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Sechs Artikel aus der Monatszeitschrift "konkret"

Konkret 08/93, S. 13
Rolf Gössner: Ein Staat sieht rot
»Den Gegner vernichten«


Ein Einzeltäter kommt selten allein, und so hat sich in Bad Kleinen eine ganze Gruppe daran gemacht, die Szene der »Durchgeknallten«, »Überforderten« und »Ausgerasteten« in Deutschland zu beleben, und – darum geht es schließlich mittlerweile bei den meisten Morden hierzulande – für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Das Ergebnis dieses »wichtigen Erfolges im Kampf gegen den Terrorismus« (Ex-Bundesinnenminister Seiters) kann die Verfechter der »wehrhaften Demokratie« halbwegs zufriedenstellen: ein toter »Terrorist« und allerorten der Ruf nach dem starken Staat, der, was Wunder, auch prompt erhört wird. Oliver Tolmein über den Mord an Wolfgang Grams und seine Folgen; Rolf Gössner über die Staatsterroristen der GSG 9

»Ich bin sicher, daß sich unser Land weiter auf Sie verlassen kann«, rief Bundesinnenminister Rudolf Seiters im Oktober 1992 den Männern der GSG 9 zum 20. Geburtstag ihrer Truppe zu: »Für die Bundesregierung sage ich Ihnen nochmals meinen Dank und meine Anerkennung.« Acht Monate später übernimmt der dankbare Minister die »politische Verantwortung« für eine GSG-9-Aktion und macht sich aus dem Staub.
Die »Anti-Terror«-Spezialeinheit steht im begründeten Verdacht, am 27. Juni 1993 – nach einer wilden Schießerei – auf dem Bahnhof von Bad Kleinen das mutmaßliche RAF-Mitglied Wolfgang Grams mit einem Kopfschuß aus unmittelbarer Nähe getötet zu haben. Manche sprechen von Hinrichtung, andere von der Aktion eines »durchgeknallten« GSG-9-Beamten. Die »Helden von Mogadischu« – ein Killerkommando? Die Geburtsstunde der Grenzschutztruppe GSG 9 schlug unmittelbar nach dem Attentat eines palästinensischen Kommandos auf die israelische Olympiamannschaft während der Olympiade in München 1972, an das sich ein Polizei-Desaster auf dem Luftwaffenflugplatz Fürstenfeldbruck anschloß. Mit Erlaß des Bundesinnenministers vom 26.9.1972 wurde die Aufstellung einer »Anti-Terror«-Einheit beim Bundesgrenzschutz (BGS), der paramilitärischen Truppenpolizei des Bundes, angeordnet; ihr Standort ist die BGS-Unterkunft St. Augustin. Laut Dienstanweisung soll die Truppe vor allem auf »Mord und Totschlag, Menschenraub, Geiselnahme und räuberische Erpressung« spezialisiert sein, d.h. auf die Bekämpfung solcher Delikte. Aber auch bei »schweren Ausschreitungen, Demonstrationen und zum Schutz besonders gefährdeter Staatsgäste und deutscher Politiker« sollte die GSG 9 eingesetzt werden können. Sie hat einen »offensiven Zugriffsauftrag in Fällen von besonderer Bedeutung« und ist in ständiger Alarmbereitschaft. Sie besteht ausschließlich aus Freiwilligen und hat eine Soll-Stärke von 220 Mann (Ist-Stärke 1993: 180; inzwischen sollen auch Frauen zugelassen werden).
Dem damaligen Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP), der als »Vater« der Spezialtruppe gilt, werden aufmunternde Worte zugeschrieben: Die GSG 9 müsse »Elitebewußtsein entwickeln« und »mit dem Willen kämpfen, den Gegner zu vernichten«, »kampfunfähig schießen ist Quatsch«. Und Hessens früherer Innenminister Bielefeld, ebenfalls FDP, ergänzte: »Auch Terroristen sind Menschen, sie totzuschießen will geübt und gelernt sein.«
Mit diesen Vorgaben ging die GSG 9 unter Führung ihres Kommandeurs Ulrich Wegener ans Werk. Bald war sie die bestausgerüstete und -ausgebildete Spezialeinheit der Bundesrepublik und gehörte auch international zur »Spitze«.
Vier GSG 9-Einheiten wurden aufgestellt: zwei Observationseinheiten, eine Fallschirmspringer-Einheit und später die nach der Entführung des italienischen Luxus-Kreuzfahrtschiffes »Achille Lauro« (1985) geschaffene »GSG 9-Marine«. Die Einheiten sind gegliedert in Führungs- und Spezialeinsatztrupps mit jeweils fünf Leuten; dieses operative Konzept ist dem »Minihandbuch des Stadtguerillos« des Brasilianers Carlos Marighella entlehnt. Hinzu kommen technische Einheiten, wie die »Fernmelde- und Dokumentationseinheit«, der auch die Beweissicherung und Einsatz-Dokumentation per Video obliegt – Aufgaben, die während des Einsatzes in Bad Kleinen so offensichtlich vernachlässigt wurden, daß selbst der Münchner Polizeipsychologe Georg Sieber argwöhnt, dieses Versäumnis könne auf »böser Absicht« beruht haben, »um eine spätere Rekonstruktion des Hergangs zu verhindern« (»FAZ«, 9.7.93).
Die GSG 9 hat keine originäre Zuständigkeit: Sie kann (meist verdeckt) für das Auswärtige Amt, das Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt, für den Generalbundesanwalt oder auf Anforderung durch die Bundesländer tätig werden – was nicht selten zu einem erheblichen Kompetenzgerangel führt, wie es auch im Fall Bad Kleinen zum Ausdruck kommt.

Spezialeinsatzkommandos als Gefahrenquelle
In den frühen siebziger Jahren begann unter der sozialliberalen Regierung eine sicherheitspolitische Entwicklung, die einen starken Ausbau und eine drastische Aufrüstung der staatlichen Sicherheitsapparate zur Folge hatte. Dabei hat sich eine Tendenz zur polizeilichen Spezialisierung herausgebildet, deren Spannbreite von der hart trainierten »Anti-Terror-Einheit« bis zum freundlichen »bürgernahen« Kontaktbereichsbeamten reicht. Geradezu inflationär wurden Spezialeinheiten und Sonderkommandos gebildet: auf Bundesebene – neben der GSG 9 – die »Sicherungsgruppe Bonn« und das, auch in Bad Kleinen beteiligte, »Mobile Einsatzkommando« (MEK) des BKA; auf Länderebene die MEKs der Kriminalpolizeien, die »Sondereinsatzkommandos« (SEK) der Bereitschaftspolizeien, »Zielfahndungskommandos« (ZFK) und »Präzisionsschützenkommandos« (PSK).
Die Freiwilligen dieser Polizei-Kommandos trainieren ähnlich hart wie die GSG 9 und erhalten ebenfalls eine polizeiliche und geheimdienstliche Sonderausbildung mit besonderem Schießtraining, dessen Schwerpunkt der gezielte Todesschuß ist. Ihre Verwendung ist allerdings wesentlich alltäglicher und umfassender: nicht nur bei Einsätzen gegen »Terroristen«, sondern auch bei jeder größeren Demonstration, wo SEK und MEK häufig als besonders brutale Schläger- und Greiftrupps auffallen; aber auch bei Fahndungen im Bereich der politischen und »gewöhnlichen« Kriminalität, wobei sich in vielen Fällen Mitglieder dieser Spezialkommandos als Todesschützen erweisen. Auf der Strecke der tödlichen Fahndungen blieben: »Terrorismus«-Verdächtige (u.a. Petra Schelm und Georg von Rauch: durch Kopfschuß; Willy Peter Stoll und Elisabeth von Dyck: von hinten erschossen; Rolf Heißler und Günter Sonnenberg: durch Kopfschüsse schwer verletzt; flüchtige Tatverdächtige und Gefangene, vollkommen Unbeteiligte (u.a. der Schotte McLeod, der Taxifahrer Günter Jendrian, der Lehrling Richard Epple, der Schäfer Helmut Schlaudraff, der Schalltechniker Manfred Perder)). Der Polizeiführungsbeamte Heinrich Prinz hat den mentalen Hintergrund für derlei Aktivitäten geliefert: Neben einer guten Portion Abenteuerlust... »dürfen Hemmungen, denen ein verantwortungsbewußter Mensch sicher mehr oder weniger unterworfen ist, wenn es darauf ankommt, auf einen anderen zu schießen, nicht so groß sein, daß es ihm plötzlich nicht mehr möglich ist, überhaupt oder mit der notwendigen Kaltblütigkeit abzudrücken...«
Zurück zur GSG 9: Ihren ersten aufsehenerregenden Auftritt hatte die seit 1973 einsatzbereite »Anti-Terror-Einheit« bei der geglückten Geiselbefreiung aus der Lufthansamaschine in Mogadischu (1977), in deren Verlauf drei der Entführer erschossen worden sind. Nach dem anfänglichen Rummel wurde es ziemlich ruhig um die »Superhelden von Mogadischu«. Auf die Frage, was die GSG 9 danach eigentlich getrieben habe, gab Polizeihauptkommissar Tutter vier Jahre später in der Zeitschrift des BGS eine simple Antwort: »Die GSG 9 trainiert.« Für den Tag X.
Dieses Training dauert acht Monate und setzt den einjährigen Grunddienst beim BGS voraus sowie den »Willen zu Leistung und Kameradschaft«. Die Ausbildung ist hart: »Sie kann nicht hart genug sein«, so der langjährige Kommandeur, Ulrich Wegener, »denn wir müssen davon ausgehen, daß es sich beim potentiellen Gegner um militante Gruppen handelt.« Nur etwa 10 bis 30 Prozent der Bewerber für die GSG 9 genügen den strengen Anforderungen und bewältigen die rigide Personalselektion.
Kernziel der GSG 9-Ausbildung ist der »motivierte Einzelkämpfer«: »Dem Nahkampftraining kommt die wichtige psychologische Funktion zu, das Selbstvertrauen des einzelnen Mannes aufzubauen. Während der Übungen gibt es keine Rangunterschiede... und wenn der frisch in die Einheit eingetretene Grenzschutzbeamte aus dem letzten Glied seinem angreifenden Einheitsführer die harte Kante eines Tisches in den Magen rammt, so gehört das zum Alltag in der Übungshalle dieses Spezialverbandes. Höchste Kampfmoral und körperliche Fitness sollen erreicht werden«, so der GSG 9-Vertraute und »Anti-Terror«-Spezialist Rolf Tophoven. Nach dem Grundlehrgang folgt eine einwöchige Spezialausbildung »gegen Guerillas und Terroristen«: »Alles was als Angriffsobjekt für Terroristen dienen kann, wird gestürmt: Gebäude, Wohnungen, Fahrzeuge, Eisenbahnen, Flugzeuge und Schiffe.« Geübt wird auf Truppenübungsplätzen im In- und Ausland: Orts- und Häuserkampf, Observationen, Präzisionsschützeneinsatz bei Tag und Nacht, Abseilen und Absetzen aus dem Hubschrauber, Fassadenklettern, Fallschirmspringen, Verfolgen und Stellen motorisierter Straftäter.
Geländelauf, Krafttraining, Leistungs- und Härteausbildung, Karate, aber auch Psychologie-Seminare und Streßbewältigung, ferner Waffenübungen in allen Situationen, auch unter Belastung und Streß, sowie ständiger »Kontakt« mit der Waffe gehören zum Konditionierungsprogramm. »Der Ablauf vom Ziehen der Waffe bis zur Abgabe des Schusses darf ein Limit von einer Sekunde nicht überschreiten«, offenbart Tophoven bewundernd. Bei diesen Vorgaben bleibt weder Zeit für Skrupel noch zum Nachdenken, welches auch systematisch abgebaut werden soll. Gleichwohl soll neben »extrem gutem Reaktionsverhalten« auch »Besonnenheit für den Schützen oberstes Gebot« sein – »Killertypen und schießwütige Gesellen« seien nicht gefragt.
Gezielt wird beim sog. Combat-Schußtraining in den Schießkellern vornehmlich auf den sog. K-5-Bereich: auf Kopf, Brust und Bauch. 1980 wurde eine neue Schießausbildung getestet: die »Survival-Schießtechnik«. Eine »aggressive Grundhaltung« ist unerläßlich, denn »um zu überleben, müssen Sie gnadenlos schnell... handeln. Sie müssen so gut treffen, daß Ihre Gegner nicht mehr auf Sie schießen können.« So steht es in der grünen Gebrauchsanweisung des Stuttgarter Scharfschützen und Schießausbilders Siegfried Hübner. Geraten wird den schießenden Polizisten, in entsprechenden Situationen einen »Angriffsschrei« loszulassen: Dieser erschrecke den Gegner nicht nur, sondern drücke auch die Luft aus dem Magen, »was eine Magenverletzung ungefährlicher macht«, und bewirke zugleich »einen Adrenalinstoß«, der den Polizeischützen enthemmt und seine »Aggressivität steigert«.

