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Chronologie der Ereignisse
auf der Grundlage von Meldungen in
den Medien
SEK-Beamte bei der Suche nach Projektilen
auf dem Bahnhofsgelände, einige Tage nach der Erschiessung
Wolfgang Grams´ (Foto: dpa)
[27.6.93]
[5.7.93] [27.7.93]
[18.11.93] [3.3.94]
- Sonntag, 27.06.93
- In den Nachrichten am späten Nachmittag
wird gemeldet, daß bei einer Schießerei
am Schweriner See zwei RAF-Mitglieder festgenommen wurden,
von denen eines lebensgefährlich verletzt sei.
Außerdem sei ein Beamter der GSG 9 ums Leben gekommen.
- Am Abend heißt es, die Festgenommene sei Birgit
Hogefeld, der zweite - inzwischen an seinen Verletzungen
gestorbene - sei Wolfgang Grams. Beide seien durch Hinweise
aus »Stasi«-Akten enttarnt worden.
- Montag, 28.06.93
- Das ARD-Morgenmagazin berichtet, daß
am Ort des Geschehens eine dritte Person, die ein V-Mann
der Polizei sein soll, anwesend war. - Birgit Hogefeld
teilt ihrer Mutter nach Eröffnung des Haftbefehls
telefonisch mit, daß sie sich um einen Anwalt
für »Klaus aus Wiesbaden« kümmern
soll. - Die Verhaftung von Wolfgang Grams und Birgit
Hogefeld sollte laut Bundesanwaltschaft beim Verlassen
der Gaststätte »Waldeck« auf dem Bahnhofsvorplatz
durch ein MEK des BKA und im Auftrag des GBA erfolgen.
Birgit Hogefeld habe dabei den Schußwechsel eröffnet.
- Wolfgang Grams stirbt an seinen Schußverletzungen
am Sonntag gegen 18.00 Uhr in der Uni-Klinik Lübeck.
- Mehrere Wohnungen im Bundesgebiet wurden ohne richterlichen
Beschluß und mit der Begründung, man sei
»auf der Suche nach zwei flüchtigen Terroristen«,
durchsucht.
- Dienstag, 29.06.93
- Radio und Fernsehen melden, daß
Wolfgang Grams durch einem Kopfschuß gestorben
ist. - Die BAW verhängt eine Nachrichtensperre,
unklar bleibt deshalb auch, seit wann die Behörden
den Aufenthaltsort von Birgit Hogefeld und Wolfgang
Grams kannten. - ZeugInnen sagen aus, Wolfgang Grams
und Birgit Hogefeld seien im Bahnhof festgenommen worden.
Sie hätten sich zuvor mit einem weiteren Mann getroffen,
der in offiziellen Darstellungen jedoch nicht erwähnt
wird. - In den Medien wird berichtet, es könnte
sich möglicherweise um einen V-Mann des BKA gehandelt
haben. Die Schießerei sei wahrscheinlich eine
Panne gewesen. Die Festnahme hätte nicht vor der
Bahnhofsgaststätte stattfinden sollen, Wolfgang
Grams und Birgit Hogefeld hätten das Feuer jedoch
sofort eröffnet. Wolfgang Grams sei über die
Treppe auf den Bahnsteig geflohen. Wolfgang Grams habe
laut GBA von Stahl den ihn verfolgenden GSG 9-Beamten
aus nächster Nähe mit einem »Dum-Dum-Geschoß«
erschossen. Es soll ca. 20 Minuten gedauert haben, bis
Grenzschutzhubschrauber zum Abtransport der Verletzten
eintrafen. Die Festnahme soll bereits für die Nacht
auf den 26.06.93 geplant gewesen sein.
- Mittwoch, 30.06.93
- Die BAW korrigiert ihre Pressemeldung
vom 27.06.93 und erklärt nun, die Verhaftung von
Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld sei in der Bahnhofsunterführung
erfolgt, nachdem Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld
die Gaststätte »Billard Café«
zwischen den Gleisen verlassen hätten. Birgit Hogefeld
sei überwältigt worden, bevor sie hätte
schießen können. - Zur dritten Person wird
keine offizielle Erklärung abgegeben, nach ihr
wird auch nicht gefahndet. - Alle am 28.06.93 festgenommenen
Personen sind wieder freigelassen worden. - Der Bundestagsinnenausschuß
beschäftigt sich mit den Vorgängen, die Informationspolitik
des Generalbundesanwalts wird scharf kritisiert und
sein Rücktritt gefordert.
- Donnerstag, 01.07.93
- Die Fernsehsendung Monitor veröffentlicht
die Aussage einer Zeugin (Kioskverkäuferin), die
eidesstattlich erklärt, daß ein Beamter Wolfgang
Grams, der reglos auf dem Gleis lag, aus nächster
Nähe gezielt in den Kopf geschossen hat. Ein zweiter
Beamter schoß mehrmals auf Bauch oder Beine. Diese
Aussage hatte sie schon am Abend des 27.06.93 gemacht.
- Aus dem Obduktionsbericht vom 28.06.93 geht hervor,
daß der tödliche Schuß auf Wolfgang
Grams entweder »aus unmittelbarer Nähe«
oder als »aufgesetzter« Kopfschuß abgegeben
worden sein muß. - Das Bundesinnenministerium
behauptet, die Beamten der GSG 9 hätten keinen
Schuß aus allernächster Nähe abgegeben,
das habe die Befragung aller beteiligten Beamten ergeben.
- Der GBA erklärt dem Bundestagsinnenausschuß,
die Einsatzkräfte seien sich nicht sicher gewesen,
wen sie vor sich hatten. Die Einsatzkräfte der
GSG 9 hätten keine schußsicheren Westen getragen.
Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams seien nicht durch
»Stasi«-Akten entdeckt worden.
- Freitag, 02.07.93
- Birgit Hogefeld schildert in einem
Brief an die Tageszeitung, daß sie festgenommen
worden sei, bevor sie sich hätte zur Wehr setzen
können. Sie wurde gefesselt. Ihr wurde eine Kapuze
über den Kopf gestülpt und um Mund und Nase
mit Klebeband verklebt. Später im Auto wurde ihr
eine Pistole weggenommen. - Die Staatsanwaltschaft Schwerin
bestätigt, daß im Obduktionsbericht der Uni
Lübeck Hinweise auf einen Schuß aus nächster
Nähe auf den Kopf von Wolfgang Grams enthalten
sind. Es sei unklar, aus welcher Waffe und mit welcher
Munition geschossen worden sei. - Es wird bekannt, daß
noch am 28.06.93 ein Fernsehteam mühelos zwei Dutzend
Patronenhülsen vom Tatort aufgesammelt hat. Die
für Wolfgang Grams tödliche Kugel war bis
nachmittags verschwunden, dann wurde eine Kugel von
einem Zeugen gefunden, die möglicherweise die tödliche
war. Das LKA Schwerin findet vier weitere Patronenhülsen
zwischen den Gleisen. - Den Eltern Grams wurde verweigert,
bei der Obduktion anwesend zu sein. Eine zweite von
ihnen veranlaßte Obduktion bestätigt den
unmittelbaren Nahschuß. Die Eltern erstatten Anzeige
gegen Unbekannt wegen Mordes bzw. Totschlags. - Dem
GBA wird vorgeworfen, durch seine Informationspolitik
einen V-Mann »verbrannt« zu haben. Bundesinnenminister
Seiters beauftragt den Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes
und früheren Abteilungsleiter im Bundesamt für
Verfassungsschutz, Grünig, als »unabhängigen«
Juristen mit der Untersuchung der Vorgänge. Die
beteiligten Beamten wurden bisher nur von ihren Vorgesetzten
befragt, nicht vernommen. - Bei der Fraktion der PDS/Linke
Liste meldet sich am 02.07.93 ein anonymer Anrufer,
gibt sich als »Kollege der in Bad Kleinen eingesetzten
Sicherheitskräfte« aus und behauptet, Wolfgang
Grams sei unbewaffnet gewesen und ein Kollege habe die
Nerven verloren. Ein weiterer Zeuge sagt aus, ein Beamter
sei auf den auf dem Gleis liegenden Wolfgang Grams zugegangen
und habe ihm die Waffe aus der Hand genommen. Die Staatsanwaltschaft
Schwerin erklärt, damit werde die Wahr- scheinlichkeit
größer, daß sich Wolfgang Grams den
tödlichen Schuß selbst gesetzt habe. - Bei
einer nochmaligen Befragung der beteiligten Einsatzkräfte
ergaben sich weder Hinweise auf einen »Nahschuß«
noch auf einen Selbstmord von Wolfgang Grams. - Öffentlich
bekannt wird, daß im Zuge der Fahndung vom 28.06.93
ein »Verdächtigter« auf der Autobahn
durch eine absichtliche Kollision gestoppt und dabei
verletzt wurde. - Der GSG 9-Beamte Newrzella wird beerdigt.
- Samstag, 03.07.93
- GBA von Stahl auf einer Pressekonferenz:
Wolfgang Grams hat sich offenbar nicht selbst erschossen
und möglicherweise auch nicht den tödlich
verwundeten GSG 9-Beamten. Untersucht wird, ob der erschossene
GSG 9-Beamte von der Kugel eines Kollegen getroffen
wurde. - Der Spiegel gibt bekannt, daß sich ein
weiterer Zeuge dort gemeldet hat, der die Aussage der
Kioskverkäuferin bestätigt. Einer der eingesetzten
Beamten habe Wolfgang Grams aus nächster Nähe
erschossen. - Ein Polizeipsychologe kritisiert, daß
der Einsatz nicht dokumentiert worden ist.
- Sonntag, 04.07.93
- Bundesinnenminister Seiters tritt überraschend
zurück. - Es wird mitgeteilt, daß das LKA
Schwerin Teile eines Projektils an der Stelle gefunden
hat, an der Wolfgang Grams lag.
- Montag, 05.07.93
- Öffentlich bekannt wird: Rund
48 Stunden haben 54 Beamte auf ihren Einsatz in Bad
Kleinen gewartet. - Bis Freitag, den 02.07.93, waren
die Waffen der Beamten nicht eingesammelt worden. -
Laut einer Erklärung des BKA waren zur Versorgung
der Verletzten vier Rettungshubschrauber eingesetzt.
