschließlich zu Observationszwecken. Auch diese
hat er aber mitten im Einsatz plötzlich nicht weiter
verfolgt. Die offizielle Version begründet das mit
einem verstümmelten Funkspruch, den ein anderer Beamter
gehört und dann an Nr. 4 weitergeleitet haben will.
Gegen diese Version spricht, daß ein Funkspruch,
der sich mit Nebensächlichkeiten beschäftigt,
in dieser Phase des Einsatzes überhaupt nicht hätte
abgesetzt werden dürfen. Auch die Weiterleitung eines
erkennbar verstümmelten Funkspruchs ohne Rückfrage
ist unüblich. Unklar ist auch, warum der Spruch nicht
klar empfangen werden konnte die offizielle Begründung,
»schlechte Verbindungen in der Unterführung«,
macht keinen Sinn, weil alle Beteiligten an dieser Panne
sich außerhalb der Unterführung befunden haben.
Irritierend ist ebenfalls, daß der Beamte Nr. 4
den Satzfetzen »Zugriff erfolgt«
als Einsatzbefehl mißdeutet haben will: Der Einsatzbefehl
war nämlich dem Bericht der Bundesregierung zufolge
ein vorher verabredetes Handzeichen. Seltsam ist weiter
das anschließende Verhalten von Nr. 4: Er verläßt
seinen Posten und stürmt die Treppe zur Unterführung
hinunter. Was er, der gar keinen Festnahmeauftrag hatte,
dort wollte, bleibt genauso unklar wie die Beantwortung
der Frage, warum Wolfgang Grams auf den hektisch an ihm
vorbeistürzenden Mann nicht reagiert haben soll.
Klar ist nur das Ergebnis: Das Verschwinden der Nr. 4
vom Bahnsteig eröffnet Grams den einzigen Fluchtweg.
Auch der V-Mann Steinmetz begleitet Grams genau bis zum
Aufgang zum Bahnsteig 3/4 und wird dort durch seine »Festnahme«
aus dem Verkehr gezogen. Und ein weiterer »Zufall«:
Ausgerechnet und nur Gleis 4 sollte den Aussagen des BKA-Beamten
Stock zufolge von einfahrenden Zügen freigehalten
werden.
Michael Newrzella verfolgt den fliehenden Grams und hat
ihn fast erreicht, als er selbst durch zwei präzise
Schüsse tödlich getroffen wird. Angeblich soll
Grams sie abgefeuert haben. Bis heute spricht mehr dagegen
als dafür: Während Newrzella von Winchester-Patronen
getroffen wurde, befanden sich in Grams Magazin, das zwar
theoretisch Winchester-Munition aufnehmen kann, ausschließlich
Vollmantelgeschosse. Die Schußkanäle der Treffer
sprechen darüber hinaus dagegen, daß Newrzella
von einem einzigen Schützen getroffen wurde. Außerdem
müßten sich dem Abschlußbericht der Bundesregierung
zufolge die drei angeblich von Grams abgefeuerten Winchester-Patronen
in 41 Teile zerlegt haben, was ebenfalls äußerst
unwahrscheinlich ist. Bleiben zwei Fragen offen: Warum
sollte Grams auf den Bahnsteig 3/4 gelangen, und: Wer,
wenn nicht Grams, hat Newrzella erschossen?
Mehrere Zeugen haben maschinengewehrähnliche Schüsse
während des Einsatzes gehört. Die Zeugin Baron,
deren Aussagen zwar präzise und unwiderlegt sind,
die aber von den Ermittlungsbehörden als unglaubwürdig
abqualifiziert wurde, hat kurz nachdem der tödliche
Schuß auf Grams abgefeuert worden ist, mehrere vermummte
Männer gesehen, die »mit Maschinengewehren«
bewaffnet waren und zu der Lok auf Gleis 5 gegangen sind.
Landgraeber, Sieker und Wisniewski weisen darauf hin,
daß laut einem BKA-Dokument 21 GSG-9 Beamte »den
Zugriff« vorgenommen haben sollen, während
in den offiziellen Berichten immer nur von 16 GSG-9 Beamten
die Rede ist. Es ist also zumindest nicht ausgeschlossen,
daß die vermummten Männer, die die Zeugin Baron
gesehen hat, zu einem Scharfschützenkommando gehörten,
das den Auftrag hatte, Grams zu erschießen, dabei
aber Newrzella traf.