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Die Beamten der GSG 9 befinden sich durch das ständige Hochleistungs- und Härtetraining in Dauer-Höchstform, was zwangsläufig zu Frustration und Motivationsverlust führen muß, wenn über Jahre hinaus keine Einsatzmöglichkeit in Sicht ist: »Wenn ein hochgezüchtetes Rennpferd zu lang im Stall steht und nicht ›bewegt‹ wird, erlahmen seine Spritzigkeit und sein Leistungsvermögen«, meint der einfühlsame GSG 9-Experte Tophoven. Vermutlich um die Motivation gleichwohl zu erhalten, hat die Einheit eine grundlegende Umorientierung durchgemacht. So fand sie mitunter auch wesentlich unterhalb der Schwelle des »Anti-Terror«-Einsatzes Verwendung: etwa bei Großdemonstrationen (bislang eher die Ausnahme), wie 1986 gegen die Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf (26 GSG 9-Beamte im Einsatz), anläßlich des Weltwirtschaftsgipfels oder in Solingen wegen der »Ausschreitungen« von Türken nach den neonazistischen Morden an fünf Türkinnen – verdeckte Einsatzbereitschaft, die angesichts des Härtedrills und Schießtrainings zu einer Katastrophe mit tödlichen Folgen führen könnte.
Die GSG 9 fiel auch bereits durch gesetzwidrige und brutale Einsätze auf: So verübte sie zusammen mit dem »Verfassungsschutz« in der Nacht zum 25.7.1978 einen Sprengstoffanschlag auf die Justizvollzugsanstalt Celle; dieser fingierte Anschlag ging als »Celler Loch« in die Geheimdienst- und Polizeigeschichte der BRD ein. Bei einer Großrazzia des BKA gegen einen des Waffenhandels verdächtigen Motorrad-Club im Jahre 1988 lieferten die maskierten GSG 9-Männer ebenfalls Kostproben ihres Könnens: Türen krachten, Nebelgranaten flogen durchs Fenster, Kinder wurden von den Stühlen gestoßen, Männer auf den Boden geworfen und gefesselt, einer wurde mit dem Kolben einer Maschinenpistole niedergeschlagen... – so, sinngemäß, beschrieb »Der Spiegel« diese Überfälle.
Die GSG 9 findet inwischen Verwendung u.a. beim Personenschutz, bei der Überwachung von deutschen Einrichtungen im Ausland, beim Schutz von kerntechnischen Anlagen und von Geldtransporten der Bundeszentralbank, bei Observationen und Festnahmeaktionen im Bereich der »organisierten Kriminalität«. Darüber hinaus werden GSG 9-Angehörige als »Anti-Terror«-Ausbilder ins Ausland geschickt. So beriet etwa der erste GSG 9-Kommandeur Wegener zusammen mit weiteren BGS-Beamten die Regierung von Saudi-Arabien bei der Fortentwicklung der 2.000 Mann starken »Anti-Terror«-Einheit »Special Security Forces«. Eine direkte Zusammenarbeit gab es u.a. mit den amerikanischen Special Forces und Delta Force, dem britischen FBI und der Anti-IRA-Truppe »Special-Air-Service Regiment« (SAS) sowie der israelischen »Anti-Terror«-Sondereinheit. Verdeckt wurde die GSG 9 auch in Krisengebieten, etwa im Libanon und in El Salvador, eingesetzt.

Öffentliche Kontrolle – ein Fremdwort
Die GSG 9 unterliegt nominell der Kontrolle durch die aufsichtführende Behörde (Bundesinnenministerium), durch das Parlament, die Gerichte und die Medien. Doch angesichts der praktizierten Abschottung, des geheimpolizeilich-konspirativen Auftrags, des ausgeprägten Korps-Geistes und der Anonymität der eingesetzten GSG 9-Kämpfer »ohne Gesicht« (ruß-geschwärzt oder maskiert) laufen die üblichen Kontrollmechanismen ins Leere. Hinzu kommt das Problem, daß – wie im Fall Grams – Polizei und Staatsanwaltschaft quasi in eigener Sache ermitteln. Deshalb haben Todesschützen der Polizei auch häufig eine aussichtsreiche Position bei der späteren gerichtlichen »Klärung« der Vorfälle, falls es überhaupt soweit kommt. Zumeist wird »Notwehr«, zumindest »Putativnotwehr« (vermeintliche Notwehr) zugunsten der Schützen angenommen; weitaus die meisten der Verfahren werden eingestellt oder enden mit Freispruch.
Haben Mitglieder von Sondereinsatzkommandos bei der »Terroristen«-Fahndung einen Menschen erschossen oder schwer verletzt, so werden die Namen der beteiligten Polizeibeamten von den Sicherheitsbehörden auch den Angehörigen der Opfer nicht bekanntgegeben. Ihre Vernehmung erfolgt unter Code-Nummern. So geschehen im Fall des schwer verletzten Rolf Heißler sowie des von einem Sonderkommando erschossenen, völlig unbeteiligten Taxifahrers Günter Jendrian.
Eine Offenlegung der Namen, so die Begründung im letztgenannten Fall, »würde die Einsatzbereitschaft der Polizeibeamten in schwierigen Lagen, die eine sofortige Entscheidung über den Schußwaffengebrauch verlangen, beeinträchtigen«. In erster Instanz wurde diese Begründung vom Verwaltungsgericht München bestätigt und ergänzt: Die Anonymität besonderer Polizeieinheiten müsse im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit gegenüber der Öffentlichkeit gewahrt bleiben. In einem anderen Urteil hieß es, die – äußerst milde – Verurteilung des Polizeischützen, der einen unbewaffneten 14jährigen Jungen erschossen hatte, dürfe keinesfalls dazu führen, daß sich Polizeibeamte künftig bei vergleichbaren Einsätzen übertrieben zurückhielten.
Im übrigen werden die an Todesschüssen beteiligten Polizeibeamten polizeilich besonders betreut und mitunter auch gezielt auf das spätere Gerichtsverfahren vorbereitet. Der frühere Münchner Polizeipräsident Georg Wolf sieht solche Sonderrechte für Polizeischützen unter rein »fürsorglichen« Gesichtspunkten: »Dem Beamten soll in seinem Schock, seiner Streßsituation, nachdem er einen Menschen verletzt oder getötet hat, Gelegenheit gegeben werden, sein Verhalten und den Geschehensablauf in Ruhe zu überdenken, ehe er sich strafprozeßual verantwortlich äußert.«
Das ruhige Überdenken der Tat unter »Betreuung« durch Vorgesetzte dient mit Sicherheit nicht dem rechtsstaatlichen Anspruch der Öffentlichkeit auf eine rückhaltlose Aufklärung derart gravierender Vorfälle. Ebensowenig wie die gebräuchliche, aus Gründen des »Staatswohls« ergehende behördliche Verweigerung oder Beschränkung von Aussagegenehmigungen für Polizeizeugen, wenn es um polizeistrategische oder -taktische Angelegenheiten geht.
Auch die an der Schießerei in Bad Kleinen beteiligten GSG 9-Beamten, die gemeinsam und vermummt zu den Verhören fliegen, haben die Möglichkeit der Zeugenabsprache, werden betreut und lediglich unter Code-Namen bzw. Nummern vernommen. Wieviele Aussagen sind bislang wohl schon »harmonisiert« und korrigiert worden, wie viele Beweismittel unterdrückt? Würde es sich um »normale« Mord- oder Totschlagsverdächtige handeln, so wären sie wegen Verdunklungsgefahr allesamt schon längst in Untersuchungshaft.

