Gegenstandpunkt 3-93
Die Bahnhofsschießerei in Bad Kleinen
Wenn 55 im polizeilichen Blitzkrieg
gedrillte Spezialisten und 6 Hubschrauber aufgefahren
werden, um auf einem Bahnhof in Mecklenburg-Vorpommern
2 RAF-Leute zu verhaften, dann bekommt man einen vorläufigen
Eindruck davon, was für einen Polizeiapparat sich
der deutsche Staat für seine innere Sicherheit leistet.
Polizeistaatlicher
Perfektionismus
So wurde an dem Fall klar, wofür sich die wehrhafte
Demokratie über die normale Polizeimacht hinaus diverse
Elitetruppen zulegt. Sie verkörpern einen Anspruch,
der dem amerikanischen Kriegsideal des "chirurgischen
Schlags" nachgebildet ist. Potentielle Störfälle
der inneren Ordnung in jeder beliebigen Situation auf
staatlichen Befehl hin "ausschalten" zu können,
gewaltsame Auseinandersetzungen so zu führen, daß
deren Ergebnisse überhaupt nicht von der Gegenseite
abhängig sind, also Gewaltaffären nach
Bedarf anzetteln und völlig zweckgemäß
und zielgerichtet zu Ende führen zu können,
das sind in deutschen Landen die für die Staatsgewalt
gültigen Maßstäbe. Um ihnen zu entsprechen,
haben sich die Vollzugsorgane als total überlegen
zu erweisen. Die staatlichen Rambos müssen alles
in den Schatten stellen können, was noch so entschlossene
Terroristen in privater Regie zustandebringen könnten,
und diese Befähigung ganz in den Dienst des staatlichen
Auftraggebers stellen. Was sich der Staat da für
eine Personnage heranzieht, ist auch kein Geheimnis mehr,
wenn öffentlich die psychologische Problematik diskutiert
wird, ob die skrupellose Bereitschaft zur Anwendung
jeder Form von Gewalt - die gewisse Neigungen zu so einem
Beruf voraussetzt - mit der Pflicht zur Selbstkontrolle
unter einen Hut zu bringen ist, die diese Rambos erst
zu zweckgemäßen Instrumenten der Staatsgewalt
macht. Deswegen haben die Polizeipsychologen alle
Hände voll zu tun mit der Herausbildung "streßstabiler"
und "seriöser" Persönlichkeiten, denen
"in bis zu 40 Tagen Psycho-Training jährlich
schießwütiges Draufgängertum aberzogen"
und gleichzeitig "beigebracht (wird)... niemandem
zu glauben, daß er tot ist". Das sind doch
einmal wertvolle Auskünfte darüber, wofür
das Studium der Psychologie und deren Ideal einer in allen
Lebenslagen funktionierenden Identität alles taugen.
Der Einsatz selbst belegte, was die Perfektionisten
staatlichen Zuschlagens im Ernstfall dafür tun, daß
das Ergebnis nichts zu wünschen übrig läßt.
Von dem geplanten Idealfall herunter, die Zielpersonen
in einem Blitzangriff zu überwältigen, bevor
sie reagieren können, bedenken die Planungsstrategen
solcher Aktionen schon im voraus alle möglichen Eventualitäten,
die das erwünschte Ergebnis beeinträchtigen
könnten. Sie berücksichtigen alle erdenklichen
Störungen durch äußere Umstände.
Sie beziehen die Möglichkeit individuellen Versagens
der eingesetzten Kräfte in ihre Planung ein.
Sie rechnen mit allen Versuchen von Gegenwehr. Sie sorgen
vor für Schießereien jeden Ausmaßes.
Sie treffen Vorkehrungen gegen sämtliche Ausbruchsmöglichkeiten.
Und für all diese Eventualfälle bauen sie durch
den Einsatz quantitativ und qualitativ überlegener
Kräfte solange vor, bis es auch noch ein Kommunikationsnetz
zwischen den Akteuren und Leitstellen vor Ort braucht,
damit nichts durcheinander gerät und die Entscheidungshoheit
der Befehlsgewaltigen bis zuletzt gewahrt bleibt. Geplant
und vorbereitet wird auf (fiese Weise ein gewaltsames
Intermezzo, (las in seiner Organisation dein Ideal
des vorweg garantierten Erfolgs ziemlich nahekommt. Und
zwar eines Erfolgs, der auch höheren staatlichen
Gesichtspunkten punkten gerecht wird. Schon bevor der
erste Schuß gefallen ist, stehen die Sanitätshubschrauber
für den prompten Abtransport von Verletzten parat.
Schließlich soll den Veranstaltern nachher
niemand Versäumnisse bei den lebensrettenden Maßnahmen
nachsagen können. Während des Zugriffs werden
Funkprotokolle und Videoaufzeichnungen angefertigt, die
später als Hilfsmittel der internen Manöverkritik
und der polizeilichen Ausbildung zur Anwendung gelangen
und auf diese Weise die Optimierung von Abläufen
befördern; vom Nutzen, den ausgewähltes,
in staatlicher Regie hergestelltes Bildmaterial für
die Öffentlichkeit hat - noch so eine Parallele zum
amerikanischen Ideal des perfekten Krieges -, ganz
zu schweigen. Und nach dem Abräumen wird die Hoheit
der Behörden über die Ermittlung gesichert,
damit alles dein Staat nützliche Beweismaterial
nur in die richtigen Hände gelangt. Das Funktionieren
seiner Exekutive bemißt sich für den deutschen
Staat daran, Gewalt so souverän einsetzen zu können,
daß selbst noch in Bezug auf die rechtlichen und
sonstigen weitergehenden Folgen seines Zuschlageis bis
hin zum Eindruck, den der Einsatz der Staatsgewalt auf
die Öffentlichkeit macht, alles unter seiner
Kontrolle bleibt.
In ihrem Arger darüber, daß
ihr Spitzel aufgeflogen war, offenbarten die zuständigen
Behörden, welche anspruchsvollen Berechnungen im
übrigen für sie nicht aufgegangen waren.