Ein Sanitäter der GSG 9 und Notärzte führten
die Erstversorgung durch. - Die beteiligten GSG 9-Beamten
sollen erstmals von der Staatsanwaltschaft Schwerin
vernommen werden. Die StA Schwerin fordert von BMI und
BKA die Herausgabe der bisherigen Aussageprotokolle
und die Namen der Beteiligten, die sie bis zum 04.07.93
noch nicht erhalten hatten. Die Schweriner Staatsanwaltschaft
schließt aus, daß Wolfgang Grams Selbstmord
begangen hat. - Ein Schweizer Institut soll Kopfhaut
und Schädeldecke von Wolfgang Grams kriminaltechnisch
untersuchen. - BKA-Präsident Zachert nennt drei
Versionen zum Tod von Wolfgang Grams. Er könne
sich selbst umgebracht oder der tödliche Schuß
könne sich aus der Waffe von Grams gelöst
haben, als er auf die Gleise fiel. Auszuschließen
sei aber auch nicht, daß Wolfgang Grams von einer
anderen Person erschossen worden ist. Das BKA widerspricht
Berichten, nach denen Newrzella möglicherweise
von seinen Kollegen getroffen worden ist. Newrzella
sei von Wolfgang Grams erschossen worden. - Abgeordnete
haben den Eindruck, daß von den Behörden
vertuscht wird. Sie schließen eine Auflösung
der GSG 9 nicht aus. - Am 29.06.93 wurden folgende Untersuchungsaufträge
erteilt: 1. an die Universität Münster. Dort
soll eine serologische Untersuchung der Waffen und Geschoßteile
vorgenommen werden. 2. an den Wissenschaftlichen Dienst
der Stadtpolizei Zürich (WD). Er soll prüfen,
aus welcher Entfernung die tödliche Kugel auf Wolfgang
Grams abgegeben wurde und mit welcher Waffe und welcher
Munition. - Die Bundesarbeitsgemeinschaft kritische
Polizisten erstattet Strafanzeige gegen Innenminister
Seiters, GBA von Stahl, die Staatsanwaltschaft Schwerin
und unbekannte Polizeibeamte wegen Strafvereitelung.
- Bei der dritten Person soll es sich um einen V-Mann
des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes handeln.
- In einem BKA-Bericht heißt es, Wolfgang Grams
sei nicht in Bad Kleinen erwartet worden, seine Identität
sei unklar gewesen. - Am 28.06.93 sind die sichergestellten
Waffen im BKA routinemäßig beschossen worden.
- Dienstag, 06.07.93
- Manfred Kanther wird neuer Bundesinnenminister.
GBA von Stahl wird in den Ruhestand entlassen. - Noch
immer gibt es keine offizielle Äußerung zum
V-Mann. - Die beteiligten GSG 9-Beamten werden erstmals
in Schwerin vernommen. - Das BKA stellt das Gutachten
aus Münster der Öffentlichkeit vor, nach dem
Wolfgang Grams durch einen »absoluten Nahschuß«
starb. Die »Stanzmarke« weise Übereinstimmungen
mit seiner eigenen Waffe auf. Er könne sich selbst
versehentlich getötet haben. - Der GBA will sich
auch eine Woche nach Bad Kleinen nicht festlegen, ob
Wolfgang Grams auf den GSG 9-Beamten Newrzella geschossen
hat und ob er überhaupt eine Waffe bei sich hatte.
- Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses fordert
eine Umstrukturierung der Sicherheitsbehörden und
eine Harmonisierung der Polizeigesetze von Bund und
Ländern, um das Vertrauen der Bevölkerung
in die Sicherheitsbehörden wieder herzustellen.
Die Bundestagsgruppe Bündnis 90/Grüne fordert
eine parlamentarische Untersuchungskommission. Der Rücktritt
des BKA-Vizepräsidenten wird gefordert wegen seiner
teils unglaubwürdigen Angaben vor dem Bundestagsinnenausschuß.
- Mittwoch, 07.07.93
- Bekannt wird: Die Einsatzkräfte
haben gewußt, daß es sich bei ihren »Zielpersonen«
um Wolfgang Grams und Birgit Hogefeld handelte und daß
der V-Mann geschützt werden müsse. - Der Vergleich
der Waffen mit den gefundenen Projektilen ist laut StA
Schwerin noch nicht abgeschlossen. - Das Gutachten der
Universität Lübeck kommt zu dem Ergebnis,
daß der tödliche Schuß weder aus Wolfgang
Grams¹ Waffe noch aus einer Polizeiwaffe stammen
könne. Der Bauchschuß verlief horizontal
durch seinen Körper. Nach Vermutungen von Gerichtsmedizinern
kann nur auf den liegenden Wolfgang Grams geschossen
worden sein. Auch die Bauchwunde wirkt »wie ausgestanzt«.
- Die BAG Kritische Polizisten erklärt, daß
Polizisten im Dienst auch andere als ihre dienstlich
gelieferten Waffen tragen. Die Gewerkschaft der Polizei
erklärt, daß GSG 9-Beamte neben ihren Dienstwaffen
auch weitere Waffen mitführen könnten. - BKA-Chef
Zachert beschwert sich über die »unerträglichen
Vorverurteilungen« der Medien. - Öffentlich
wird die Frage gestellt, ob der V-Mann geschossen hat.
Seine Vernehmung wird gefordert.
- Donnerstag, 08.07.93
- Laut Süddeutsche Zeitung war die
Festnahme von Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams für
den 25.06.1993 geplant, habe aber wegen logistischer
»Schwierigkeiten« verschoben werden müssen.
- Freitag, 09.07.93
- Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger
gibt bekannt, daß sie vom Generalbundesanwalt
am 14.05.93 und am 17.06.93 über die bevorstehende
Aktion unterrichtet wurde. - Bei einer Nachrichtenagentur
geht eine Erklärung der RAF ein, die dazu auffordert,
nach der Ermordung von Wolfgang Grams nicht zur Tagesordnung
überzugehen. - Der StA Schwerin soll ein Videoband
vorliegen, das ein »in dienstlicher Eigenschaft
anwesender Zeuge« in Bad Kleinen gedreht haben
soll. Außerdem soll ein zweites Video des BKA
existieren. Beide Bänder zeigen nicht den Schußwechsel.
- Samstag, 10.07.93
- Der frühere Justizminister Kinkel
erklärte am 10.07.93, er stehe weiter zu seiner
Politik der »ausgestreckten Hand« gegenüber
der RAF. - In Wiesbaden findet eine Trauer-Demonstration
zum Tod von Wolfgang Grams mit ca. 4.000 TeilnehmerInnen
und in Bad Kleinen eine Kundgebung statt.