Rolf Gössner ist Rechtsanwalt und Publizist. Er lebt in Bremen


Konkret 08/93, S. 10
Oliver Tolmein: Ein Staat sieht rot
»Die wollen einen anderen Staat«


Ein Einzeltäter kommt selten allein, und so hat sich in Bad Kleinen eine ganze Gruppe daran gemacht, die Szene der »Durchgeknallten«, »Überforderten« und »Ausgerasteten« in Deutschland zu beleben, und – darum geht es schließlich mittlerweile bei den meisten Morden hierzulande – für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Das Ergebnis dieses »wichtigen Erfolges im Kampf gegen den Terrorismus« (Ex-Bundesinnenminister Seiters) kann die Verfechter der »wehrhaften Demokratie« halbwegs zufriedenstellen: ein toter »Terrorist« und allerorten der Ruf nach dem starken Staat, der, was Wunder, auch prompt erhört wird. Oliver Tolmein über den Mord an Wolfgang Grams und seine Folgen; Rolf Gössner über die Staatsterroristen der GSG 9
Keineswegs wie der Repräsentant eines krisengeschüttelten Gemeinwesens tritt der designierte Bundesinnenminister Manfred Kanther am 5. Juli vor die Fernsehkameras, sondern sichtlich gut gelaunt und mit starken Worten, die nur scheinbar wenig mit dem Anlaß seiner Ernennung zu tun haben: Ausländische Schwerverbrecher, verkündet der aus Dreggers Schatten ins Rampenlicht getretene hessische Politiker, der seinem Ziehvater auch physiognomisch nacheifert, sollen künftig auch ohne Urteil abgeschoben werden können; das neue Asylrecht will er zügig durchsetzen, »dem Verbrechen«, dem der »Spiegel« flugs eine Titelgeschichte widmet, sagt er entschlossen den Kampf an; er ist für schärfere Gesetze und gegen »jede Form von Terror«. Achja, Bad Kleinen, da will Kanther »prüfen«, aber er verspricht, schon ganz eins mit seinem Thema, »keine Schnellschüsse«. »Saustall! Räumen Sie auf, Manfred Kanther«, titelt »Bild« tags darauf. Der »Süddeutschen Zeitung« gefällt die populistische Schlagzeile so gut, daß sie bald darauf mit einer entsprechenden Karikatur nachzieht: Deutschland wird darin als braves Dorf gezeigt, durch das wie wild die Schweine (»Affäre Bad Kleinen«, »Krauses Affären« etc.) toben. »Kanther – ein Mann, der als geradlinig und unbestechlich gilt. Eigenschaften, die (er) nun bei der Aufklärung des tatsächlichen Geschehens schnellstmöglich unter Beweis stellen muß«, kommentiert »Die Woche« und beklagt die bislang angesichts der Vorgänge in und um Bad Kleinen »nicht wahrgenommene staatliche Autorität«.
Ein Vorwurf, der sich in den nächsten Tagen zunehmend gegen den Generalbundesanwalt und die angeblich zu lasche Organisation des Staatsschutz-Apparates richtet. Als von Stahl entlassen und über seinen Nachfolger diskutiert wird, läßt der innenpolitisch sonst eher liberale Heribert Prantl in der »Süddeutschen Zeitung« seinem Zorn über die Parteien freien Lauf: »Der Posten des Generalbundesanwaltes ist keine Pfründe für Parteipolitiker... Solches Geschacher beleidigt das Andenken an den ermordeten Generalbundesanwalt Buback; es verhöhnt die Verdienste von Kurt Rebmann. Beide waren nicht unumstritten: Ihre Qualifikation aber war über alle Zweifel erhaben.« – »Ihn wie uns alle schreckte die Erinnerung an die sinnlose Grausamkeit Hitlers, die es uns heute schwer macht, die Härte aufzubringen, die Verteidigung und Wahrung des inneren Friedens notwendig und unvermeidlich macht«, schickte Ex-Generalbundesanwalt Max Güde in der »Zeit« 1976 seinem von der RAF getöteten Nachfolger als Nachruf hinterher. Und Buback, einer der Mitverantwortlichen für die Vollstreckung der Todesstrafe nach kurzem Prozeß auf der Straße in den ersten Jahren der RAF-Fahndungen war tatsächlich ein Profi in der Anwendung sinnstiftender Grausamkeit. Sein Gesinnungskamerad Kurt Rebmann, der im Krisenstab 1977 für die Erschießung von Gefangenen aus der RAF als Reaktion auf die Entführung Hanns Martin Schleyers plädierte, hat sich bei der planvollen Vertuschung der Todesfälle in Stuttgart-Stammheim in der Nacht vom 17. auf den 18. Oktober 1977 nachhaltig qualifiziert: Denn im Gegensatz zu 1993 hatte die Staatsversion 1977 allen Widersprüchen und offensichtlichen Lügen zum Trotz Bestand – was seinen Grund nicht in sorgfältigerer Ermittlungsarbeit hatte, sondern vor allem darin, daß das Feindbild damals schärfer umrissen war und der Krisenstab die bundesdeutschen Medien frühzeitig in die Pflicht nehmen und zu Komplizen des mobilmachenden Staatsapparats machen konnte: Die planvollen Schlampereien und Versäumnisse wurden damals gelassen hingenommen und führten erst Jahre später zu vereinzelten, zögerlichen Enthüllungen.
Der selbstherrliche Alleingang von BKA und Bundesanwaltschaft 1993, das aggressive und offensichtlich taktisch schlecht geplante Vorgehen gegen den längst seines Mythos entkleideten Feind RAF hat die Medien dagegen in eine tiefe Identitätskrise gestürzt. Unvorbereitet und von den Ereignissen überrollt fühlen sie sich in die Position des Anklägers gerückt. Hin- und hergerissen zwischen professionellem Ehrgeiz, der die Enthüllung immer neuer Informationen verlangt, die allerdings nach Lage der Dinge nur belastend wirken können, und langgeübter Kollaborations-Praxis in der Rolle der vierten Staatsgewalt suchen die Medien einen Ausweg, der ihnen ermöglicht, loyal zu bleiben. Gleichzeitig mühen sie sich, die eigene Unabhängigkeit herauszustreichen – die pure Legende ist, wie die ersten Tage der Berichterstattung gezeigt haben, als z.B. Gerd Rosenkranz in der »taz« nichts besseres zu tun hatte, als der RAF vorzuwerfen, »jeden Festnahmeversuch mit einer wilden und oft tödlichen Ballerei zu beantworten«, und auch in »FR«, »FAZ« und »SZ« als Tatsache die Lüge wiedergegeben wurde, Birgit Hogefeld habe das Feuer in Bad Kleinen eröffnet. Aufklärung gab es in der entscheidenden ersten Phase vor allem von den Anwälten von Hogefeld und Grams – das Verdienst der Medien war, diese Versionen nicht unterschlagen zu haben.
»Die drei Gewalten haben nach (!) Bad Kleinen versagt. Die vierte Gewalt – die unabhängigen Medien – sollten ihren Triumph nicht auskosten«, unterbreitete Christian Semler in der »taz« den Autoritäten vornehm zurückhaltend ein Angebot, das bei Hans Schüler (»Zeit«) schon etwas deutlicher klang: »Sollte wahr sein, daß ein Beamter der GSG 9 den mutmaßlichen RAF-Terroristen Grams erschossen hätte, als der schon wehrlos auf dem Bahngleis von Bad Kleinen lag – wir müßten es wohl ertragen ... Eine solche Hinrichtung wäre eine Tragödie. Doch sie würde zum Skandalon nur, wenn die Aufklärung allein dem Zeugnis eines nicht in staatlicher Verantwortung stehenden Publikationsorgans wie dem ›Spiegel‹ überlassen bliebe...« Die übrigen Medien zogen brav mit: »Nicht so sehr die Tatsache, daß Beamte des Bundeskriminalamtes, eine besonders ausgebildete Polizeitruppe und wer weiß noch, am Ort des Geschehens versagt haben, muß zu ernstesten Sorgen Anlaß geben«, resümierte Jürgen Busche in der »SZ«. »Es ist kaum zu fassen, wie Politiker und Behörden durch Verzögerungen, durch Mangel an Klarheit (und Wahrheit?) der RAF die Argumente liefern«, klagte die »FR«. Die »FAZ« gab dem Lamento ihrer liberalen Konkurrenz das staatsphilosophische Fundament: »Die Stärke eines Staates ergibt sich aus seiner Wahrhaftigkeit. Nicht die Tat einzelner, nicht das Versagen einer Behörde ... stürzen den Staat in eine Krise, sondern zuvörderst die Ungewißheit, ob die Wahrheit an den Tag kommt.«