Sie hatten einen V-Mann auf die steckbrieflich gesuchte
Birgit Hogefeld angesetzt mit dein erklärten Ziel,
die verbliebenen Restbestände der RAF "Mann
für Mann, Frau für Frau aufzuspüren",
um mit diesem Verein endgültig und vollständig
abrechnen zu können. Der Aufenthaltsort der "Gesuchten"
war also bereits bekannt, bevor sich der V-Mann an sie
milieugerecht herangemacht hat. Daß nicht sofort
zugegriffen wurde, zeugt von der Sicherheit, die auf Seiten
der Behörden geherrscht hat, in der Hinsicht keine
Chance zu verpassen. Offenbar hatten sie ihr Ziel unter
Kontrolle; und auf dieser Grundlage leisteten sie es sich,
die gefährliche Terroristin noch eine zeitlang
auf freiem Fuß zu lassen, um sie aushorchen und
die "Erkenntnisse" über die RAF vervollständigen
zu können Um den für diesen Job geeigneten,
informellen Mitarbeiter zu finden, mußten offenbar
nur die ohnehin angelegten Karteien nach einer Figur
durchforstet werden, die erstens in der "Szene"
beheimatet ist, die zweitens wegen Schulden mit dein Gesetz
in Konflikt geraten ist und die deswegen drittens den
Anträgen des Verfassungsschutzes zugänglich
gemacht werden kann. Das alles spricht wenig dafür,
daß der deutsche Staat unter dem Zugzwang gehandelt
hat, ein virulentes Ordnungsproblem lösen zu müssen,
sondern zeigt vielmehr, welche Freiheiten ihm seine Exekutive
im Umgang mit Subjekten verschafft, die er als Terroristen
verfolgt.
Der staatliche
Kampf gegen den Linksextremismus
Um "Terrorismusbekämpfung" ist es in Bad
Kleinen nach offizieller Verlautbarung nämlich gegangen.
Mit dieser Titelgebung leisteten die Veranstalter ihren
Beitrag zur staatsbürgerlieben Orientierung. Während
auf Staatsfeinde der Grundsatz anzuwenden ist, daß
sich deren Motive durch den Einsatz von Gewalt diskreditieren,
verhält es sich bei den Rambos im Staatsdienst gerade
umgekehrt. Bei ihnen hat die Regel zu gelten, daß
die integeren Absichten Gewalt rechtfertigen und gebieten.
Keine Frage: Die unnachsichtige Verfolgung
der RAF zeigt, daß die maßgeblichen Stellen
diesen linksradikalen Haufen nach wie vor als ernstzunehmende
Gefahr ansehen. Die Bekämpfung dieser Bedrohung ist
für die Nation ein politisches Ereignis von größerer
Bedeutung, sie gilt als eine Bewährungsprobe für
die innere Sicherheit, als Prüfstein für das
dafür zuständige Personal und ist in der Weise
auch Gegenstand des öffentlichen Interesses. Fragt
sich nur, warum das so ist. Denn auch der Presse, die
gerne mehr über die Verbrechen der in Bad Kleinen
ausgeschalteten "Terroristen" mitgeteilt hätte,
um die Dringlichkeit der Polizeiaktion herauszustreichen,
fiel zu dem Thema bezeichnenderweise nicht recht viel
mehr ein, als daß sie Mitglieder in einem Verein
sind, den der Staat verfolgt.
Daß der Linksextremismus überhaupt
mittlerweile ziemlich vom Boden der Republik verschwunden
ist, daß die RAF im Speziellen mit Anschlägen
auf die herrschende Elite seit geraumer Zeit nicht
mehr in Erscheinung getreten ist und daß sie von
diesem Mittel ihres Kampfs gegen den Staat öffentlich
Abstand genommen hat, hat am staatlichen Verfolgungswillen
nichts geändert. Die Behörden betätigen
sich in ihrem unvermindert entschlossen geführten
Kampf ziemlich unabhängig davon, was die RAF-Leute
praktisch anstellen, und zeigen damit, daß der Grund
ihrer Anstrengungen nicht in einer irgendwie akuten
Bedrohung liegt, sondern darin, wie sie diese Bedrohung
definieren.
Anders als im Fall rechtsradikaler Ausländeranzünder,
die den herrschenden Demokraten überhaupt nur dann
störend auffallen, wenn sie die Monopolgewalt mißachtern,
und die sich ansonsten ja auch tatsächlich nicht
groß von einem Wahlvolk unterscheiden. das die Lösung
des "Ausländer problems" der Führung
überantwortet, weiß der Staat im Linksradikalismus
eine programmatische Staatsteindschaft am Werk, die er
als Bedrohung seines Gewaltmonopols nimmt, noch lange
bevor eine Fensterscheibe kaputtgegangen ist. Daß
die Rechten den Staat an der Schlagkraft seiner Gewalt
messen, also an seinem eigenen Kriterium, während
Linke die Legitimität staatlicher Gewalt in Frage
stellen, weil sie die Dienste des Staats an der Gesellschaft
vermissen, übersehen die Verantwortlichen in keiner
Weise.
Entsprechend unterschiedlich werden die
beiden politisch motivierten Störfälle des Gewaltmonopols
durch den Staatsschutz verfolgt. Während bei rechten
Gewalttäterin sehr genau geprüft wird, ob sie
als "unpolitische" "Einzeltäter"
einzuordnen sind, ob sie als politisch "Verführte"
anzusehen sind oder ob sie politisch organisiert sind.
bekämpfen die Behörden in linken Radikalen von
vornherein das gegen den Staat gerichtete Programm.