- Sonntag, 11.07.93
- Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident
Scharping bestätigt, daß es sich bei der
dritten Person um einen V-Mann des Verfassungsschutzes
Rheinland-Pfalz handelt. - Bürgerrechtsvereinigungen
fordern die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission.
- Der Spiegel berichtet, auf dem Videoband, das der
Staatsanwaltschaft Schwerin vorliegt, sei manipuliert
worden. Die ZDF-Sendung Bonn direkt behauptet, eines
der aufgenommenen Videos zeige den Schußwechsel
auf dem Bahnhof Bad Kleinen.
- Montag, 12.07.93
- Auch in einer weiteren Sitzung von
Innen- und Rechtsausschuß werden die Ausschußmitglieder
nach eigenen Angaben nur unzureichend über den
Einsatz informiert.
- Dienstag, 13.07.93
- Die Bundesregierung spricht den Einsatzkräften,
dem BKA und der BAW ihr volles Vertrauen aus.
- Donnerstag, 15.07.93
- In der Fernsehsendung Panorama wird
behauptet, die Festnahme des V-Mannes sei eine Panne
gewesen. Er hätte eigentlich die Möglichkeit
zur Flucht haben sollen. Die Staatsanwaltschaft Schwerin
fordere von der Redaktion von Panorama die Herausgabe
von Name und Anschrift des V-Mannes, da Bundeskriminalamt,
Verfassungsschutz und Bundesanwaltschaft keine Angaben
machten.
- Freitag, 16.07.93
- Birgit Hogefeld wird von Frankfurt
nach Bielefeld verlegt, wo sie verschärften Isolationshaftbedingungen
ausgesetzt ist.
- Samstag, 17.07.93
- »Freunde und Freundinnen aus Wiesbaden«
veröffentlichen einen »offenen Brief an Klaus
S.« und fordern ihn zur Offenlegung seiner Rolle
in Bad Kleinen auf.
- Montag, 19.07.93
- Der Gerichtsmediziner Sellier übt
Kritik an den Ermittlungen. Die Bestimmung der Tötungswaffe
hätte durchaus sofort nach dem Einsatz erfolgen
können. - Der rheinland-pfälzische Innenminister
Zuber erklärt am Wochenende vorher, daß er
von der Aktion der RAF in Weiterstadt am 27.03.93 keine
Kenntnis durch den V-Mann hatte. - Nach Presseberichten
sollen bereits Treffen zwischen dem V-Mann und Birgit
Hogefeld und Wolfgang Grams im Februar und April stattgefunden
haben. In der Tageszeitung wird ein Brief von Klaus
S. veröffentlicht, in dem er behauptet, kein V-Mann
zu sein.
- Dienstag, 20.07.93
- Öffentlich bekannt wird das Zwischengutachten
des WD der Züricher Stadtpolizei mit dem vorläufigen
Ergebnis, daß Wolfgang Grams¹ Waffe mit der
»Stanzmarke« nach Form und Ausmaß übereinstimmt.
Der Lübecker Gutachter besteht nicht mehr darauf,
daß die Druckstelle an Wolfgang Grams¹ Kopf
nicht zu seiner Waffe passe. - Der rheinland-pfälzische
Innenminister Zuber erklärt, daß im Rhein-Main-Gebiet
seit 10 Jahren ein V-Mann für den VS Rheinland-Pfalz
arbeitet. - Die Eltern Grams und Newrzella kritisieren
die Ermittlungsbehörden. Die Eltern von Newrzella
haben bis jetzt keine offizielle Nachricht über
die Todesumstände und -ursache ihres Sohnes bekommen.
- Donnerstag, 22.07.93
- Die Tageszeitung veröffentlicht
einen Brief von Birgit Hogefeld, in dem sie klarstellt,
daß Klaus Steinmetz der V-Mann ist. - Bundeskanzler
Kohl spricht in Hangelar der GSG 9 sein »ganz besonderes
Vertrauen« aus. Unter Bezug auf Wolfgang Grams
erklärt er, es werde versucht, aus einem Mörder
eine Art Märtyrer zu machen. Die Presse wird bei
diesem Besuch massiv behindert.
- Freitag, 23.07.93
- Die StA Schwerin vermutet Absprachen
unter den vernommenen Beamten. Der Aufenthalt des V-Mannes
ist nach offizieller Darstellung noch immer unbekannt.
- Die Eltern Grams erstatteten Strafantrag gegen Kohl
wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und
des Verdachts der üblen Nachrede, weil er Wolfgang
Grams öffentlich zum Mörder erklärt hat.
- Die Wochenzeitschrift Freitag veröffentlicht
einen anonymen Brief von zwei angeblichen leitenden
Beamten des Bundesinnenministeriums, die behaupten,
es handele sich bei den Ereignissen in Bad Kleinen um
ein Komplott von Regierungsstellen, um das Thema »Terrorismus
von links« zum Wahlkampfthema zu machen.Weiter
wird behauptet, Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams seien
über ein Jahr einer lückenlosen Kontrolle
unterlegen.
- Dienstag, 27.07.93
- Das jetzt bekannt gewordene Gutachten
des Wissenschaftlichen Dienstes der Züricher Stadtpolizei
besagt, daß der GSG 9-Beamte Newrzella von Wolfgang
Grams erschossen wurde.
- Donnerstag, 29.07.93
- Bekannt wird die Aussage einer weiteren
Zeugin, die angibt, daß nach einer Pause im Anschluß
an die Schießerei noch ein einzelner Schuß
gefallen sei, und damit die Aussage der Kioskbesitzerin
bestätigt. - Nach einer Meinungsumfrage glauben
76% der BürgerInnen nicht an eine völlige
Aufklärung von Bad Kleinen.