Bleibt die Frage nach dem politischen Ziel des so oder
so auf Eskalation zielenden Großeinsatzes gegen
Grams und Hogefeld. Die Operation RAF-Autoren, die sich
zuvor schon mit dem RAF-Phantom in die Bestseller-Listen
katapultiert hatten, legen in ihrem Buch nahe, daß
Bad Kleinen die Antwort des Staatsschutzes auf ihr RAF-Phantom
gewesen sei: »Selten haben Bundesanwaltschaft und
BKA, aber auch die Verfassungsschutzbehörden, einen
Fahndungserfolg so dringend benötigt,
wie den von Bad Kleinen ... Mit der Operation RAF
... konnten angebliche Führungsfiguren der RAF
endlich einmal in persona vorgezeigt werden, mit dem Effekt,
daß die leidigen Gerüchte um deren Existenz
oder Nicht-Existenz einstweilen verstummten ...«
Die Selbstüberschätzung der Autoren wird nur
noch durch ihre politische Unbedarftheit übertroffen:
»Zum ersten Mal«, behaupten sie, »wurde
für jedermann offensichtlich: Bei der Fahndung nach
der RAF geht es nicht mit rechten Dingen zu ... Man stelle
sich vor, Wolfgang Grams wäre noch am Leben: ...
Bei der Vielzahl der vernichteten Spuren und widersprüchlichen
Zeugenaussagen wäre für ihn ein Freispruch aus
Mangel an Beweisen im Bereich des Möglichen gewesen.«
Diese Annahme ist angesichts der Geschichte der real existierenden
RAF-Prozesse dermaßen absurd, daß man, wendete
man die Bewertungs-Methode der Autoren auf ihr eigenes
Produkt an, es umstandslos als »Landgraeber-Sieker-Wisniewski-Phantom«
entlarvt werden müßte, das in geheimem Auftrag
sich müht, die politischen Verhältnisse hierzulande
als im großen und ganzen in Ordnung darzustellen.
Die Hausdurchsuchung, die das BKA bei den Autoren durchgeführt
hat, wäre, richtete man auf sie einen so schrägen
Blick, wie jene auf die RAF, nur ein zusätzliches
Indiz für die Phantom-These: Wie sonst ließe
sich der Ruf des Trios besser festigen, als wenn man sie
in die Nähe von Staatsfeinden rückte ...
Anders als der linksliberale Mythos es will, muß
die deutsche Staatssicherheit zwecks eigener Legitimation
keinen Feind künstlich am Leben halten, sie muß
ihn vor allen Dingen irgendwann einmal besiegen. Bad Kleinen
war in gewisser Weise ein Schlußstrich unter ein
Kapitel deutscher Polizei- und Justizpolitik. Im nächsten
wird bereits geblättert und es liest sich
keineswegs schöner. Die innere Aufrüstug der
deutschen Gesellschaft, der Umbau des Rechtsstaates zum
Willkürstaat, hat längst ein anderes Feindbild:
organisierte und Ausländerkriminalität. Und
die Bevölkerung ist bei der Mobilmachung wieder begeistert
dabei. Um jeden Preis die »Euro-Mafia zerschlagen«
und »Sicherheit statt Angst« das bleiben
gute Gründe, CDU/CSU zu wählen.
Oliver Tolmein schrieb in KONKRET 3/94 über Bioethik
Konkret 02/95, S. 39
Peter Hetzler: Neue Dreistigkeit
Die nach wie vor ungeklärten Umstände der Erschießung
von Wolfgang Grams sind Thema sowohl des Prozesses gegen
Birgit Hogefeld als auch eines vom ID-Archiv herausgebrachten
Buches
»Die Gleise haben sich verschoben.«
CDU-MdB Gerster auf die Frage eines FDP-Abgeordneten,
weshalb die Position der Leiche von Wolfgang Grams auf
dem Bahnhof von Bad Kleinen von Bericht zu Bericht anders
beschrieben worden ist
Daß die Güte der Beweislage in politischen
Prozessen meist umgekehrt proportional zur Höhe des
zu erwartenden Urteils steht, ist nicht neu. So überrascht
es nicht, daß die Bundesanwaltschaft (BAW) im seit
November vor dem OLG Frankfurt laufenden Prozeß
gegen das im Juni 1993 in Bad Kleinen festgenommene RAF-Mitglied
Birgit Hogefeld außer Mutmaßungen nichts zu
bieten hat.