Bei ihnen geht der Staat prinzipiell davon
aus, es mit einer staatsfeindlichen Verschwörung
zu tun zu haben, die er aufdecken und deren "Kern"
er habhaft werden muß. Ob die RAF derzeit tatsächlich
aus mehr besteht als aus der berühmten "Kommandoebene"
und ob die ihrerseits aus mehr besteht als aus ein paar
verstreuten Individuen, die sich hauptsächlich
vor der Polizei verstecken müssen, ist dabei ziemlich
gleichgültig. Schließlich speist sich die herrschende
Vorstellung von einem Kommando, das wert über
sich selbst hinausgehende Faden spinnt und dirigiert,
aus dem gar nicht zu widerlegenden Verdacht, ein staatsfeindliches,
politisches Programm könnte in dieser feinen Republik,
womöglich unbemerkt, auf fruchtbaren Boden fallen
und Anhänger finden.
Etliche Institutionen sind daher damit
beauftragt, diese latente und daher auch ohne konkreten
Anlaß fortwährend existierende Gefahr für
den Staat zu kontrollieren. Um diese Aufmerksamkeit auf
sich zu ziehen, genügt es völlig, der linken
Szene anzugehören, die staatlicherseits als
"Sumpf`" des Terrorismus genommen und als solcher
observiert wird. Die zuständigen Ämter fügen
die Beobachtungen, die sie in diesem Sumpf machen, zu
einem Bild von der "Struktur" der staatsfeindlichen
Verschwörung zusammen. "Kontakte" - Wohnung,
Auto, Telefon, Bekannte - werden zu Indizien, die eine
nach weiterem und engerem "Umfeld", nach "Mitgliedern"
und "hartem Kern" differenzierte Zurechnung
der Individuen zur Verschworenengemeinschaft erlauben,
die zerschlagen werden soll. Dafür und in dem Maß,
in (fein sie dem verbotenen Haufen zugerechnet werden,
werden die Individuen verfolgt.
Mit Verbrechensbekämpfung im üblichen
Sinn sind diese Aktivitäten nicht zu verwechseln.
Die "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung"
ist in Deutschland zwar auch ein Verbrechen, aber eben
kein gewöhnliches. Dieser Straftatbestand wurde extra
geschaffen, um den Sicherheitsorganen in ihrem eigentümlichen
Kampf gegen den Linksextremismus die passende juristische
Handhabe zu verschaffen. Durch ihn wird der juristische
Grundsatz der Individualschuld außer Kraft gesetzt
und die Zurechenbarkeit zu dem Haufen, den der Staat
verfolgt, selbst schon zu dem maßgeblichen Verbrechen
gegen den Staat erklärt, für das die Individuen
zur Verantwortung gezogen werden:
"Weil die Terroristen der dritten
Generation keinerlei vertbare Spuren hinterließen,
gelang es der Polizei nicht, die Verbrechen einzelnen
Personen zuzuordnen. Der Haftbefehl, der Birgit Hogefeld
nach ihrer Festnahme präsentiert wurde, basiert auf
einem Schriftgutachten, wonach die Wiesbadenerin das Auto
für den anschlag auf Tietmeyer angemietet haben soll.
Grams wurde nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen
VEreinigung gesucht."
Dieses Verbrechen ist so ziemlich das
einzige, das den in letzter Zeit erwischten RAF-Leuten
zur Last gelegt wird. So macht der Staat auf seine Weise
deutlich. daß er diese Staatsfeinde nicht mehr oder
jedenfalls nicht in erster Linie wegen der Anschläge
verfolgt.
Daß für den Staat grundsätzlichere
Verfolgungsgründe im Spiel sind, bekommen auch diejenigen
zu spüren, die er dingfest gemacht und abgeurteilt
hat. Ganz normal im Sinne gewöhnlicher Verbrechensbekämpfung
ist es nämlich auch nicht, nicht einmal im Falle
von Mord und Totschlag, daß Politiker und Öffentlichkeit
gegen die übliche Rechtspraxis intervenieren, sobald
Häftlinge vorzeitig entlassen werden sollen.
Bei Mord z.B. ist das in der Regel nach 15 Jahren. Wo
die juristische Routine in den letzten Jahren die Frage
auf die Tagesordnung gesetzt hat, was mit den gefangenen
RAF-Leuten geschehen soll, die zum Teil schon erheblich
länger einsitzen, wurde noch jedesmal darauf bestanden,
daß die Regel in diesen Fällen nicht gelten
darf. Das machen auch die "Kinkel-Initiative"
und die politische Debatte über sie deutlich. Das
"Angebot" des ehemaligen Justizministers besteht
nämlich aus gar nichts; anderem als aus einer staatlichen
Kapitulationsforderung an den linksradikalen Verein -
mit dem Zusatz, dann weiterzusehen. Dieser Zusatz, der
den einsitzenden RAF-Leuten ganz unverbindlich in Aussicht
stellt, von der Justiz irgendwann doch wie gewöhnliche
Verbrecher behandelt zu werden, ist sofort als "Versöhnungsangebot"
interpretiert worden. Von denjenigen nämlich, die
in ihm eine Relativierung der unversöhnlichen Härte
gesehen haben, die im politischen Sonderfall der einsitzenden
RAF-Leute eigentlich angebracht wäre und ja auch
tatsächlich praktiziert wird. Im allgemeinen - wenn
nicht gerade ein paar taz-Redakteure unter der Überschrift
"23 Jahre sind genug" die Forderung aufstellen:
"Die Kinkel-Initiative muß endlich umgesetzt
werden" - wird dieses "Angebot" deswegen
ja auch als unerträgliches Zugeständnis an Terroristen
zurückgewiesen.
Die symbolische
Bedeutung der Schießerei
Ein Fahndungserfolg in Sachen "Linksterrorismus"
war den Behörden offenbar ein dringliches Bedürfnis.