- Freitag, 30.07.93
- Der rheinland-pfälzische Innenminister
Zuber berichtet vor dem Innenausschuß des Landtages
über die Aussagen von Steinmetz. Danach habe der
V-Mann im Nachhinein zugegeben, von der Aktion der RAF
gegen den Gefängnisneubau Weiterstadt am 27.03.93
gewußt zu haben.
- Montag, 02.08.93
- Der Spiegel berichtet, die Bundesanwaltschaft
ermittele gegen Steinmetz wegen »Unterstützung
einer terroristischen Vereinigung«. Die »Pannen«
in Bad Kleinen seien auf eine Verwechslung von Wolfgang
Grams mit dem V-Mann und einen verstümmelten Funkspruch
zurückzuführen. Statt »Zugriff erfolgt
wie besprochen« sei »Zugriff erfolgt«
übermittelt worden. - Die Verteidigung von Birgit
Hogefeld teilt in einer Presseerklärung mit, daß
diese bei der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft
Schwerin ausgesagt hat, sie habe mindestens einen Beamten
mit einer Maschinenpistole gesehen und während
des Schußwechsels eine MP-Salve gehört. Dies
hatten mehrere andere ZeugInnen auch ausgesagt.
- Freitag, 06.08.93
- Wolfgang Grams wird in Wiesbaden beerdigt.
- Es wird bekannt, daß das BKA im Zusammenhang
mit der Ereignissen in Bad Kleinen nach zwei weiteren
Personen, die der RAF zugeordnet werden, fahndet. Samstag,
07.08.93 Die beiden weiteren Personen, nach denen jetzt
gefahndet wird, sollen laut Süddeutsche Zeitung
am 27.06.93 auf dem Bahnhofsvorplatz Bad Kleinen gewesen
sein, von wo sie entkommen konnten. - Die Veröffentlichung
eines Zwischenberichts der Bundesregierung wird verschoben.
Laut Vorabmeldung des Spiegel behauptet der Zwischenbericht,
daß der für Wolfgang Grams tödliche
Kopfschuß »auf eine Selbsttötung oder
einen Unfall zurückzuführen« sei, obwohl
die Ermittlungen und Untersuchungen noch nicht abgeschlossen
seien.
- Freitag, 13.08.93
- Es wird bekannt, daß die Staatsanwaltschaft
Schwerin ein Ermittlungsverfahren gegen zwei GSG 9-Beamte
(Nummer 6 und Nr. 8; ihre Namen sind nicht bekannt)
eingeleitet hat wegen des Verdachts, Wolfgang Grams
vorsätzlich getötet zu haben. - Der rheinland-pfälzische
Innenminister Zuber hat vor dem Innenausschuß
der Verwechslungstheorie (Verwechslung von Wolfgang
Grams mit dem V-Mann) widersprochen. Von Birgit Hogefeld
und dem V-Mann seien »in den Tagen vor Bad Kleinen
hervorragende Videos und Fotos« gemacht worden.
- Montag, 16.08.93
- Im vorab bekannt gewordenen Zwischenbericht
der Bundesregierung werden zahlreiche »Pannen«
aufgelistet. Der Bericht enthält zahlreiche Widersprüche,
obwohl es sich um die letzte von mehreren Versionen
handelt. - Die Tageszeitung zitiert aus einem Brief
von Steinmetz, in dem er behauptet, im Chaos nach seiner
Festnahme entkommen zu sein. Mehrmals hatte er Kontakt
zu Leuten aus Wiesbaden und zu seiner Familie. Ein Treffen
einer Person aus Wiesbaden mit ihm hatte stattgefunden.
- In einem offenen Brief an die Bundesanwaltschaft verlangen
die Eltern Grams Aufklärung darüber, warum
in Bad Kleinen - obwohl gesetzlich vorgeschrieben -
keine Notärzte vor Ort waren und warum Wolfgang
Grams in der Uni Lübeck Gesicht und Hände
abgewaschen wurden. Außerdem verlangen sie die
Aushändigung des Haftbefehls und des Obduktionsberichts
Newrzella.
- Mittwoch, 18.08.93
- Der SPD-Vorsitzende Scharping fordert
als Konsequenz aus dem Einsatz in Bad Kleinen eine Umstrukturierung
der »Sicherheitskräfte« mit stärkerer
»Zentralstellenbefugnis« für das BKA.
Die Auflösung der GSG 9 stehe zur Debatte. - Der
Zwischenbericht der Bundesregierung wird dem Innen-
und Rechtsausschuß des Bundestages vorgestellt.
Die Ausschußmitglieder kritisieren weiterhin die
»Vernichtung von Beweismaterial«. Bundesinnenminister
Kanther bemängelt lediglich »handwerkliche
Fehler«.
- Donnerstag, 26.08.93
- Der rheinland-pfälzische Innenminister
erklärt, daß der V-Mann im Februar 1993 vor
einer möglichen Aktion der RAF gewarnt habe, ohne
jedoch Weiterstadt zu erwähnen.
- Montag, 30.08.93
- Auszüge aus Briefen Birgit Hogefelds
an/von ihrer Familie und weiteren Papieren, die im ihrem
Rucksack gefunden wurden, werden veröffentlicht.
- Samstag, 04.09.93
- Es wird bekannt, daß der Vizepräsident
des BKA, Gerhard Köhler, ins Bundesinnenministerium
versetzt wird. Der Leiter der Polizei-Abteilung im Innenministerium,
Wolfgang Schreiber, wird in den Ruhestand geschickt.