Da gibt es eine Unterschrift unter einem Kfz-Kaufvertrag,
die acht Jahre lang von BKA-Experten Sigrid Sternebeck
zugeordnet jetzt von Hogefeld stammen und beweisen
soll, daß sie ein Auto für den RAF-Anschlag
auf die US-Airbase in Frankfurt gekauft hat. Eine zivile
Zeugin identifiziert je nach Tagesform mal Hogefeld, mal
Sternebeck und mal Silke Maier-Witt als Autokäuferin.
Ein weiteres Schriftgutachten vergleichbarer Qualität
soll Hogefeld als Autobeschafferin für den versuchten
RAF-Anschlag auf Ex-Staatssekretär Tietmeyer ausweisen.
So dürftig diese Beweislage auch ist in den
vergangenen 20 Jahren hat sowas allemal für lebenslängliche
Haftstrafen gereicht.
Neu hingegen ist die Dreistigkeit, mit der die BAW Birgit
Hogefeld den Tod des GSG 9-Mannes Newrzella und den versuchten
Mord an sechs weiteren GSG 9-Beamten in Bad Kleinen anhängen
will, obwohl jeder weiß, daß Hogefeld bereits
gefesselt und bewacht am Boden lag, bevor die Schießerei
begann. Die Argumentation der BAW: Grams und Hogefeld
hätten verabredet, sich für den Fall einer drohenden
Festnahme den Weg freizuschießen, Hogefeld sei »gegen
ihre Absicht« nicht mehr dazu gekommen, Grams hingegen
habe entsprechend dieser Verabredung mehrmals »in
Tötungsabsicht« (für Hogefeld mit-)abgedrückt,
am Ende lag Newrzella tot am Boden, also sei Hogefeld
schuldig. Die immer noch ungeklärte
Frage, ob Newrzella überhaupt an Kugeln aus der Waffe
von Grams gestorben ist, ist dabei für die BAW kein
Thema mehr.
Etwa zeitgleich mit dem Beginn des Hogefeld-Prozesses
erschien in der Edition ID-Archiv das Buch bad kleinen
und die erschießung von wolfgang grams. Dieser Materialband,
zusammengestellt von der Redaktionsgruppe Jitarra, geht
der Frage nach, was in Bad Kleinen wirklich passiert ist.
In akribischer Kleinarbeit wird der Ablauf der Polizeiaktion
rekonstruiert.
Da sind zunächst einmal die Schießerei und
ihre Folgen: Es gibt nicht einen einzigen Augenzeugen,
der gesehen hätte, daß Grams sich selbst erschoß
selbst die eingesetzten GSG 9- und BKA-Beamten
haben derartiges nicht beobachtet. Einen Mord wollen die
Staatsschützer allerdings auch nicht gesehen haben,
weil sie, obwohl nur wenige Meter von Grams entfernt,
in den entscheidenden Sekunden angeblich auf wundersame
Weise allesamt den Blickkontakt zu Grams verloren haben.
Das glaubt selbst die ermittelnde Staatsanwaltschaft nicht.
Ein Beispiel: »Die Schilderung des Beschuldigten
GSG 9 Nr. 6, aus welchem Grund Grams seinem Blickfeld
zeitweise entzogen gewesen sein soll, zeigt sich nach
einer Inaugenscheinnahme des Ereignisortes als gänzlich
abwegig und reines Phantasieprodukt.« Doch obwohl
selbst die Staatsanwaltschaft das Bemühen einiger
GSG 9-Leute, »möglichst alle Widersprüche
zwischen ihren Angaben sowie denen der übrigen Zeugen,
soweit sie ihnen aus Vorhalten oder sonst bekannt gewesen
sind, zu vermeiden«, als »unübersehbar«
einstuft, werden die Angaben der GSG 9-Leute im Abschlußbericht
der Bundesregierung als glaubhaft, die der zivilen Zeugen,
die einen Mord gesehen haben wollen, als unglaubwürdig
eingestuft.