Sichtlich erleichtert darüber, daß sie "nach
sieben Jahren" "bedrückender Fahndungsdefizite"
"endlich" etwas vorzuweisen hatten, gingen sie
in den ersten Tagen, in denen der RAF-Mann auch schon
umgelegt, der "Fahndungserfolg" davon aber
noch nicht "überschattet" war, mit ihrer
Glanzleistung an die Öffentlichkeit. Der BKA-Chef
ließ auf einer Pressekonferenz seiner gar nicht
klammheimlichen Freude darüber freien Laut, daß
ein "polizeilicher Zugriff gelungen (war), und zwar
auf Top-Leute der Kommandoebene der RAF. Wir sind uns
bewußt, daß in der Öffentlichkeit, insbesondere
natürlich auch in der Politik und hier bei Ihnen,
eine großes Interesse daran besteht, wie das
möglich war." Gelungen - so wurde der aufgesetzte
Kopfschuß von offizieller Seite sachgerecht als
Nebenwirkung der Veranstaltung eingeordnet - fanden
auch der Generalbundesanwalt und der Innenminister die
Angelegenheit. Sie lobten "die akribische kriminalistische
Feinarbeit", meldeten einen "wichtigen Erfolg
gegen den Terror" und "dankten den Sicherheitsbehörden
für die intensive und gezielte Ermittlungsarbeit".
Es ist schon bemerkenswert, wieviel Gewicht
da von den Inhabern höchster Staatsämter
einer Polizeiaktion verliehen wurde, die der Erledigung
von ein paar linksextremen Restposten gegolten hatte.
Auf die Idee, die vergangenen Jahre unter den Gesichtspunkt
unerträglicher "Fahndungsdefizite" zu stellen,
muß man in der
Chefetage der Nation schließlich auch erst einmal
gekommen sein. Immerhin waren den Behörden in dieser
Zeit, hauptsächlich aufgrund einer gewissenhaften
Auswertung: der vom Unrechtstaat geerbten Stasi-Akten,
RAF-Leute reihenweise ins Netz gegangen. Der Staat ließ
an Individuen, die ihre politischen Absichten längst
aufgegeben hatten und versuchten, sich in eine bürgerliche
Existenz zu retten, das Recht wiederherstellen. Zum
Teil haben sie sich den Behörden gestellt, um endlich
Ruhe zu bekommen. Der staatliche Fahndungswille hat sich
in diesen letzten Jahren also ziemlich weitgehend
und in jedem Fall unerbittlich Geltung verschafft. Das
"Einräumen" von Defiziten auf diesem
Feld ist ziemlich durchsichtig darauf berechnet, die Brisanz
eines Problems herauszustellen, dessen Lösung
den Sicherheitsorganen und ihren Vorständen, dem
Staat und seinen Politikern dann alle Ehre macht. Offenbar
liegt der deutschen Führungsmannschaft so viel daran,
zu zeigen, daß der Staat bedroht ist, und diesen
Gesichtspunkt in der Öffentlichkeit zu verankern,
daß sie sich selbst bezichtigt, in der Hinsicht
etwas versäumt zu haben. Aus diesem Blickwinkel der
Öffentlichkeitswirkung ihres Machtgebrauchs
erklärt sich die Unzufriedenheit mit den Fahndungserfolgen
der vergangenen Jahre, die den Behörden durch äußere
Umstände ganz unspektakulär zugefallen
waren, ohne daß die Staatsgewalt sich dafür
groß hätte aufstellen müssen. Gelitten
wurde da unter der Drangsal, daß die eingefangenen
Feinde das innenpolitische Feindbild des Staats nicht
in der gewünschten Weise bestätigen. Und zwar
zuweilen so demonstrativ, daß der Eindruck entstehen
konnte, die Nation leide daran, daß die RAF sich
so wenig rührt und dem Staat so wenig Angriffsfläche
bietet.
Die Erleichterung über den Einsatz
in Bad Kleinen, die sich anfänglich noch ganz, ungebrochen
äußerte, belegt umgekehrt, daß nach Auffassung
der maßgeblichen Instanzen der imponierende Auftritt
der Staatsgewalt der geeignete Fall war, um der Öffentlichkeit
die Präsenz der Gefahr für den Staat endlich
drastisch vor Augen zu führen. Streng nach der Logik,
daß die staatlichen Verfolgungsbemühungen beweisen,
daß die Verfolgten Terroristen sind, wurde alles,
was der Staat gegen die beiden RAF Leute in Anschlag gebracht
hatte, vom Ausstellen der Steckbriefe bis zum umfänglichen
Aufgebot an Polizeikräften und der Schießerei
auf dem Bahnhof, als Beweismittel gegen sie gewendet.
Sie sollen sogar Schußwaffen dabei gehabt haben,
wurde von der Kommandoebene der Nation gemeldet, die gerade
ihre Polizeimacht hatte aufmarschieren lassen.
Vermittelt wurden in dieser Demonstration
das Lernziel, daß der Schutz des Staates das virulente
und von jedermann anzuerkennende Problem der Nation ist,
und die Einsicht, daß der staatliche Gewaltapparat
deswegen gar nicht gut genug funktionieren kann. - Welche
andere Lehre aus der Aktion wäre auch passender für
einen Staat, der an allen Ecken der Gesellschaft und in
immer eindeutigerer Weise zu der Diagnose gelangt, daß
die Staatsgewalt ihre Belange und sich nicht ausreichend
durchsetzt, der alle Kritik an den Zuständen, die
er schafft, in Zweifel am Funktionieren seines Gewaltmonopols
übersetzt, der sich im Hinblick auf die Ordnungsprobleme,
die er aufwirft, das Versäumnis vorwirft, für
die Polizeimacht zuwenig getan zu haben, und den seine
wachsenden Anforderungen an die innere Ordnung zunehmend
unzufrieden werden lassen mit dem eingerichteten Polizeiapparat,
der für seine Ansprüche vier zu wenig kann?
Wenn in einer Nation das zur politischen Linie wird, dann
will der Staat sich auch nicht mehr an seinen Diensten
für seine Gesellschaft messen lassen, sondern besteht
darauf, daß die Maßstäbe, die er praktisch
gegenüber seiner Gesellschaft geltend macht,
auch als Beurteilungsmaßstäbe seiner Politik
verbindlich werden. Daß ein funktionierendes
Gewaltmonopol die Leistung des Staats für seine Gesellschaft
ist und daß der Staat sich ausschließlich
an der Frage messen läßt, wie perfekt er seinen
Laden im Polizeigriff hat, das sind keine Verleumdungen
böser Kritiker des Staats, sondern darauf bestehen
heute dessen oberste Vertreter.