Das Interesse an der »Wahrheit« ist bei alldem knapp zehn Tage nach der Verhaftung Birgit Hogefelds und der Erschießung Wolfgang Grams nur noch eine folgenlose Floskel. Weder die Öffentlichkeit, die, nach ihrer Meinung gefragt, den Rücktritt von Innenminister Seiters für unnötig hält, noch die Medien sind willens, in der Hinrichtung einen Akt von Staatsterrorismus zu sehen; schlimmstenfalls gilt er als peinliche Panne. Wie schon bei den Morden an Flüchtlingen und Immigranten wird auch anläßlich des Skandals von Bad Kleinen bis zum Erbrechen wiederholt, daß man sich Sorgen um Deutschland mache, um das Ansehen des Staates. So liefert in letzter Konsequenz selbst das Debakel des Staatsschutzes noch die Argumente für den Ausbau des Polizeistaates. Die Diskussion über eine Demontage des Zeugnisverweigerungsrechts für die Presse wird von den Medien selber angesichts des aus dem Sicherheitsapparat stammenden Informanten des »Spiegel«, der seine Kollegen schwer belastet, aber bei der Staatsanwaltschaft keine Aussage machen will, eröffnet: »Im seltenen Einzelfall – und das Fiasko von Bad Kleinen ist ein solcher Fall – muß sich freilich die Presse überlegen, ob sie auf den Informantenschutz verzichtet. Man mag dies als eine Art von freiwilliger Selbstkontrolle betrachten« (»SZ«, 9.7.93). Erste Äußerungen von Sicherheitspolitikern der SPD und der CDU/CSU, die darauf zielen, den Staatsschutzapparat straffer und hierarchischer zu organisieren, werden mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen.
Insbesondere die Zusammenarbeit von Opposition und Medien, repräsentiert im Duo von Innenausschußvorsitzendem Bernrath und »Spiegel« bzw. »Spiegel TV«, erweist sich als eindrucksvolles Mittel zur Beförderung der Illusion, es gebe letzten Endes doch eine unnachgiebige Kontrolle der »Auswüchse« im Fahndungsapparat. In mühseliger Kleinarbeit werden vermißte Patronenhülsen gezählt, Anwaltsstatements über Aussagen der gerichtsmedizinischen Gutachten zusammengetragen und vermißte Videobänder zutage gefördert – um dann als schlimmsten Vorwurf zu formulieren, das Bundeskriminalamt betätige sich als »Propagandakompanie der RAF« (Aust).
Dabei spricht mittlerweile immer mehr dafür, daß es sich bei den Todesschüssen in Bad Kleinen keineswegs um eine Tat im Affekt oder um das Durchdrehen eines einzelnen Beamten gehandelt hat, sondern um eine von der Einsatzleitung mindestens billigend in Kauf genommene, wenn nicht sogar erwünschte Ermordung eines linken Staatsfeindes. Die GSG 9 ist auch keineswegs, wie ihre Sympathisanten in den Innenpolitik-Redaktionen es behaupten, eine besonders friedliebende Sondereinsatzgruppe: Bei ihrem dieser Tage hochgelobten Einsatz in Mogadischu wurden drei der vier Mitglieder des Kommandos Martyr Halimeh sofort erschossen, die vierte Geiselnehmerin überlebte schwerverletzt nur durch die Intervention des Verhandlungsführers der Bundesregierung (Wischnewski), der die GSG 9-Leute davon abhielt, die Frau nach der Befreiungsaktion zu erschießen. Auch die Zusammenarbeit der GSG 9 mit den türkischen Terrorsonderkommandos »Schwarze Käfer« verweist nicht gerade auf ein substantielles Demokratiebewußtsein.
Als politisches Motiv für die gezielten Todesschüsse kommt vor allem das Interesse an der erneuten Eskalation der Auseinandersetzung zwischen RAF und Staat in Frage, das sich auch in der Behandlung und weiteren Inhaftierung der Gefangenen aus der RAF und in den gnadenlos und auf brüchiger Beweisgrundlage geführten Kronzeugenverfahren niederschlägt. Der Herausgeber der »Welt am Sonntag«, Ernst Cramer, dem man unterstellen kann, daß er die autoritären Positionen des Staatsschutzes authentisch wiedergibt, hat unter der Überschrift »Mehr Härte« erklärt, wie Bad Kleinen und die Folgen der Stärkung des Rechtsstaates dienen können: »Wegen der nicht abreißenden Freveltaten im nationalistischen Umfeld wurde über die viel besser organisierte gewaltbereite linke Szene fast nicht mehr gesprochen ... Für diese aggressiven linken Feinde der Demokratie gilt heute wie vordem das Wort des früheren Finanz- und Wirtschaftsministers Karl Schiller: ›Die wollen einen anderen Staat.‹ Dadurch unterscheiden sie sich von den Brandstiftern aus dem rechten Spektrum.«
Indizien für diese Zielrichtung des Einsatzes gibt es haufenweise. Schon die generalstabsmäßige, auf ein hohes Maß an Gewalttätigkeit setzende Planung des Einsatzes steht in bemerkenswertem Kontrast zur Abkehr der RAF von einer auf Personenattentate zielenden Politik. Die Dokumentation des Einsatzes und die anschließende Spurensicherung sind auf eine Weise unzureichend, die an die nie befriedigend aufgeklärten Stammheimer Todesfälle erinnert: Gerade über die aufschlußreichen Zeitabschnitte des Einsatzes existieren anscheinend keine Videoaufnahmen (mehr?); die Patronenhülsen wurden nach der Schießerei nicht sichergestellt; Spuren an den Wänden des Bahnhofes kurz darauf übertüncht. Protokolle des ausgiebigen Funkverkehrs, sonst routinemäßig angefertigt, existieren angeblich nicht. Bis zur Vernehmung der GSG 9-Beamten durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft verging mehr als eine Woche Zeit. Die Vernehmung selbst ist Zeitungsberichten zufolge unter Bedingungen durchgeführt worden, die die GSG 9 als eine Art Todesschwadron erscheinen lassen, deren Angehörige erst Tage nach ihrem Tod wieder zum bürgerlichen Individuum mit Namen werden: Die Identität der als »Zeugen« befragten Tatverdächtigen ist dem Staatsanwalt nicht bekannt gemacht worden, für ihn traten die Beamten des Elitekorps, die selbst zur Beerdigung ihres Truppenkameraden vermummt erschienen waren, nur als Nummern auf. Weniger Sorge machen sich die Ermittlungsbehörden um die Sicherheit und den Schutz der Kioskinhaberin, die die GSG 9 schwer belastet. Ihre Aussage wurde auf eigenes Betreiben zwar noch am Tattag aufgenommen, konnte dann aber offensichtlich unterschlagen werden, bis »Monitor« darüber berichtete: Zwei Tage später war der volle Name der Frau in der Presse nachzulesen. Auf den Persönlichkeitsschutz des erschossenen Wolfgang Grams hat man gleich vollständig verzichtet: Fotos des malträtierten Leichnams vom Obduktionstisch gerieten an »Stern« und »Bild« und wurden dort wie selbstverständlich veröffentlicht.
Auch heute ist noch nicht zweifelsfrei geklärt, wieviele und welche Waffen die eingesetzten Polizeibeamten benutzt haben. Die »Erklärung des Bundeskriminalamtes« stützt sich auf Schlußfolgerungen: »Nach bisherigem Erkenntnisstand ist davon auszugehen, daß bei dem Schußwechsel insgesamt 44 Patronen verfeuert wurden... unter der Annahme, daß die Waffen mit der maximal möglichen Schußzahl bestückt waren. Nach drei Hülsen wird noch gesucht.« Eine Überprüfung der Pistolen und Maschinenpistolen direkt im Anschluß an den Schußwechsel, wie es die entsprechende Dienstvorschrift verlangt, ist offensichtlich ebenso unterblieben wie der Vergleich der ausgegebenen Munition mit der zurückgegebenen. Rätsel gibt in diesem Zusammenhang das gerichtsmedizinische Gutachten von Manfred Oehmichen (Universität Lübeck) auf, das feststellt, »daß keine der diskutierten Waffen in der Lage war, ein morphologisches Bild zu erzeugen, wie es am Kopf von Grams angetroffen wurde«. Demnach müßte Grams mit einer ›dritten‹ Waffe erschossen worden sein – was nicht unwahrscheinlich ist, da GSG 9-Beamte älteren Medienberichten zufolge oftmals auch andere als die regulären Polizeiwaffen mit sich führen. Weitere Details, zum Beispiel das Verschwinden von angeblich vorhandenen Blutresten an Grams rechter Hand, das Fehlen von Blutflecken an dem Ort, an dem der GSG 9-Beamte angeblich erschossen worden sein soll, und dessen auffällig schnelle Beerdigung, vervollständigen den Eindruck einer systematischen Irreführung der Öffentlichkeit über einen bewußt durchgeführten Mord. Daß die Ermittlungen über den Tod von Wolfgang Grams nach Auffassung der zuständigen Staatsanwaltschaft »noch Wochen« dauern werden und Behördenchef Ernst Jäger verkündet: »Es ist überhaupt nicht abzusehen, wann wir damit fertig werden«, legt den Verdacht nahe, daß es ein eindeutiges Ergebnis, geschweige denn eine Anklageerhebung gegen den Täter nie geben wird. Das ist allerdings kein Grund zur Empörung, sondern bei staatlichen Todesschüssen – 1990 wurden von der Polizei mindestens 13, 1991 mindestens 9 Menschen erschossen – die Regel.