Auch die anschließende Spurensicherung war ein Absurditäten-Stück
allererster Güte: Wer hätte je davon gehört,
daß Mordverdächtige ihre Kleidung vor der Spurensicherung
erst in die Reinigung geben dürfen? Oder daß
das Kleidungsstück eines Beschuldigten auf ungeklärte
Weise aus der Asservatenkammer verschwindet und niemals
wieder auftaucht? Welcher Spurensicherungsexperte würde
zur Abnahme eines einzigen Fingerabdrucks gleich alle
Finger eines möglichen Mordopfers (Grams) so säuberlich
waschen, daß dabei auch sämtliche Spuren, die
der Tataufklärung dienen könnten, vernichtet
werden? Wie kann es sein, daß sämtliche aus
dem Körper eines Erschossenen entfernten Projektile
(Newrzella) vier Tage lang verschwinden und niemand sagen
kann, was in der Zwischenzeit mit ihnen passiert ist?
Das alles sind zwar keine grundlegend neuen Erkenntnisse,
aber die Summe dieser Seltsamkeiten, auf mehr als 100
Seiten aneinandergereiht und durch Texte einzelner Autoren
zu den politischen Hintergründen ergänzt, macht
auch angesichts der Widersprüche in den medizinischen
Gutachten noch einmal deutlich, wie unglaubwürdig
die Selbstmordversion der Bundesregierung ist. Doch was
solls: Wo es der deutschen Politik früher noch wichtig
war, die rechtsstaatliche Fassade nicht nur formal, sondern
auch inhaltlich aufrecht zu erhalten, hat sie es heute
einfach nicht mehr nötig, Überzeugungsarbeit
zu leisten.
Diese Skrupellosigkeit, Ausdruck des neuen deutschen Selbstbewußtseins,
das über Leichen geht und sich kaum noch darum schert,
was der Rest der Welt darüber denkt, macht die Anklage
wegen Mordes an Newrzella gegen Birgit Hogefeld überhaupt
erst möglich. Da mag die immer noch irgendeine Form
von Moral einklagende Bürgerpresse zaghaft protestieren
es ist der BAW egal. Da mag die Verteidigung die
Anklage dazu nutzen, den Tod von Wolfgang Grams noch einmal
pressewirksam zu thematisieren das OLG läßt
die Verlesung von entsprechenden Gutachten zwei Tage lang
stoisch über sich ergehen. Die Beisitzer dösen
derweil träge vor sich hin.
Mit demselben Selbstbewußtsein geht dann ein gewisser
Bentz der Mann, der beim Verfassungsschutz für
schmierige Angebote zuständig ist hin und
erklärt Hogefeld und ihren Verteidigern, daß
man die Anklage bezüglich Newrzella fallen lassen
könnte, wenn sie bereit wäre, zu kooperieren,
also den Aufenthaltsort der Illegalen zu verraten. Großzügig
fügt er hinzu, daß solch eine Kooperation auch
positive Auswirkungen auf damit verbundene Festnahmesituationen
haben würde was die Erwägung nahelegt,
daß man dabei auf Hinrichtungen verzichten will.
Der Prozeß gegen Birgit Hogefeld macht einmal mehr
das auch innenpolitisch militarisierte Klima deutlich,
das im neuen Reich herrscht. Grams wäre nicht der
erste Illegale, der von einem Polizisten erschossen wurde
aber seine Hinrichtung wäre die erste gewesen,
die quasi vor laufender Kamera stattfand. Daß selbst
die Bestätigung dieses Verdachts keinerlei Konsequenzen
haben würde, liegt daran, daß es zur Zeit keine
Kraft gibt, die ernsthaft welche einfordern könnte.