Für diese Lektion, haben sie sich
als adäquates Demonstrationsmaterial das Aufräumen
mit Resten linksradikaler Staatsgegnerschaft herausgesucht.
Dem Kanzler, der sich bei jeder rechtsradikalen Ausschreitung
zu der Klarstellung veranlaßt sieht, daß der
Staat einen Kampf "gegen den rechten und linken Extremismus"
zu bestehen hat, sind in Bad Kleinen nicht auch die Rechten
eingefallen, die gegenwärtig jeden Tag mit Gewalttaten
auftreten. An diesen ausländeranzündenden Fanatikern
eines starken Staats könnte er zwar auch vorführen
lassen, was sein Polizeistaat alles kann. Aber als Symbol
für eine existenzielle Bedrohung des Staats sind
ihm die linken Staatsgegner lieber.
Der öffentliche
Skandal
Und wie ist die Lektion verstanden worden? Was man so
hört, ist die Schießerei auf dem Bahnhof überhaupt
nicht gut angekommen. Sie soll "verheerend schiefgelaufen"
sein. Von "schier unglaublichen Pannen, Schlampereien
und Vertuschungen" wurde berichtet, und die Nation
hat sich drei Wochen lang gar nicht mehr eingekriegt vor
lauter Empörung über das "Versagen der
Terrorfander".
Ausgangspunkt für den Skandal waren
Berichte von Augenzeugen, die sich nach ein paar Tagen
bei den Redaktionen von "Monitor" und "Spiegel"
gemeldet hatten und dort zu Protokoll gaben, daß
der Tote auf dem Bahngleis von den staatlichen Vollzugsorganen
"regelrecht hingerichtet" worden sei. Die Nation
erschrak. Darüber nämlich, daß sich Beamte
im Dienst etwas geleistet hatten, was staatlicherseits
nicht so leicht zu übergehen war, was rechtliche
Schritte gegen Polizisten nach sich ziehen und die Polizei
in Verruf bringen würde. Es wurde sogar daran gedacht,
daß es nötig werden könnte, die glorreiche
Elitetruppe aufzulösen. - Und dann wurde dem Skandal
die Richtung gegeben: Eine unverzeihliche "Panne"
sei da passiert, die wohl nur damit zu erklären sei,
daß einer der Akteure vor Ort "durchgedreht"
und überhaupt alles schiefgelaufen sei. Auf diese
Deutung eines "aufgesetzten Todesschusses" muß
man auch erst einmal kommen! Die öffentlichen Meinungsbildner
dementierten mit ihrer immer größeren Aufregung
über die "Fehler" der Sicherheitsorgane
aus lauter Treue zur Polizei immer nachdrücklicher
die Absicht, über deren mögliche Konsequenzen
sie kurzzeitig erschrocken waren, und verlegten sich mit
ihrer Pannendiagnose auf das Feld konstruktiver Kritik.
Neben der brisanten Leiche wurden sogleich weitere "Pannen"
aufgedeckt, die gar nicht zahlreich genug sein konnten,
um auf den eigentlichen Skandal hinzuweisen: "Dilettantisch"
und "unprofessionell" lautete in der Folge das
einhellige Urteil einer Öffentlichkeit, die sich
von perfekt abgewickelten Auftritten der Polizeimacht
begeistern läßt, von staatlicher Seite aber
auch entsprechend bedient sehen will.
Einmal unter diese Optik gerückt
hat die Schießerei auf dem Bahnhof für den
bekanntermaßen kritischen deutschen Journalismus
einiges zu wünschen übrig gelassen: "Die
bestausgebildeten Beamten feuerten mindestens 33 Schuß,
weil sie einen Verdächtigen außer Gefecht setzen
wollten." - Sie haben "wie wild auf einem belebten
Bahnhof herum geballert." - "Wenn bei einer
Festnahmeaktion 44 Schüsse fallen (davon 11 aus der
oder den Waffen des Grams), wenn es zwei Tote gibt: dann
ist das kein Ruhmesblatt für die einst gefeierte
GSG 9." - Aus lauter Ruhmesblättern für
die Truppe hätte die Zeitungslandschaft also bestanden,
wenn das Einsatzkommando Grams gar nicht erst zum Schuß
hätte kommen lassen, wenn die Festzunehmenden so
souverän überwältigt worden wären,
daß ihnen zur Gegenwehr keine Chance geblieben
wäre, wenn deswegen eine Schießerei und Tote
gar nicht nötig geworden wären oder wenn dafür
wenigstens bereits der erste Schuß gereicht hätte,
wenn schon Überwältigte nicht überflüssigerweise
nachträglich noch erschossen worden wären, wenn
bei der öffentlichen Schießerei keine Unbeteiligten
getroffen oder die Öffentlichkeit vorsorglich durch
entsprechende Wahl des Terrains ausgeschlossen worden
wäre etc. - Kurz: Wenn vom Standpunkt eines total
zweckmäßigen und ausschließlich am Erfolg
der Staatsgewalt orientierten Zuschlagens aus am Ergebnis
der Aktion kein Makel zu entdecken gewesen wäre,
hätten die kritischen Beobachter der deutschen Szene
eine Feierstunde für die Staatsgewalt veranstaltet.
Restlos überzeugt davon, daß es sich um eine
gute Sache handelt, wenn der Staat seine Feinde mit allen
ihm zu Gebote stehenden Mitteln bekämpft, ohne dabei
auch - nur einen Moment lang die Motive und Taten des
Staats und die seiner Feinde bedenken zu müssen,
ließ die Öffentlichkeit keinen anderen Beurteilungsmaßstab
zu als den einer sich erfolgreich durchsetzenden Staatsgewalt.
