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Pressemitteilung zum 10. Jahrestag
der Erschießung von Wolfgang Grams in Bad Kleinen
Am 27. Juni jährte sich zum 10. Mal der Todestag
von Wolfgang Grams
Die Staatsschutzaktion unter Beteiligung
von Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt und der polizeilichen
Sondereinsatztruppe GSG 9 endete auf den Gleisen von Bad
Kleinen mit der Tötung von Wolfgang Grams durch einen
aufgesetzten Schuss in dessen rechte Schläfe.
Wir erinnern daran,
- dass unmittelbar nach der Erschießung von Wolfgang
Grams eine Nachrichtensperre verhängt wurde;
- dass die Aussage einerAugenzeugin, wonach GSG 9-Beamte
auf den im Gleisbett Liegenden aus unmittelbarer Nähe
Schüsse abgegeben haben, (zunächst) unterdrückt
wurde;
- dass wenige Stunden nach der Tötung wesentliche
Spuren vernichtet wurden; - so wurden Schmauchspuren an
Händen und an der Schläfe weggewaschen und die
Kopfwunde noch nach Eintritt des Todes gesäubert
und rasiert;
- dass sich ein am Einsatz in Bad Kleinen beteiligter
Beamter anonym meldete und davon berichtete, dass Wolfgang
Grams durch eine hinrichtungsähnliche Handlung von
einem an dem Einsatz beteiligten Beamten getötet
wurde;
- dass keiner der am Einsatz beteiligten circa 100 Beamten
Mitteilungen dazu machen konnte, wie es zu dem aufgesetzten
Kopfschuss gekommen ist;
- dass der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl zu Beginn
der Ermittlungen gegen GSG 9-Beamte diesen einen Besuch
abstattete und ihnen vor laufenden Kameras sein Vertrauen
aussprach;
- dass der Innenminister Seiters und der Generalbundesanwalt
v. Stahl zurücktreten mussten;
- dass die Ermittlungen nahezu über zwei Jahre hinausgezogen
wurden und das Ergebnis des Abschlussberichtes der Staatsanwaltschaft
Schwerin lautet: Es ist erwiesen, dass sich Wolfgang Grams
den tödlichen Kopfschuss selbst beibrachte.
Mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens endete die
strafrechtliche Verfolgung der GSG 9-Beamten, die Wolfgang
Grams unmittelbar ins Gleisbett nachsprangen, bevor sie
begann. Das Bemühen der Eltern von Wolfgang Grams,
dessen Todesumstände aufzuklären und die Täter
vor Gericht zu bringen, ist gescheitert. Im Rahmen einer
zivilrechtlichen Klage führt das Landgericht Bonn
in den Urteilsgründen aus: Die Kammer geht mit den
Gutachtern davon aus, dass weder Selbsttäterschaft
bewiesen noch Fremdtäterschaft ausgeschlossen werden
kann.
Zehn Jahre nach diesen Ereignissen sind die Abläufe
nach offizieller Lesart geklärt; - die Bekanntgabe
des tatsächlichen Geschehens und die notwendige Korrektur
der jüngsten deutschen Geschichtsschreibung lässt
auf sich warten.
Andreas Groß, Thomas Kieseritzky, Rechtsanwälte
als Vertreter der Eltern von Wolfgang Grams, Wiesbaden/Frankfurt
a.M., den 25. Juni 2003
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