Wesentlich schwieriger zu interpretieren sind dagegen die Erkenntnisse über den sogenannten dritten Mann. Schon das tagelange Schweigen der Bundesanwaltschaft ist nicht so recht erklärlich, wenn es sich bei dieser nicht verhafteten Person um einen V-Mann gehandelt haben sollte. Die Versionen, die nach Lancierung entsprechender Informationen in »Stern«, »Bild« und »Welt am Sonntag« durch die Medien gehen, klingen ziemlich unwahrscheinlich. Der »Stern« behauptet, »Klaus«, der ein RAF-Sympathisant wie aus dem Polizeilehrbuch gewesen sein soll, einer von denen, »die stets behilflich sind, mal ein Auto mieten, mal eine Wohnung besorgen«, sei aus finanziellen Gründen V-Mann geworden, habe aber nur wenig ergiebige Informationen geliefert. Daß er Kontakt mit der »Kommandoebene« habe, wollten ihm seine Führungsoffiziere auch erst glauben, nachdem sie sein Telefon überwacht hatten und, wie es der Zufall so will, prompt »sich bei ihm eine Frau (meldete), die mit ihm über Weiterstadt redete. Die Stimmanalyse des BKA bestätigte: Es war Birgit Hogefeld.« Seltsam daran ist schon, daß das BKA Daten hat, die ihm eine Analyse der Stimme Birgit Hogefelds erlauben sollen – aber vielleicht ist der Überwachungsstaat ja tatsächlich so weit fortgeschritten, wie seine phantasievollsten Kritiker behaupten.
Daß ein RAF-Mitglied mit angeblichen Unterstützern telefonisch Kontakt aufnimmt und am Telefon über Anschläge plaudert, wird an Unwahrscheinlichkeit nur von der zweiten und dritten Version übertroffen. Denen zufolge ist »Klaus« kein kleiner Angestellter mit Geldsorgen, sondern ein echter Aussteiger aus dem Zentrum der RAF, der durch den Verrat an zwei seiner Genossen seine Glaubwürdigkeit unter Beweis stellen wollte, bzw. ein V-Mann, der als Einsteiger bis in den inneren Zirkel vorgedrungen und an Anschlägen beteiligt gewesen sein soll. Dagegen spricht nicht nur, daß es einen solchen Aus- bzw. Einstieg bislang noch nie gab, sondern vor allem, daß die Verhaftung von nur zwei mutmaßlichen RAF-Mitgliedern als Ergebnis einer solchen Geheimdienstoperation ziemlich dürftig wäre. Auch die im Stil der siebziger Jahre durchgeführten Hausdurchsuchungen, Festnahmen und Straßensperrungen in Dortmund, Gelsenkirchen, Frankfurt a.M. und Wiesbaden, die zwar zerschlagenes Mobiliar, aber keine verwertbaren Ergebnisse brachten, deuten eher auf eine dürftige Informationslage der Ermittlungsbehörden hin.
Aufschluß könnte in dieser Angelegenheit, an deren Aufklärung die Staatsschutzbehörden aus nachvollziehbaren Gründen kein großes Interesse haben, die RAF selber geben. Sie sollte wissen, wer sich mit Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld, die sie als ihre GenossInnen bezeichnen, treffen wollte und wie eng dieser Kontakt war. Der Brief vom 9. Juli gibt darüber aber bedauerlicherweise keinen Aufschluß – was nicht so recht begreiflich ist, zumal die RAF in den letzten Jahren bereits häufiger Fakten gegen die Staatsschutzversionen ihrer Politik öffentlich gemacht hat. Erklärlich wäre das Schweigen über diese wichtige Angelegenheit nur, wenn die RAF selbst nichts wüßte – selbst das aber wäre mitteilenswert.
Auch ansonsten ist die RAF-Erklärung vom 9. Juli wenig hilfreich, zumal sie die Interpretationsmöglichkeit offen läßt, es könnte Vergeltungsanschläge geben, eine Entwicklung, die fatal wäre, wie ein Blick zurück ins Stammheim-Jahr 1977 zeigt, wo die Niederlage der RAF durch die Erschießung Hanns Martin Schleyers als Reaktion auf die vermutete Ermordung von Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan Carl Raspe besiegelt worden war. Insofern bleibt etwas rätselhaft, wieso die Ausgangsbedingung für die Politik der RAF durch die Hinrichtung von Wolfgang Grams sich verändert haben soll. Der Staat trägt schließlich seit zwei Jahrzehnten Verantwortung für den Tod etlicher Angehöriger der RAF. Auch die politischen Konsequenzen, die sich aus der Erschießung ziehen ließen, bleiben vage. Irritierend und befremdlich nah an der bei liberalen Medien beliebten These vom »ausgerasteten« Sicherheitsorgan ist die Einschätzung der RAF, der staatsterroristische Akt in Bad Kleinen sei Ausdruck eines »um sich schlagenden« Deutschland, das »in der tiefsten Krise des zusammenbrechenden kapitalistischen Systems zur Weltmacht strebt«.
Statt des Zusammenbruchs steht in der werdenden Weltmacht, das zeigt gerade der Verlauf dieses Polizeieinsatzes, als dessen Ergebnis möglicherweise ein weiterer Rechtsaußen, der CDU-Politiker Rupert Scholz, in der Rolle des Generalbundesanwalts wird erscheinen dürfen, zusehends die Restauration auf der Tagesordnung. Die Folgen wird ganz unmittelbar Birgit Hogefeld tragen, die in verschärfter Einzelhaft in der JVA Preungesheim einsitzt. Während die ursprüngliche Tathergangs-Version von Ermittlungsbehörden und Bundesregierung Stück für Stück demontiert worden ist, wird die Behauptung, mit Birgit Hogefeld habe man eine »Top-Terroristin« festgenommen, weiterhin unhinterfragt verbreitet. Dabei sind die Indizien vor allem für eine konkrete Beteiligung an Anschlägen der RAF derzeit äußerst dürftig. Dafür wird der Verteidigung der Einblick in Gutachten, Vernehmungsprotokolle und andere Teile der Akten entgegen den Vorschriften der Strafprozeßordnung verweigert.
Der aus dem Jahr 1988 stammende Haftbefehl, der Birgit Hogefeld und ihrer Verteidigung am 28. Juni eröffnet worden ist, hält wenig an Fakten bereit. Vorgeworfen wird der in Untersuchungshaft Genommenen Mitgliedschaft in der RAF und Mitwirkung im Kommando Kahled Aker, das am 20. September 1988 versuchte, den Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Hans Tietmeyer, zu erschießen. Die Aktion, im Umfeld der IWF-Tagung in Westberlin geplant, scheiterte kläglich – die Maschinenpistole klemmte, die Schüsse aus einer Schrotflinte konnten den Wagen des Staatssekretärs nicht stoppen. Birgit Hogefeld, so behauptet die Bundesanwaltschaft, soll fünf Tage vor dem Anschlag für das RAF-Kommando einen Ford Fiesta angemietet haben. Als Beweis dafür führen die Bundesanwälte und der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof allerdings lediglich ein Schriftgutachten an, welches die Unterschrift unter dem Mietvertrag mit »hoher Wahrscheinlichkeit« Hogefeld zuordnet, was eine feine Umschreibung ist für: »Eigentlich wissen wir nichts.« Als Beleg einer bis heute fortdauernden Mitgliedschaft in der RAF reichen den Bundesbehörden und der Öffentlichkeit Hogefelds Waffe und, sie sagens, ohne rot zu werden: »die Umstände der Festnahme«. Aber selbstsichere Schamlosigkeiten, etwa die Ankündigung Klaus Kinkels, an seiner »Initiative«, die als vielbeachtetes, folgenloses Deeskalationsmanöver der staatlichen Eskalationspolitik die nötige Rückendeckung geliefert hat, festhalten zu wollen, werden uns in diesem Zusammenhang sicher noch einige geboten werden.

Oliver Tolmein schrieb in KONKRET 7/93 über die »Euthanasie«-Propaganda der »Zeit«


Konkret 09/93, S. 21
Oliver Tolmein: Desolate Verfassung

Über den V-Mann Klaus Steinmetz, sein Wiesbadener Umfeld und das Interesse der Medien an ihm
»Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen den V-Mann« – diese nüchterne Meldung aus dem Nachrichtenticker hat Anfang August das erfreuliche Ende einer traurigen Karriere bekanntgemacht. Klaus Steinmetz hat den Staatssicherheitsbehörden gegenüber seither keinen Trumpf mehr in der Hand, er ist »verbrannt« – und mithin völlig ausgeliefert. Er wird aussagen und Leute belasten, wie die vernehmenden Beamten es wünschen. Die beiden neu auf die Fahndungslisten gesetzten Namen sind da erst ein Anfang. Steinmetz hatte schließlich nicht nur den Weg zu RAF-Mitgliedern gefunden, er hat in Wiesbaden z.B. auch das linksradikale Computer-Info-System »Spinnennetz« eingerichtet, er hat Datenbanken vernetzt und Kontakte in die Antifa-Szene aufgebaut. Er weiß also manches, wenngleich sicher auch der Staatsschutzapparat kein Interesse daran hat, das alles jetzt und sofort strafrechtlich relevant zu verwerten – viele der Informationen werden sich dafür gar nicht eignen, denn auch die radikale Linke handelt weniger verboten, als es die bisweilen demonstrativ konspirativen Umgangsformen vermuten lassen.