Was mancher Bananenrepubük den Vorwarf eines totalitären
Regines eintragen würde, das wird in einer deutschen
Bundesrepublik - die ist eben keine Bananenrepublik wie
der Kanzler einen vorlauten Reporter belehrt hat
- als einziges und unwidersprechllches Rechtfertigungskriterium
für den Staat in Anschlag gebracht. Die ganze öffentliche
Kritik war dem aus Fußballkommentaren bekannten
Muster des unnötigen Fouls nachgebildet, das jede
zweckmäßige Regelverletzung heiligt.
"Unnötig", eigentlich "überflüssig"
und "ungeschickt" ist freilich überhaupt
nichts von dem, was die Öffentlichkeit rückblickend
am Ergebnis der Aktion und seiner Präsentation
moniert hat. Auch wenn es nicht oder nicht völlig
zweckmäßig und im Sinne des Auftraggebers ist,
wenn bei der in Auftrag gegebenen Festnahme von RAF-Leuten
ein Polizist auf der Strecke bleibt und einer der zu Verhaftenden,
statt verhaftet, erschossen wird, so liegen die Gründe,
die diese "unnötigen Pannen" notwendig
machen, doch ganz in der Natur des Auftrags.
Eine Öffentlichkeit. die dem Staat
herzliches Gelingen wünscht, wenn der seinem Fahndungsbedürfnis
freien Lauf läßt, und die den Akteuren vor
Ort den Ratschlag mit auf den Weg gibt, Schußwesten
anzulegen, rechnet schließlich selbst mit dem gar
nicht so erstaunlichen Umstand, daß sich die Verfolgten
zur Wehr setzen. Sie weiß also auch, in was der
Staat - unter ihrem Beifall - den "Beamten"
hineingehetzt hat, von dem nach allgemeiner Autlassung
"viel zuwenig geredet" worden ist. - Was hätte
man über ihn auch sagen sollen? Daß er und
seine Kollegen ein Training absolviert haben, das in der
Fachwelt "mit der Ausbildung von Polizeihunden und
Polizeipferden, die feuer- und schußfest gemacht
werden", verglichen wird? Daß er den Ordnungsansprüchen
des Staats zum Opfer gefallen ist? Daß ihm der umgekehrte
Fall, Grams von ihm erledigt, wahrscheinlich lieber gewesen
wäre? Diejenigen, denen um den toten Polizisten zu
wenig Aufhebens gemacht worden ist. werden schon wissen,
warum sie selber über ihn gar nicht soviel zu sagen
haben. Und redseliger müssen sie ja auch nicht werden,
um ihr eigentliches, zutiefst menschliches Anliegen vorzubringen,
daß um den anderen Toten nicht so viel Aufhehens
gemacht wird.
Der ist mittlerweile ohnehin mehr auf
der Erfolgsseite der Bilanz verbucht. Die nähere
Art und Weise, wie er umgenietet worden ist, die feinsinnige
Kommentatoren eine Zeit lang für ungehörig gehalten
haben, ist ebenfalls kein unglücklicher Zufall gewesen.
Schließlich gehört es zu den Zielvorgaben solcher
Einsätze, Gegner blitzartig "passiv zu
stellen"; die alternativen Methoden, dieses Ziel
zu erreichen, liegen gar nicht so weit auseinander und
sind von den Rambos vor Ort nach Effektivitätskriterien
ad hoc zu entscheiden. Wenn bei der Auftragserfüllung
dann gelegentlich und im Zweifelsfall sowieso über
das Ziel hinaus geschossen wird, läßt sich
im Einzelnen vielleicht nicht mehr so genau unterscheiden,
ob der Betreffende seinen Auftrag miß- oder
ganz gut verstanden hat, ob er seine privaten Gelüste
gegenüber linken Extremisten rausgelassen hat,
ob er überfordert war oder einfach "durchgeknallt"
ist. Fest steht jedoch, daß es sich um keine Ausrutscher
handelt, die Psychologen zu erklären hätten.
Daß die Erledigung solcher Jobs kein ganz gewöhnlicher
Beruf ist, sondern nach Typen verlangt, die stolz darauf
sind, vom Staat mit gewissen Sonderrechten zum Töten
ausgestattet zu werden, die im Bewußtsein totaler
Berechtigung Gewalt ausüben, die bereit sind, ihren
Willen und ihre Physis fürs perfekte Zuschlagen herzurichten,
das alles nimmt nämlich nichts davon weg, daß
sich der Staat für seine Sicherheitsbedürfnisse
sehr zweckmäßig genau solche Typen heranzüchtet.
Mit ihrem Anspruch, daß alles, was
in Bad Kleinen nicht der Vorstellung einer absolut reibungslosen
Auftragsabwicklung entsprochen hat, hätte unterbleiben
müssen, befolgte die Öffentlichkeit in
ihrer Beurteilung der "mißlungenen Bahnhofsballerei"
genau dasselbe Ideal, das staatlicherseits sehr konsequent
durch den Einsatz eines in allen Belangen überlegenen
Gewaltapparats praktiziert worden ist. Sichtlich beeindruckt
von der Polizeimacht, die der Staat aufgefahren hatte.
hatten sich die Nachrichtenmagazine vom staatlichen
Gewaltaufgehot umstandslos die Beurteilungskriterien für
den Einsatz. vorgeben lassen: Wie weiland in Mogadiscio
hätte es werden sollen, als die GSG 9 ein Flugzeug
gestürmt hatte, in Sekundenschnelle ein paar Terroristen
umlegte und damit "weltberühmt" wurde,
zum "Synonym für deutsche Präzision, für
Erfolg, für Blitzkrieg in Polizeiuniform".