- Montag, 06.09.93
- Laut Spiegel soll der Zwischenbericht
des WD der Stadtpolizei Zürich in Kürze vorgelegt
werden. Vorab wird berichtet, der Bauchschuß,
den Wolfgang Grams erhalten hat, sei nicht aus nächster
Nähe abgegeben worden. Der Kopfschuß stamme
aus Wolfgang Grams¹ Waffe. Das Ermittlungsverfahren
gegen zwei GSG 9-Beamte werde möglicherweise eingestellt.
- Mittwoch, 08.09.93
- Aus einer Pressemeldung wird bekannt,
daß der Präsident des BKA, Zachert, und der
Inspekteur des BGS, Hitz, der Ansicht sind, die eigentliche
Panne in und nach Bad Kleinen sei die Öffentlichkeitsarbeit
der Behörden gewesen. Zukünftig müsse
es eine »professionelle Informationssteuerung in
Form eines Krisenmanagements à la Schleyer«
geben.
- Donnerstag, 09.09.93
- Der Chef der »Abteilung Linksterrorismus«
im BKA, Rainer Hofmeyer, soll versetzt werden und das
Kriminalistische Institut des BKA übernehmen. Er
wird damit oberster Ausbilder des BKA.
- Montag, 13.09.93
- Der V-Mann Steinmetz beschreibt in
einem weiteren Brief, der in der Tageszeitung veröffentlicht
wird, eine neue Version der Vorgänge in Bad Kleinen.
- Mittwoch, 15.09.93
- Die Berliner Gruppe F.e.l.S. stellt
vor der Presse klar, daß ein Protokoll, das bei
Birgit Hogefeld gefunden wurde, von einem öffentlichen
und vorher in einer Zeitschrift angekündigten Arbeitstreffen
stammt. Bei dem Treffen war über Möglichkeiten
der Organisierung der Linken diskutiert worden. Nach
dem Auffinden dieses Protokolls in Birgit Hogefelds
Gepäck wurde in der Presse eine »enge Abstimmung
mit den Illegalen« konstruiert.
- Freitag, 17.09.93
- Die Frankfurter Rundschau veröffentlicht
einen ausführlichen Bericht über die zahlreichen
Versetzungen innerhalb des BKA.
- Dienstag, 21.09.93
- Ein bekannt gewordenes weiteres Teilgutachten
der Universität Münster soll belegen, daß
sich Wolfgang Grams selbst erschossen hat. Der Justizminister
von Mecklenburg-Vorpommern erklärt vor der Presse,
trotz des Münsteraner Gutachtens könne von
einer endgültigen Klärung nicht die Rede sein,
die Befunde sprächen nur am ehesten für eine
Selbsttötung. Dem Anwalt der Eltern Grams wird
weiterhin die Akteneinsicht verwehrt.
- Donnerstag, 30.09.93
- Der Präsident des Bundesamtes
für Verfassungsschutz, Werthebach, spricht sich
dafür aus, trotz den Ereignissen in Bad Kleinen,
die Haltung des Staates gegenüber der RAF zu überdenken.
- Samstag, 02.10.93
- Die Tageszeitung meldet, ein hessischer
Verbindungsmann des BND sei als Beobachter am 27.06.93
in Bad Kleinen vor Ort gewesen. - Angehörige von
Birgit Hogefeld haben in einem Schreiben an den Bundesgerichtshof
gegen die Isolationshaftbedingungen, denen Birgit Hogefeld
ausgesetzt ist, protestiert.
- Montag, 04.10.93
- Die Zeitschrift Focus berichtet, das
Züricher Gutachten komme wie das Münsteraner
zu dem Ergebnis, daß Wolfgang Grams sich selbst
erschossen habe.
- Freitag, 15.10.93
- Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger
räumt in einem Interview ein, daß wohl »nie
ein letzter Rest von Zweifel, von Bedenken, ausgeräumt
werden kann«, was die Aufklärung der Ereignisse
von Bad Kleinen betrifft.
- Mittwoch 20.10.93
- Das mecklenburgische Justizministerium
teilt mit, das weitere Teilgutachten aus Zürich
liege nun vor und besage, daß außer dem
»aufgesetzten Kopfschuß« keiner der
anderen Schüsse auf Wolfgang Grams aus einer Entfernung
von weniger als 1,5 Metern abgegeben wurde, was die
Selbstmordthese stütze.
- Freitag, 29.10.93
- Der Anwalt der Eltern Grams kritisiert
das Verhalten des Justizministeriums von Mecklenburg-Vorpommern,
das jeweils nur diejenigen Gutachten-Teile veröffentliche,
die die unter Verdacht stehenden GSG 9-Beamten entlasten.
Widersprüche in den Gutachten, zum Beispiel die
Untersuchung einer »offensichtlich frisch gewaschenen«
Hose, würden der Öffentlichkeit vorenthalten,
genauso wie ein nachträglich entdecktes Projektil,
das weder aus einer Polizeiwaffe noch aus Wolfgang Grams¹
Waffe stamme.
- Donnerstag, 18.11.93
- Das Abschlußgutachten der Stadtpolizei
Zürich liegt jetzt dem Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
vor. Es bestätige die Ergebnisse des vorherigen
Teilgutachtens, wonach sich Wolfgang Grams selbst erschossen
hat. Genauere Einzelheiten sollen noch mitgeteilt werden.