Gefährlicher als die wahren dürften deswegen die halb- und viertelwahren oder auch die schlicht erfundenen Geschichten sein – zumal die Medien die V-Mann-Informationen, die ihnen mit klugem Kalkül aus dem Apparat gesteckt werden, verbreiten, als handelten sie mit Tatsachen, und so der Desinformations-Taktik erst zum wirklichen Erfolg verhelfen.
Dennoch ist die Denunziation einzelner Personen und die Bestätigung des Staatsschutz-Konstrukts von der »legalen RAF«, die in die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung von Anschlägen eingebunden sein soll, politisch noch nicht einmal das größte Debakel. Die Einschleusung von V-Frauen und -Männern in linksradikale Gruppen, die Anwerbung von Verrätern hat vor allen Dingen auch einen enormen psychologischen Effekt. Gerade militante Organisationen, seit jeher schnell (und nicht immer zu Unrecht) mit dem Vorwurf konfrontiert, doch nur das Geschäft der Geheimdienste zu betreiben und diesen in die Hände zu spielen, müssen sich strikt und offensichtlich in der Wahl ihrer Methoden und Ziele von diesen unterscheiden. Das ist in der Vergangenheit, was die Wahl der Opfer und der Methoden betrifft, immer wieder folgenreich mißlungen. Erscheint es jetzt plausibel, daß die RAF der achtziger und neunziger Jahre entgegen ihrem Mythos auch mit Spitzeln und Verrätern zusammengearbeitet hat, ist das nicht nur aus Gründen der Selbsterhaltung fatal, sondern droht die für ihre Politik notwendige Integrität vollends zu zerstören.
Kein Wunder also, daß die Meldung, Steinmetz habe von dem sympathieträchtigen Weiterstadt-Anschlag gewußt, wilde Spekulationen nach sich gezogen hat: Sehen die einen bestätigt, was sie schon immer behauptet haben, daß nämlich, wo die RAF zuschlägt, der Verfassungsschutz mitbombt (Weiterstadt also ein gigantisches Celler Loch wäre), erkennen sich andere in Klaus Steinmetz selbst und schwelgen in gefühlsvollen Klischees über die Tätigkeit als »Doppelagent«: »Er hat sich nie vorbehaltlos für eine Seite entschieden. Ja, er fühlte sich bis zum Schluß der linken Szene, die seinen Alltag ausfüllte, stärker verbunden als den geheimen Schlapphüten« (»taz«). Eine Mär, die vom Verfassungsschutz und seiner der Einfachheit halber in den NDR verlegten Pressestelle dankbar gepflegt wird: Steinmetz, so die neueste Wundergeschichte aus Rheinland-Pfalz, soll nicht einmal vom geplanten GSG-9 Zugriff in Bad Kleinen gewußt haben.
Die Wirklichkeit wird sich voraussichtlich als weniger romantisch und doppelgesichtig erweisen – und das nicht nur, weil die neuesten Desinformationen aus dem Verfassungsschutz nicht zum angeblich geplanten Ablauf der Verhaftungsaktion passen, die ja eine geglückte Flucht und anschließend weitere Kontakte zwischen Steinmetz und der RAF vorgesehen haben soll. Steinmetz war überhaupt, nach allem, was man über ihn, seine Verhaltensweisen und sein Auftreten weiß, kein kreativer Superspitzel, keiner, der an Persönlichkeitsspaltung litt, der aus Skrupeln über die Ermordung des US-Soldaten Pimental sich den humanitären Kräften des VS anvertraut oder vordringlich ein Interesse daran hatte, ein Blutbad zu verhindern. Am plausibelsten und auch am ehesten mit dem in Übereinstimmung zu bringen, was Wiesbadener Linke erzählen, die viel, aber nicht allzuviel mit Steinmetz zu tun hatten, ist, was Birgit Hogefeld bemerkenswert schnell, überzeugend und klar zur »Vorgeschichte der Verhaftung in Bad Kleinen« (»taz« 22.7.93 oder »Angehörigen-Info« 124) schrieb: Der Spitzel wird darin als jemand charakterisiert, der kein Interesse an inhaltlichen Auseinandersetzungen zeigt, der keine eigenständigen Positionen vertritt.
Das Treffen in Bad Kleinen war demnach das zweite zwischen Hogefeld, Grams und Steinmetz – daß es weitere Treffen mit anderen RAF-Mitgliedern gegeben hat, erscheint eher unwahrscheinlich. Die von Antje Vollmer und anderen Journalisten behauptete enge und langjährige Zusammenarbeit von RAF und Steinmetz (erstes Treffen Oktober 91, dann mindestens drei weitere Treffen bis Juni 93) ist durch nichts belegt. Selbst der rheinland-pfälzische Innenminister Zuber, der Grund hat, die Zusammenarbeit von Steinmetz und RAF als möglichst eng erscheinen zu lassen, behauptet in seinem Rechenschaftsbericht nur, daß es insgesamt drei Treffen gegeben habe. Eine Einbindung von Steinmetz in die Vorbereitung von Anschlägen ist angesichts dessen unwahrscheinlich – und wird von Hogefeld bestritten. Unklar bleibt allerdings, was Hogefeld und Grams bzw. die RAF von Steinmetz wollten, warum sie trotz des gespannten Verhältnisses tagelang zusammenblieben.
Ebenfalls rätselhaft bleibt, warum jemand wie Steinmetz zwar nach einigen Monaten seinen Job im Café Klatsch wegen fehlender Bereitschaft zu Arbeit und Auseinandersetzung im Kollektiv aufgeben mußte, ihm anderswo aber so viel Vertrauen entgegengebracht worden ist, daß er den Kadern der RAF empfohlen wurde. Die Leute, die diesen fatalen Fehler zu verantworten haben, halten sich bei der öffentlichen Aufklärung dieser Fragen bislang bemerkenswert zurück. Daß Teile der Wiesbadener Szene noch heute meinen, erst seit dem 20. Juli sei klar, daß es sich bei Steinmetz um einen V-Mann handele, daß zwei Monate nach den tödlichen Schüssen und der Verhaftung in Bad Kleinen gerade mal eine Stellungnahme »zu den ersten drei Wochen nach Bad Kleinen« erschienen ist, ein Gespräch auch mit KONKRET unter Hinweis auf allgemeine Enthaltsamkeit gegenüber der Presse verweigert wird, ist Ausdruck einer desolaten Verfassung, die nicht einmal mit der nach den tödlichen Schüssen an der Startbahn West am 2. November 1987 zu vergleichen ist. Damals wurde in zahlreichen Flugblättern, der Prozeßplattform und akribischer Arbeit in der Bewegung sehr zügig und nachvollziehbar versucht, den Ursachen der katastrophalen Entwicklung auf die Spur zu kommen und ihre Folgen in den Griff zu kriegen. Das sich heute abzeichnende Bemühen, die wirklich wichtigen Fragen doch lieber im kleinen Kreis zu klären, ist schon deswegen zum Scheitern verurteilt, weil Steinmetz und mit ihm die Staatssicherheitsdienste all das längst wissen, was da so vertraulich bewahrt werden soll.
Daß konspiratives Verhalten emanzipatorischer Politik keineswegs bei jeder Gelegenheit dienlich sein muß, sondern oftmals nur die Fortführung ritualisierter Militanz erleichtert, war übrigens auch 1987 ff. ein ausgiebig reflektiertes Thema, so wie schon damals eindringlich festgestellt worden ist, daß jene Genossen, die Konformität mit dem Szene-Mainstream dem bisweilen unbequemen Ringen um eigene Meinung und Analyse vorziehen, nicht notwendigerweise die zuverlässigsten sind.
Dennoch ist die Spitzelgeschichte nicht das wesentliche an der Verhaftung und Erschießung auf dem Bahnhof von Bad Kleinen. Daß sie in den bürgerlichen Medien einen so hervorragenden Platz einnimmt, hat neben den oben genannten Gründen sicher auch den, daß sie sich gut dafür eignet, das Thema RAF als Thema der Inneren Sicherheit in den Medien zu halten und gleichzeitig davon abzulenken, daß sich der Verdacht, Wolfgang Grams sei ermordet worden, keineswegs zerschlagen, sondern eher noch verdichtet hat. Die Informationen über den aus nächster Nähe abgefeuerten Bauchschuß und die gerichtsmedizinischen Feststellungen über den Schußkanal sind zuverlässige Indizien, gegen die die abgesprochenen Aussagen der verdächtigen GSG-9-Beamten kaum Bestand haben können. Aber statt darüber nachzudenken, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, daß der Staat gezielte Todesschüsse hinnimmt und durch einen Kanzlerbesuch bei der Terror-Truppe ausdrücklich billigt, statt über die Isolationshaftbedingungen bei Hogefeld zu berichten und die strukturellen Voraussetzungen dieses staatsterroristischen Einsatzes zu thematisieren, gefallen die Medien, die nicht an der Wahrheit, sondern an Details interessiert sind, sich und den Diensten in der Rolle des guten Gewissens, das die Illusion erzeugt, nichts könne wirklich vertuscht, aber auch leider nie etwas wirklich geklärt werden.

