Materialien / Archiv

Pressemitteilung zum 10. Jahrestag der Erschießung von Wolfgang Grams in Bad Kleinen
Am 27. Juni jährte sich zum 10. Mal der Todestag von Wolfgang Grams

Die Staatsschutzaktion unter Beteiligung von Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt und der polizeilichen Sondereinsatztruppe GSG 9 endete auf den Gleisen von Bad Kleinen mit der Tötung von Wolfgang Grams durch einen aufgesetzten Schuss in dessen rechte Schläfe.
Wir erinnern daran,
- dass unmittelbar nach der Erschießung von Wolfgang Grams eine Nachrichtensperre verhängt wurde;
- dass die Aussage einerAugenzeugin, wonach GSG 9-Beamte auf den im Gleisbett Liegenden aus unmittelbarer Nähe Schüsse abgegeben haben, (zunächst) unterdrückt wurde;
- dass wenige Stunden nach der Tötung wesentliche Spuren vernichtet wurden; - so wurden Schmauchspuren an Händen und an der Schläfe weggewaschen und die Kopfwunde noch nach Eintritt des Todes gesäubert und rasiert;
- dass sich ein am Einsatz in Bad Kleinen beteiligter Beamter anonym meldete und davon berichtete, dass Wolfgang Grams durch eine hinrichtungsähnliche Handlung von einem an dem Einsatz beteiligten Beamten getötet wurde;
- dass keiner der am Einsatz beteiligten circa 100 Beamten Mitteilungen dazu machen konnte, wie es zu dem aufgesetzten Kopfschuss gekommen ist;
- dass der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl zu Beginn der Ermittlungen gegen GSG 9-Beamte diesen einen Besuch abstattete und ihnen vor laufenden Kameras sein Vertrauen aussprach;
- dass der Innenminister Seiters und der Generalbundesanwalt v. Stahl zurücktreten mussten;
- dass die Ermittlungen nahezu über zwei Jahre hinausgezogen wurden und das Ergebnis des Abschlussberichtes der Staatsanwaltschaft Schwerin lautet: Es ist erwiesen, dass sich Wolfgang Grams den tödlichen Kopfschuss selbst beibrachte.
Mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens endete die strafrechtliche Verfolgung der GSG 9-Beamten, die Wolfgang Grams unmittelbar ins Gleisbett nachsprangen, bevor sie begann. Das Bemühen der Eltern von Wolfgang Grams, dessen Todesumstände aufzuklären und die Täter vor Gericht zu bringen, ist gescheitert. Im Rahmen einer zivilrechtlichen Klage führt das Landgericht Bonn in den Urteilsgründen aus: Die Kammer geht mit den Gutachtern davon aus, dass weder Selbsttäterschaft bewiesen noch Fremdtäterschaft ausgeschlossen werden kann.
Zehn Jahre nach diesen Ereignissen sind die Abläufe nach offizieller Lesart geklärt; - die Bekanntgabe des tatsächlichen Geschehens und die notwendige Korrektur der jüngsten deutschen Geschichtsschreibung lässt auf sich warten.

Andreas Groß, Thomas Kieseritzky, Rechtsanwälte
als Vertreter der Eltern von Wolfgang Grams, Wiesbaden/Frankfurt a.M., den 25. Juni 2003

zurück zur Startseite