- Samstag, 20.11.93
- Teile des Züricher Gutachtens
werden der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin heißt
es u. a., die Waffe von Wolfgang Grams erzeuge eine
Stanzmarke, die »maßtechnisch und morphologisch
nicht von der Stanzmarke an der rechten Schläfe
von Grams unterschieden werden kann«. Die Schweriner
Staatsanwaltschaft hält »eine direkte Fremdbeibringung
der Nah-Schußverletzung durch diesen Beamten (exekutionsähnliche
Handlung) für praktisch ausgeschlossen. Es gibt
somit aus unserer Sicht keine neuen Erkenntnisse, die
zwingend gegen eine Selbstbeibringung des Nahschusses
durch Grams sprechen würden«. Der WD der Züricher
Stadtpolizei teilt außerdem mit, daß die
Jacke eines Beamten nach der Untersuchung abhanden gekommen
ist. Sie sei vermutlich gestohlen worden.
- Montag, 22.11.93
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer
Polizisten hat das Gutachten des Wissenschaftlichen
Dienstes der Stadtpolizei Zürich kritisiert und
erklärt, eine seriöse Einschätzung sei
nach den Mängeln und Fehlern bei der Spurensicherung
nicht mehr möglich gewesen.
- Montag, 29.11.93
- Der Chef der Kriminaltechnik im LKA
Sachsen-Anhalt, Lichtenberg, erklärt im Spiegel,
von der Stanzmarke könne man gar nicht auf die
Waffe schließen, die Schmauchspuren seien entscheidend.
Mit einer entsprechenden Untersuchung hätte man
die Schußwaffe sehr schnell bestimmen können.
Außerdem seien die bisher in der BRD beauftragten
Gutachter keine Schußspurenexperten. Laut Spiegel
ist der Münsteraner Gutachter Brinkmann ein guter
Bekannter des Schweriner Oberstaatsanwalts Schwarz.
- Donnerstag, 09.12.93
- Es wird bekannt, daß wegen zweier
Transparente in Bielefeld, die von Mord an Wolfgang
Grams sprechen, ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts
der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gegen
Unbekannt eingeleitet worden ist.
- Samstag, 18.12.93
- Die Anwälte der Eltern Grams haben
Beschwerde gegen die Verweigerung der Akteneinsicht
durch die Staatsanwaltschaft Schwerin erhoben.
- Samstag, 08.01.94
- Die Anwälte der Eltern Grams erhalten
- aufgrund ihrer Beschwerde - nach ca. 6 Monaten Einsicht
in die Ermittlungsakten, da die Staatsanwaltschaft Schwerin
das Ermittlungsverfahren gegen die zwei GSG 9-Beamten
einstellen wolle und deshalb der Ermittlungszweck jetzt
durch die Akteneinsicht nicht mehr berührt werden
könne.
- Mittwoch, 12.01.94
- Teile der Redaktionsräume der
Zeitschrift Focus in München wurden vom Staatsschutz
durchsucht. Focus hatte ein anonymes Angebot über
brisante Informationen aus Sicherheitsbehörden,
die an Bad Kleinen beteiligt waren, erhalten. In diesem
Zusammenhang läuft auch ein Ermittlungsverfahren
gegen einen Redakteur wegen »verbotener Mitteilungen
über Gerichtsverhandlungen«.
- Donnerstag, 13.01.94
- Die Staatsanwaltschaft Schwerin stellt
das Ermittlungsverfahren gegen zwei GSG 9-Beamte ein,
weil »keine Anhaltspunkte bestehen, daß Grams
von einem Polizeibeamten rechtswidrig getötet oder
verletzt worden ist«. Der leitende Oberstaatsanwalt
Schwarz erklärt den JournalistInnen: »Es ist
wirklich nichts mehr drin in der Sache - glauben Sie¹s
oder glauben Sie¹s nicht.«
- Donnerstag, 27.01.94
- Der Rechtsanwalt der Eltern Grams teilt
mit, daß er nach Durchsicht der Ermittlungsakten
auf eine »Fülle von Absonderlichkeiten«
gestoßen sei und deshalb Beschwerde gegen die
Einstellung des Verfahrens einlegen wolle.
- Mittwoch, 02.02.94
- Der Haftbefehl gegen Birgit Hogefeld
wird auf Antrag der Bundesanwaltschaft um die Punkte
»Verdacht der Teilnahme an der Sprengung des Gefängnisneubaus
in Weiterstadt im März 1993«, »Mord«
und »sechsfacher Mordversuch« an Beamten der
GSG 9 in Bad Kleinen erweitert, obwohl sie zum Zeitpunkt
des Schußwechsels gefesselt und mit einer Kapuze
über dem Kopf in der Bahnhofsunterführung
lag. Die Verteidigung von Birgit Hogefeld gibt bekannt,
daß das Bundesamt für Verfassungsschutz ihr
signalisieren ließ, diese Mordanklage sei zu »kippen«,
Birgit Hogefeld müsse dazu nur eine gewisse Kooperation,
d. h. Gesprächsbereitschaft, zeigen. Das Bundesamt
für Verfassungsschutz bestreitet dies.
- Montag, 14.02.94
- Es wird bekannt, daß das Ermittlungsverfahren
gegen den V-Mann Steinmetz wegen des Verdachts der »Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung« und »Nichtanzeigens
von Straftaten« von der Bundesanwaltschaft eingestellt
worden ist. Der Spiegel veröffentlicht ein Interview
mit dem V-Mann, in dem dieser erklärt, er habe
von der geplanten Aktion in Weiterstadt vorher nichts
gewußt. Seine frühere Behauptung, er habe
vorher einen entsprechenden Kassiber erhalten, sei erfunden
gewesen. Außerdem schließe er einen Selbstmord
von Wolfgang Grams aus.
- Samstag, 26.02.94
- Die Tageszeitung veröffentlicht
Teile einer internen Analyse des BKA, wonach der V-Mann
Steinmetz »tragendes Mitglied der RAF« gewesen
sein soll.