Nach demselben Muster des unnötigen
Fouls ging der Skandal in die zweite Runde. Die vierte
Gewalt, die sich gerne als Kontrollinstanz der Staatsgewalt
in Pose wirft, führte vor, wie sie ihren Auftrag
versteht. Nach dem Motto: Erst keine gute Arbeit abliefern
und dann auch noch unfähig sein, den schlechten Eindruck
zu vertuschen, empörte sich die kritische Otfentlichkeit
nun nicht mehr so sehr darüber, daß die Sache
Grund zu Zweifeln bot, sondern darüber, daß
die Ermittlungsbehörden und ihre Vorstände durch
ihre Informationspolitik Zweifel an der erfolgreichen
Durchführung der Aktion zuließen.
Den Zuständigen wurde auf dieser
höheren Ebene des Skandals in aller Form der Vorwurf
gemacht, daß die Pflege der staatstreuen Gesinnung,
zu der sich die freie Presse aus eigener Verantwortung
versteht, auch nicht einfacher wird, wenn herauskommt,
daß Staatsbeamte jemanden exekutiert haben. Daß
dadurch "der verheerende Eindruck entstanden (war),
die Terroristen seien Opfer, nicht Täter", bereitete
den Meinungsprofis größeres Kopfzerbrechen.
Offensichtlich hielten sie geradezu staatsfeindliche
Gedanken und ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit
des staatlichen Vorgehens in dem Fall für ziemlich
naheliegend. Sie warfen solche Bedenken deswegen
ausdrücklich auf, nicht, um sie anzumelden und ihnen
rechtzugeben, sondern um sie auszuräumen. Die Gefahr
vor Augen, daß in den Köpfen verunsicherter
Bürger ganz unerlaubte Gedanken herumspuken könnten,
fühlten sie sich bemüßigt, Klarheit zu
stiften in der Frage, worin der Skandal eigentlich besteht,
und vor allem, worin er jedenfalls nicht besteht. In ziemlich
gleichlautenden Kommentaren legten sie in den das ganze
Spektrum der verschiedenen Meinungen abdeckenden Organen
dar, daß der Tote auf dem Bahngleis zwar eine "Tragödie"
ist, eine "menschliche Tragödie" sogar
(also ein unvermeidliches und hinzunehmendes Schicksal,
aus dem niemandem ein Vorwurf gemacht werden darf), aber
keine "politische Katastrophe" und schon gleich
nicht der "Skandal". Den sahen sie ganz woanders.
Darin nämlich, daß dem Staat das Aufklärungsmonopol
entglitten war und sich deswegen ihr Enthüllungsjournalismus
austoben konnte.
Aus diesem Blickwinkel, daß der
"verheerende Eindruck" - nicht die Sache - unbedingt
hätte vermieden werden müssen, mußten
sich die Behörden schwerwiegende Versäunmisse
vorhalten lassen. Der eigentliche Skandal war, daß
die "Panne" überhaupt und dann auch
noch über Außenstehende aktenkundig wurde;
daß dann der zuständige Generalbundesanwalt
"auch nach Tagen" noch "keinen Aufschluß
über den verhängnisvollen Todesschuß geben
konnte", anstatt sofort Klarheit in dem Sinn zu stiften,
daß und warum der tote Terrorist in Ordnung geht;
daß sich die Behörden mit "täglich
neuen Versionen" immer mehr widersprachen und dadurch
unglaubwürdig machten, anstatt von vornherein
eine einheitliche und daher glaubwürdige Lügenversion
anzubieten. Die Meinungsprofis deckten empört "Vertuschungen"
auf, beschwerten sich aber weder über die Vertuschungen
noch darüber, was da vertuscht werden sollte, sondern
darüber - "Stahl agierte von Tag zu Tag ungeschickter"
-, daß die Vertuschungen aufgedeckt werden konnten
und damit der Eindruck einer unbezweifelbar souverän
agierenden Staatsgewalt versaut wurde, auf den die Öffentlichkeit
Anspruch erhoben hatte.
Die verantwortlichen Meinungsbildner der
Nation ließen somit keinen Zweifel daran, was sie
unter einer gelungenen Informationspolitik des Staates
verstehen. Ungefähr so eine nämlich, wie sie
der Staat tatsächlich betreibt. Eine, die vertuscht
und geheimhält, wie es für den Staat gerade
zweckmäßig ist. Teils aus rein polizeilichen,
öffentlich sowieso gebilligten Gründen, teils
um der Öffentlichkeit nur Material für gute
Nachreden auf die Verantwortlichen zu offenbaren. Nur
eben keine, die sich dabei unglaubwürdig macht. Solche
Pannen, die eben herauskommen, wenn die verschiedenen
Behörden, die: so ein Einsatz auf den Plan ruft,
anschließend an der jeweils für sie passendsten
(Selbst-) Darstellung arbeiten und sich dabei überkreuz
kommen, verzeihen die Vertreter der vierten Gewalt den
Vertretern der drei anderen Gewalten so schnell nicht.
Und zwar deswegen, weil ihr Ideal gelungener Manipulation
nicht aufgegangen war, durch das Zusammenspiel von staatlicher
Informationspolitik und freier Presse die Meinungsbildung
im Lande so zu bestimmen, daß Material zu Zweifeln
gar nicht erst ins Angebot kommt.
Stattdessen mußten die Meinungsprofis,
denen das Vertrauen in den Staat so sehr am Herzen liegt,
daß sie es schon für einen untragbaren Zustand
halten, wenn sie es erst noch herstellen müssen,
die offenkundig gewurdenen Patzer des Staats ausbügeln
und die Verhältnisse richtigstellen, die durch den
Skandal durcheinandergekommen waren. Die Öffentlichkeit,
die unter der Meinungsführerschaft des "Spiegel"
den Skandal losgetreten hatte, rief sich unter der ideologischen
Leitung der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung"
zur Ordnung. Den Nationalpädagogen unter den Journalisten
bereitete es zunehmend Sorge, daß auch noch ein
ganz von konstruktiver Kritik triefender Skandal,
den sie selbst nach Kräften mitbefördert haben,
als Kritik am Staat mißverstanden werden könnte
und Bürger in ihrem politischen Urteil darüber
verunsichern könnte, wo die Guten und wo die
Bösen stehen. Ziemlich grundsätzliche Kornmentare
über den unverzichtbaren Dienst der Polizei an der
Gesellschaft und über die Notwendigkeit, Terroristen
unschädlich zu machen, wurden für nötig
befunden, und laut wurde darüber nachgedacht, daß
es nicht angeht, durch einen Skandal solche staatsbürgerlichen
Urgewißheiten zu erschüttern. Auf diese Weise
betrachteten die Pressefritzen ihre eigene Skandalberichterstattung
vom Standpunkt der Zensur, daß nämlich sie
den Staat in Verruf gebracht hätte.