bad kleinen und die erschießung von wolfgang grams,
Edition ID-Archiv, Berlin/Amsterdam 1994, 315 Seiten,
29.80 Mark
Peter Hetzler schrieb in KONKRET 7/94 über »Kirchenasyl«
Konkret 10/96,
S. 4
von konkret
»Akte Grams wird nicht geöffnet«, meinte
die »Frankfurter Rundschau« am 10. April dieses
Jahres, nachdem bekannt geworden war, daß das Oberlandesgericht
Rostock den Antrag der Eltern von Wolfgang Grams letztinstanzlich
abgelehnt hatte, Anklage gegen Beamte der Staatsschutz-Einheit
GSG 9 wegen Mordes an ihrem Sohn zu erheben. Sie wird
nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde
gegen diese Entscheidung gar nicht erst angenommen hat
, nun wohl endgültig geschlossen bleiben,
da das Amtsgericht Hamburg am 26. August 1996 das hier
einschlägige Verfahren wg. Beleidigung der GSG 9
gegen den verantwortlichen Redakteur von KONKRET, Wolfgang
Schneider, »wegen Verjährungseintritts«
eingestellt hat.
Zur Erinnerung: Auf Antrag der GSG 9 hatte das Hamburger
Amtsgericht Anfang März 94 einen Strafbefehl über
3.000 Mark (ersatzweise 30 Tage Haft) wegen »Beleidigung«
gegen Schneider erlassen, weil er, so die Begründung,
in KONKRET 8/93 den Artikel »Ein Staat sieht rot«
von Oliver Tolmein veröffentlicht hatte, der sich
mit der Staatsschutz-Aktion am 27. Juni 93 in Bad Kleinen
beschäftigte. Als strafwürdig erkannte das Gericht
die folgenden darin enthaltenen Sätze: »Dabei
spricht mittlerweile immer mehr dafür, daß
es sich bei den Todesschüssen in Bad Kleinen keineswegs
um eine Tat im Affekt oder um das Durchdrehen eines einzelnen
Beamten gehandelt hat, sondern um eine von der Einsatzleitung
mindestens billigend in Kauf genommene, wenn nicht sogar
gewünschte Ermordung eines linken Staatsfeindes...
Die Vernehmung (der GSG-9-Beamten) ist Zeitungsberichten
zufolge unter Bedingungen durchgeführt worden, die
die GSG 9 als eine Art Todesschwadron erscheinen lassen...
Weitere Details, zum Beispiel das Verschwinden von angeblich
vorhandenen Blutresten an Grams rechter Hand, das Fehlen
von Blutflecken an dem Ort, an dem der GSG-9-Beamte angeblich
erschossen worden sein soll, und dessen auffällig
schnelle Beerdigung vervollständigen den Eindruck
einer systematischen Irreführung der Öffentlichkeit
über einen bewußt durchgeführten Mord.«
Gegen den Strafbefehl legte Schneider Widerspruch ein,
was am 13. Mai 94 zur Anberaumung einer Hauptverhandlung
durch das Amtsgericht für den 30. Juni führte.
In dieser Hauptverhandlung hätten, etwa durch Zeugenvernehmungen,
die tatsächlichen Vorgänge in Bad Kleinen gerichtlich
geklärt werden müssen, da nur so der Vorwurf
der Beleidigung als unrichtig hätte zurückgewiesen
oder als zutreffend hätte bestätigt werden können.
Eine Woche vor diesem Termin stellte das Amtsgericht das
Beleidigungsverfahren gegen Schneider »vorläufig«
ein, »da daß (!) Verfahren im Zusammenhang
und Vorfällen (?!) in Bad Kleinen noch nicht endgültig
abgeschlossen ist«. Das war es erst am 29. März
dieses Jahres mit dem Beschluß des Oberlandesgerichts
Rostock, den die »Frankfurter Rundschau« mit
der Feststellung kommentierte: »So kann es nicht
gewesen sein. Das OLG Rostock hat die Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit
der GSG-9-Aktion von Bad Kleinen nicht beseitigt, es hat
sie verstärkt.«
Das Hamburger Amtsgericht aber ließ sich mit der
nun fälligen Wiederaufnahme des nur vorläufig
eingestellten Verfahrens gegen Schneider Zeit, so lange,
bis die sechsmonatige Verjährungsfrist für Beleidigungsdelikte
abgelaufen war, und stellte mit Beschluß vom 26.
August 96 das Verfahren endgültig ein auf
Kosten der Staatskasse.