- Montag, 28.02.94
- Die Existenz eines derartigen internen
Berichtes vom August 1993 wird vom BKA bestätigt.
- Donnerstag, 03.03.94
- Die Tageszeitung berichtet, ihr liege
ein Entwurf des Abschlußberichtes der Bundesregierung
zu Bad Kleinen vor. Darin wird den beteiligten Beamten
»Ernsthaftigkeit ihres Bemühens um Aufklärung«
attestiert und erklärt, Wolfgang Grams habe sich
selbst »möglicherweise noch während der
Schüsse der Beamten in Suizidabsicht einen Kopfdurchschuß«
versetzt. Die Zeugenaussagen seien »ohne Beweiswert«.
In diesem Bericht werden nun 10 »Schwachstellen«
aufgelistet, u. a. sei der Verbleib von Birgit Hogefeld
nach der Schießerei nicht klar gewesen. »Die
anschließende Suche, an der sich der Beamte GSG
9 Nr. 6, der Grams sicherte, nicht beteiligte, trug
zu Hektik und Nervosität unter den Einsatzkräften
bei.« Das Vertrauen in die GSG 9 sei »wieder
hergestellt«.
- Montag, 07.03.94
- Innenminister Kanther äußert
in einem Interview gegenüber der Süddeutschen
Zeitung: »Ich hatte nie den leisesten Zweifel daran,
daß die Polizei Grams nicht ðhingerichtetÐ
haben konnte, wodurch die besondere Dimension des Falles
entstanden ist.«
- Mittwoch, 09.03.94
- Der schon zuvor bekannt gewordene Abschlußbericht
der Regierung wird der Öffentlichkeit vorgelegt.
Daraus wird bekannt, daß der spätere Verdacht,
Wolfgang Grams sei durch den Nahschuß eines Polizeibeamten
getötet worden, zwar schon am Abend des 28.06.1993
innerhalb der Tatortgruppe des BKA in Bad Kleinen »diskutiert«
wurde, aber nicht zu der an sich gebotenen Neuaufnahme
der Tatortarbeit geführt habe.
- Donnerstag, 10.03.94
- Es wird bekannt, daß beim BKA
»Fahndungskarten« existieren, mit denen nach
zwei Personen gefahndet wird, die am 24.06.93 in Bad
Kleinen gewesen und sichverdächtigverhalten haben
sollen.
- Mittwoch, 16.03.94
- Die Zeitung Junge Welt teilt mit, daß
ihr eine Erklärung der RAF (vom 06.03.94) vorliege,
in der diese diese die angebliche Mitgliedschaft des
V-Mannes in der RAF wie auch seine Beteiligung an der
Aktion gegen den Gefängnisneubau in Weiterstadt
bestreitet.
- Samstag, 02.04.94
- Die Welt berichtet unter Berufung auf
den Justizminister von Mecklenburg-Vorpommern, daß
in Bad Kleinen am 27.06.93 ein weiteres »verdächtiges«
Paar observiert, aber nicht festgenommen worden war.
- Dienstag, 05.04.94
- Laut Tageszeitung wird gegen die Zeitschrift
Konkret ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung durch
die Staatsanwaltschaft Hamburg betrieben, weil in einem
Konkret -Artikel über die Ereignisse in Bad Kleinen
die GSG 9 mit südamerikanischen Todesschwadronen
verglichen wurde.
- Donnerstag, 07.04.94
- Das BKA dementiert Meldungen von Focus,
wonach in Bad Kleinen zwei weitere RAF-Mitglieder entkommen
seien.
- Dienstag, 19.04.94
- Nach Pressemeldungen sollen in dem
erst am 02.02.94 beschlagnahmten Wagen des V-Mannes
Spuren desselben Sprengstoffes entdeckt worden sein,
wie er bei der Aktion gegen die JVA Weiterstadt verwendet
worden sein soll. Ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt
wird eingeleitet.
- Freitag, 22.04.94
- Die Bundesanwaltschaft teilt mit, daß
der Nachfolger von GBA von Stahl, Kai Nehm, bereits
am 24.03.94 Anklage gegen Birgit Hogefeld u. a. wegen
Mordes und sechsfachen Mordversuches im Zusammenhang
mit Bad Kleinen erhoben hat.
- Montag, 25.04.94
- Laut Focus soll am 14.03.94 auf einem
südhessischen Autobahnparkplatz ein auf den V-Mann
zugelassenes Motorrad sichergestellt worden sein.
- Dienstag, 10.05.94
- Im Zusammenhang mit dem Auffinden des
Motorrades wird in Frankfurt die Wohnung einer früheren
Bekannten des V-Mannes Steinmetz wegen Urkundenfälschung
und Betruges durchsucht.
- Montag, 06.06.94
- Die Anwälte der Eltern Grams geben
auf einer Pressekonferenz neue Fakten bekannt, die die
Behauptung, wonach Wolfgang Grams Selbstmord begangen
habe, widerlegen. Der Rechtsmediziner Prof. Bonte stellt
sein Gutachten vor, das zum Ergebnis hat, daß
die Waffe Wolfgang Grams entwunden worden sein muß
und aufgrund des vorgefundenen Spurenbildes nicht -
wie von der Staatsanwaltschaft Schwerin behauptet -
auf dem Boden gelegen haben kann. Aufgrund dieser neuen
Erkenntnisse haben die Anwälte der Eltern Grams
Strafanzeige gegen alle am direkten Zugriff beteiligten
GSG 9-Beamten erstattet wegen eines »vorsätzlichen
Tötungsdeliktes«.
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