Die Bewältigung
des Skandals
Wenn sich eine ganze Nation über ein mißlungenes
Auftreten des Polizeistaats aufregt, dann ist diese
Aufregung ganz im Sinne der beabsichtigten Ergebnisse.
Der Skandal besitzt dann eine vorwärtstreibende Kraft
genau in die Richtung, die mit dem Auftritt gemeint war.
Die ganze Nation denkt in der Folge konstruktiv darüber
nach, was sich ändern muß, um die Sache in
Zukunft besser zu machen, und verlangt nach Konsequenzen.
Die zieht die Führung der Nation und bewältigt
damit den Skandal praktisch. Insofern hat so ein Skandal
Wirkungen.
Minister und andere Verantwortliche müssen
gehen. Und die dann kommen, sind ganz von der Durchsetzung
der gescheiterten Anliegen beseelt. Der Wechsel im Innenministerium
hat der Nation einen Mann beschert, der vom "Spiegel"
als "eine Mischung aus Rambo und Terminator"
eingeführt wurde, die "für Rechtswähler
attraktiv" ist, und der beim bekanntermaßen
liberalen Geist dieses Magazins alles andere als Befürchtungen
auslöst: "Ob Kanther... all diese Hoffnungen
erfüllen kann, ist indessen fraglich." Ein Polizeiminister
vom Scheitel bis zur Sohle, der es als Kompliment
begreift, der "Stahlhelm-Fraktion" zugerechnet
zu werden, weil er die Nation mit dem Standpunkt vertraut
machen will, daß "law and order" in Deutschland
ganz grundsätzlich viel zu gering gehandelt werden.
Dieser Mann hat sich etwas mehr vorgenommen, als
ein Ressort unter anderen zu leiten. Seinen Auftrag, den
er als Innenminister hat die Gesellschaft vom Standpunkt
der Polizei aus zu betrachten, versteht Kanther dahingehend,
diesen Standpunkt zum Zentrum der Politik zu machen und
ihm alle sonstigen politschen Belange unterzuordnen. Ganz
in diesem Sinne hat sich die Regierung mittlerweile dazu
entschlossen, die innere Sicherheit zum Wahlkampfthema
Nr. 1 zu machen.
Eine "Umstrukturierung der Sicherheitsbehörden"
wird in Angriff genommen. Damit solche Blamagen dem Staat
in Zukunft erspart bleiben, werden geeignete Maßnahmen
ergriffen. Ein weniger an Polizei, am Ende noch die Auflösung
unserer Elitetruppe, kommt natürlich nicht in
Frage. Denn: "Wenn die Feuerwehr Fehler macht, löst
man sie nicht auf." Man effektiviert sie vielmehr,
beseitigt ihre Schwachstellen und erhöht so ihre
Schlagkraft. Die Unzufriedenheit mit dem Ausgang der Polizeiaktion
in Bad Kleinen und die Konsequenzen, die aus ihr gezogen
werden, treffen sich da mit dein Standpunkt, daß
der Polizeiapparat ohnehin auf Vordermann gebracht werden
soll. Insofern fallen die Konsequenzen aus der mißglückten
Aktion auch etwas umfänglicher aus.
Was in dieser Nation als normal gilt,
hat mit dem Skandal ein neues Niveau erreicht. Wenn einen
Monat lang täglich die Meldung von den "nach
wie vor ungeklärten Umständen" zu
lesen ist, hat sich die Öffentlichkeit wieder beruhigt.
Und zwar darüber, daß die zuständigen
Stellen der Sache nachgehen. Über den Verlauf von
Schußkanälen in obduzierten Leichen bestens
informiert - von wegen "ungeklärt"! -,
darf der realitätsbewußte Sachverstand den
Meldungen getrost entnehmen, daß die Ermittlungsbehörden
wohl nie zu einem juristisch verwertbaren Ergebnis kommen
werden. Was gar nichts macht Dem Recht wird durch die
Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen
zwei Beteiligte Genüge getan. Der hehre Rechtsgrundsatz
"in dubio pro reo" kann seine unbedingte Gültigkeit
wie schon lange nicht mehr unter Beweis stellen. Und mit
der Zeit rücken einfach andere Dinge in die Schlagzeilen.
Die Klarstellung, die eigentlich die Aktion
hätte erbringen sollen, wird umso eindringlicher
nachgereicht. Der Kanzler besucht "demonstrativ"
die ins Gerede gekommene GSG 9, dankt für ihren Einsatz
und entnimmt der Polizeiaktion den Beweis für die
Gefährlichkeit der Verfolgten und für die Unerläßlichkeit
der Truppe. So wird von höchster Stelle aus dem Vorgehen
der Polizei gegen die Linksradikalen von der RAF die Notwendigkeit
weiterer Einsätze abgeleitet. Mit Kettenanstiftung,
wie im Fall der Mauerschützen, ist es natürlich
nicht vergleichbar, wenn unser Vorsitzender unsere Grenzschützer
nach der Erschießung eines Verfolgten vor "verleumderischen
Angriffen" in Schutz nimmt und ihnen die "Solidarität
der Bundesregierung" zusagt.
Aus dem Einsatz in Bad Kleinen gewonnene
Erkenntnisse über die RAF erweitern die Fahndungsliste.
Nächster Versuch...