Oliver Tolmein schrieb in KONKRET 8/93 über die Staatsschutzaktion in Bad Kleinen


Konkret 07/94, S. 26
Oliver Tolmein: Aparter Mix

Was geschah wirklich in Bad Kleinen? Neue Erkenntnisse widerlegen die offizielle Version der Staatsschutz-Aktion gegen Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams. Erkenntnisse, die auch im Verfahren gegen den verantwortlichen Redakteur von KONKRET eine Rolle spielen werden, das der Staatsschutz wg. KONKRET 8/93 angestrengt hat und das am 30. Juni vor dem Hamburger Amtsgericht eröffnet werden soll
Ein Jahr nach der großangelegten Verhaftungs-Aktion von BKA und GSG 9 in Bad Kleinen können sich die Staatsschützer zufrieden zurücklehnen. Ihre »Weinlese« hat einen besonders aparten Mix reifen lassen. Die Kriminalitäts-Diskussion läuft auf vollen Touren, die parlamentarischen Parteien streiten sich allenfalls noch darum, wie weit die Kompetenzen des Staatssicherheits-Apparates ausgebaut werden sollen, die RAF und die Gefangenen-Gruppe haben sich heillos zerstritten, die Kronzeugen-Verfahren laufen weiter, ohne daß nachhaltige öffentliche Kritik laut würde, gleichzeitig werden die Haftbedingungen wieder verschärft oder sind, wie bei Birgit Hogefeld, ohnehin auf dem Stand der späten 70er Jahre, als Isolationshaft für politische Gefangene den Normalzustand darstellte. Dieser Erfolg auf der ganzen Linie ist bemerkenswerterweise nicht dadurch zu erklären, daß die Vertuschungs-Versuche des Staatsapparates im Fall Bad Kleinen erfolgreich gewesen wären. Es dürfte im Gegenteil kaum einen mit den Ereignissen befaßten Journalisten geben, der die Staatsversion vom Selbstmord Wolfgang Grams tatsächlich glaubt. Zu offensichtlich ist die Desinformations-Politik des Sicherheitsapparates.
Um die Aufklärung der Ereignisse in Bad Kleinen haben sich bislang vor allem die Anwälte der Familie Grams, Thomas Kieseritzky und Andreas Gross, verdient gemacht, die die zahllosen »Pannen« und »Versehen« veröffentlicht haben, die eine auf Indizien beruhende Aufklärung der Ereignisse in Bad Kleinen verhinderten. Ihnen verdanken wir auch als bislang aktuellste Quelle ein Anfang Juni veröffentlichtes gerichtsmedizinisches Gutachten, das schlüssig darlegt, daß Wolfgang Grams die Pistole keineswegs, wie bisher in den offiziellen Berichten behauptet wird, nach einem selbstmörderischen Schuß aus der Hand gefallen ist. »Die auf dem rechten Handrücken von Wolfgang Grams festgestellte bogenförmige Hautabschürfung und -rötung läßt sich widerspruchsfrei durch einen streifenden Kontakt mit dem Hahnende (der Waffe, O.T.) im Rahmen eines Entwindungsgriffs erklären. Form und Aussehen der Hautveränderung sind im Experiment in weitestgehender Annäherung reproduzierbar«, stellt der Gerichtsmediziner Professor Bonte in einer ausführlichen Stellungnahme fest. Ist Grams die Waffe aber entwunden worden, ist damit die ohnedies unwahrscheinliche Selbstmord-Version voll-ends erledigt, die Aussagen der gegen Grams eingesetzten GSG-9 Beamten wären damit unabweisbar als gelogen und der Vertuschung einer vorsätzlichen Tötung dienend widerlegt. Deswegen haben die Anwälte der Familie Grams gegen die Einstellung des Todesermittlungsverfahrens Beschwerde erhoben und verlangt, daß ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes an Wolfgang Grams eingeleitet wird.
Der Täter war ihrer Auffassung nach der GSG-9 Mann, der als Nr. 3 in den Akten geführt wird. Er soll, den offiziellen Berichten zufolge, Führer des »Zugriffstrupps« gewesen sein und sich, nachdem Michael Newrzella und der Beamte Nr. 5 von Geschossen getroffen waren, direkt hinter Grams befunden haben. Von Bedeutung ist hierbei, daß er ein weinrotes Sweatshirt getragen hat – eine »weinrote Jacke« hatte nämlich die Kioskverkäuferin Baron bei einem der Männer gesehen, die – ihrer Aussage zufolge – bei Grams standen und auf ihn geschossen haben sollen. Nach dem Einsatz hatte der Beamte Nr. 3 einen Weinkrampf und war, wie die Anwälte erfahren haben, »noch am Bahnhof einer besonderen Betreuung zugeführt« worden.
Während diese Beobachtungen und Indizien immerhin noch dafür sprechen könnten, daß ein GSG-9-Mann im Verlauf des Einsatzes »durchgedreht« ist und anschließend eben versucht wurde, seine Tat zu vertuschen, ergibt die Gesamtschau der bis heute bekannten Ereignisse, von Widersprüchlichkeiten bei der angeblichen Einsatzplanung bis zur mutmaßlich gezielten Spurenvernichtung, ein anderes, noch unerfreulicheres Bild. Denn einige Indizien sprechen dafür, daß der Einsatz von vornherein zum Ziel hatte, Wolfgang Grams auf den Bahnsteig, auf dem er dann gestorben ist, zu treiben. Gegen die Regierungsversion spricht vor allem die auffällige Diskrepanz zwischen dem angeblichen Auftrag des GSG-9 Mannes Nr. 4 und dessen tatsächlichem Verhalten. Die Autorengruppe Landgraeber, Sieker und Wisniewski hat die »verschlungenen Wege des Beamten Nr. 4« in dem ansonsten eher ärgerlichen Buch Operation RAF präzise nachgezeichnet. Bemerkenswert dabei ist, daß Nr. 4 der einzige Beamte gewesen sein soll, der auf dem Bahnsteig 3/4 postiert worden war – und das, den offiziellen Berichten zufolge, nicht etwa, um auf jeden Fall zu verhindern, daß einer der Gesuchten auf den Bahnsteig flüchtet, sondern ausschließlich zu Observationszwecken. Auch diese hat er aber mitten im Einsatz plötzlich nicht weiter verfolgt. Die offizielle Version begründet das mit einem verstümmelten Funkspruch, den ein anderer Beamter gehört und dann an Nr. 4 weitergeleitet haben will.
Gegen diese Version spricht, daß ein Funkspruch, der sich mit Nebensächlichkeiten beschäftigt, in dieser Phase des Einsatzes überhaupt nicht hätte abgesetzt werden dürfen. Auch die Weiterleitung eines erkennbar verstümmelten Funkspruchs ohne Rückfrage ist unüblich. Unklar ist auch, warum der Spruch nicht klar empfangen werden konnte – die offizielle Begründung, »schlechte Verbindungen in der Unterführung«, macht keinen Sinn, weil alle Beteiligten an dieser Panne sich außerhalb der Unterführung befunden haben. Irritierend ist ebenfalls, daß der Beamte Nr. 4 den Satzfetzen – »Zugriff erfolgt« – als Einsatzbefehl mißdeutet haben will: Der Einsatzbefehl war nämlich dem Bericht der Bundesregierung zufolge ein vorher verabredetes Handzeichen. Seltsam ist weiter das anschließende Verhalten von Nr. 4: Er verläßt seinen Posten und stürmt die Treppe zur Unterführung hinunter. Was er, der gar keinen Festnahmeauftrag hatte, dort wollte, bleibt genauso unklar wie die Beantwortung der Frage, warum Wolfgang Grams auf den hektisch an ihm vorbeistürzenden Mann nicht reagiert haben soll. Klar ist nur das Ergebnis: Das Verschwinden der Nr. 4 vom Bahnsteig eröffnet Grams den einzigen Fluchtweg. Auch der V-Mann Steinmetz begleitet Grams genau bis zum Aufgang zum Bahnsteig 3/4 und wird dort durch seine »Festnahme« aus dem Verkehr gezogen. Und ein weiterer »Zufall«: Ausgerechnet und nur Gleis 4 sollte den Aussagen des BKA-Beamten Stock zufolge von einfahrenden Zügen freigehalten werden.
Michael Newrzella verfolgt den fliehenden Grams und hat ihn fast erreicht, als er selbst durch zwei präzise Schüsse tödlich getroffen wird. Angeblich soll Grams sie abgefeuert haben. Bis heute spricht mehr dagegen als dafür: Während Newrzella von Winchester-Patronen getroffen wurde, befanden sich in Grams Magazin, das zwar theoretisch Winchester-Munition aufnehmen kann, ausschließlich Vollmantelgeschosse. Die Schußkanäle der Treffer sprechen darüber hinaus dagegen, daß Newrzella von einem einzigen Schützen getroffen wurde. Außerdem müßten sich dem Abschlußbericht der Bundesregierung zufolge die drei angeblich von Grams abgefeuerten Winchester-Patronen in 41 Teile zerlegt haben, was ebenfalls äußerst unwahrscheinlich ist. Bleiben zwei Fragen offen: Warum sollte Grams auf den Bahnsteig 3/4 gelangen, und: Wer, wenn nicht Grams, hat Newrzella erschossen?
Mehrere Zeugen haben maschinengewehrähnliche Schüsse während des Einsatzes gehört. Die Zeugin Baron, deren Aussagen zwar präzise und unwiderlegt sind, die aber von den Ermittlungsbehörden als unglaubwürdig abqualifiziert wurde, hat kurz nachdem der tödliche Schuß auf Grams abgefeuert worden ist, mehrere vermummte Männer gesehen, die »mit Maschinengewehren« bewaffnet waren und zu der Lok auf Gleis 5 gegangen sind. Landgraeber, Sieker und Wisniewski weisen darauf hin, daß laut einem BKA-Dokument 21 GSG-9 Beamte »den Zugriff« vorgenommen haben sollen, während in den offiziellen Berichten immer nur von 16 GSG-9 Beamten die Rede ist. Es ist also zumindest nicht ausgeschlossen, daß die vermummten Männer, die die Zeugin Baron gesehen hat, zu einem Scharfschützenkommando gehörten, das den Auftrag hatte, Grams zu erschießen, dabei aber Newrzella traf.
Bleibt die Frage nach dem politischen Ziel des so oder so auf Eskalation zielenden Großeinsatzes gegen Grams und Hogefeld. Die Operation RAF-Autoren, die sich zuvor schon mit dem RAF-Phantom in die Bestseller-Listen katapultiert hatten, legen in ihrem Buch nahe, daß Bad Kleinen die Antwort des Staatsschutzes auf ihr RAF-Phantom gewesen sei: »Selten haben Bundesanwaltschaft und BKA, aber auch die Verfassungsschutzbehörden, einen ›Fahndungserfolg‹ so dringend benötigt, wie den von Bad Kleinen ... Mit der ›Operation RAF‹ ... konnten angebliche Führungsfiguren der ›RAF‹ endlich einmal in persona vorgezeigt werden, mit dem Effekt, daß die leidigen Gerüchte um deren Existenz oder Nicht-Existenz einstweilen verstummten ...« Die Selbstüberschätzung der Autoren wird nur noch durch ihre politische Unbedarftheit übertroffen: »Zum ersten Mal«, behaupten sie, »wurde für jedermann offensichtlich: Bei der Fahndung nach der RAF geht es nicht mit rechten Dingen zu ... Man stelle sich vor, Wolfgang Grams wäre noch am Leben: ... Bei der Vielzahl der vernichteten Spuren und widersprüchlichen Zeugenaussagen wäre für ihn ein Freispruch aus Mangel an Beweisen im Bereich des Möglichen gewesen.«
Diese Annahme ist angesichts der Geschichte der real existierenden RAF-Prozesse dermaßen absurd, daß man, wendete man die Bewertungs-Methode der Autoren auf ihr eigenes Produkt an, es umstandslos als »Landgraeber-Sieker-Wisniewski-Phantom« entlarvt werden müßte, das in geheimem Auftrag sich müht, die politischen Verhältnisse hierzulande als im großen und ganzen in Ordnung darzustellen. Die Hausdurchsuchung, die das BKA bei den Autoren durchgeführt hat, wäre, richtete man auf sie einen so schrägen Blick, wie jene auf die RAF, nur ein zusätzliches Indiz für die Phantom-These: Wie sonst ließe sich der Ruf des Trios besser festigen, als wenn man sie in die Nähe von Staatsfeinden rückte ...
Anders als der linksliberale Mythos es will, muß die deutsche Staatssicherheit zwecks eigener Legitimation keinen Feind künstlich am Leben halten, sie muß ihn vor allen Dingen irgendwann einmal besiegen. Bad Kleinen war in gewisser Weise ein Schlußstrich unter ein Kapitel deutscher Polizei- und Justizpolitik. Im nächsten wird bereits geblättert – und es liest sich keineswegs schöner. Die innere Aufrüstug der deutschen Gesellschaft, der Umbau des Rechtsstaates zum Willkürstaat, hat längst ein anderes Feindbild: organisierte und Ausländerkriminalität. Und die Bevölkerung ist bei der Mobilmachung wieder begeistert dabei. Um jeden Preis die »Euro-Mafia zerschlagen« und »Sicherheit statt Angst« – das bleiben gute Gründe, CDU/CSU zu wählen.

Oliver Tolmein schrieb in KONKRET 3/94 über Bioethik


Konkret 02/95, S. 39
Peter Hetzler: Neue Dreistigkeit

Die nach wie vor ungeklärten Umstände der Erschießung von Wolfgang Grams sind Thema sowohl des Prozesses gegen Birgit Hogefeld als auch eines vom ID-Archiv herausgebrachten Buches
»Die Gleise haben sich verschoben.«
CDU-MdB Gerster auf die Frage eines FDP-Abgeordneten, weshalb die Position der Leiche von Wolfgang Grams auf dem Bahnhof von Bad Kleinen von Bericht zu Bericht anders beschrieben worden ist

Daß die Güte der Beweislage in politischen Prozessen meist umgekehrt proportional zur Höhe des zu erwartenden Urteils steht, ist nicht neu. So überrascht es nicht, daß die Bundesanwaltschaft (BAW) im seit November vor dem OLG Frankfurt laufenden Prozeß gegen das im Juni 1993 in Bad Kleinen festgenommene RAF-Mitglied Birgit Hogefeld außer Mutmaßungen nichts zu bieten hat.
Da gibt es eine Unterschrift unter einem Kfz-Kaufvertrag, die – acht Jahre lang von BKA-Experten Sigrid Sternebeck zugeordnet – jetzt von Hogefeld stammen und beweisen soll, daß sie ein Auto für den RAF-Anschlag auf die US-Airbase in Frankfurt gekauft hat. Eine zivile Zeugin identifiziert je nach Tagesform mal Hogefeld, mal Sternebeck und mal Silke Maier-Witt als Autokäuferin. Ein weiteres Schriftgutachten vergleichbarer Qualität soll Hogefeld als Autobeschafferin für den versuchten RAF-Anschlag auf Ex-Staatssekretär Tietmeyer ausweisen. So dürftig diese Beweislage auch ist – in den vergangenen 20 Jahren hat sowas allemal für lebenslängliche Haftstrafen gereicht.
Neu hingegen ist die Dreistigkeit, mit der die BAW Birgit Hogefeld den Tod des GSG 9-Mannes Newrzella und den versuchten Mord an sechs weiteren GSG 9-Beamten in Bad Kleinen anhängen will, obwohl jeder weiß, daß Hogefeld bereits gefesselt und bewacht am Boden lag, bevor die Schießerei begann. Die Argumentation der BAW: Grams und Hogefeld hätten verabredet, sich für den Fall einer drohenden Festnahme den Weg freizuschießen, Hogefeld sei »gegen ihre Absicht« nicht mehr dazu gekommen, Grams hingegen habe entsprechend dieser Verabredung mehrmals »in Tötungsabsicht« (für Hogefeld mit-)abgedrückt, am Ende lag Newrzella tot am Boden, also sei Hogefeld schuldig. Die – immer noch ungeklärte – Frage, ob Newrzella überhaupt an Kugeln aus der Waffe von Grams gestorben ist, ist dabei für die BAW kein Thema mehr.
Etwa zeitgleich mit dem Beginn des Hogefeld-Prozesses erschien in der Edition ID-Archiv das Buch bad kleinen und die erschießung von wolfgang grams. Dieser Materialband, zusammengestellt von der Redaktionsgruppe Jitarra, geht der Frage nach, was in Bad Kleinen wirklich passiert ist. In akribischer Kleinarbeit wird der Ablauf der Polizeiaktion rekonstruiert.
Da sind zunächst einmal die Schießerei und ihre Folgen: Es gibt nicht einen einzigen Augenzeugen, der gesehen hätte, daß Grams sich selbst erschoß – selbst die eingesetzten GSG 9- und BKA-Beamten haben derartiges nicht beobachtet. Einen Mord wollen die Staatsschützer allerdings auch nicht gesehen haben, weil sie, obwohl nur wenige Meter von Grams entfernt, in den entscheidenden Sekunden angeblich auf wundersame Weise allesamt den Blickkontakt zu Grams verloren haben.
Das glaubt selbst die ermittelnde Staatsanwaltschaft nicht. Ein Beispiel: »Die Schilderung des Beschuldigten GSG 9 Nr. 6, aus welchem Grund Grams seinem Blickfeld zeitweise entzogen gewesen sein soll, zeigt sich nach einer Inaugenscheinnahme des Ereignisortes als gänzlich abwegig und reines Phantasieprodukt.« Doch obwohl selbst die Staatsanwaltschaft das Bemühen einiger GSG 9-Leute, »möglichst alle Widersprüche zwischen ihren Angaben sowie denen der übrigen Zeugen, soweit sie ihnen aus Vorhalten oder sonst bekannt gewesen sind, zu vermeiden«, als »unübersehbar« einstuft, werden die Angaben der GSG 9-Leute im Abschlußbericht der Bundesregierung als glaubhaft, die der zivilen Zeugen, die einen Mord gesehen haben wollen, als unglaubwürdig eingestuft.
Auch die anschließende Spurensicherung war ein Absurditäten-Stück allererster Güte: Wer hätte je davon gehört, daß Mordverdächtige ihre Kleidung vor der Spurensicherung erst in die Reinigung geben dürfen? Oder daß das Kleidungsstück eines Beschuldigten auf ungeklärte Weise aus der Asservatenkammer verschwindet und niemals wieder auftaucht? Welcher Spurensicherungsexperte würde zur Abnahme eines einzigen Fingerabdrucks gleich alle Finger eines möglichen Mordopfers (Grams) so säuberlich waschen, daß dabei auch sämtliche Spuren, die der Tataufklärung dienen könnten, vernichtet werden? Wie kann es sein, daß sämtliche aus dem Körper eines Erschossenen entfernten Projektile (Newrzella) vier Tage lang verschwinden und niemand sagen kann, was in der Zwischenzeit mit ihnen passiert ist?
Das alles sind zwar keine grundlegend neuen Erkenntnisse, aber die Summe dieser Seltsamkeiten, auf mehr als 100 Seiten aneinandergereiht und durch Texte einzelner Autoren zu den politischen Hintergründen ergänzt, macht – auch angesichts der Widersprüche in den medizinischen Gutachten – noch einmal deutlich, wie unglaubwürdig die Selbstmordversion der Bundesregierung ist. Doch was solls: Wo es der deutschen Politik früher noch wichtig war, die rechtsstaatliche Fassade nicht nur formal, sondern auch inhaltlich aufrecht zu erhalten, hat sie es heute einfach nicht mehr nötig, Überzeugungsarbeit zu leisten.
Diese Skrupellosigkeit, Ausdruck des neuen deutschen Selbstbewußtseins, das über Leichen geht und sich kaum noch darum schert, was der Rest der Welt darüber denkt, macht die Anklage wegen Mordes an Newrzella gegen Birgit Hogefeld überhaupt erst möglich. Da mag die immer noch irgendeine Form von Moral einklagende Bürgerpresse zaghaft protestieren – es ist der BAW egal. Da mag die Verteidigung die Anklage dazu nutzen, den Tod von Wolfgang Grams noch einmal pressewirksam zu thematisieren – das OLG läßt die Verlesung von entsprechenden Gutachten zwei Tage lang stoisch über sich ergehen. Die Beisitzer dösen derweil träge vor sich hin.
Mit demselben Selbstbewußtsein geht dann ein gewisser Bentz – der Mann, der beim Verfassungsschutz für schmierige Angebote zuständig ist – hin und erklärt Hogefeld und ihren Verteidigern, daß man die Anklage bezüglich Newrzella fallen lassen könnte, wenn sie bereit wäre, zu kooperieren, also den Aufenthaltsort der Illegalen zu verraten. Großzügig fügt er hinzu, daß solch eine Kooperation auch positive Auswirkungen auf damit verbundene Festnahmesituationen haben würde – was die Erwägung nahelegt, daß man dabei auf Hinrichtungen verzichten will.
Der Prozeß gegen Birgit Hogefeld macht einmal mehr das auch innenpolitisch militarisierte Klima deutlich, das im neuen Reich herrscht. Grams wäre nicht der erste Illegale, der von einem Polizisten erschossen wurde – aber seine Hinrichtung wäre die erste gewesen, die quasi vor laufender Kamera stattfand. Daß selbst die Bestätigung dieses Verdachts keinerlei Konsequenzen haben würde, liegt daran, daß es zur Zeit keine Kraft gibt, die ernsthaft welche einfordern könnte.

bad kleinen und die erschießung von wolfgang grams, Edition ID-Archiv, Berlin/Amsterdam 1994, 315 Seiten, 29.80 Mark
Peter Hetzler schrieb in KONKRET 7/94 über »Kirchenasyl«


Konkret 10/96, S. 4
von konkret

»Akte Grams wird nicht geöffnet«, meinte die »Frankfurter Rundschau« am 10. April dieses Jahres, nachdem bekannt geworden war, daß das Oberlandesgericht Rostock den Antrag der Eltern von Wolfgang Grams letztinstanzlich abgelehnt hatte, Anklage gegen Beamte der Staatsschutz-Einheit GSG 9 wegen Mordes an ihrem Sohn zu erheben. Sie wird – nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen diese Entscheidung gar nicht erst angenommen hat – , nun wohl endgültig geschlossen bleiben, da das Amtsgericht Hamburg am 26. August 1996 das hier einschlägige Verfahren wg. Beleidigung der GSG 9 gegen den verantwortlichen Redakteur von KONKRET, Wolfgang Schneider, »wegen Verjährungseintritts« eingestellt hat.
Zur Erinnerung: Auf Antrag der GSG 9 hatte das Hamburger Amtsgericht Anfang März 94 einen Strafbefehl über 3.000 Mark (ersatzweise 30 Tage Haft) wegen »Beleidigung« gegen Schneider erlassen, weil er, so die Begründung, in KONKRET 8/93 den Artikel »Ein Staat sieht rot« von Oliver Tolmein veröffentlicht hatte, der sich mit der Staatsschutz-Aktion am 27. Juni 93 in Bad Kleinen beschäftigte. Als strafwürdig erkannte das Gericht die folgenden darin enthaltenen Sätze: »Dabei spricht mittlerweile immer mehr dafür, daß es sich bei den Todesschüssen in Bad Kleinen keineswegs um eine Tat im Affekt oder um das Durchdrehen eines einzelnen Beamten gehandelt hat, sondern um eine von der Einsatzleitung mindestens billigend in Kauf genommene, wenn nicht sogar gewünschte Ermordung eines linken Staatsfeindes... Die Vernehmung (der GSG-9-Beamten) ist Zeitungsberichten zufolge unter Bedingungen durchgeführt worden, die die GSG 9 als eine Art Todesschwadron erscheinen lassen... Weitere Details, zum Beispiel das Verschwinden von angeblich vorhandenen Blutresten an Grams rechter Hand, das Fehlen von Blutflecken an dem Ort, an dem der GSG-9-Beamte angeblich erschossen worden sein soll, und dessen auffällig schnelle Beerdigung vervollständigen den Eindruck einer systematischen Irreführung der Öffentlichkeit über einen bewußt durchgeführten Mord.«
Gegen den Strafbefehl legte Schneider Widerspruch ein, was am 13. Mai 94 zur Anberaumung einer Hauptverhandlung durch das Amtsgericht für den 30. Juni führte. In dieser Hauptverhandlung hätten, etwa durch Zeugenvernehmungen, die tatsächlichen Vorgänge in Bad Kleinen gerichtlich geklärt werden müssen, da nur so der Vorwurf der Beleidigung als unrichtig hätte zurückgewiesen oder als zutreffend hätte bestätigt werden können. Eine Woche vor diesem Termin stellte das Amtsgericht das Beleidigungsverfahren gegen Schneider »vorläufig« ein, »da daß (!) Verfahren im Zusammenhang und Vorfällen (?!) in Bad Kleinen noch nicht endgültig abgeschlossen ist«. Das war es erst am 29. März dieses Jahres mit dem Beschluß des Oberlandesgerichts Rostock, den die »Frankfurter Rundschau« mit der Feststellung kommentierte: »So kann es nicht gewesen sein. Das OLG Rostock hat die Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der GSG-9-Aktion von Bad Kleinen nicht beseitigt, es hat sie verstärkt.«
Das Hamburger Amtsgericht aber ließ sich mit der nun fälligen Wiederaufnahme des nur vorläufig eingestellten Verfahrens gegen Schneider Zeit, so lange, bis die sechsmonatige Verjährungsfrist für Beleidigungsdelikte abgelaufen war, und stellte mit Beschluß vom 26. August 96 das Verfahren endgültig ein – auf Kosten der Staatskasse.